mini|Cornelius de Greiff mini|Grabstein Cornelius de Greiff (Hauptfriedhof (Krefeld)) Cornelius de Greiff (* 8. Juni 1781; † 16. April 1863 in Krefeld) war ein Krefelder Bürger und Seidenfabrikant, der sich nach seinem Tode durch großzügige Schenkungen und Stiftungen für das Gemeinwohl der Stadt Krefeld auszeichnete.
Familie Der Großvater von Cornelius de Greiff, Johann Philip de Greiff, war etwa um 1730 von Nieder-Saulheim in Rheinhessen nach Krefeld gekommen. Er war zunächst im Weinhandel tätig. Sein Sohn Isaak de Greiff (* 16. November 1754 in Krefeld; † 11. August 1826 ebenda), Cornelius de Greiffs Vater, war durch die Heirat mit Anna Floh (* 23. Dezember 1753 in Krefeld; † 6. April 1832 ebenda) mit der Krefelder Seidenhandelsfamilie Floh verbunden. Isaak de Greiff war nach den Befreiungskriegen und dem Ende der napoleonischen Besatzung sieben Jahre lang Beigeordneter der Stadt gewesen. Isaak de Greiff führte das Unternehmen Cornelius und Johannes Floh gemeinsam mit seinem Freund und Schwager Gottschalk Floh, dem Sohn des Firmengründers, als Verlagsmanufaktur.
Wappentier Der Name de Greiff entstammt dem in der ursprünglichen Heimat der Familie heute noch vorzufindenden Namen „Degreif“. Die Betonung liegt hier auf der ersten Silbe. Erst nach der Übersiedelung nach Krefeld fand eine Silbentrennung statt, da am Niederrhein die Betonung bei „Degreif“ auf der zweiten Silbe liegt („Dejreiff“). Cornelius de Greiff fand Gefallen an der Verbindung seines Namens und dem Vogel Greif, dass er selbst das eine oder andere Bildnis eines Greifen als Schmuck für sein Haus besaß und auch als selbst ausgewähltes Wappentier führte. Auch die De-Greiff-Säule schmückte einst ein krönender Greif auf ihrer Spitze.
Leben Cornelius de Greiff wuchs in einer bereits sehr wohlhabenden mennonitischen Familie auf. Im Jahr 1800 wurde Cornelius getauft und ebenfalls Mitglied der Mennonitengemeinde. Sein Vater vererbte seinen Nachkommen nicht nur die Anteile an seinen Firmen, sondern auch allerhand Immobilien in Krefeld, Bockum, Oppum und Linn. Cornelius de Greiff vermachte er unter anderem den Linner Mühlenhof sowie den Hausenhof nebst Ländereien und Zubehör. Zwischen den beiden Gütern ließ Cornelius de Greiff 1838 das Garten- und Jagdschlösschen Haus Greiffenhorst mitsamt Greiffenhorstpark in der Nähe der Linner Burg errichten. Burg Linn, oder die Greiffenburg, wie man sie damals kannte, gehörte seinem Bruder Phillip, der ebenfalls über allerhand Land in Linn aus der Erbschaft seines Vaters verfügte und im Jagdschlösschen in der Vorburg mit seiner Familie wohnte.
Cornelius de Greiff beerbte seinen Vater Isaak de Greiff als Geschäftsführer der Firma Cornelius und Johannes Floh. Aufgrund von diversen Schwierigkeiten mit seinen Teilhabern strebte Cornelius de Greiff den alleinigen Besitz der Firma an, welche bis auf die Jahre 1837, 1847 und 1848 stets einen durchschnittlichen Profit von 10 Prozent erwirtschaftete. Sein Bruder Phillip de Greiff führte ebenfalls äußerst erfolgreich einen Seidenhandel in Krefeld. Die ererbten Anteile an der Firma seines Vaters verkaufte er bis etwa 1838 fast komplett an seinen Bruder Cornelius. Die Firma Cornelius und Johannes Floh beschäftigte etwa 1.000 bis 1.200 Arbeiter, in der Mehrheit wohl Seidenweber.
Zeit seines Lebens galt Cornelius de Greiff, von den Krefelder Bürgern oft nur „Knelles“ (Krefelder Mundart für „Cornelius“) genannt, als Geizkragen, Sonderling und Eigenbrötler. Er spendete in der Regel nichts, und wenn doch, dann nur kleinste Beträge. Neben seiner Tätigkeit als Seidenfabrikant war er ehrenamtlicher Handelsrichter, von 1829 bis 1836 Mitglied der Handelskammer Krefeld und Ratsherr im Städtchen Linn, seiner Wahlheimat, welches damals noch nicht zu Krefeld gehörte. Von 1830 bis 1833 war er Abgeordneter im Provinziallandtag der Rheinprovinz für den Stand der Städte und die Stadt Krefeld. Er blieb Junggeselle und führte ein zurückgezogenes, für seinen Stand angemessenes, aber bescheidenes Leben.
Erst recht spät in seinem Leben, mit 76 Jahren, beschloss Cornelius de Greiff sich in den Ruhestand zu begeben. Ab 1856 begann er mit der Liquidation seiner Firma. 1857 schrieb er auch sein Testament. Als es durch die Liquidation der Firma mehr zu verteilen gab, verfasste er 1860 und 1862 noch zwei Ergänzungen dazu.
Am 16. April 1863 starb Cornelius de Greiff nach langer Krankheit im Alter von 81 Jahren in seinem Haus an der Friedrichstraße in Krefeld. Die Beerdigung fand am 20. April 1863 um 16:30 Uhr statt. Beerdigt wurde Cornelius de Greiff auf dem alten Krefelder Friedhof, dem heutigen Stadtgarten. Seiner Familie gehörten hier 30 Begräbnisfelder.
Die Grabstelle befindet sich noch heute auf dem alten Teil des Krefelder Hauptfriedhofs (Feld C, Nr. 65–88) und wird von der Stadt Krefeld als Ehrengrab erhalten.
Vermögen Cornelius de Greiff hatte in Friedrich Heinrich Montandon einen absolut loyalen Buchhalter und Vertrauten, den er bis zu seinem Tode und darüber hinaus beschäftigte und auch in seinem Testament bedachte.
Montandon kannte sämtliche Privat-, Geschäfts- und Geheimkonten und wusste bestens über die finanzielle Lage des Herrn de Greiff Bescheid. Er errechnete das Barvermögen an seinem Todestag auf eine Summe von 1.348.937,16 Talern. Der Preußische Taler wurde ab 1871 durch die Mark abgelöst. Ein Taler entsprach drei Mark. Zwischen 1873 und 1899 entsprach eine Goldmark etwa 17,82 Euro. Damit wäre alleine das Barvermögen von Cornelius de Greiff zu Lebzeiten seiner Universalerbin Marianne Rhodius etwa 72.114.180,57 Euro wert. Dazu kamen Immobilien und Grundstücke. Alleine in Linn besaß Cornelius de Greiff insgesamt 429 Morgen (rund 1.095.331 m²). Nicht zu vergessen das Kontor seiner ehemaligen Firma an der Königsstraße sowie sein Privathaus an der Friedrichstraße.
Montandon kümmerte sich nach Cornelius de Greiffs Tod auch um die Geschäfte seiner Universalerbin Marianne Rhodius.
Testament Cornelius de Greiff verfasste drei Testamente, ein Haupttestament sowie zwei Ergänzungen.
Testament vom 25. Februar 1857 Mein letzter Wille, um dessen Vollziehung ich meinen lieben Bruder Philipp freundlich bitte. - Eigenhändig weitergeschrieben am 25. Februar 1857 C. de Greiff a) Zu förderst vermache ich meinem geliebten Bruder Philipp de Greiff mein hiesiges Haus mit Allem was es enthält, so auch meinen sämtlichen Grundbesitz in der Gemeinde Crefeld. Ich vermache demselben ferner, den ganzen Theil meines Vermögens, welcher nach Abzug der nachstehend verzeichneten Vermächtnisse übrigbleibt. Ich knüpfe daran die brüderliche Bitte, daß es mich freuen würde, wenn mein geliebter Bruder, den resistierenden Capitalen nach Gutdünken ebenfalls eine Bestimmung zu gemeinnützigen wohltätigen zwecken geben zu wollen. b) Vermache ich meiner geliebten Nichte, Marianne Rhodius geborene de Greiff meinen ganzen Grundbesitz in der Gemeinde Linn nebst den dazugehörigen Gebäuden. c) Bestimme ich dem hiesigen Krankenhaus, durch meine geliebte verewigte Mutter ursprünglich begründet die Summe von Einhundertzwanzig Tausend Thaler 120.000. d) Zu einem Verpflegungshaus für Dürftige, arbeitsunfähige Männer über das Alter von 65 Jahren bestimme ich Fünfzig Tausend Thaler 50.000. e) Ebenso für die Verpflegung dürftiger Frauen im gleichen Alter Fünfzig Tausend Thaler 50.000. f) Dem hiesigen evangelischen Waisenhaus vermache ich Fünfzig Tausend Thaler 50.000. g) Dieselbe Summe dem hiesigen katholischen Waisenhaus. 50.000. h) Zur Verpflegung von Geisteskranken, Blinden und Taubstummen ebenfalls ein Kapital von Fünfzigtausend Thaler 50.000. wovon jedoch bloß die Zinsen dürfen verwendet werden. i) Zur Unterstützung von 50 dürftigen aber braven Familien, namentlich solche die viele Kinder zu erziehen haben Fünfzig Tausend Thaler 50.000. Auch hier dürfen bloß die Zinsen zur Anwendung kommen ist das Capital hypothekarisch zu sichern. Die Verteilung dieser Zinsen soll jedes Jahr am 8. ten Juni, meinem Geburtstag stattfinden. k) zum Bau eines geräumigen Leichenhauses auf dem Gottesacker zu Abhaltung der Grabreden, bestimme ich Achttausend Thaler 8.000. l) Zur Erweiterung u. Verschönerung des Kirchhofes Viertausend Thaler 4.000. m) Zur Errichtung einer städtischen Fleischhalle Zwanzig Tausend Thaler 20.000. n) Zur Errichtung einer städtischen Kornhalle Sechs Tausend Thaler 6.000. o) Den Armen der Gemeinde Linn ein hypothekarisch anztulegendes Capital von Acht Tausend Thalern 8.000. Für dessen Zinsen jedes Jahr im Winter Brot u. Brand zu erteilen sind _______ Thaler 466.000. p) Meiner langjährigen Haushälterin Julie Schwartz vermache ich ein Capital von Zwölf Tausend Thaler 12.000. q) Den vier Kindern der Witwe Elsner geb. Leendertz in Issum u. Cöln jedem Fünf Tausend Thaler 20.000. r) An Heinrich Müller Chr. Sohn Viertausend Thaler 4.000. s) An Heinr. F. Montandon desgleichen Vier Tausend Thaler 4.000. t) Meine jetzigen vier Domestiken Heinrich Haßlach, der Kutscher Holzbeck u. die beiden Mägde Luise Groskop u. Agnes Feder bekommen nach meinem Ableben, auch wenn sie die Dienste bei mir verlassen haben, jeder Vier Hundert Thaler 1.600. u) Neueingetretene Domestiken per Kopf Zwei Hundert Thl. bleibt offen v) Dem Ackerknecht Johann Lock in Linn bestimme ich Drei Hundert Thaler 300. w) Dem Gärtner Peter Offermann in Linn desgleichen Drei Hundert Thaler 300. x) Dem Tagelöhner Hermann Luven in Linn Ein Hundert Thaler 100. y) Mein Raseur Siwald Zwei Hundert Thaler 200. z) Zu einem Schmuck für Marianne Jordans als Andenken an ihren Taufpaten bestimme ich Ein Tausend Thaler 1.000. _______ Gesamtbetrag Thaler 509.500. aa) Sollte mein geliebter Bruder früher als ich aus dieser Welt abberufen werden, so fällt alles, was der erste Artikel unter Litera a: demselben bestimmt, an meine liebe Nichte Marianne Rhodius geb. de Greiff anheim. bb) Das es die Förderung wohltätiger u. gemeinnütziger Zwecke betrifft, so hoffe ich, daß meine geschätzten Mitbürger deren Namen hier folgen nämlich die Herren Carl Sohmann sen., Heinr. F. Montandon, Dr. Märcklin, Heinrich Helgers, Gustav Molenaar, Emil vom Bruck, Hermann von Beckerath, Peter Winnertz, Abraham Sohmann, gerne meiner freundlichen Bitte Gehör geben werden, zur besten Ausführung der Rubriken: c: d: e: f: g: h: i: k: l: m: n:, ein feststehendes bleibendes Comité bilden zu wollen, um das Ganze ins Leben zu rufen, zu leiten u. zu überwachen. Die Befugnis hierzu soll den Genannten allein u. ausschließlich zustehen. Die Wirksamkeit eines solchen dirigierenden Ausschusses muß notwendig für alle Zeiten erhalten bleiben. Beim Ausfall eines Mitgliedes dieses Comités findet die Ersatzwahl nur durch die Personen statt, welche dazu gehören u. darf die Neuwahl nur auf solche fallen, die sich mennoniten oder evangelischen Glauben bekennen. Hierauf beschränke ich die allgemeinen Bestimmungen. Was nun ferner mein gesamter Vermögenszustand betrifft, so wird Freund Montandon, der in letzter Zeit das Geheimbuch schrieb, hierüber meinem geliebten Bruder vollständig Nachweis geben. Sollte Letzterer durch seine angegriffene Gesundheit verhindert seyn sich mit der Ausführung der vorliegenden Bestimmungen zu befassen, so bevollmächtige ich als Testaments-Exekutoren meine Freunde Carl Sohmann sen. und Heinr.Friedr.Montandon überzeugt, daß diese Herren, meinen vorliegenden letzten Willen in allen Theilen bestens zur Ausführung bringen werden.
Ich füge dem, daß ich hier niederschreibe als Schlußwort noch hinzu: An Gottes Segen ist Alles gelegen! - Möge dieser Segen des Vaters den hier erstrebten Zwecken nicht fehlen u. viel Gutes daraus hervorgehen. Crefeld, den fünfundzwanzigsten Februar achtzehnhundertsieben u. fünfzig C. de Greiff
Nachtrag vom 15. August 1860 Die Dispositionen meines letzten Willens vom 25. Februar 1857 bleiben in voller Kraft u. sollen dabei bloß die hier bezeichneten Abänderungen eintreten. An H.F.Montandon vermache ich Zwöf Tausend Thaler. An Heinr.Müller Chr. Sohn desgleichen Zwölf Tausend Thaler.