Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) ist ein integraler Bestandteil des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Es koordiniert bundesweit Aktivitäten, um Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und Versuchstieren den bestmöglichen Schutz zu gewähren. Das Bf3R erforscht, entwickelt und validiert Alternativmethoden zum Tierversuch nach dem 3R-Prinzip.

Hintergrund Der Schutz von Versuchstieren ist bereits seit der Gründung des BfR ein grundlegender Bestandteil seines wissenschaftlichen und gesetzlichen Auftrags und wurde mit der Schaffung der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) umgesetzt. Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 wurde das Bundesinstitut mit weiteren Aufgaben beauftragt. Dieser Zuwachs an Anforderungen führte im Jahr 2015 zur Gründung des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) am Bundesinstitut. Das Bf3R ist damit das erste behördliche „3R-Zentrum“ in Europa und steht für wissenschaftliche Unabhängigkeit.

Die Abkürzung „Bf3R“ drückt aus, dass das Zentrum ein integraler Bestandteil des BfR ist und seine Aufgaben und Ziele nach dem 3R-Prinzip erfüllt. Das 3R-Prinzip wurde bereits im Jahr 1959 durch die britischen Wissenschaftler William Russell und Rex Burch etabliert. Die 3R stehen für Replacement, Reduction und Refinement. Unter Replacement wird die Möglichkeit verstanden, den geplanten Tierversuch durch den Einsatz anderer Methoden zu vermeiden. Reduction steht für methodische Ansätze bei der Planung, Durchführung und Analyse von Studien, die es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, ein vergleichbares Ergebnis mit weniger Tieren zu erhalten oder mehr Informationen aus der gleichen Anzahl von Tieren. Das Refinement verfolgt das Ziel, Belastungen, Schmerzen und Leiden, denen die Tiere ausgesetzt sind, so gering wie nur möglich zu halten. Das 3R-Prinzip ist die Grundlage für die Tierschutzpolitik und Praxis moderner Forschungsansätze in vielen Ländern. Die Arbeit des Zentrums regt weltweit Forschungsaktivitäten im Sinne des 3R-Prinzips an und fördert den wissenschaftlichen Dialog.

Kompetenzbereiche Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche:

Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) Die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) wurde bereits im Jahr 1989 gegründet und mit der Eröffnung des Bf3R im Jahr 2015 vollständig in dieses integriert. Sie übernimmt folgende Aufgaben:

Beratung von Behörden und der EU-Kommission zu Alternativmethoden Bereitstellung von Informationen zu Alternativmethoden Entwicklung neuer Alternativmethoden insbesondere für den Bereich der biomedizinischen Grundlagenforschung Jährliche Erfassung und Meldung der deutschen Versuchstierzahlen: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) registrierte bis zum Jahr 2019 die jährliche Anzahl der Tiere, die in Versuchsvorhaben in Deutschland verwendet wurden und veröffentlichte diese Zahlen auf seiner Webseite. Seit dem Jahr 2015 übermittelte das BMEL diese Zahlen auch an die Europäische Kommission. Mit der geänderten Versuchstiermeldeverordnung vom 11. August 2021 wurde diese gesetzliche Aufgabe dem BfR übertragen. Begleitend dazu veröffentlicht das BfR die Zahlen ab dem Jahr 2020 auf der Website des Bf3R.

Verminderung der Belastung und Verbesserung der Lebenssituation von Versuchstieren Um Schmerzen, Leiden und Belastungen von Versuchstieren zu verringern und ihr Wohlbefinden zu steigern, erforscht und entwickelt das Bf3R Refinement-Maßnahmen. Dabei wird untersucht, wie Haltungs- und Versuchsbedingungen wirkungsvoll verbessert werden können. Das Bf3R macht den jeweils aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der Öffentlichkeit sowie den zuständigen Behörden und Tierschutzausschüssen zugänglich und kooperiert eng mit nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen sowie dem BMEL. Im Wesentlichen umfasst dieser Kompetenzbereich folgende Aufgaben:

Beratung deutscher Behörden und der EU-Kommission zu Refinement-Methoden Erforschung von Maßnahmen zur Reduzierung von Schmerz, Leid und Belastung von Versuchstieren Ermittlung objektiver Kriterien zur Belastungseinschätzung

Alternativmethoden in der Toxikologie Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wird die Sicherheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Chemikalien, Pflanzenschutzmitteln, Bioziden oder auch Kosmetik- und Hygieneartikeln anhand gesetzlich vorgeschriebener Testmethoden geprüft und bewertet. Um hierbei tierversuchsfreie Methoden einzusetzen, entwickelt das Bf3R neue Alternativmethoden und begleitet die Validierung bestehender Alternativverfahren. Dabei kooperiert das Bf3R eng mit den jeweils zuständigen Behörden und internationalen Institutionen:

Arzneimittel und Medizinprodukte: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Arzneimittel für Mensch und Tier: Paul-Ehrlich-Institut (PEI) EU-Referenzlaboratorium für Alternativen zu Tierversuchen (EURL-ECVAM) Chemikalien (REACH) und Biozide: Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Pflanzenschutzmittel: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Nationaler Ausschuss Tierschutzgesetz Für die Bundesrepublik Deutschland nimmt das BfR die Aufgabe des Nationalen Ausschusses zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren (kurz: Nationaler Ausschuss) wahr. Nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU setzt jeder EU-Mitgliedsstaat einen solchen Ausschuss ein. Zu dessen Aufgaben zählen:

Die Beratung der zuständigen deutschen Behörden und Tierschutzausschüsse zu Fragen, die mit dem Erwerb, der Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in wissenschaftlichen Projekten zusammenhängen. Die Förderung des Informationsaustausches über bewährte Praktiken im Versuchstierbereich, die Arbeitsweise der Tierschutzausschüsse sowie über die Beurteilung von Tierversuchsanträgen auf nationaler Ebene und innerhalb der EU.

Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben erarbeitet und veröffentlicht der Nationale Ausschuss Empfehlungen und Gutachten zu spezifischen Fragestellungen der Genehmigungsbehörden und Tierschutzausschüsse. Darüber hinaus publiziert der Nationale Ausschuss juristische Stellungnahmen, welche die Auslegung des Tierschutzgesetzes harmonisieren sollen. Der Nationale Ausschuss greift bei seiner Arbeit auf einen Expertenpool von mehr als 120 anerkannten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zurück, die ihn bei seinen gesetzlichen Aufgaben unterstützen.

Bf3R-Forschungsförderung Im Zwei-Jahres-Rhythmus schreibt das BfR die Bf3R-Forschungsförderung aus, um innovative Projekte zu unterstützen, die nach Maßgabe des 3R-Prinzips dem Ersatz und der Verringerung von Versuchstieren in der medizinischen Forschung oder biologischen Grundlagenforschung dienen oder die Erkennung, Einstufung und Verminderung von Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Versuchstieren und die Verbesserung ihrer Haltungsbedingungen zum Ziel haben. Die Bf3R-Forschungsförderung widmet sich besonders jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, neuartige und gewagte Forschungsideen, die etabliertes Wissen herausfordern und konventionelle Hypothesen hinterfragen, im Rahmen einer proof-of-concept-Studie zu bearbeiten, um experimentelle Daten für eine erfolgreiche Bewerbung bei größeren Förderprogrammen (z. B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Europäischen Kommission) zu sammeln.

Das jährliche Gesamtbudget von ca. 350.000 Euro ermöglicht die Förderung von bis zu zehn Projekten mit einer Gesamtlaufzeit von bis zu drei Jahren.

Zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements für eine Verbesserung des Schutzes von Versuchstieren und Förderung der Forschung und Entwicklung von Alternativmethoden schreibt das BMEL zudem den Tierschutzforschungspreis aus. Erstmals für das Jahr 2025 wurden neue Preiskategorien eingeführt. Unter der Federführung des BMEL obliegt die Organisation des Preises dem Bf3R. Die Beurteilung der eingereichten Nominierungen erfolgt durch ein unabhängiges Preiskomitee. Es gibt drei Preiskategorien:

Tierschutzforschungspreis für herausragende Forschungsleistungen zum Ersatz und zur Verminderung von Tierversuchen

Tierschutzforschungspreis für den nationalen wissenschaftlichen Nachwuchs Tierschutzpreis für gesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement im Bereich Versuchstiere

Forschungsprojekte des Bf3R Auf Basis des 3R-Prinzips betreibt das Bf3R eigene Forschung mit unterschiedlichen Zielsetzungen.

Replace: Entwicklung neuer Ersatzmethoden zum Tierversuch Um eine Versuchsmethode, bei der Tiere eingesetzt werden, vollständig durch eine Alternativmethode zu ersetzen, entwickelt das Bf3R Zell- und Gewebekulturmethoden. Sie sollen den Grundstein für die Schaffung neuer, tierfreier Alternativmethoden für die Grundlagenforschung und die toxikologische Bewertung legen.

Bisherige Forschungsprojekte für die biomedizinische Grundlagenforschung Knochen-auf-dem-Chip / Organ-on-a-Chip-Systeme Entwicklung eines in vitro-Implantationsmodells (MIVI) SMAFIRA – Eine Suchmaschine für Alternativen zu Tierversuchen

Bisherige Forschungsprojekte für die toxikologische Risikobewertung Entwicklung einer Alternativmethode zur Prüfung des krebsauslösenden Potentials hormonaktiver Substanzen

Alternativmethoden zum Tierversuch zum Nachweis hormonaktiver Wirkungen in vitro Einfluss circadianer Regulationssysteme auf in vitro-Testmethoden Toxikologische in vitro-Untersuchungen zur Kombinationswirkung von Fungiziden Computational Toxicology: Rolle und Bedeutung neuartiger methodischer Ansätzen in der gesundheitlichen Risikobewertung Etablierung von Integrated Approaches to Testing and Assessment (IATAs) zur Unterstützung von Nanomaterial-Gruppierungen Vorhersage des sensibilisierenden Potentials von Chemikalien und Produkten in vitro im humanen System als Ersatz zum Tierversuch Entwicklung von „tätowierten“ 3D-Hautmodellen In silico-Methoden für die Vorhersage gesundheitlich unerwünschter Eigenschaften von Pestiziden

Reduce: Entwicklung von Methoden zur Reduktion der Versuchstierzahlen Um Möglichkeiten zu erkennen, inwieweit eine Verringerung der Zahl eingesetzter Versuchstiere in der Forschung erreicht werden kann, forscht das Bf3R an neuen statistischen und mit Hilfe der Bioinformatik erstellten Analysemodellen. Mit ihnen sollen Rückschlüsse darauf gewonnen werden, ob Versuchstiere aufgrund der Reproduzierbarkeitskrise in der Wissenschaft unnötigerweise verwendet werden und welche methodischen und institutionellen Änderungen der Forschung und des Publikationsprozesses dazu beitragen können, dass weniger Tierversuche durchgeführt werden. Zugleich verfolgt das Bf3R mittels neuer biometrischer Ansätze das Ziel, die statistische Planung von Versuchen mit und ohne den Einsatz von Versuchstieren effizienter zu gestalten. Bei Forschungsvorhaben mit Versuchstieren soll so die Anzahl der notwendigen Tiere auf das Mindestmaß reduziert werden.

Refine: Erforschung von Methoden zur Verminderung von Schmerzen oder Leiden der Versuchstiere Um Aspekte wie Schmerzen, Leiden oder Stress bei Versuchstieren zu reduzieren und somit zugleich auch die Qualität von Versuchsergebnissen zu erhöhen, erforscht das Bf3R Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen und der Verbesserung des Wohlergehens. Zudem werden Bewertungskriterien für die Einschätzung des Belastungsgrades entwickelt. Bisherige Forschungsprojekte:

Verbesserung der Haltungsbedingungen von Versuchstieren Entwicklung von Wahlversuchen zur Bestimmung der Bedürfnisse aus Sicht der Versuchstiere