mini|Amateurfunker beim Morsetelegrafiebetrieb an einem Funkgerät TS‑520 von Kenwood (um 1976) Amateurfunker bezeichnet allgemein einen Amateur der Funktechnik, also einen Menschen, der sich aus Liebhaberei mit dem Hobby Funk befasst, insbesondere mit dem Funkbetrieb.
Im Gegensatz dazu ist Funkamateur ein gesetzlich definierter Begriff für eine Person, die nach Ablegen einer Prüfung von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erhalten hat. Die Regelung des Amateurfunks wird durch das Amateurfunkgesetz erreicht. Die Umsetzung der Gesetze wird in Deutschland durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) überwacht. Bundesrepublik Deutschland, 23. Juni 1997, abgerufen am 29. März 2020. In anderen Ländern gibt es teils andere Regelungen, wobei eine internationale Harmonisierung beispielsweise im Rahmen der CEPT zum großen Teil bereits erreicht wurde.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden „Amateurfunker“ und „Funkamateur“ oft synonym angewandt. Ein Teil der Funkamateure lehnt jedoch die Bezeichnung „Amateurfunker“ für lizenzierte Funkamateure als inkorrekt ab. Ein anderer Teil akzeptiert sie als umgangssprachliches Wort, das sich nach den Regeln der deutschen Wortzusammensetzung auch auf Funkamateure beziehen kann.DARC-HF-Referat: „Funkamateur“ oder „Amateurfunker“? In: CQ DL. 91. Jg., Nr. 4., 2020, , S. 52.
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Jedermannfunk Kategorie:Personenbezeichnung (Technik) Kategorie:Personenbezeichnung (Kommunikation und Medien)