mini|hochkant=1.3|Schwäbischer Reichskreis (rot gefärbt) mini|Wappen des Schwäbischen Reichskreises, 1563 und 1737

Der Schwäbische Reichskreis (auch Schwäbischer Kreis) war einer der zehn Reichskreise, in die unter Kaiser Maximilian I. 1500In der Bestellung und Ordnung des Reichsregiments auf dem Reichstag zu Augsburg: „§ 8. Der dritt Kreyß begreift die Bißthumb, Fürstenthum, Landt und Gebiet der Bischoffen von Chur, Costentz, Augspurg, des Hertzogen von Wirtemberg, des Marggrafen von Baden, die Gesellschaft von St. Georgen Schild, die Ritterschaft in Hegaw, auch alle und jede Prelaten, Grafen, Herren, Reichstätt im Landt zu Schwaben.“ zitiert nach Hans Hubert Hoffmann: Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1495–1815, Darmstadt 1976,S. 23. bzw. 1512„§ 7. (Der Schwäbisch Kreyß) Item der Bischoff von Chur, Costentz und Augspurg, Herzogtum Wirtenberg, die Marggrafen zu Baaden, die Gesellschaft St. Georgen Schild der Ritterschaft im Hegau, auch alle und jede Prälaten, Grafen, Herrn und Reichs-Städt im Land zu Schwaben sollen auch einen Kreyß haben.“ zitiert nach Hans Hubert Hoffmann: Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1495–1815, Darmstadt 1976, S. 68. das Heilige Römische Reich eingeteilt wurde.

Anfangs stand der Schwäbische Reichskreis noch in Konkurrenz zum Schwäbischen Bund, da sich die Mitgliedschaften in beiden Organisationen teilweise deckten, durch die Auswirkungen der Reformation zerbrach letzterer jedoch und löste sich in den 1530er Jahren auf.Georg Siegemund: Securitas inter cives et contra exteros defensio – Die Reichskreise in der Verfassung des Alten Reiches am Beispiel des Schwäbischen Kreises. Nach dem Westfälischen Frieden standen zwei Drittel des Kreisgebietes im Besitz katholischer Reichsstände. In der Bevölkerung überwog der katholische Anteil mit 55,1 %, von den 94 Reichsständen galten neben den vier „mixtierten“ Städte (Augsburg, Dinkelsbühl, Biberach und Ravensburg)Osnabrücker Friedensvertrag (Instrumentum Pacis Osnabrugensis, IPO) Art. V § 3: „Die Städte Augsburg, Dinkelsbühl, Biberach und Ravensburg behalten ihre Güter, Rechte und Religionsausübung nach diesem Stichtag [1. Januar 1624]. Hinsichtlich der Besetzung des Rates und anderer öffentlicher Ämter soll unter den Verwandten beider Religionen Gleichheit und zahlenmäßige Parität bestehen.“ nur 19, also 20,2 %, als Augsburgische Konfessionsverwandte.Peter-Christoph Storm: Der Schwäbische Kreis als Feldherr, Berlin 1974, S. 55 ff. und 149. 1801 betrug die Fläche des Kreises 34.314 km². Seit 1694 unterhielt der Schwäbische Reichskreis als einziger Reichskreis ein stehendes Heer.

Der Schwäbische Reichskreis bestand faktisch bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806, danach noch rechtlich als Träger der bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten. 1809 wurde er rückwirkend zum 30. April 1808 aufgelöst.Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383–1806), Stuttgart 1998, S. 177.

Politische Stellung des Kreises Allgemein Das politische Gewicht des Kreises war in den dreihundert Jahren seines Bestehens unterschiedlich und abhängig von den jeweiligen Verhältnissen. Trotz ihrer Vielfalt gelang es den Mitgliedern des Schwäbischen Kreises immer wieder, einen Konsens zu finden und als Kreis eine wichtige Rolle in der Politik innerhalb des Reiches zu führen. Der württembergische Direktorialgesandte Johann Georg Kulpis beschrieb diese Verhältnisse im Kreis 1696: Aus wohlverstandenem Eigeninteresse und aus Sicherheitsüberlegungen (ratione securitatis) beteiligten sich daher die Kreismitglieder ungeachtet der enormen Vielgliedrigkeit und der konfessionellen Unterschiede relativ aktiv an der Politik des Reichskreises. Mit den „Sicherheitsüberlegungen“ war die Bedrohung durch die Expansionskriege Frankreichs gemeint, die dazu führte, dass das Kreisgebiet wiederholt zum Kriegsschauplatz wurde. Unter Historikern gilt der Schwäbischer Reichskreis als der „aktivste und lebendigste der einstigen Reichskreise“.

Im Reich, Kreisassoziationen Unter den zehn Reichskreisen entwickelte sich der Schwäbische Reichskreis zu einem der aktivsten.Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383–1806), Stuttgart, 1998, S. 141. Vor allem seine Lage an der Grenze des Reiches im Westen und sein stehendes Heer bestimmten seine Bedeutung innerhalb des Reiches nach 1648.

Ab 1530 trafen sich Deputierte einzelner oder aller Reichskreise immer wieder, um gemeinsame Interessen abzugleichen oder gemeinsames Vorgehen zu vereinbaren. In der Reichsexekutionsordnung von 1555 war u. a. ausdrücklich festgelegt, dass einzelne Kreise bei einem schweren Landfriedensbruch unter Leitung des Erzkanzlers zusammenarbeiten sollten.nach Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383–1806), Stuttgart 1998, S. 585ff: Die gemeinsamen Versammlungen mehrerer oder aller Kreise von 1530 bis 1796.

Der Pfälzische Erbfolgekrieg führte zunächst 1691 zur Assoziation mit dem Fränkischen Reichskreis, die 1692 auf die Dauer des Kriegs verlängert wurde. 1697/98 kam es dann in Frankfurt mit der Frankfurter Assoziation zum Zusammenschluss der sechs süd- und westdeutschen Kreise („Vordere Kreise“: Oberrheinischer Reichskreis, Kurrheinischer Reichskreis, Fränkischer Reichskreis, Österreichischer Reichskreis, Bayerischer Reichskreis und Schwäbischer Reichskreis). Die Assoziation wurde während des Spanischen Erbfolgekrieges erneuert und regelte danach die Besetzung der Reichsfestungen Kehl (siehe unten) und Philippsburg.

In Europa Während der Schwedischen Vorherrschaft im Dreißigjährigen Krieg beteiligten sich die evangelischen Stände des Kreises am Heilbronner Bund. Als Generalstatthalter mit Militärgewalt und Verantwortung für die öffentliche Sicherheit wurde Georg Friedrich von Hohenlohe durch den schwedischen Kanzler Axel Oxenstierna eingesetzt.

Durch die Annexionspolitik Frankreichs unter Ludwig XIV. war der Schwäbische Reichskreis dessen direkter Nachbar geworden. Auseinandersetzungen zwischen Frankreich und dem Kaiser oder dem Reich hatten also immer unmittelbare Auswirkungen auf den Kreis einerseits und seine beiden großen weltlichen Territorien Württemberg und Baden andererseits. Beide Seiten waren daran interessiert, „den schwäbischen Raum möglichst vor der anderen präventiv in die Hand zu bekommen oder wenigstens zu neutralisieren“.Zitiert nach Peter-Christoph Storm: Der Schwäbische Kreis als Feldherr, Berlin 1974, S. 48. Dies galt besonders, wenn Bayern und Frankreich verbündet waren und Schwaben die Verbindung zwischen Elsass und Bayern war. Der Kreis als Ganzes sah sich bis zu seinem Ende immer als Bestandteil des Reiches und betrieb keine eigene europäische Politik. Überwog bei den beiden genannten Territorien bis in das 18. Jahrhundert hinein noch deren Bindung an das Reich, bestand doch zunehmend eine Tendenz, sich durch Neutralität zu schützen. Nach dem Zerfall des Reiches zu Beginn des 19. Jahrhunderts mündete dies in ihren Beitritt zum Rheinbund.

Struktur Ausdehnung Das Territorium des Schwäbischen Kreises stellte keine geschlossene Fläche dar, wie man es von den meisten modernen Gebietskörperschaften kennt (siehe Karte am Anfang des Artikels). Das Gebiet war durch zahlreiche Exklaven und Enklaven gekennzeichnet.

Im Westen reichten die Kreisgebiete in etwa bis zum Schwarzwald, manche reichten darüber hinaus, bis etwa an den Oberrhein. Viele Territorien im Elsass – obschon historisch eng mit dem „Lande Schwaben“ verbunden – waren von Maximilian I. zum Oberrheinischen Kreis geschlagen worden, da dieser Kreis die Sicherung der Westgrenze des Reiches übernehmen sollte. Die westlichsten Gebiete waren die badischen Territorien bei Basel. Im Osten reichten die Kreisgebiete ungefähr bis zur Lechlinie. Die östlichsten Territorien waren die von Hochstift Augsburg und Reichsstadt Augsburg, die gleichsam ein Bollwerk gegen den bairischen Reichskreis darstellten. Im Süden reichten die Kreisgebiete teils bis an den Hochrhein und den Bodensee. Südlich davon begannen die Gebiete der Schweiz, die im Früh- und Hochmittelalter noch Teil Schwabens bzw. Alemanniens waren, nun jedoch kreisfrei blieben. Die südlichsten Gebiete des Schwäbischen Kreises lagen in Vorarlberg und Liechtenstein, letzteres stellte das südlichste Kreisterritorium dar. Im Norden reichten die Kreisgebiete über die frühere Grenze des schwäbischen Herzogtums hinaus, weit in früher fränkisches Gebiet hinein. Die Nordgrenze wurde grob gesagt durch eine Linie Karlsruhe – Heilbronn – Schwäbisch Hall – Dinkelsbühl gebildet. Das nördlichste Gebiet des Kreises war das württembergische Oberamt Möckmühl.

Große zusammenhängende Gebiete bestanden insbesondere im Nordwesten (Altwürttemberg im Neckarbecken und auf der mittleren Alb, Altbaden am Oberrhein um Karlsruhe und Baden-Baden) sowie im Südosten (Territorien im Allgäu). Dazwischen, von den Regionen im Hegau und am oberen Neckar über die Gegenden an Bodensee und Donau bis hin in den Nordosten gab es größere Enklaven von nicht kreisständischen Gebieten (meist österreichische Gebiete, Gebiete der Reichsritterschaft, Gebiete des bairischen und des fränkischen Reichskreises). Die bedeutendsten Exklaven hingegen lagen im Breisgau, in Vorarlberg und in Liechtenstein. Wie ein verbindendes Scharnier zwischen den großen geschlossenen Flächen im Nordwesten und Südosten sowie den eher zersplitterten Gebieten im Donauraum lag das umfangreiche Gebiet der Reichsstadt Ulm.

Der gesamte, umfangreiche habsburgische Besitz im schwäbisch-alemannischen Raum (Vorderösterreich) gehörte nicht zum Schwäbischen, sondern zum Österreichischen Reichskreis.

Bänke Analog zum Reichstag bildeten die fünf Reichsstände jeweils eine Bank: Geistliche Fürsten Prälaten Weltliche Fürsten Grafen und Herren Reichsstädte

Bevölkerung Um das Jahr 1700 lebten im Gebiet der ständischen Gruppen des Schwäbischen Reichskreises circa 1.323.000 Einwohner.Willi A. Boelcke: Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs von den Römern bis heute, Stuttgart 1987, S. 95 Davon entfielen auf das Herzogtum Württemberg etwa 320.000 Einwohner und auf die 31 Reichsstädte zusammen rund 247.650 Einwohner.

Um das Jahr 1800 lebten im Schwäbischen Reichskreis rund 2.200.000 Untertanen. Davon gehörten etwa 1.200.000 Einwohner der römisch-katholischen Kirche an.Willi A. Boelcke: Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs von den Römern bis heute. Theiss, Stuttgart 1987, S. 96 Die Bevölkerungszahl im rein evangelischen Herzogtum Württemberg umfasste 660.000 Einwohner.Bernd Wunder: Kleine Geschichte des Herzogtums Württemberg, Leinfelden-Echterdingen 2009, S. 128. Bei einer Fläche des Schwäbischen Reichskreises von 34.314 km² lag die Bevölkerungsdichte am Ende des 18. Jahrhunderts bei etwa 64 Einwohnern pro km².

Kreisviertel Eine interne Aufteilung des Kreisgebietes in Viertel zur besseren Durchführung polizeilicher Aufgaben vor Ort erfolgte bereits 1559 in Anlehnung an den früheren Schwäbischen Bund und wurde durch die „Kreisexekutionsordnung“ von 1563 festgeschrieben. Ab 1720 tagten auch sogenannte Partikularkreistage, die von den Viertelsdirektoren (Württemberg, Baden, Hochstift Konstanz (Oberes Viertel) und Stift Augsburg) einberufen wurden.Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383–1806), Stuttgart 1998, S. 145.

Kartenwerke

Nachbargebiete Aus der engen territorialen Verzahnung von Gebieten des Schwäbischen Kreises, des Österreichischen Kreises und von kreisfreien Gebieten (vor allem Reichsritterschaft) ergaben sich beinahe zwangsläufig regelmäßige Auseinandersetzungen. Besonders im ersten Quartal des 18. Jahrhunderts versuchte Habsburg unter Karl VI. seine schwäbischen Territorien und seinen Einfluss in Südwestdeutschland zu Lasten des Kreises auszudehnen.