Das Appellationsgericht Glogau (bis 1849: Oberlandesgericht Glogau) war ein preußisches Appellationsgericht mit Sitz in Glogau.
Geschichte Die Oberamtsregierung Glogau wurde mit Verordnung vom 26. Dezember 1808 in Oberlandesgericht Glogau umbenannt. Mitte Februar 1813 wurde der Sitz des Gerichts aus dem noch französische besetzten Glogau nach Liegnitz verlegt, wohin auch die Verwaltungsbehörden ausgewichen sind. Bereits Mitte 1814 kehrte aber das Oberlandesgericht wieder nach Glogau zurück und verblieb dort. Im Mai 1816 wurde der Sprengel des Gerichts um Teile der von Sachsen an Preußen abgetretenen Oberlausitz erweitert. Die Herrschaft Hoyerswerda und die westlich davon gelegenen Oberlausitzer Orte kamen aber zum Oberlandesgericht Frankfurt an der Oder.
Das „Patent wegen Einführung des Landrechts in die mit den Preußischen Staaten vereinigten ehemals Sächsischen Provinzen und Distrikte“ von 1816 entzog allen Patrimonialgerichten die Kriminalgerichtsbarkeit und ordnete diese den staatlichen Gerichten zu. Dies war in den Kreisen Görlitz, Lauban und Rothenburg das neu errichtete Inquisitoriat in Görlitz, das dem Kriminalsenat des Oberlandesgerichtes Glogau unterstand. Die „Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte“ vom 2. Januar 1849Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848) hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Gericht in Appellationsgericht Glogau umbenannt. Dem Appellationsgericht Glogau waren die Kreisgerichte nachgelagert, die jeweils je Landkreis eingerichtet wurden. Dem Appellationsgericht Glogau war das Oberappellationsgericht Berlin übergeordnet.
Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Appellationsgericht Glogau wurde 1879 aufgehoben und sein Sprengel dem Oberlandesgericht Breslau zugewiesen. Außer dem Landgericht Glogau wurden das Landgericht Liegnitz und das Landgericht Görlitz (letzteres war nun für die gesamte preußische Oberlausitz zuständig) neu gebildet.
Sprengel Der Sprengel des Appellationsgerichtes Glogau umfasste den Regierungsbezirk Liegnitz der Provinz Schlesien ohne die Kreise Bolkenhain, Hirschberg, Hoyerswerda, Jauer, Landshut und Schönau und den Kreis Guhrau aus dem Regierungsbezirk Breslau. Es bestanden dort 14 Kreisgerichte in 5 Schwurgerichtsbezirken.
Kreisgericht Kreis Schwurgerichtsbezirk GerichtskommissionenKreisgericht Bunzlau Bunzlau Schwurgericht Bunzlau Gerichtskommission in Naumburg am QueisKreisgericht Freystadt Freystadt Schwurgericht Grünberg Gerichtskommissionen in Beuthen an der Oder, Carolath und NeusalzKreisgericht Glogau Glogau Schwurgericht Glogau Gerichtskommission in PolkwitzKreisgericht Görlitz Görlitz Schwurgericht Görlitz Gerichtskommission in Reichenbach/O.L.Kreisgericht Goldberg Goldberg Schwurgericht Liegnitz Gerichtskommission in HaynauKreisgericht Grünberg Grünberg Schwurgericht Grünberg Kreisgericht Guhrau Guhrau Schwurgericht Glogau Gerichtskommission in HerrnstadtKreisgericht Lauban Lauban Schwurgericht Görlitz Gerichtskommissionen in Meffersdorf und SeidenbergKreisgericht Liegnitz Liegnitz Schwurgericht Liegnitz Gerichtskommissionen in ParchwitzKreisgericht Sprottau Sprottau Schwurgericht Glogau Kreisgericht Löwenberg Löwenberg Schwurgericht Bunzlau Gerichtskommissionen in Friedeberg am Queis, Greiffenberg, Lähn und LiebenthalKreisgericht Lüben Lüben Schwurgericht Glogau Kreisgericht Rothenburg Rothenburg i. O. Schwurgericht Görlitz Gerichtskommissionen in MuskauKreisgericht Sagan Sagan Schwurgericht Grünberg Gerichtskommissionen in Halbau und PriebusLandeskunde; Aus: Statistik des zollvereinten und nördlichen Deutschlands, Teil 1, ISBN 9783111207018, April 1858, S. 308, DigitalisatJahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 255 f., Digitalisat
Richter Friedrich Hermann Sydow (Vizepräsident 1868–1870) Hermann von Schelling (Rat 1863–1864) Carl Friedrich August Ludwig Leberecht Freiherr von Glaubitz (1870–1874 Appellationsgerichtsvizepräsident)Adolf Stölzel: Brandenburg-Preußens Rechtsverwaltung und Rechtsverfassung dargestellt im Wirken seiner Landesfürsten und obersten Justizbeamten, Bd. 1, 1888, S. XXXVIII f., Digitalisat Adalbert Falk (1862)
Quellen Bestand 50619 Königliches Oberlandesgericht Glogau im Staatsarchiv Leipzig H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 119 ff. und S. 132 ff., online
Einzelnachweise
Glogau Kategorie:Geschichte (Głogów) Kategorie:Aufgelöst 1879 Kategorie:Gericht (Provinz Schlesien)