Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) (französisch: Fédération suisse des bourgeoisies et des corporations FSBC; italienisch: Federazione svizzera dei patriziati e delle corporazioni FSPC) ist der Dachverband von kantonalen Verbänden von Bürgergemeinden und Korporationen der Schweiz und weiteren Gemeinden als Einzelmitglieder.

Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) vertritt rund 1700 Körperschaften in der ganzen Schweiz. Diese sind mehrheitlich im Rahmen des kantonalen Rechts öffentlich-rechtlich organisiert. Je nach Region haben sie unterschiedliche Aufgaben und Bezeichnungen – so nennt man sie Bürgergemeinden, Burgergemeinden, Korporationen, Patriziati, Communes bourgeosie, Bourgeosie, Communes bourgeoisiales, Genossamen, Burgerkorporationen, Bürte, Teilsamen, etc

Ziele sind die Erhaltung und Pflege der bürgerlichen Institutionen, die Wahrung der Interessen, die Beratung der beteiligten Vereine sowie die Stärkung der Beziehungen unter seinen Mitgliedern. auf svbk.ch Die Rechtsform ist ein Verein nach Artikel 60 ff. des Schweizer Zivilgesetzbuches.

Geschichte Am 6. Oktober 1945 wurde in Lugano der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen gegründet. Der Verband vertritt die Interessen der Bürgergemeinden und Korporationen gegenüber den Bundesbehörden und im Rahmen von Vernehmlassungen und Stellungnahmen.

1942, an der Generalversammlung der vier Jahre zuvor gegründeten Alleanza Patriziat Ticinese (ALPA), regte Carl Meyer, Geschichtsforscher an der Universität Zürich, einen Zusammenschluss aller Schweizer Burgergemeinden und Korporationen an. Die Idee wurde 1943 an der Generalversammlung der ALPA zum Beschluss erhoben, und 1945 lud die ALPA zur Gründungsversammlung ins Rathaus nach Lugano ein. An der Versammlung waren als Gründungsmitglieder neben der ALPA die Burgergemeinden und Korporationen von Luzern, Beromünster, Sursee, Willisau, Chur, Augio, Igis, Roveredo, Zizers, Giswil, Kerns, Sarnen, Schwendi, Stans, Uri, Ursern und der Verband der St.Galler Ortsgemeinden sowie als Beobachter die Burgergemeinde Bern anwesend. Insgesamt nahmen fast 400 Personen teil.

Zum ersten Präsidenten des schweizerischen Verbands wurde Nationalrat Waldo Riva aus Lugano gewählt. Hermann Heller (Amtsrichter in Luzern) wurde erster Vizepräsident. In den Vorstand wurden gewählt: Augustin Cahannes (Chur), Roman Eberli (Giswil), Anton Gamma (Wassen / Korporationspräsident Uri), Theodore Vassalli (Riva S. Vitale), Alfred Ziegler (Bürgerratspräsident St. Gallen). An der Generalversammlung 1946 in Luzern wurde der Vorstand durch Waldemar F. Schoeb, Burgerratsschreiber in Bern, ergänzt.

Präsidenten Folgende Personen amteten bisher als Präsidenten des Schweizerischen Verbands der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK): AmtsdauerVorname und NameWohnort1945 - 1957Waldo RivaLugano TI1957 - 1960 Hermann HellerLuzern1960 - 1969 Hans WeyermannBern1969 - 1979 Kurt BuchmannSt. Gallen1979 - 1987 Hans-Rudolf BenerChur GR1987 - 1993Mario BernasconiCarona TI1993 - 2001Hans Ulrich FässlerFrenkendorf BL2001 - 2018 Rudolf GrüningerBasel2018 - 2027Georges SchmidVisp2027 -

Geschäftsstelle Seit 2020 führt die Burgergemeinde Bern auf Mandatsbasis die Geschäftsstelle des Verbands. Der Geschäftsführer hat zeitgleich die Geschäftsstelle des Verbands bernischer Burgergemeinden und burgerlicher Korporationen (VBBG) inne. Folgende Personen amteten bisher als Geschäftsführer des Schweizerischen Verbands der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK): +AmtsdauerVorname und NameWohnort1945 - 1992 Robert GöpfertLuzern1992 - 2001 Daniel ArnBern2001 - 2019Andreas HubacherBern2019 - 2024Elias MaierBurgdorf BE2024 -Elias BrickerFlüelen UR

Aufgaben Entsprechend dem Zweckartikel der Statuten verfolgt der Verband unter anderem folgende Ziele: Erhaltung und Pflege der bürgerlichen Institutionen; Wahrung der Interessen und die Beratung der Bürgergemeinden und Korporationen; Förderung und Stärkung Beziehungen unter den Mitgliedern.

Der Verband setzt sich insbesondere in den Bereichen Forst-, Wasser- und Alpwirtschaft, Tourismus, Bodenpolitik, Einbürgerungen, Soziales, Kultur und Tradition für die Interessen der Mitglieder ein. Mittel sind eine aktive Interessenvertretung und Beteiligung an allen politischen Prozessen, welche seine Mitglieder betreffen (Einwirken auf die Entscheide eidgenössischer Behörden und Gremien sowie Kooperation und Koordination mit Organisationen, welche ähnliche Zwecke anstreben). Er beteiligt sich dazu an Vernehmlassungen. nach Art. 4 Abs. 3 Vernehmlassungsgesetz (SR 172.061)Übersicht über die Vernehmlassungen, an denen sich der SVBK beteiligte auf der Website des SVBK, abgerufen am 14. April 2021

Aktive Kommunikations- und Informationspolitik nach aussen sowie regelmässige Information der Mitglieder sollen Einfluss auf die öffentliche Meinung nehmen. Der Verband bietet seinen Mitgliedern periodisch Weiterbildungen an.

Seit 2021 gibt der Verband zudem zwei Mal pro Jahr das Mitgliedermagazin "Communis" heraus. Es ist das Nachfolgeprodukt des einstigen Verbandsorgans "Die Bürgergemeinde", das von 1993 bis 2018 erschienen ist.

Der Verband verfügt über eine eigene parlamentarische Gruppe. Sie wird im Co-Präsidium von Nationalrat Thomas de Courten (SVP, BL) und Ständerat Erich Ettlin (CVP, OW) geleitet.Gruppen der Bundesversammlung (PDF) auf parlament.ch S. 26

Mitglieder Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) besteht aus den Kantonalverbänden, Einzelmitgliedern (Bürgergemeinden, Burgergemeinden, Korporationen, Gesellschaften, Zünfte, Ürten, Bürten, Ortsbürgergemeinden, Ortsgemeinden, Patriziati, etc.) sowie Passivmitgliedern (Firmen, Privatpersonen, Verbände).

Kantonalverbände KantonVerbandGründungsjahrBemerkung und LinksBernVerband bernischer Burgergemeinden und burgerliche Korporationen (VBBG)1947VBBG : Verband bernischer Burgergemeinden und burgerlicher Korporationen (VBBG)LuzernVerband Luzerner Korporationen (VLK)1946Home - Verband Luzerner KorporationenSchwyzVerband der Schwyzer Korporationen (VSZK)2007Der Schwyzer Verband ist als einziger Kantonalverband nicht Mitglied des SVBK. Mehr Infos unter: Schwyzer Korporationen – VSZKObwaldenVerband der Obwaldner Bürgergemeinden, Korporationen, Teilsamen und Alpgenossen (VOBK)1948Verband Obwaldner Korporationen - VOBKNidwaldenVereinigung der Nidwaldner Korporationen1942Nidwaldner KorporationenZugVerband Bürgergemeinden des Kantons Zug (vbgzug)1978Die elf Korporationen des Kantons Zug sind in keinem Verband organisiert. Mehr Infos zum Verband der Bürgergemeinden: Verband der Bürgergemeinden des Kantons ZugSolothurnBürgergemeinden und Wald Kanton Solothurn (BWSO)1948Bürgergemeinden und Wald Kanton Solothurn BWSOBasel-LandschaftVerband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden1954Verband Basellandschaftlicher BürgergemeindenSt.GallenVerband St. Gallischer Ortsgemeinden (VSGOG)1927Verband St.Galler OrtsgemeindenGraubündenVerband Bündnerischer Bürgergemeinden (VBB)1946VBB-GRAargauOrtsbürgerverband Aargau1958Ortsbürgerverband AarauThurgauVerband Thurgauer Bürgergemeinden1994keine WebsiteTessinAlleanza Patriziale Ticinese (ALPA)1942ALPA – Alleanza Patriziale TicineseWallisFédération des Communes Bourgeoisiales Valaisannes (FBVS) Verband der Walliser Burgergemeinden1969Verband der Walliser Burgergemeinden - Fédération des bourgeoisies valaisannes / Verband der Walliser BurgergemeindenJuraAssociation des Bourgeoisies de la République et Canton du Jura (ABJU)1979Présentation | Bourgeoisie Jura Die Kantonalverbände haben alle einen Sitz im Vorstand. Weiter nehmen Kantonsvertreter/innen aus Basel-Stadt (Bürgergemeinde Basel), Freiburg (alternierend Vertretung der Burgergemeinde Freiburg oder Murten) und Uri (alternierend Vertretungen der Korporationen Uri und Ursern) im Vorstand Einsitz.

Einzelmitglieder Einzelmitglieder können einzelne Bürgergemeinden, Korporationen oder andere auf kommunaler Ebene tätige Organisationen mit entsprechender Zwecksetzung sein. Dies sind beispielsweise die Korporationen Uri und Ursern, die Ortsbürgergemeinde St.Gallen, die Burgergemeinde Freiburg, die Bürgergemeinde Basel, die Oberallmeindkorporation Schwyz, die Bürgergemeinde Chur oder die Burgergemeinde Zermatt.

Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) vertritt rund 1700 Körperschaften in der ganzen Schweiz. Insgesamt gibt es in 23 Kantonen Bürgergemeinden und/oder Korporationen (mit Ausnahme von Genf, Waadt und Schaffhausen). Diese sind mehrheitlich im Rahmen des kantonalen Rechts öffentlich-rechtlich organisiert. Je nach Region haben sie unterschiedliche Aufgaben und Bezeichnungen – so nennt man sie Bürgergemeinden, Burgergemeinden, Korporationen, Patriziati, Communes bourgeosie, Bourgeosie, Communes bourgeoisiales, Genossamen, Burgerkorporationen, Bürte, Teilsamen, etc.

Die Bürgergemeinden und Korporationen sind im Eigentum von über 40 Prozent der Waldfläche in der Schweiz. Zum Eigentum der Bürgergemeinden und Korporationen gehören zudem grosse landwirtschaftlich genutzte Flächen, darunter auch Rebanbauflächen, Obstplangagen und Alpgebiete. Zudem engagieren sich die Bürgergemeinden und Korporationen im Sozial- und Gesundheitswesen sowie in den Bereichen Energieproduktion, Regalien, Immobilien, (gemeinnütziger) Wohnbau, Kultur, Jugend, Sportförderung, Gesellschaft, etc.

Literatur Steff Schneider: Bürgergemeinden und Korporationen : 75 Jahre Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen = Bourgeoisies et corporations, mit Grussbotschaft von Bundesrätin Karin Keller-Sutter. SVBK 2021 Robert Göpfert: Festschrift zur 50. Generalversammlung des Schweizerischen Verbandes der Bürgergemeinden und Korporationen 1945–1994. SVBK 1994 B. Schabe: Schweizer Jahrbuch des öffentlichen Lebens. Basel 2007, S. 218

Weblinks Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) Eintrag auf Lobbywatch.ch

Einzelnachweise

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