Kriminologie (zusammengesetzt aus und -logie von dem griechischen und lateinischen Wort -logia; von altgr. λόγος lógos, ‚Wort‘, auch: ‚Lehre‘) bedeutet wörtlich übersetzt Lehre vom Verbrechen.
Die Kriminologie ist eine interdisziplinäre Sozialwissenschaft, die sich sowohl empirisch als auch theoretisch mit Kriminalität und den gesellschaftlichen Reaktionen darauf beschäftigt. Wissenschaftler, die sich dieser Disziplin zugehörig fühlen, nennen sich Kriminologen. Abzugrenzen ist die Kriminologie von der Kriminalistik, der Lehre von den Mitteln und Methoden der Verbrechensbekämpfung und Verbrechensaufklärung. Von der dogmatischen Strafrechtswissenschaft unterscheidet sich die Kriminologie wiederum durch ihren erfahrungswissenschaftlichen, nichtjuristischen Zugang zum Thema Kriminalität.
Die genaue Entstehungszeit der Kriminologie als Wissenschaft ist umstritten. Seit dem 18. Jahrhundert hatte es durch Cesare Beccaria und andere Autoren verstärkt Diskussionen über eine Reform des Strafrechts und über das Gefängniswesen gegeben, die oft als sogenannte „klassische Schule der Kriminologie“ angesehen werden. Noch häufiger gilt Cesare Lombroso mit seiner Idee vom „geborenen Verbrecher“ als Gründungsvater der Kriminologie. Als Wissenschaft unter diesem Namen lässt sich Kriminologie, beginnend mit Raffaele Garofalo, gegen Ende des 19. Jahrhunderts nachweisen.
Die Kriminologie befasste sich zunächst vor allem mit ätiologischen Fragen nach den Ursachen der Kriminalität, wobei sie sich meist auf die Person des Täters fokussierte. Man stritt sich über die Frage, welche Umstände es waren, die einen konkreten Täter zum „Kriminellen“ hatten werden lassen. Waren es in der Person des Täters selbst liegende (psychische, biologische) Umstände oder waren es Umweltfaktoren? Hierbei kam es zu einer engen Bindung zwischen der Kriminologie und dem Kriminaljustizsystem, in dessen Dienste sich die kriminologische Ursachenforschung stellte.
Im Laufe des 20. Jahrhunderts löste sich die Kriminologie von dieser zunächst einseitigen Fixierung auf den „Täter“ und die Ursachenforschung in Bezug auf dessen Delinquenz. Sie wurde mehr und mehr zu einer Wissenschaft, die sich als autonome Disziplin auch mit dem Kriminaljustizsystem und der Gesetzgebung – den Instanzen der „Kriminalisierung“ also – beschäftigte. Im Rahmen der seit den Sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts entstandenen Kritischen Kriminologie wurde sogar ein explizit herrschaftskritischer Diskurs begründet.
Dieser Artikel geht, nach einer näheren Umschreibung des Begriffes und der Arbeitsweisen der Kriminologie, vor allem auf die Geschichte der Disziplin ein. Nähere Erläuterungen zu einzelnen kriminologischen Theorien und Denkschulen finden sich in den entsprechenden Spezialartikeln. Thematische Überschneidungen gibt es zudem mit Themen und Disziplinen wie der Kriminalsoziologie, der Kriminalbiologie, der Kriminalpsychologie und den Kriminalitätstheorien.
Aufgabengebiet, institutionelle Verankerung und Arbeitsweise Aufgabengebiet Die Kriminologie ist von der Kriminalistik abzugrenzen. Beide Wissenschaften zählen zu den sogenannten nichtjuristischen Kriminalwissenschaften, die von den juristischen Kriminalwissenschaften wie der materiellen Strafrechtslehre zu unterscheiden sind.Frank Neubacher: Kriminologie, 4. Aufl., Baden-Baden 2020, S. 21. Während primäres Ziel der Kriminologie die abstrakte (also nicht auf einen bestimmten Fall bezogene) Erkenntnisgewinnung über die Ursachen und Erscheinungsformen von Kriminalität ist, beschäftigt sich die Kriminalistik mit der konkreten – praxisbezogenen – Fragestellung der Verhütung (Prävention), Bekämpfung und Aufklärung (einzelner) Straftaten.Frank Neubacher: Kriminologie, 4. Aufl., Baden-Baden 2020, S. 21. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist, dass sich die Kriminologie im Gegensatz zur Kriminalistik und im Unterschied zum Strafrecht eines soziologischen, vom Kriminaljustizsystem unabhängigen, Verbrechensbegriffs bedient.Frank Neubacher: Kriminologie, 4. Aufl., Baden-Baden 2020, S. 25. Während die Kriminalistik daher als Hilfswissenschaft charakterisiert wird, gilt die Kriminologie darüber hinaus als eigenständige akademische Wissenschaft, die eine Metaperspektive einnimmt und dadurch im Vergleich zur Kriminalistik auch eine größere Distanz zum Kriminaljustizsystem aufweist.Karl Ludwig Kunz, Tobias Singelnstein: Kriminologie. Eine Grundlegung, 7. Auflage, Bern, 2016, ISBN 978-3-8252-4683-9, S. 1
Einem im deutschsprachigen Raum vorherrschenden Verständnis zufolge bedient sich die Kriminologie verschiedener Bezugswissenschaften, ohne in einer dieser Bezugswissenschaften aufzugehen. Zu diesen Bezugswissenschaften der Kriminologie zählen die Psychiatrie, die Soziologie und Pädagogik, die Psychologie, die Ethnologie, die Anthropologie, sowie in den letzten Jahrzehnten verstärkt die Wirtschaftswissenschaft. Diesem Verständnis zufolge gibt es dann keinen eigenständigen spezifisch „kriminologischen“ Wissensgegenstand.Karl Ludwig Kunz, Tobias Singelnstein: Kriminologie. Eine Grundlegung, 7. Auflage, Bern, 2016, S. 2. Die Kriminologie würde somit zu einer Art „Clearing-Zentrale“, der die Aufgabe zukomme, Erkenntnisse der Bezugswissenschaften zu bündeln und zu systematisieren.Erwin Frey: Kriminologie. Programm und Wirklichkeit, in: SchwZStrR 66. (1951), S. 49–73. Im angelsächsischen Raum sowie in der deutschsprachigen Kritischen Kriminologie hingegen wird „Kriminologie“ ca. seit den Siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts ganz überwiegend mit Kriminalsoziologie gleichgesetzt.vgl. Susanne Karstedt und Dietrich Oberwittler: Einleitung. Neue Perspektiven der Kriminalsoziologie, in: Dietrich Oberwittler und Susanne Karstedt (Hrsg.): Soziologie der Kriminalität, Wiesbaden 2003, S. 7–35, S. 8 f. Die Kriminologie wird diesem Ansatz zufolge als Kriminalsoziologie also zu einer Spezialdisziplin der allgemeinen Soziologie und bedient sich allein derer Theorien und Methoden.
Institutionelle Verankerung (Deutschland) In Deutschland ist die universitäre Kriminologie weitgehend den rechtswissenschaftlichen Fakultäten angegliedert. Hier muss man zudem zwischen universitärer Kriminologie im Rahmen der Juristenausbildung und eigenständigen Studiengängen der Kriminologie unterscheiden.
Im Rahmen des Jurastudiums wurde Kriminologie vor der Studienreform im Jahr 2003 oftmals als Teilbestandteil der Wahlfachgruppe Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug gelehrt.Siehe hier für die Universität Kiel den Studienplan aus dem Jahr 2003, die Wahlfachgruppe Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug war das Wahlfach Nr. 7. Heute wird verbreitet ein Schwerpunktbereich KriminalwissenschaftenAls Beispiel: Beschreibung des – auch kriminologische Veranstaltungen enthaltenden – Schwerpunktbereichs Kriminalwissenschaften an der Universität Halle. angeboten, in den auch kriminologische Anteile integriert sind.
Was die eigenständigen kriminologischen Studiengänge anbetrifft (in Deutschland alle postgradual) waren lediglich die am Institut für Kriminologische Sozialforschung in Hamburg angebotenen Studiengänge (Diplom sowie später Master – mittlerweile eingestellt) am Fachbereich Sozialwissenschaften beheimatet.Christian Wickert, Christina Schlepper, Simon Egbert und Katrin Bliemeister: Kriminologie studieren in Hamburg. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 96 (2013), S. 270–275, S. 271. Die übrigen eigenständigen kriminologischen Masterstudiengänge sind nach wie vor den rechtswissenschaftlichen Fakultäten zugeordnet.Masterstudiengang Kriminologie und Gewaltforschung an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Regensburg; Prüfungsordnung des M.A. Kriminologie an der Universität Mainz, Fakultät für Rechtswissenschaften In angloamerikanischen und skandinavischen Ländern ist das Fach Kriminologie hingegen überwiegend an den sozialwissenschaftlichen Fachbereichen heimisch.
Außerdem findet in Deutschland kriminologische Forschung an außeruniversitären kriminologischen Forschungsinstituten wie dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen in Hannover und der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden statt.
Arbeitsweise Zentrale Betrachtungspunkte der modernen Kriminologie als interdisziplinärer Sozialwissenschaft sind das Verbrechen, der Verbrecher, das Verbrechensopfer, die Verbrechenskontrolle sowie die Instanzen der sozialen Kontrolle (insbesondere die Justiz und die Polizei). Die heutige Kriminologie kann somit definiert werden als Wissenschaft vom abweichenden Verhalten und den gesellschaftlichen Reaktionen darauf.Frank Neubacher: Kriminologie, 4. Aufl., Baden-Baden 2020, S. 22.
Kriminologie umfasst insbesondere die Kriminalitätstheorien (darunter auch die Kontrolltheorien, welche der Frage nachgehen, warum Menschen sich konform verhalten – also nicht kriminell werden); zur Kriminologie muss weiterhin auch der Bereich der empirischen Überprüfung der Sinnhaftigkeit von Strafe gestellt werden. Diese wird vom kriminologischen Abolitionismus entweder ganz oder teilweise in Frage gestellt. Hierbei handelt es sich um eine Strömung der Kriminologie, welche die Abschaffung jeglicher Art von Freiheitsentzug oder sogar des Strafrechts insgesamt fordert.Frank Neubacher: Kriminologie, 4. Aufl., Baden-Baden 2020, S. 25. Philosophische Fragen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit des Strafrechts stellt hingegen die Rechtsphilosophie. Des Weiteren befasst sich die moderne Kriminologie mit Gebieten wie der Justizforschung und der Polizeiforschung (im angelsächsischen Raum: policing). Bei den Kriminalitätstheorien bestehen erhebliche Schnittmengen mit den in der Einleitung aufgeführten Bezugswissenschaften, insbesondere mit der Kriminalsoziologie und der Psychologie.
Was die Kriminalitätstheorien anbelangt, so können diese von ihrem Umfang her zunächst in sehr umfassende, das Gesamtphänomen der Kriminalität zu erklären beanspruchende Makrotheorien und in sich auf die Erklärung bestimmter Teilbereiche beschränkende Mikrotheorien eingeteilt werden.Frank Neubacher: Kriminologie, 4. Aufl., Baden-Baden 2020, S. 25. Was die inhaltliche Ebene anbetrifft, lassen sich heutzutage eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Erklärungsansätze unterscheiden. Diese lassen sich grob in ein Dreierschema einteilen, nämlich in: täterorientierte Theorien (biologische, psychologische und psychiatrische Erklärungsmuster: ätiologisch) gesellschaftlich orientierte Theorien (soziologische und sozialpsychologische Erklärungsansätze: ätiologisch) auf die Kriminalitätskontrolle bezogene Theorien (Kriminalisierungsprozess, Labeling: nicht ätiologisch)vgl. zu diesem Dreierschema Karl Ludwig Kunz, Tobias Singelnstein: Kriminologie. Eine Grundlegung, 7. Auflage, Bern, 2016, ISBN 978-3-8252-4683-9, S. 63 ff.