mini|hochkant=1.4|Auto-Kontrollschild (Heck), Kanton St. Gallen mini|hochkant=0.8|Zweizeiliges Kontrollschild aus dem Kanton Schwyz (Heck) mini|hochkant=0.8|Vorderes Kontrollschild aus dem Kanton Freiburg

Kontrollschild ist der in der Schweiz verwendete Begriff für das am Motorfahrzeug angebrachte Kraftfahrzeugkennzeichen. Umgangssprachlich wird es allgemein Autonummer oder Nummernschild genannt.

Schweizer Kontrollschilder bestehen aus einem zweistelligen alphabetischen Kantonskürzel und einer bis zu sechsstelligen Nummer. Das hintere Kontrollschild zeigt zusätzlich das Schweizerwappen und das jeweilige Kantonswappen. Die hinteren Nummernschilder können wahlweise im Lang- oder Hochformat angefordert werden.

Die Nummer wird dem Halter zugeteilt und nicht dem Fahrzeug. Sie kann auf Antrag auch als Wechselnummer für maximal zwei Fahrzeuge eingelöst werden. Bei einem Fahrzeugwechsel des Halters wird nach der Ummeldung dasselbe Kontrollschild ans neue Fahrzeug montiert. Je nach Kanton bleibt es für eine gewisse Zeit für den bisherigen Halter reserviert (und kann gegen Gebühr jahreweise verlängert werden). (PDF; 365 kB)

Die Schilder selbst sind im Eigentum des ausgebenden Kantons und müssen dem jeweiligen Strassenverkehrsamt innert einer Frist von meist zwei Wochen zurückgegeben werden, wenn der Halter kein neues Fahrzeug mehr anmeldet. Nichtrückgabe ist strafbar.

Geschichte mini|Altes Traktor-Kontrollschild aus dem Kanton St. Gallen, noch ohne das Kantonskürzel SG mini|Altes Auto-Kontrollschild aus dem Kanton Zürich mini|Abgenutztes Auto-Kontrollschild mit neuer Schrift aus dem Kanton Graubünden. Schilder in einem problematischen Zustand (insbesondere wenn die weiße Reflexionsfolie matt geworden ist) werden bei Gelegenheit kostenfrei durch neue ersetzt. 1894 schrieb der Kanton Basel-Stadt vor, dass Velokennzeichen auch an Motorfahrzeugen anzubringen sind. 1901 vergab der Kanton Luzern Kontrollschilder für Motorfahrzeuge. 1902 verordnete der Kanton Zürich, dass Motorfahrzeuge vorne und hinten ein Kontrollschild aufweisen müssen. 1905 beschlossen die Kantone eine Nummernverteilung nach untenstehendem Schema. Die Schilder waren schwarz mit weisser Schrift. 1911 wurden die zugeteilten Nummern teilweise aufgebraucht, daher fügte man als Suffix einen Buchstaben ein. 1922 begannen einige Kantone, die Schilder in weiss mit schwarzer Schrift produzieren zu lassen, da sie weniger schmutzempfindlich sind.

1–1000 1001–2200 2201–2600 2601–2700 2701–2900 2901–3000 3001–3100 3101–3300 3301–3400 3401–3800 3801–4100 4101–4600 4601–4800 4801–5000 5001–5200 5201–5300 5301–5800 5801–6000 6001–6400 6401–6700 6701–7100 7101–8000 8001–8400 8401–8800 8801–9999

Aktuelles System mini|Wunschkennzeichen GR 999999 mini|SG 1, versteigert für CHF 135'000 1933 waren die zugeteilten Nummernblöcke auch mit den Suffixen bald aufgebraucht und man führte die heute noch gültigen Kontrollschilder ein. Die vorderen Kontrollschilder waren anfänglich 38 × 11 cm gross, seit 1972 haben sie das heutige Format (30 × 8 cm). Die hinteren Kontrollschilder gab es bis 1959 nur im Hochformat (31 × 24 cm). Ab 1959 wurden die hinteren Kontrollschilder auf Wunsch auch im Langformat abgegeben. Diese waren anfänglich 44 × 11 cm, später dann 38 × 11 cm gross. Seit 1987 haben sie das heutige Format (50 × 11 cm). Die hochformatigen hinteren Kontrollschilder gibt es seit 1972 in der heutigen Form (30 × 16 cm).

Motorfahrzeuge müssen mit einem vorderen und einem hinteren Kontrollschild aus Alu-Blech versehen sein. Ausgenommen sind Anhänger, Motorräder und Kleinmotorräder, Motorschlitten, Klein- und Leicht-Motorfahrzeuge sowie Landwirtschafts-Fahrzeuge und Motor-Einachser. Sie alle haben nur ein hinteres Kontrollschild (ausgenommen Landwirtschafts-Fahrzeuge, diese haben generell nur ein vorderes Schild, welches entweder vorne oder hinten am Fahrzeug angebracht werden kann).

Zurückgegebene Kontrollschilder werden in einigen Kantonen nach angemessener Zeit wieder in Umlauf gebracht. In anderen Kantonen, wie beispielsweise Genf, werden stets neue fortlaufende Nummern vergeben. Einige Kantone erlauben Wunschkennzeichen ausserhalb laufender Nummern. In einigen Kantonen kann mit fünf- oder mehrstelligen Nummern gehandelt werden, während ein- bis vierstellige Nummern nur vererbt werden können.Kanton St. Gallen: , 1. Oktober 2013, abgerufen am 25. August 2016Art. 8bis des VIII. Nachtrag zur Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz des Kanton St. Gallen

In den letzten Jahren sind viele Kantone dazu übergegangen, zurückgegebene Kontrollschilder mit besonders niedrigen Zahlen (ein- bis vierstellig) oder mit besonders einprägsamen Zahlen (zum Beispiel 100000 oder 22333) gegen bestimmte erhöhte Gebühren oder an meistbietende Interessenten zu verkaufen. Dazu stellen viele Kantone entsprechende Internetportale zur Verfügung. So musste im Kanton St. Gallen die Berufsfeuerwehr der Stadt St. Gallen die Nummern «SG 1» bis «SG 20» zurückgeben, damit diese an Meistbietende versteigert werden können. «SG 1» wurde für 135'000 Franken versteigert. Die Versteigerung dient der Aufbesserung des Finanzhaushalts des Kantons. Im Jahr 2017 hat ein Unternehmer aus dem Wallis aus «Protest» gegen den Kanton die Nummer VS 1 für 160'100 Franken ersteigert. Im Juli 2024 versteigerte der Kanton Zürich die Nummer ZH 24. Gekauft wurde es in einer Online-Auktion für 299'000 Franken, landesweit ist es somit das teuerste Schild, das je von einem Strassenverkehrsamt verkauft wurde.

Bei einem Fahrzeugwechsel des Halters wird nach der Ummeldung dasselbe Kontrollschild ans neue Fahrzeug montiert, somit ist es auch möglich, ein neues Fahrzeug zu erwerben und mit den eigenen Kontrollschildern sofort zu bewegen, sofern vorgängig von der Versicherung der Versicherungnachweis dem Strassenverkehrsamt übermittelt wurde. Der Fahrzeugausweis vom neuen und vom alten Fahrzeug kann dann per Post zum entsprechenden Strassenverkehrsamt geschickt werden und der Halter erhält nach wenigen Tagen die neuen Papiere per Post zugestellt. In der Übergangsfrist darf das neue Fahrzeug ohne offizielle Papiere gefahren werden; es ist jedoch ein spezielles Dokument mitzuführen (im Internet gratis verfügbar), welches bei einer allfälligen Polizeikontrolle vorzuweisen ist. Dieses Vorgehen ist jedoch nur in der Schweiz und Liechtenstein anerkannt. Von Fahrten in anderen Ländern wird abgeraten, solange keine Papiere für den Wagen vorliegen.

Farben und Formate Farben Fahrzeugtyp/Verwendung Format vorne Format hinten 90px Motorwagen und Anhänger 300 × 80 mm 500 × 110 mm300 × 160 mm 90px Arbeitsfahrzeuge 90px Ausnahmefahrzeuge 90px Landwirtschaftliche Fahrzeuge 300 × 80 mm ohne 90px Motorräder, Klein- und dreirädrige Fahrzeuge ohne 180 × 140 mm 90px Kleinmotorräder (bis Juli 2013) und Leichtmotorfahrzeuge 90px Motorfahrräder (Mofas), E-Bikes über 25 km/h, motorisierte Rollstühle über 20 km/h und Elektro-Stehroller (Segway-Fahrzeuge) 100 × 140 mm 90px Kleinmotorräder (seit Juli 2013) und Elektro-Stehroller (Segway-Fahrzeuge) (bis Juni 2015) 90px Militär-Fahrzeuge 300 × 80 mm 500 × 110 mm300 × 160 mm (180 × 140 mm für Anhänger) 90px Zusätzliches drittes Kontrollschild für Motorwagen mit montiertem Heckträger. Das dritte Schild ist fakultativ; damit ist das Ummontieren des hinteren Kontrollschildes nicht mehr notwendig, aber weiterhin erlaubt. Rote Schilder sind nur mit weissen Motorwagen- und Anhängerschildern gültig. Es gibt sie nur im Langformat, unabhängig davon, welches Format das Hauptschild hat. ohne 500 × 110 mm

Kantone

Schema Kanton Höchste Motorwagen-Nummer aus laufender SerieOhne Spezialnummern, Wunschnummern usw., gemäss Quelle(n) Nummer Datum ZH XXX XXX 987 000 April 2026 BE XXX XXX 915 000April 2026 LU XXX XXX UR XX XXX 40 000Juni 2024 SZ XXX XXX 188 000Juni 2024 OW XX XXX NW XX XXX GL XX XXX 33 000Juni 2024 ZG XXX XXX 100 000 Januar 2016 FR XXX XXX SO XXX XXX BS XXX XXX 114 000Juni 2024 BL XXX XXX SH XX XXX 79 000Juni 2024 AR XX XXX AI XX XXX SG XXX XXX 497 000 Juni 2024 GR XXX XXX AG XXX XXX 712 000 Juni 2024 TG XXX XXX TI XXX XXX VD XXX XXX 727 000 Juni 2024 VS XXX XXX NE XXX XXX GE XXX XXX 964 191 Juni 2024 JU XX XXX

Siebenstellige Nummern Da in den Kantonen Bern und Zürich bald die möglichen Nummernkombinationen ausgeschöpft sein werden, sollen dort, wie vom Astra 2024 bestätigt, siebenstellige Nummern eingeführt werden.

Diese Annahme der Erschöpfung der sechsstelligen Nummern beruht jedoch auf einem mathematischen Irrtum, da nach wie vor 111'111 ungenutzte sechsstellige Nummern mit führender Null im Bereich von 0 über 000'000 bis 099'999 verfügbar wären. Die auf Stufe Bund am 16. März 2023 im Nationalrat lancierte entsprechende Motion Jauslin „Mit attraktiven Zahlenkombinationen die Anzahl der verfügbaren sechsstelligen Schweizer Kontrollschilder erweitern“ ist inzwischen unbehandelt verfallen.https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233263

Gültig werden siebenstellige Nummern ab Januar 2026 sein, die ersten dürften 2027 herausgegeben werden,Weisungen für die vorübergehende Erteilung siebenstelliger Kontrollschilder für Motorwagen, Motoreinachser und Anhänger, ASTRA, 22/11/2024 hingegen wird es mit Stand 2024 in nächster Zukunft aus Kostengründen keine personalisierten Kennzeichen (sogenannte Vanity Plates) oder eine Integration des Nationalitätszeichens ins Kontrollschild geben.

Sondernutzungen Garagennummern mini|Kontrollschild für Autohändler und Reparaturwerkstätten, Graubünden Die Kontrollschilder für Autohändler (umgangssprachlich «Garagennummern», «U-Nummern») stehen nur eingetragenen Autohändlern und Reparaturwerkstätten zur Verfügung. Diese Nummern können kurzzeitig für sämtliche Motorfahrzeuge für Überprüfungsfahrten und Überführungsfahrten genutzt werden, unabhängig von deren Motorleistung und dem Emissionsausstoss. Auch die Benutzung der Autobahn ohne Autobahn-Vignette ist bei autobahntauglichen Fahrzeugen erlaubt, jedoch nicht die Fahrt ins Ausland (auch nicht ins benachbarte), da sie aufgrund der Wiener Konvention nicht anerkannt werden müssen. Die Wiener Konvention verlangt nur die Anerkennung von behördlich auf ein Fahrzeug zugeteilten Kontrollschildern. Garagennummern werden jedoch nicht von der Behörde, sondern vom Garagisten auf ein Fahrzeug zugeteilt; er ist für die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugs verantwortlich (da so ein Fahrzeug zwar fahrtüchtig, aber nicht zwingend vorgeführt sein muss). Nebst der Anbringung an den ordentlichen Autonummernhalterungen der Fahrzeuge ist es auch zulässig, diese «U-Nummern» mittels Magnet auf der Motorhaube und am Heck, z. B. unter der Heckscheibe oder in eine Kunststofftasche angehängt, anzubringen. «U-Nummern» wurden 1977 eingeführt. Von 1933 bis 1976 hatten Händlerschilder das gleiche Format wie normale Schilder (ohne «U»), allerdings mit roter Schrift auf weissem Grund.

Seit dem 1. Mai 2024 sind Fahrten mit Schweizer Händlerschildern in Deutschland unbefristet möglich.

Befristete Kontrollschilder mini|Befristetes Kontrollschild, Uri Seit 1960 gibt es auch befristete Schilder. Befristete Schilder gelten für verzollte Fahrzeuge, die vorübergehend im Standort-Kanton beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelöst werden. Sie haben neben der Nummer einen länglichen roten Aufkleber, auf dem mehrmals ganz klein das zweistellige Ablaufjahr und darüber der Verfallmonat gut sichtbar aufgedruckt ist.

Zoll-Kontrollschilder mini|Zoll-Kontrollschild, Luzern