Ein geschützter Begriff ist eine Bezeichnung, die nur unter Erfüllung bestimmter prüfbarer Voraussetzungen verwandt werden darf.
Geschützte Begriffe sind unter anderem:
Siegel für Handels-Waren, um verlässliche Qualitätsstandards zu gewährleisten Warenmarken viele Berufsbezeichnungen, geschützt durch eine staatlich geprüfte Ausbildung
Geschützt ist ein Begriff durch seine staatliche Anerkennung. Das kann durch einen Eintrag im Deutschen Patent- und Markenamt erfolgen, durch staatliche Gesetzgebung selbst oder durch das nachträgliche Einklagen des Markenrechts.
Weblinks Bio-Siegel der Bundesregierung: http://www.bio-siegel.de http://www.markengesetz.de/
Kategorie:Markenführung