Oberregierungsrat (ORR, ORegRat), selten auch Regierungsoberrat (ROR), ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für ein Amt eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im ersten Beförderungsamt. Es setzt sich zusammen aus der Grundamtsbezeichnung Oberrat und dem Zusatz Regierungs-.
Besoldung Das Amt eines Oberregierungsrates ist in Besoldungsgruppe A 14 der Bundesbesoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes oder der Besoldungsordnungen der Landesbesoldungsgesetze eingruppiert. Es entspricht von der Besoldungshöhe und Laufbahngruppe den Dienstgraden eines Oberstleutnants, Fregattenkapitäns (sofern jeweils in A 14), Oberstabsarztes, -apothekers und -veterinärs der Bundeswehr. Beim Auswärtigen Amt ist die entsprechende Amtsbezeichnung Legationsrat Erster Klasse.
Ausbildung Die Angehörigen des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes haben ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten juristischen Prüfung absolviert sowie einen anschließenden Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen und besitzen somit die Befähigung zum Richteramt oder haben ein anderes für diese Laufbahn befähigendes Universitätsstudium mit einem Diplom oder Master abgeschlossen sowie einen entsprechenden fachspezifischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert oder die Laufbahnbefähigung durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben.
Dienststellung in einer Behörde Oberregierungsräte können in großen Behörden als stellvertretende Referatsleiter oder als Referatsleiter tätig und als letztere Vorgesetzte aller Mitarbeiter eines Referates sein. In kleineren Dienststellen können sie auch die Funktion eines stellvertretenden Abteilungsleiters oder Abteilungsleiters innehaben. Auf ministerialer Ebene und in Oberbehörden sind Oberregierungsräte regelmäßig Referenten.
Beförderungsämter Beförderungsämter sind Regierungsdirektor (RD) und Leitender Regierungsdirektor (Ltd. RD) bzw. Ministerialrat sowie Dienstposten in der Besoldungsordnung B (wie Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, Präsident einer Behörde).
Kategorie:Amtsbezeichnung (Deutschland) Kategorie:Beruf oder berufliche Tätigkeit des Öffentlichen Dienstes