mini|Die Insignien des Kaisertums Österreich. Die Rudolfskrone, Hauskrone des Hauses Österreich bzw. Habsburg, war 1804–1918 die Österreichische Kaiserkrone mini|hochkant|Das Kleine Wappen (1806–1915), gleichzeitig Hauswappen der Dynastie mit den drei Teilen Habsburg, Österreich und Lothringen (optisch von links nach rechts) im Wappenschild
Kaiser von Österreich lautete der Herrschertitel der Habsburger Monarchen von 1804 bis 1867 im einheitlichen Kaisertum Österreich und 1867 bis 1918 in der österreichischen Reichshälfte der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn. Die Gattinnen der Monarchen trugen den Titel einer Kaiserin.
Kaiser und Kaiserin waren mit Euer oder Eure Majestät anzusprechen; wurde über sie gesprochen oder geschrieben, war von Seiner Majestät dem Kaiser bzw. Ihrer Majestät der Kaiserin (abgekürzt S. M. bzw. I. M.) die Rede. Der Kaiser wurde in besonders zeremoniellen Fällen nicht nur als Kaiser angekündigt, sondern mit allen seinen Herrschertiteln, dem Großen Titel des Kaisers von Österreich.
Vor 1804 Von 1438 bis 1806 stellten die Herzoge beziehungsweise (nach eigenmächtiger Rangerhöhung) Erzherzoge von Österreich aus dem Haus Habsburg fast ununterbrochen die römisch-deutschen Könige und römisch-deutschen Kaiser (siehe: Habsburger in der Liste der römisch-deutschen Herrscher). Ihre Gattinnen trugen den Titel Königin bzw. Kaiserin.
Einen Sonderfall stellt Maria Theresia, Erzherzogin von Österreich, dar. Sie trug ihre angestammten Titel aus eigenem Herrscherrecht. Im römisch-deutschen Reich konnte sie aber als Frau die Kaiserwürde nicht erreichen. Nachdem ihr Mann Franz Stephan von Lothringen 1745 zum römisch-deutschen Kaiser Franz I. gekrönt worden war, verwendete sie Formulierungen wie Maria Theresia, von Gottes Gnaden Römische Kayserin, Königin von Ungarn und Böhmen, Ertz-Hertzogin von Oesterreich etc. etc.Die Neue Europäische Fama, welche den gegenwärtigen Zustand der vornehmsten Höfe entdeckt, 141. Teil, 1747, S. 734 () Ihre gleichnamige Enkelin Maria Theresia war als Gattin Kaiser Franz’ II. die letzte Kaiserin des Heiligen Römischen Reiches und zugleich ab 1804 die erste Kaiserin von Österreich.
1804–1806: Franz II./I., Doppelkaiser Nachdem Napoleon I. am 18. Mai 1804 per Verfassungsänderung zum erblichen Kaiser von Frankreich bestimmt wurde, erhob sich der römisch-deutsche Kaiser Franz II. aus dem Hause Habsburg-Lothringen am 11. August 1804Proklamation vom 11. August 1804Allerhöchste Pragmatikal-Verordnung vom 11. August 1804. In: Otto Posse: Die Siegel der Deutschen Kaiser und Könige. Band 5, Beilage 2, S. 249 f. (auf Wikisource, Franz’ Proklamation des Kaisertums Österreich). selbst zum Kaiser von Österreich und damit seine Länder im heutigen Österreich („sämtliche deutschen Provinzen und Reichsländer“) gemeinsam mit den anderen Kronländern der Habsburger (vor allem Böhmen und Ungarn) zu einem Erbkaisertum (Kaisertum Österreich), um die Ranggleichheit zu wahren.So auch die Argumentation des Herrschers selbst in seiner Allerhöchsten Pragmatikal-Verordnung vom 11. August 1804 (Patent vom 11. August 1804, PGS Bd. 22 Nr. 20).
Das römisch-deutsche Kaisertum war hingegen ein Wahlkaisertum, außerdem hatte es Napoleon durch seine Kriege gespalten und es war 1804 fraglich, ob mit dem römisch-deutschen Kaisertitel in Zukunft noch Staat zu machen sein würde. Franz wird in der Literatur oft als „Franz II./I.“ und seltener als „Franz I. (II.)“ bezeichnet, womit auf beide Kaisertitel hingewiesen wird, die er zwei Jahre lang gleichzeitig trug (hier als Beispiel der kleine Titel): Franz der Zweyte, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, erblicher Kaiser von Oesterreich, König in Germanien, zu Ungarn und Böheim etc.; Erzherzog zu Oesterreich; Herzog zu Lothringen, Venedig und Salzburg, etc. etc.
Mit diesem Akt begründete Franz einen neuen, übergeordneten Titel. Er entspricht nicht einer Rangerhöhung des Monarchen als Erzherzog von Österreich. Dieser Titel, der sich auf das heutige Ober- und Niederösterreich bezieht, bestand neben dem Kaisertitel bis zum Ende der Monarchie weiter und wurde im Großen und Mittleren Titel erwähnt.
Im Juli 1806 gründete sich der Rheinbund. Am 6. August verkündete Franz II. auf Druck Napoleons, dass das Heilige Römische Reich Deutscher Nation durch die Gründung des Rheinbundes erloschen sei und er die Krone des Reiches niederlege.Erklärung des Kaisers Franz II. über die Niederlegung der deutschen Kaiserkrone, in: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit, bearbeitet von Karl Zeumer, S. 538–539, hier S. 538 (Volltext bei Wikisource).Aufhebung des Verbandes zwischen den k.k. deutsch-erbländischen Provinzen und dem Römisch-deutschen Reiche, in: Sr. k.k. Majestät Franz des Ersten politische Gesetze und Verordnungen für die Oesterreichischen, Böhmischen und Galizischen Erbländer, 27. Band (= 2. Teil 1806), k.k. Hof- und Staats-Druckerey, Wien 1808 auf alex.onb.ac.at.
Als Kaiser von Österreich nannte er sich Franz I.; er war der einzige „Kaiser Franz I. von Österreich“, da sein Großvater Franz I. (in Österreich zur Vermeidung von Verwechslungen meist als Franz Stephan von Lothringen bezeichnet) römisch-deutscher Kaiser war, jedoch nicht Landesherr von Österreich.
Haus und Hof Das Amt des Kaisers verstand sich gleichsam als weltliches Hohepriestertum. Ziel war, den Untertanen wie dem Ausland die Erhabenheit und Würde des Kaisers zu demonstrieren. Leben und Arbeit des Funktionsträgers und seiner Umgebung waren daher genauen Regeln unterworfen.
Das kaiserliche Haus Die erweiterte kaiserliche Familie wurde als Haus Habsburg oder als Haus Österreich bezeichnet. Wer in diese Familie einheiraten wollte, musste, wie das Familienstatut des Allerhöchsten Herrscherhauses festlegte, aus einem ebenbürtigen, also einem regierenden oder ehemals regierenden Haus stammen. Andernfalls handelte es sich um eine Hochzeit zur linken Hand, eine Mesalliance, einen unstandesgemäßen Vorgang, der – wie die Hochzeit von Thronfolger Franz Ferdinand zeigte – mit großen politischen und protokollarischen Problemen verbunden war. Zur Wahrnehmung der familiären Angelegenheiten im politischen Sinn war seit 1867 der k.u.k. Minister des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern berufen, der sich mit dem Monarchen unmittelbar abstimmte. Zuvor hatte es zeitweise die Funktion eines Haus-, Hof- und Staatskanzlers gegeben.
Die Prinzen und Prinzessinen der Kaiserfamilie trugen den Ehrentitel Erzherzog bzw. Erzherzogin und waren seit 1804 mit „kaiserliche Hoheit“ anzusprechen. Diese Regel war auf das historische deutsche Erbrecht zurückzuführen, das die Gleichberechtigung aller männlichen Erben vorsah, sich aber zur Machterhaltung einer Dynastie nicht bewährte, da es (auch im Haus Habsburg) zu vielen Erbteilungen führte. Vom späten 17. Jahrhundert an wurde das tatsächliche monarchische Amt des Erzherzogs von Österreich bzw. der gesamten Habsburgermonarchie daher dem erstgeborenen Sohn vorbehalten; alle anderen trugen den Titel Erzherzog nur ehrenhalber. Die Mitglieder der Kaiserfamilie hatten ihren ständigen Wohnsitz und Auslandsreisen mit dem Kaiser abzustimmen.
Das Haus Habsburg war Anfang des 18. Jahrhunderts am Aussterben. Der drohende Machtverlust wurde durch einen Staats- und Verfassungsvertrag namens Pragmatische Sanktion verhindert und dadurch, dass Maria Theresia mit ihrer Heirat das neue Haus Habsburg-Lothringen begründete, aus dem alle Kaiser von Österreich stammten. Im 19. Jahrhundert gab es dann wieder so viele Titular-Erzherzöge, dass Thronfolger Franz Ferdinand seine Berater überlegen ließ, wie man die Verwendung dieses Titels einschränken könnte. (Als Beispiel diente das englische System, in dem nur der Erstgeborene den Titel Lord übernimmt.)
Der kaiserliche Hof Der Haushalt des Kaisers und seiner engeren Familie wurde als Hof bezeichnet und im Auftrag des Monarchen vom Obersthofmeister, einem Hochadeligen, verwaltet, dem zahlreiche andere Hofchargen (teilweise nur zeremoniell) assistierten. (Kaiserinnen hatten ihren eigenen Hofstaat.) Wer z. B. mit dem Kaiser sprechen wollte, musste beim Obersthofmeisteramt um Audienz ansuchen. War Franz I. meist in biedermeierlichem Zivil zu sehen, so traten Franz Joseph I. und Karl I. fast ausschließlich in Feldmarschallsuniform auf. Bei Franz Joseph bestand die Regel, dass Soldaten in Uniform und Zivilisten im Frack zu erscheinen hatten und dass der Kaiser grundsätzlich niemandem die Hand reichte.
Das hohe Repräsentationsbedürfnis des Hofes zeigen unter anderem folgende Einrichtungen: Hofburg, der historische Dienstsitz der habsburgischen Monarchen im Stadtzentrum; hier wählte jeder der vier Kaiser von Österreich unterschiedliche Arbeits- und Wohnräume aus. Franz I. arbeitete in einem Raum über dem Schweizertor, Franz Joseph I. im so genannten Reichskanzleitrakt, wo er vom Balkon aus die Wachablöse der Burggendarmen mit Musik im Inneren Burghof beobachten konnte. Schatzkammer (Wien), Aufbewahrungsort der Kroninsignien und anderer zeremonieller Objekte in der Hofburg kaiserliche Hofbibliothek, heute Prunksaal der Österreichischen Nationalbibliothek Kaiserliche Residenzen außerhalb Wiens, vor allem Schloss Schönbrunn (1892 eingemeindet), Sommerresidenz und von Franz Joseph I. in seinen letzten Lebensjahren ganzjährig bewohnt, und Schloss Laxenburg bei Wien Wagenburg (Wien), die Sammlung von Prunkwagen der kaiserlichen Familie, ursprünglich im heutigen Museumsquartier Wien untergebracht, heute in einem Nebengebäude von Schloss Schönbrunn k.k. Hofburgtheater und k.k. Hofoperntheater (die Direktoren wurden im Einvernehmen mit dem Kaiser vom Obersthofmeisteramt bestellt) Kaisergruft in Wien, die Grablege der Kaiser und Kaiserinnen von Österreich, ausgenommen Karl I., der auf seiner Exilinsel Madeira bestattet ist
Finanzierung Zur Finanzierung des Aufwandes für Haus und Hof standen folgende Quellen zur Verfügung: k.k. Hofärar, staatliche Mittel und staatliches Eigentum Cisleithaniens, nicht von einem Ministerium, sondern vom Kaiserhof verwaltet (Beispiele: Schloss Schönbrunn, Hofoper); im Staatsbudget musste dafür jährlich Vorsorge getroffen werden, 1919 wurde das Hofärar in den Nachfolgestaaten Altösterreichs in die Staatsverwaltung übernommen; analoge Regeln bestanden für den Königshof im Königreich Ungarn. Der Aufwand für den gemeinsamen Monarchen im engeren Sinn wurde nach 1867 von Cis- und Transleithanien zu gleichen Teilen beglichen. die Allerhöchsten Familienfonds, eine Stiftung der Familie Habsburg-Lothringen zur gemeinsamen Erhaltung ihres Familienbesitzes (z. B. Schloss Eckartsau) und ihrer minderbemittelten Mitglieder (1919, soweit in der Republik Österreich befindlich, im Habsburgergesetz enteignet); persönliches Privatvermögen des Monarchen und anderer Familienmitglieder (Beispiele: die Kaiservilla Bad Ischl Franz Josephs, Schloss Konopischt im Eigentum Franz Ferdinands, Schloss Miramare bei Triest im Eigentum von Kaiserbruder Maximilian). Vom Staat an die engsten Mitglieder der Kaiserfamilie geleistete regelmäßige Zahlungen für deren laufende Lebenshaltung (sogenannte Zivilliste) und die Kosten des Hofstaates (vor allem Beamtengehälter) wurden im Budget geführt und von Österreich und Ungarn zu je 50 % finanziert.Ludwig von Flotow: November 1918 auf dem Ballhausplatz, bearbeitet von Erwin Matsch, Böhlau Verlag, Graz 1982, ISBN 3-205-07190-5, S. 384, Anm. 72.
1867: Verkleinertes, konstitutionelles Kaisertum