mini|Trichoglossus rosenbergii, Hermann von Rosenberg, 1875.Hermann von Rosenberg: Reistochten naar de Geelvinkbaai op Nieuw-Guinea in de jaren 1869 en 1870. Tafel XV. mini|Gelbnackenlori untere Ansicht

Der Gelbnackenlori (Trichoglossus rosenbergii) auch Biak-Allfarblori ist eine Art aus der Familie der Eigentlichen Papageien.

Merkmale Das breite gelbe Nackenband ist das charakteristische Merkmal des Gelbnackenloris. Ansonsten ähnelt er dem Allfarblori und unterscheidet sich nur in der purpurnen unteren Brustpartie und dem gleich farbigen Bauch. Der obere Brustbereich ist ebenfalls stärker mit purpur durchzogen als beim Allfarblori.Theo Pagel: Loris: Freileben, Haltung und Zucht der Pinselzungenpapageien. Ulmer Verlag, Stuttgart 1998. S. 156–157.

Verbreitung und Lebensraum Der Gelbnackenlori ist eine endemische Art auf Biak und bewohnt sehr dichte Wälder.

Taxonomie Hermann Schlegel beschrieb den Gelbnackenlori 1871 erstmals wissenschaftlich und bezeichnete ihn schon damals als Trichoglossus rosenbergii.Pieter Bleeker, Hermann Schlegel, Gerardus Frederik Westerman: Nederlandsch Tijdschrift voor de Dierkunde. Jaarg. 4. Amsterdam 1873. S. 9. online Er nannte ihn nach seinem Entdecker Hermann von Rosenberg. Der erste Gelbnackenlori gelangte 1910 nach Großbritannien und die weltweit erste Zucht fand im Zoo Barcelona 1974 statt.

Die taxonomischen Organisationen HBW Checklist/BirdLife International und IOC/IOU ordnen den Gelbnackenlori als eigene Art ein. Für die Clements Checklist hingegen ist er eine Unterart des Allfarbloris und wird entsprechend als Trichoglossus haematodus rosenbergii klassifiziert.

Es existieren gemäß den großen taxonomischen Organisationen keine Unterarten.

Bestand und Gefährdung Die aktuelle taxonomische Einordnung des Gelbnackenlori hat dazu geführt, dass die Art auf der Roten Liste gefährdeter Arten als „verletzlich“ (Vulnerable) eingestuft wird. Der Bestand der adulten Vögel wird auf 2'500 bis 9'999 mit einer sinkenden Tendenz geschätzt.

Handel Die Kontrolle des Handels wird über CITES Anhang II geregelt. Die Ein- und Ausfuhr sowie die Wiederausfuhr erfordert eine Genehmigung oder Bescheinigung des jeweiligen Ausfuhrstaates.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Keilschwanzloris Kategorie:Endemisches Tier der Schouten-Inseln