Das Kreisgericht Eisenach war vom 1. Juli 1850 bis 1879 ein Mittelgericht im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach mit Sitz in Eisenach.
Geschichte Im Zuge der 1850 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach erfolgten Trennung der Rechtsprechung von der VerwaltungGesetz über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 1850 () und der zeitgleichen Aufhebung der PatrimonialgerichtsbarkeitGesetz, die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit betreffend vom 9. März 1850 () wurden Justizämter und Stadtgerichte als Eingangsgerichte geschaffen.Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 () Als Mittelgerichte wurden Kreisgerichte neu eingerichtet. Deren Aufgaben waren im Gesetz über die Zuständigkeit der Gerichte geregelt.Gesetz über die Zuständigkeit der Gerichte ... vom 23. März 1850, § 11 ff. Reg.Bl. Nr. 10, S. 159 ff. Das Kreisgericht Eisenach hatte die besondere Aufgabe, Eingangsgericht in bürgerlichen Sachen für Personen mit privilegiertem Gerichtsstand zu sein. Die waren die Angehörigen des ehemaligen Reichsadels, die im Besitz früher reichsunmittelbarer Güter waren.
Dem Kreisgericht Eisenach waren das Stadtgericht Eisenach, das Militärgericht Eisenach und die Justizämter Creuzburg, Dermbach, Eisenach, Geisa, Gerstungen, Kaltennordheim, Lengsfeld, Ostheim vor der Rhön, Tiefenort und Vacha nachgeordnet.
Auflösung Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde die Justizämter in Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Eisenach umgewandelt. Die Kreisgerichte wurden aufgehoben. Die Aufgaben des Kreisgerichts Eisenach übernahm das neu errichtete Landgericht Eisenach.Gesetz, betreffend die nach Maßgabe des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877 im Großherzogthume zu errichtenden ordentlichen Landesgerichte vom 8. März 1879 (Reg.Bl. S. 65 ff.) Dabei wurden die Gerichtsbezirke per Ministerial-Bekanntmachung festgelegt.Ministerial-Bekanntmachung, die Abgrenzung der geographischen Bezirke der vom 1. Oktober 1879 ab im Großherzogthum bestehenden Amtsgerichte betreffend vom 24. April 1879 (Reg.Bl. S. 251 ff.)Plan für die Organisation der Landesgerichte im Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach auf dem Grunde des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877. In: Landtags-Verhandlungen vom Jahre 1877. Erste Abtheilung. Schriftenwechsel zwischen der Großherzoglichen Staatsregierung und dem ein und zwanzigsten ordentlichen Landtage. Weimar 1878, S. 751–753 (online).
Richter Julius Appelius (Kreisgerichtsdirektor)
Literatur Staatshandbuch für das Großherzogtum Sachsen 1859, S. 168 ff., Digitalisat.
Einzelnachweise
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