Staatssekretär ist eine Amtsbezeichnung bzw. ein Amtstitel.
In Deutschland ist es die Amtsbezeichnung der höchsten Beamten eines Ministeriums oder einer sonstigen obersten Behörde, in seltenen Fällen die Funktionsbezeichnung eines entsprechenden Beschäftigten.
Ferner kennt man außerhalb des deutschsprachigen Raums den Titel vor allem aus den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich. Dort ist ein Staatssekretär meistens ein Politiker, der am ehesten mit einem deutschen oder österreichischen Minister verglichen werden kann. Der angelsächsische Sprachgebrauch war ab 1870 das Vorbild für die Leiter der obersten Bundes- bzw. Reichsbehörden im Norddeutschen Bund bzw. im Deutschen Reich. Die Stellvertreter hießen, ebenfalls nach britischem Vorbild, Unterstaatssekretäre. Erst 1919 erhielt Deutschland ein Kabinettsystem mit Ministern. Staatssekretär ist seitdem der Titel für die nachgeordnete Position.
Deutschland Deutscher Bund 1815–1866 Der Deutsche Bund hatte als einziges Organ den Bundestag als Vertretung der Gliedstaaten, keine eigene Regierung. Mit dem entstehenden Deutschen Reich der Revolutionszeit 1848/1849 kam es allerdings zu einer Reichsregierung, die auch von den Gliedstaaten anerkannt wurde. Die Mitglieder der eigentlichen Regierung hatten den Titel eines Ministers. Ihre Stellvertreter erhielten den Titel Unterstaatssekretär.
Norddeutscher Bund und Deutsches Kaiserreich 1867–1918 Der Norddeutsche Bund von 1867 hatte nur einen einzigen verantwortlichen Minister, den Bundeskanzler. Das änderte sich auch nicht nach dem Beitritt der süddeutschen Staaten 1870/1871 und der Umbenennung des Staates in „Deutsches Reich“ (und des Bundeskanzlers in Reichskanzler). Nach und nach wurden einzelne Bundesämter (das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt) bzw. Reichsämter eingerichtet. Die Leiter dieser Ämter hatten den Titel eines Staatssekretärs. Sie waren keine Kollegen des Kanzlers, sondern Beamte, denen er Weisungen erteilen konnte. Auf diese Weise gab es im Kaiserreich zum Beispiel keinen Reichsaußenminister, sondern – mit etwa gleicher Aufgabe – einen „Staatssekretär des Auswärtigen“. Die Leiter der Hauptabteilungen der Reichsämter wurden „Unterstaatssekretäre“ genannt.
Den Titel Staatssekretär hatte Otto von Bismarck nach britischem Vorbild eingeführt; er wollte allgemein den Eindruck einer Kollegialregierung vermeiden. Die obersten Reichsbehörden hießen nicht „Reichsministerium“, sondern Reichsamt oder Amt. Man sprach statt von einer „Regierung“ von der Reichsleitung. In der Praxis arbeiteten der Kanzler und die Staatssekretäre mehr und mehr wie ein Kabinett zusammen.
Auf der Ebene der Bundesstaaten führten die ersten Beamten der Ministerien und Senatsämter häufig – vor allem in Stadtstaaten – den Titel eines Staatsrats.
Weimarer Republik 1919–1933 und „Drittes Reich“ (1933–1945) Mit der Weimarer Verfassung wurde die deutsche Reichsexekutive 1919 zur „Reichsregierung“ umgebildet. Danach besaßen die Ressortchefs bis zum Untergang des Deutschen Reiches 1945 Ministerrang und -rechte (→ Reichsminister). Der Titel „Staatssekretär“ diente seit 1919 zur Bezeichnung des dem Minister zugeordneten ranghöchsten Beamten eines Ressorts. Ihm waren, wie gehabt, die Unterstaatssekretäre und später auch die „Ministerialdirektoren mit der Amtsbezeichnung Unterstaatssekretär“ unterstellt.
Die obersten Reichsbehörden wurden in Reichsministerien umbenannt. So wurde aus dem Reichsamt des Innern das Reichsministerium des Innern. Eine Ausnahme bildete das Auswärtige Amt: Aus Gründen der Tradition behielt es (bis heute) seine ursprüngliche Bezeichnung.
Bundesrepublik Deutschland ab 1949 Staatssekretär
Staatssekretär (StS) ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für das höchste statusrechtliche Amt, das ein Beamter erreichen kann und regelmäßig zugleich die Bezeichnung der damit verbundenen Funktion. Nur um eine Funktionsbezeichnung handelt es sich, wenn die Tätigkeit ausnahmsweise einem Beschäftigten übertragen ist. Der Staatssekretär vertritt den Minister innerministeriell in dessen Funktion als Behördenleiter, hat die höchste Dienststellung unterhalb der politischen Leitung inne und Weisungsrecht gegenüber den Beschäftigten des Ressorts. Dienstposten für Staatssekretäre gibt es nur in den Obersten Behörden des Bundes oder eines Landes. Die meisten Staatssekretäre des Bundes sind in den Bundesministerien tätig; ein (BMJ) bis fünf (BMI) Staatssekretäre mit Beamtenstatus pro Ministerium. Aktuell gibt es etwa 31 Staatssekretäre im Bund. Sie beziehen Dienstbezüge der Besoldungsgruppe B 11. Staatssekretäre sind auch der Chef des Bundespräsidialamtes, der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung sowie seit einiger Zeit auch der Direktor beim Deutschen Bundestag und der Direktor des Bundesrats, haben aber die vorgenannten Funktionen und nicht diejenige eines Staatssekretärs. Staatssekretäre können als politische Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt bzw. entlassen werden.
Parlamentarischer Staatssekretär
Seit 1967 gibt es beim Bund den Parlamentarischen Staatssekretär (PStS), der im Regelfall zugleich Mitglied des Bundestages sein muss und wie der Minister, dem er beigegeben ist, in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht. Er unterstützt den Minister oder Regierungschef bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben und vertritt ihn nach außen, z. B. im Plenum, Ausschüssen und Fraktionen des Parlaments sowie bei öffentlichen Terminen, nicht aber innerbehördlich in seiner Funktion als Behördenleiter. Im Bund gibt es aktuell 37 Parlamentarische Staatssekretäre. Auf Landesebene gibt es Parlamentarische Staatssekretäre in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern.
Deutsche Demokratische Republik In der 1949 gegründeten Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gab es die Funktion von Staatssekretären zunächst ebenfalls im Sinne der Weimarer Tradition, wenn auch nicht im Sinne des (in der DDR abgeschafften) Beamtentums, so doch als ranghöchste Angestellte eines Ministeriums und Stellvertreter des vorgesetzten Ministers. Diese Gruppe von Staatssekretären gab es bis zum Ende der DDR. In den Ministerien, die von einem einer Blockpartei angehörenden Minister geleitet wurden, war der Staatssekretär in der Regel das ranghöchste SED-Mitglied im Ministerium und faktisch oft mächtiger als der offiziell vorgesetzte Minister.
Bereits seit 1950 wurde jedoch – in Anlehnung an die Regierungsorganisation in der Sowjetunion – eine zweite Gruppe von Staatssekretären geschaffen, die als Leiter eigenständiger, keinem Ministerium zugeordneter Ressorts („Staatssekretariate“) zugleich dem Ministerrat der DDR als vollberechtigte Mitglieder angehörten. Die heute bekanntesten Ressorts dieser Art waren das 1957 gebildete „Staatssekretariat für Kirchenfragen“ und das „Staatssekretariat für Arbeit und Löhne“.
Prominente Beispiele von Staatssekretären in der DDR Günther Krause (CDU): Parlamentarischer Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten; Verhandlungsführer der DDR bei der Ausarbeitung des Einigungsvertrags (1990) Alexander Schalck-Golodkowski (SED): Staatssekretär im Ministerium für Außenhandel (1975 bis 1989)
Österreich
In Österreich gehören die Staatssekretäre – als Mandatsträger neben dem Bundespräsidenten, den Bundesministern und den Mitgliedern der Landesregierungen – entgegen dem Wortlaut des Art 19 B-VG nicht zu den obersten Organen der Vollziehung des Bundes. Sie werden wie Minister bei der Regierungsbildung bestellt, gehören aber der Bundesregierung nicht an. Sie nehmen an den Ministerratssitzungen als beratende Organe teil und sind dem jeweiligen Regierungsmitglied (also Bundeskanzler oder Bundesminister) weisungsgebunden, weshalb die Qualifikation als oberstes Vollzugsorgan ausscheidet. Die Anzahl der Staatssekretäre ist nicht festgelegt.
Zur Zeit der Provisorischen Regierungen (1918 bis 1920; 1945) hießen in Österreich die Minister (Leiter eines Geschäftsbereiches der Regierung) Staatssekretäre, die heutigen Staatssekretäre Unterstaatssekretäre.
Schweiz
In der Schweiz wird der Titel Staatssekretär seit 1979 durch den Bundesrat verliehen. Er kann ihn weiteren Direktoren sowie Generalsekretären vorübergehend zuerkennen, wenn sie im Auftrag des Bundesrates die Schweiz an internationalen Verhandlungen auf höchster Ebene vertreten.Art. 46 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (SR 172.010) Die Schweizer Staatssekretäre sind nicht primär Träger eines politischen Amtes, sondern im Wesentlichen protokollarisch höhergestellte Amtsdirektoren, die einem Staatssekretariat vorstehen.
Zurzeit (Stand 2019) bestehen die folgenden sechs Staatssekretariate: Politische Direktion (PD) im Departement für auswärtige Angelegenheiten Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA) im Departement für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) im Finanzdepartement Staatssekretariat für Migration (SEM) im Justiz- und Polizeidepartement
Belgien In Belgien sind die Staatssekretäre politische Mandatsträger und integraler Bestandteil der Föderalregierung und werden genau wie die Minister vom König ernannt oder entlassen. Sie unterscheiden sich vor allem insofern von den Ministern, als sie nicht dem Ministerrat angehören und immer einem Minister oder dem Premierminister selbst beigeordnet sein müssen und ihm unterstehen.Art. 104 der belgischen Verfassung. Die Zuständigkeit eines Staatssekretärs schließt nie die des übergeordneten Ministers aus, und dieser bleibt immer befugt, sich selbst gewisser Akten anzunehmen.Art. 4 des Königlichen Erlasses vom 24. März 1972 bezüglich der Staatssekretäre. Andererseits sieht die Verfassung, anders als für die Minister, keine Höchstzahl und kein notwendiges Gleichgewicht zwischen niederländisch- und französischsprachigen Staatssekretären vor; so zählt die Regierung Leterme II sieben Staatssekretäre, davon zwei niederländischsprachige und fünf französischsprachige.
Das Statut der Staatssekretäre ist beinahe mit dem der Minister identisch und sie besitzen im Prinzip die gleichen Zuständigkeiten wie die Minister; sie können beispielsweise selbst Königliche Erlasse gegenzeichnen.Art. 1 des Königlichen Erlasses vom 24. März 1972 bezüglich der Staatssekretäre. In gewissen Fällen jedoch benötigt der Staatssekretär parallel die Unterschrift seines übergeordneten Ministers für die Gegenzeichnung. Dies ist der Fall für:Art. 2 des Königlichen Erlasses vom 24. März 1972 bezüglich der Staatssekretäre. Königliche Erlasse zur Vorlegung von Gesetzesentwürfen in der Abgeordnetenkammer oder im Senat („Vorlegeerlasse“); Sanktionen und Ausfertigungen von Gesetzen; Königliche Erlasse mit Verordnungscharakter („Regelerlasse“); Königliche Erlasse zur Schaffung von höheren Beamtenstellen in der Verwaltung oder in öffentlichen Einrichtungen.
Parallel zu den föderalen Staatssekretären sind ebenfalls die Staatssekretäre der Region Brüssel-Hauptstadt zu vermerken. Auch sie sind Politiker und nehmen Regierungsaufgaben wahr. Ihre Anzahl ist jedoch gesetzlich auf drei begrenzt und es ist vorgesehen, dass mindestens einer der Staatssekretäre der „weniger zahlreichen Sprachgruppe“ (sprich in Brüssel: der niederländischen Sprachgruppe) angehören muss.Art. 41 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen.
Frankreich Das Amt des sous-secrétaire d’État ist in seiner Funktion am ehesten mit dem Unterstaatssekretär 1848/1849 zu vergleichen.