Das Kloster zur heiligen Cäcilia im baden-württembergischen Pfullingen war ein spätmittelalterliches Klarissenkloster. Es erhielt 1252 die Ordensregel von Papst Innozenz IV. und bestand bis etwa 1590, als die letzte noch lebende Nonne zum Protestantismus konvertierte. Heute sind von der Klosteranlage nur noch wenige Gebäude erhalten, darunter die Klosterkirche und das einzige noch erhaltene mittelalterliche Sprechgitter Europas.
Gründung Der Gründungszeitpunkt des Klarissenklosters lässt sich heute nicht mehr genau klären. Laut einer Chronik des Franziskanerordens soll es bereits 1237 bei Pfullingen eine kleine Niederlassung von Franziskanern gegeben haben, die bei oder in der „Brüder Capell“ lebten, die der Märtyrerin Cäcilia gewidmet war und deren Standort heute nicht mehr bekannt ist. Eine Chronik aus dem Jahr 1525, deren Verfasserin eine ebenfalls heute nicht mehr bekannte Klarisse war, berichtet, dass die Arbeiten am Kloster am 11. November 1250 begannen. Die späteren Bewohnerinnen seien am 16. November 1252 in den Orden eingetreten, lebten dann zunächst in der Brüder Capell (hier: Väter Capell) und hätten am 25. November 1278 das Kloster bezogen:
„Anno dni MCCl an Sant Martins tag da ist dis Closter Pfullingen an gefangen worden von der edlen wolgebornen frowen Mechthildt vnd frowen Irmel von Pfullingen, dess Edlen Rempen geschlecht, vnd sy sint myt eygner person selber zu Rom gwest vnd das vrlub erworben vnd myt jrem gut vnd dem heiligen almüsen dis Closter gebauwen [...] Dar noch anno Domini MCClii iar vf sant Otthmars tag haben die selben frowen an sich genümen den heiligen orden Sancte Clare in der Vaetter Capellin, dar jn sind sy gewest XXVI jar bys dis Closter vss gebuwen ward. Dar nach anno dni MCCLXXVIII jar an sant Katterina tag sind die vorgenanten frowen ingangen in dis Closter, yst wol zu globen, myt grossen freyden.“Zitiert nach:
Da die Chronik fast drei Jahrhunderte nach der behaupteten Gründungszeit entstand, ist sie mit Vorsicht zu behandeln. Der genannte Bezugstag im Jahr 1278 lässt sich mit den Ergebnissen von Untersuchungen der noch existierenden Klostergebäude in Einklang bringen. Die benannte Gründerin Irmel ist möglicherweise identisch mit der Heiligen Irmingild von Pfullingen, über die heute jedoch kaum etwas bekannt ist.
Von den beiden Klostergründerinnen Mechthild und Irmel von Pfullingen „des edlen Rempen-Geschlechts“ wird heute allerdings angenommen, dass sie mitnichten aus der Familie der Rempen stammten. Wenngleich die Rempen in Pfullingen durchaus existierten, so erscheint es unwahrscheinlich, dass sie zu jener Zeit das nötige Vermögen für eine Klostergründung besessen haben. Wahrscheinlicher ist es, dass die Stiftung von den heute nicht mehr namentlich bekannten Herren von Pfullingen getätigt wurde, die in jener Zeit mehrfach urkundlich erwähnt werden. Es ist allerdings anzumerken, dass der genealogische Zusammenhang mit den Rempen bis heute ungeklärt ist. Gegen die These der von Pfullingen als Stifter sprechen jedoch einige historische Ungereimtheiten. Jedenfalls kann davon ausgegangen werden, dass die Verfasserin der Chronik von 1525 annahm, dass das 1498 ausgestorbene, ihr also noch wohlbekannte, und bis dahin führende Geschlecht der Rempen auch bereits im 13. Jahrhundert eine ähnliche Machtposition in Pfullingen einnahm.
Die erste urkundliche Erwähnung des Klosters stammt vom 21. Oktober 1252, als Papst Innozenz IV. die Frauen in den Klarissenorden aufnahm und ihnen die Ordensregel gab. Genau genommen kann die Gemeinschaft ab diesem Tag Kloster genannt werden. Am 16. November kamen Klarissen aus Söflingen nach Pfullingen, um das Kloster zu besiedeln. Spätestens seit 1260 verfügte das Kloster auch über einen eigenen geistlichen Betreuer. Ab diesem Jahr erhielt der Konvent die Hälfte des Pfullinger Zehnten, der zuvor vollständig der örtlichen Kirchengemeinde zustand.
Leben im Kloster Ordensregel Die Ordensregel bestimmte das gesamte Leben im Kloster. Die Ordensregel, die in Pfullingen Anwendung fand, geht zurück auf Klara von Assisi, die sich 1212 mit einigen Gefährtinnen nach San Damiano zu Franz von Assisi begab. Von ihm erhielten sie eine forma vivendi, eine schriftliche Lebensform, aber keine richtige Ordensregel. Erst 1218 schuf Kardinal Hugolin, der spätere Papst Gregor IX., die erste vollständige Klosterregel für die Klarissen, die von Papst Honorius III. bestätigt wurde. 1238 verbriefte Gregor IX. seine Regel erneut. 1247 erließ Papst Innozenz IV. eine neue Regel, die er drei Jahre später zurücknahm. 1253 verfasste Klara von Assisi selbst eine Ordensregel, die von Innozenz wenige Tage vor ihrem Tod bestätigt wurde. Bereits im Jahr zuvor, am 21. Oktober 1252, war dem Pfullinger Konvent die Ordensregel Hugolins auferlegt worden. 1263 erließ Papst Urban IV. eine weitere Regel, deren Anwendung ab 1263 im Pfullinger Kloster nachgewiesen ist. In ihr wurde auch die Benennung des Ordens nach Klara von Assisi festgelegt.
Klausur
Im Pfullinger Kloster galt sowohl die aktive Klausur – das Verbot für die Schwestern, das Kloster jemals wieder zu verlassen (außer bei der Verlegung in ein anderes Kloster) – als auch die passive Klausur, also das Verbot für Dritte, das Kloster zu betreten. Auch nach dem Tod verließen die Schwestern das Kloster nicht, sondern wurden innerhalb der Klausurmauer bestattet. Laienschwestern war der Ausgang erlaubt. Gespräche mit der Außenwelt waren nur mit der Erlaubnis der Äbtissin, unter der Aufsicht zweier Mitschwestern und an einem Sprechgitter möglich, einer Maueröffnung mit gelochten Eisenblechen in einem extra dafür gebauten Raum, dem Parlatorium. Selbst die Beichte und die Kommunion fanden durch dieses Gitter statt. Neben dem erhaltenen Sprechgitter (siehe dazu unten: Erhaltene Gebäude) könnte möglicherweise noch mindestens ein weiteres existiert haben; dies legt ein Schriftstück aus dem Jahr 1472 nahe, in dem differenzierend von „dem hinteren Redfenster“ die Rede ist. Briefe durften nur geschrieben und empfangen werden, wenn sie zuvor von der Äbtissin gelesen wurden. Externe durften das Kloster nur ausnahmsweise von Amts wegen betreten, wenn die Äbtissin es erlaubte und wenn der Besucher einen würdigen Begleiter hatte.
Neben der äußeren Klostermauer, die die gesamte Klosteranlage umgab, existierte eine weitere, engere Klausurmauer. Sie umgab die Kirche, den Kreuzgang, das Konventsgebäude und den Nonnenfriedhof. Alle anderen Gebäude des Klosters, also insbesondere die Wirtschaftsgebäude, lagen außerhalb der Klausurmauer. So hatten die Nonnen auch zu den Mitarbeitern des Klosters keinen Kontakt. Die einzigen Zugänge in die Klausur waren ein Tor, das nach jeder Benutzung wieder zugemauert wurde, und ein Mauerdurchlass, der nur mit Hilfe einer Leiter zu erreichen war. Gegenstände wurden im Windenhaus über eine Art Drehlade an das Konventsinnere übergeben.
Armut Die Armut ist zentrales Element verschiedener Bettelorden. Keine der Schwestern durfte Eigentum haben, alle Ressourcen des Konvents standen unter der Gewalt der Äbtissin. Es sollte nur gebraucht werden, was wirklich nötig war. Die Mahlzeiten waren einfach, die Betten bestanden aus Strohsäcken und einer Wolldecke.
Diese Regeln zu befolgen, gestaltete sich zeitweise nicht so einfach. Einerseits wurde das Leben der Pfullinger Klarissen von den harten süddeutschen Wintern bestimmt. Die Ordensregel der Klarissen entstand dagegen unter dem Eindruck des warmen Italiens. Innozenz IV. erlaubte daher bereits 1253 einige Abweichungen von der Ordensregel. Andererseits waren die Jahrhunderte geprägt von Krieg und Armut, sodass es den Schwestern irgendwann – in welchem Konflikt genau, ist nicht überliefert – erlaubt wurde, Freunde und Verwandte um Unterstützung zu bitten. Während sie die Gaben anfangs noch mit der Gemeinschaft teilen mussten, bestanden die Schenker irgendwann darauf, dass ihre Zuwendungen nur ihren Angehörigen zukommen sollten, sodass es in der Folge verbotenerweise Eigenbesitz unter den Schwestern gab. Letzteres ist ab 1307 auch in Urkunden belegt.
Die in Pfullingen geltende Ordensregel erlaubte jedoch gemeinschaftliches Eigentum. Anders als die einzelnen Nonnen war der Konvent als solcher selbst daher alles andere als arm. Im Laufe der Zeit erwarben die Nonnen reichlich Grund und Boden. Ihnen gehörten rund die Hälfte der landwirtschaftlichen Flächen in Pfullingen, die Gemeinden Genkingen und Reicheneck fast vollständig, große Güter in Mittelstadt, Hammetweil und Sondelfingen sowie weitere Ländereien und Zehntrechte in Mähringen, Immenhausen, Kusterdingen, Jettenburg, Eningen, Reutlingen, Betzingen, Metzingen, Nürtingen, Raidwangen, Aich, Stuttgart, Hedelfingen, Heumaden, Feuerbach, Romelsbach, Oferdingen, Kirchentellinsfurt, Sickenhausen, Derendingen, Mössingen, Eckenweiler, Hailfingen, Bondorf, Hirschau, Böttingen, Auingen, Erpfingen, Undingen, Gönningen, Unterhausen, Gomaringen, Oberhausen, Stockach, Hinterweiler, Altenriet, Schlaitdorf, Neckartenzlingen, Alten-Sickingen, Bodelshausen und Ammern.
Schweigen Das Reden im Konvent war – abgesehen vom Gebet – nur zum Zwecke der Lehre und zu besonderen Aufgaben im Auftrag der Äbtissin erlaubt. Bei jedem Gespräch sollten mindestens drei Personen anwesend sein (mit Ausnahme der Beichte und der Visitation). In seltenen Ausnahmefällen war das Sprechen mit Externen erlaubt (siehe dazu oben den Abschnitt Klausur).
Fasten Die Schwestern durften unter der Regel Hugolins, also in den ersten elf Jahren des Klosters, nur Fastenspeisen zu sich nehmen und nur einmal am Tag essen. Mittwochs und freitags waren ihnen gar nur rohes Obst und Gemüse erlaubt. In der Fastenzeit vor Ostern und vor Weihnachten mussten sie sich von Wasser und Brot ernähren. In der Praxis war auch dies in Pfullingern schwerer zu befolgen als in Italien. Schon allein der schlechte Zugang zu Olivenöl, das tierische Fette ersetzen sollte, stellte die Schwestern vor eine große Herausforderung. Ab 1263 galt in Pfullingen dann die Ordensregel Urbans IV. Sie war weniger streng und erlaubte im Sommer eine zweite Mahlzeit pro Tag. Milchprodukte und Eier durften – außer freitags, im Advent und in der Fastenzeit – verzehrt werden. Nur Fleisch war nicht erlaubt. Alten und Schwachen wurde das Fasten erlassen. Inwieweit sich in Pfullingen an diese Regeln gehalten wurde, ist nicht gesichert überliefert.
Alltag Die Aufnahme ins Kloster konnte schon im Kindesalter erfolgen, war aber auch später noch möglich. Beim Eintritt in den Konvent musste außerdem, ähnlich wie bei einer Hochzeit, ein Heiratsgut oder Erbe mitgebracht werden. Vor dem Ordensgelübde war es üblich, ein Noviziat zu absolvieren, das aber nur wenige Tage dauern sollte. Die älteren Schwestern brachten den jüngeren das Lesen und Schreiben bei. Die Ämter innerhalb des Klosters standen jeder Schwester offen. Es ist belegt, dass es in Pfullingen die Ämter der Äbtissin, der Priorin, der Schreiberin, der Gastmeisterin und der Tormeisterin gab. Die Schwestern mussten eine schwarze Haube, einen weißen Schleier und ein weites Kleid tragen, das mit einem Strick umgürtet war. Die Haare wurden abgeschoren; Schuhe trugen nur die Schwachen. Laut der Chronik von 1525 besaßen die Nonnen jedoch auch Pelzwerk und eigene Kleidung. Der Konvent hielt Schafe, Ziegen, Kühe und Schweine. Er finanzierte sich durch seinen umfangreichen Grundbesitz, Zehntrechte, das Pfrünergeschäft und – besonders in der Anfangszeit – durch Spenden und Stiftungen.
Im Kloster lebten 1413 64 Nonnen, von denen die meisten aus wohlhabenden Bürgerfamilien aus dem Gebiet zwischen Tübingen, Nürtingen und Münsingen stammten. Nach 1461 reformierten Klarissen aus Brixen mit Unterstützung der Württemberger Gräfin Mechthild von der Pfalz das Kloster im Sinne der Observanzbewegung. Aus der Folgezeit haben sich mehrere von den Nonnen geschriebene Andachtsbücher erhalten.
Auflösung und Wiederbesiedelung mini|Die Klosterkirche von Süden. Gut erkennbar sind die Spuren der mittlerweile abgerissenen Klostergebäude.