mini|300px|Reichskreise zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Der Oberrheinische Reichskreis ist violett dargestellt. miniatur|300px|Der Oberrheinischer Reichskreis anno 1791

Der Oberrheinische Reichskreis war einer der zehn Reichskreise, in welche unter König Maximilian I. das Heilige Römische Reich eingeteilt wurde. Der oberrheinische Reichskreis entstand in der ersten Gründungsphase im Jahr 1500. Der Reichskreis wurde durch die Kriege mit Frankreich, aber auch durch konfessionelle Konflikte stark geschwächt und existierte lange Zeit ohne größere Wirkung bis zum Ende des Alten Reiches.

Gebiet und Bevölkerung Das Gebiet des Reichskreises war extrem zersplittert. Es umfasste Gebiete von Savoyen im Süden bis Hessen-Kassel im Norden. Insgesamt lag er zwischen Frankreich, dem burgundischen und dem westfälischen Reichskreis im Westen sowie dem schwäbischen und fränkischen Reichskreis im Osten. Er wurde entlang des Mittelrheins unterbrochen vom Kurrheinischen Reichskreis; dieser bestand aus der Kurpfalz und den geistlichen Kurfürstentümern. Hinzu kamen zahlreiche kleine Gebiete von Reichsrittern innerhalb der Außengrenzen des Kreises, die aber nicht zu diesem gehörten. Die Grundidee bei der Schaffung dieses Reichskreises schien der Schutzgedanke der Westgrenze des Reiches gegen Frankreich gewesen zu sein, jedoch zeigte die Realität von Anbeginn an, dass der Kreis hierzu nicht in der Lage war.

Nach innen war der Kreis stark differenziert und umfasste anfangs 72 Mitglieder. Davon blieben im 18. Jahrhundert immerhin noch 42 übrig. Die Bevölkerungszahl lag im 18. Jahrhundert bei etwa 1,45 Millionen Einwohnern. Davon waren etwa 74 % Protestanten, 25 % Katholiken und 1 % Juden.Peter Claus Hartmann: Regionen in der Frühen Neuzeit. Der Kurrheinische und der Oberrheinische Reichskreis. In: Michael Matheus (Hrsg.): Regionen und Föderalismus. Stuttgart 1997, S. 39.

Relativ rasch wurde der Kreis durch Verluste an Mitgliedern geschwächt. Die Bischöfe von Genf, Lausanne und Sitten (Sion) sowie Besançon (Bisanz) blieben von Anbeginn an dem Kreis fern (Sitten nahm nur einmal – 1544 – an einem Kreistag teil). Im Jahr 1552 wurden die Hochstifte in Lothringen (Metz, Toul, Verdun) aufgrund der französischen Unterstützung des protestantischen Fürstenaufstandes gegen Kaiser Karl V. (Vertrag von Chambord) dauerhaft von Frankreich besetzt, auch wenn sie bis zum Westfälischen Frieden formal Reichsgebiet blieben. Der Herzog von Lothringen, der sich im Vertrag von Nürnberg 1542 größere Freiheiten ausgehandelt hatte, verweigerte sich der Teilnahme an den Kreistagen und Kreisbeiträge, trotz ausdrücklich reduzierter Beitragsbestimmungen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts gingen dem Kreis große Teile des Elsasses mit der finanzkräftigen Reichsstadt Straßburg an Frankreich verloren.

Organisation Das geistliche Direktorat lag bei den Bischöfen von Worms. Dieser war auch kreisausschreibender Fürst. Das Wormser Bistum wurde lange Zeit in Personalunion mit dem Kurfürstentum Mainz oder Trier regiert. Das weltliche Direktorat lag bei den Pfalzgrafen. Insofern gab es auf dieser Ebene enge Beziehungen zum kurrheinischen Reichskreis.

Der Übergang vom protestantischen Pfalz-Simmern zum katholischen Pfalz-Neuburg verschärfte die konfessionellen Konflikte. Verschiedene protestantische Stände wie vor allem Nassau und Hessen-Kassel beteiligten sich wegen der beschädigten konfessionellen Parität kaum noch am Reichskreis, sondern folgten eigenen Zielen. Infolge des spanischen Erbfolgekrieges wurden protestantische Kodirektoren geschaffen. Gleichwohl blieb Hessen-Kassel den Kreistagen weiterhin meist fern.

Das Kreisarchiv und die Kreiskanzlei befand sich in Worms oder der jeweiligen fürstbischöflichen Residenz. Die Kreistage fanden zunächst in Worms und später in Frankfurt am Main statt. Der Oberrheinische Kreistag war in vier Bänke gegliedert. Die erste Bank war den geistlichen Territorien vorbehalten, es folgten die Fürsten, dann die Grafen und Herren und schließlich die Städte. In späterer Zeit kamen nur noch wenige Abgesandte der Stände in einem engeren Kreiskonvent zusammen, der aus jeweils vier Deputierten der beiden Konfessionsgruppen bestand.

Der Kreis war mit dem Niederrheinisch-Westfälischen und dem Kurrheinischen Reichskreis in einem Münzzirkel vereinigt. Allerdings war diesem Zusammenschluss wenig Erfolg beschieden. Besonders eng war die Beziehung zum Kurrheinischen Kreis. Die gemeinsame Kasse der Kreise befand sich in Frankfurt am Main. Es kam bereits 1651 zu einer ersten Assoziation der beiden Kreise. Das Gebiet gehörte später der Verteidigungsallianz der Vorderen Reichskreise an.

Kreisobristen Die Reichskreise bestimmten Kreisobristen, die sowohl zivile als auch militärisch Aufgaben übernahmen. Erstmals wurde 1531 Philipp von Daun durch den Kreis als Befehlshaber der Kreistruppen im Kampf gegen die Türken zum Hauptmann ernannt. Der Kreis stattete aus Angst vor zu viel Machtfülle das Amt des Kreisobristen finanziell schlecht aus und machte es damit für Fürsten uninteressant, so dass lange Zeit die Grafen von Solms das Amt innehatten.

Das Amt des Kreisobristen wechselte später. Zwar beanspruchte die Pfalz das Amt für sich, konnte sich damit aber nicht immer durchsetzen. Weitere Kreisobristen waren ab 1591 der Herzog von Pfalz-Simmern, ab 1673 die Kurfürsten von der Pfalz. Ab 1679 hatten vor allem die Landgrafen von Hessen-Kassel das Amt inne. Im Gegensatz zu den meisten anderen Reichskreisen kam es auch im 18. Jahrhundert noch zur Ernennung von Kreisobristen. Dieses war ab 1722 in der Hand der Landgrafen von Hessen-Darmstadt.

Wegen der konfessionellen Unterschiede und der geographischen Gegebenheiten des Kreises erreichte das Amt nie eine große Bedeutung. Während des Spanischen Erbfolgekrieges stand ein vom Kreis ernannter Kreisgeneral an der Spitze der Kreistruppen, dem allerdings alle militärischen Aktionen vom Kreistag vorgeschrieben wurden.

Im Jahr 1681 hatte der Kreis 491 Reiter und 2853 Infanteristen zu stellen, im 18. Jahrhundert mehrere Kreisinfanterie und -kavallerieregimenter.

Mitglieder Der Kreis umfasste gegen Ende des Reiches (1792) die Herrscher folgender Territorien:

Bank der geistlichen Fürsten auch im Reichsfürstenrat (geistliche Bank) vertreten: 25px Hochstift Worms 25px Hochstift Speyer 25px Hochstift Straßburg 25px Hochstift Fulda 25px Fürstbistum Basel 25px Fürstentum Heitersheim (Johannitermeister/Malteserorden) 25px Fürstpropstei Weißenburg 25px Abtei Prüm; Inhaber Kurtrier seit 1576

Bank der weltlichen Fürsten von Anbeginn dabei und auch im Reichsfürstenrat (weltliche Bank) vertreten: 25px Herzogtum Pfalz-Lautern; Inhaber Kurpfalz seit 1592 25px Herzogtum Pfalz-Simmern; Inhaber Kurpfalz seit 1559 25px Herzogtum Pfalz-Veldenz; Inhaber Pfalz-Zweibrücken seit 1694 25px Herzogtum Pfalz-Zweibrücken 25px Landgrafschaft Hessen-Darmstadt 25px Landgrafschaft Hessen-Kassel 25px Herzogtum Savoyen 25px Fürstentum Hersfeld; vor 1606 Reichsabtei (geistliches Fürstentum), ab 1606 hessische Administratoren, ab 1648 weltliches Fürstentum im Besitz der Landgrafen von Hessen-Kassel 25px Markgrafschaft Nomeny; ohne Territorium, 1736 in Nachfolge Lothringens; Inhaber Österreich keine Reichsstände: 25px gefürstete Grafschaft Sponheim; von Anbeginn dabei; Inhaber Baden und Pfalzbayern 25px gefürstete Grafschaft Waldeck; seit 1712, vorher bei den Grafen und Herren vormalige Grafen, durch Standeserhebung aufgerückt, im Reichstag aber weiterhin nur Grafen: 25px gefürstete Grafschaft Salm (Wild- und Rheingrafen); seit 1623 Reichsfürsten 25px gefürstete Grafschaft Salm-Kyrburg (Wild- und Rheingrafen); seit 1743 Reichsfürsten 25px gefürstete Grafschaft Nassau-Usingen; seit 1688 25px gefürstete Grafschaft Nassau-Saarbrücken; seit 1735 25px gefürstete Grafschaft Nassau-Weilburg; seit 1739 25px gefürstete Grafschaft Solms-Braunfels; seit 1742 Reichsfürsten 25px gefürstete Grafschaft Isenburg-Birstein; seit 1744 25px|Wappen des Fürstenhauses Solms-Hohensolms-Lich gefürstete Grafschaft Solms-Hohensolms-Lich; seit 1792 Reichsfürsten

Rheinische Prälaten Die Rheinischen Prälaten waren ebenfalls vertreten. 25px Kloster und Ritterstift Odenheim

Bank der Grafen und Herren von Anbeginn dabei und im Reichstag (Stand 1792) zu den Wetterauischen Grafen zählend: 25px Grafschaft Hanau-Münzenberg; seit 1736 Inhaber Hessen-Kassel und nicht mehr im Reichstag 25px|Wappen Grafschaft Solms-Hohensolms 25px Grafschaft Solms-Lich 25px Grafschaft Solms-Laubach 25px|Wappen von Solms-Rödelheim-Assenheim Grafschaft Solms-Rödelheim 25px Grafschaft Königstein; Inhaber Stolberg-Gedern und Kurmainz 25px Grafschaft Isenburg-Büdingen-Büdingen 25px Grafschaft Salm-Grumbach (Wild- und Rheingrafen) 25px Grafschaft Salm-Stein-Grehweiler (Wild- und Rheingrafen) 25px Grafschaft Leiningen-Hardenburg 25px Grafschaft Leiningen-Westerburg 25px Grafschaft Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein 25px Grafschaft Sayn-Wittgenstein-Berleburg 25px Grafschaft Kriechingen; Inhaber Wied-Runkel von Anbeginn dabei, aber nicht im Reichstag vertreten: 25px Grafschaft Hanau-Lichtenberg; seit 1736 Inhaber Hessen-Darmstadt und nicht mehr im Reichstag 25px Grafschaft Ysenburg-Büdingen-Meerholz 25px Grafschaft Isenburg-Büdingen-Wächtersbach 25px Grafschaft Salm-Dhaun (Wild- und Rheingrafen) 25px Grafschaft Falkenstein; Inhaber Österreich? 25px Herrschaft Reipoltskirchen; mehrere Familien als Inhaber durch Standeserhebung hinzugekommen, nicht im Reichstag: 25px Grafschaft Wartenberg; seit 1699/1707 25px Herrschaft Bretzenheim; seit 1774; Inhaber Heydeck 25px Herrschaft Dagstuhl; seit 1634?; Inhaber Oettingen-Baldern seit 1691 25px Herrschaft Olbrück; seit 1720?; Inhaber Waldbott von Bassenheim 25px Schloss und Dorf Mensfelden; Inhaber Kurtrier und Nassau-Usingen

Bank der Städte alle auch im Reichstag (Kollegium der Städte) vertreten 25px Reichsstadt Frankfurt am Main 25px Reichsstadt Friedberg 25px Reichsstadt Wetzlar 25px Reichsstadt Speyer 25px Reichsstadt Worms

Frühere Mitglieder Geistliche Reichsfürsten: 25px Erzstift Besançon; blieb dem Kreis fern 25px Hochstift Sitten; blieb dem Kreis fern 25px Hochstift Lausanne; blieb dem Kreis fern 25px Hochstift Genf; blieb dem Kreis fern 25px Hochstift Metz; 1552 praktisch ausgeschieden 25px Hochstift Toul; 1552 praktisch ausgeschieden 25px Hochstift Verdun; 1552 praktisch ausgeschieden 25px Fürstabtei Hersfeld; ging 1648 als Fürstentum Hersfeld an das Haus Hessen-Kassel 25px Fürstabtei Murbach; ging nach 1648 an Frankreich über

Prälaten: 25px Kloster Kaufungen; 1527/32 aufgehoben und in ein Ritterschaftliches Stift ohne Reichsstandschaft umgewandelt 25px Abtei Münster im Gregoriental ab 1648 unter französischer Landeshoheit

Weltliche Reichsfürsten: 25px Herzogtum Lothringen; hat seiner Mitgliedschaft im Reichskreis widersprochen 25px Herzogtum Savoyen; keine aktive Mitgliedschaft

Reichsstädte: 25px Straßburg; 1681/1697 an Frankreich 25px Mülhausen im Elsass, seit 1515 Zugewandter Ort der schweizerischen alten Eidgenossenschaft 25px Reichsstadt Besançon (Bisanz) Städte der elsässischen Dekapolis, im 17. Jahrhundert an Frankreich: 25px Colmar 25px Oberehnheim 25px Kaysersberg 25px Turckheim 25px Rosheim 25px Stadt Münster im St. Gregorienthal 25px Schlettstadt 25px Hagenau 25px Weißenburg 25px Landau in der Pfalz; ab 1680 zu Frankreich

Siehe auch Liste der Regimenter des oberrheinischen Reichskreises Heiliges Römisches Reich Reichskreis Reichsarmee Kreisobrist

Literatur Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383–1806). Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1998. ISBN 3-515-07146-6, Google Books Gerhard Köbler: Oberrheinischer Reichskreis. In: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 4., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 1992. ISBN 3-406-35865-9, S. 431f.