Die Richtlinie 89/654/EWG ist eine Europäische Richtlinie, die als die Zweite Einzelrichtlinie zur Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) die Mindestanforderungen für Arbeitsmittel ergänzte. Aufgrund der mehrfachen und erheblichen Änderungen an dieser Richtlinie beschloss die EU sie zu kodifizieren und aufzuheben und durch die Richtlinie 2009/104/EG zu ersetzen.

Aufbau der Richtlinie 89/655/EWG ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Ziel der Richtlinie Artikel 2 Definitionen ABSCHNITT II PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS Artikel 3 Allgemeine Pflichten Artikel 4 Vorschriften für die Arbeitsmittel Artikel 5 Spezifisch gefährliche Arbeitsmittel Artikel 6 Unterrichtung der Arbeitnehmer Artikel 7 Unterweisung der Arbeitnehmer Artikel 8 Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer ABSCHNITT III SONSTIGE BESTIMMUNGEN Artikel 9 Änderung des Anhangs Artikel 10 Schlußbestimmungen Artikel 11 ANHANG MINDESTVORSCHRIFTEN NACH ARTIKEL 4 ABSATZ 1 BUCHSTABE a ) ZIFFER ii ) UND BUCHSTABE b ) 1

Einzelnachweise

Kategorie:Arbeitsschutzrecht