Inadmissible Evidence ist ein Drama des englischen Schriftstellers und Dramatikers John Osborne, das am 9. September 1964 von der English Stage Company am Royal Court Theatre in London unter der Regie von Anthony Page mit Nicol Williamson in der Hauptrolle uraufgeführt wurde. Das Werk wurde in gedruckter Form erstmals 1965 von dem Londoner Verlag Faber and Faber veröffentlicht; im selben Jahr erlebte das Stück unter dem Titel Richter in eigener Sache auch im deutschsprachigen Raum am Deutschen Schauspielhaus in Hamburg sowie am Akademietheater in Wien seine Premiere. In Buchform erschien die deutsche Erstausgabe in der Übersetzung von Günther Penzoldt 1968 unter dem Titel Richter in eigener Sache. Stück in 2 Akten im Fischer Verlag.
Im Mittelpunkt des Werkes steht der Rechtsanwalt (Solicitor) Bill Maitland, der am Schluss das Scheitern seiner Tätigkeit als Jurist und den endgültigen Zusammenbruch seiner Kanzlei erleben muss. In einem Wechselspiel zwischen psychodramatischer Bewusstseinsebene einerseits und äußerer realistischer Handlungsebene andererseits zeigt Osborne in seinem Drama den Prozess der mentalen und kognitiven Desintegration seines Protagonisten.
Dabei geht es in dem Werk allerdings weniger um die Kritik an den Missständen in einem einzelnen Berufsstand. Das Milieu der Anwaltspraxis wird von Osborne vor allem dramaturgisch genutzt, um exemplarisch die universelle Problematik einer dissoziativen Bewusstseinsspaltung des modernen Menschen in dem widersprüchlichen Werte- und Normensystem einer dehumanisierten Gegenwartsgesellschaft zu veranschaulichen.
Inhaltsangabe Akt I In der kafkaesk anmutenden Eingangsszene hat sich die Hauptfigur Bill Maitland, Rechtsanwalt (Solicitor) mittleren Alters, in einer imaginären Gerichtsszene aus nicht näher bestimmten Gründen plötzlich als Angeklagter für seine bisherige Amts- und Lebensführung zu verantworten. Handlungsort dieser alptraumhaften Gerichtsverhandlung ist Maitlands eigenes Büro; der Richter ist sein leitender Angestellter Hudson, während sein Kanzleigehilfe Jones als Staatsanwalt und Gerichtsschreiber auftritt. Maitland, der an der zunehmend rationalisierten Arbeitswelt und den alltäglichen Spannungen in seiner Anwaltskanzlei leidet und in seinem Selbstbild zutiefst verunsichert und schuldbewusst ist, besteht darauf, sich ohne anwaltlichen Beistand selber zu verteidigen. Seine anfangs noch juristisch angelegten Ausführungen zu seiner Verteidigung entwickeln sich jedoch zunehmend zu einer ganz persönlichen Lebensbeichte, die keinerlei Zielführung in der Argumentation mehr erkennen lässt und stattdessen seine grundsätzliche Desorientierung enthüllt. Seine von ihm angedeuteten Lebensprobleme weisen bezogen auf die institutionellen Gegebenheiten des Gerichtes, mit dem sie auf seltsame Weise konfrontiert werden, keinen Geltungsanspruch mehr auf und gipfeln in einem Monolog, der – teilweise vergleichbar mit Beckett – seine eigene Selbstauflösung in sich trägt.
Auf Maitlands Alptraum folgt in unmittelbarem Übergang die Darstellung eines Arbeitstages in seiner Kanzlei. Schlecht gelaunt und unausgeschlafen artikuliert Maitland seine Missstimmung gegenüber Hudson, zu dem anscheinend ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht und dem er auch eine Partnerschaft in seiner Anwaltskanzlei anbietet. In den Gesprächen zeichnen sich die Auslöser für Maitlands Gereiztheit ab: insbesondere die räumliche und berufsbedingte Nähe zu seinem Anwaltsgehilfen Jones, den er als Vertreter des auf den technischen Fortschritt ausgerichteten Wohlfahrtsstaats wenig schätzt, sowie seine Probleme in den privaten Beziehungen.
Er steht unter dem Druck, sich entscheiden zu müssen, ob er am Wochenende mit seiner Geliebten Liz Eaves verreisen oder aber an der von seiner Frau Anna zu Hause geplanten Geburtstagsfeier für seine Tochter Jane teilnehmen soll. In den Telefonaten mit seiner Freundin und seiner Ehefrau offenbart sich seine Verlassenheit sowie gleichzeitig seine Unfähigkeit, Hilfe anzunehmen.
Auf der äußeren Handlungsebene muss er zudem die schmerzliche Kündigung seiner Sekretärin Shirley hinnehmen, mit der er eine Affäre hatte. Widerwillig muss er sich an diesem Morgen auch ausnahmsweise um die ansonsten von seinem Angestellten Hudson betreute Mandantin Mrs. Garney kümmern und sich mit ihrer Scheidungsangelegenheit befassen. Als ihm die Ähnlichkeiten zwischen seiner eigenen Situation und der des Ehemannes seiner Mandantin unmittelbar bewusst werden, bittet er seine Telefonistin Joy, den Abend mit ihm zu verbringen.
Akt II Nachdem Maitland die Nacht in seiner Anwaltspraxis verbracht hat, telefoniert er mit seiner Geliebten Liz Eaves und seiner Ehefrau Anna. Für das Publikum bleibt unklar, ob Maitland diese Telefonate tatsächlich führt oder aber nur von ihnen geträumt hat. Das dazwischen liegende Geschehen lässt sich nur indirekt aus Maitlands Äußerungen und dem weiteren Verlauf der Ereignisse erschließen: Offenbar hat seine Ehefrau ihn bei seinem Schäferstündchen mit seiner Mitarbeiterin Joy im Büro überrascht und ihn auf eine Party mitgenommen, wo er sich betrunken hat.
In der weiteren Realszenerie in der Kanzlei, die auf dieses Vorspiel folgt, enthüllt sich die wachsende Nervosität des Protagonisten. So gibt er Joy widersprüchliche Anweisungen, spricht den Verlust seiner Mandantin Mrs. Garney an, klagt über seine Situation in weiteren Telefon mit Liz und wird überdies von der zwanghaften Befürchtung geplagt, sein Daumen sei von einem Krebstumor befallen.
Er spricht mit Joy über den vorausgegangenen Abend und führt eine Unterredung mit Hudson, in der sich dessen Ausscheiden aus der Kanzlei andeutet. Zudem zeichnet sich ab, dass der Juristenverband nach Hinweisen anderer Anwälte Anstoß an Maitlands unüblichen Praktiken nimmt und seine Kanzlei genauer überprüft werden soll.
Anschließend wird Maitland von zwei Mandantinnen, Mrs. Tonks und Mrs. Anderson, aufgesucht, deren Rollen beide von der Schauspielerin gespielt werden, die zuvor als Mrs. Garney aufgetreten ist. Es geht nochmals um die Scheidungsverfahren der beiden Mandantinnen, wobei diese jeweils die von Maitlands Mitarbeitern Hudson und Jones verfassten Schriftsätze selber vorlesen. Der Protagonist zitiert in den Gesprächen mit Mrs. Tonks und Mrs. Anderson zunächst aus den Gegendarstellungen der Anwälte ihrer Ehemänner, kommentiert dann jedoch mehr und mehr das Vorgelesene aus seiner persönlichen Sicht und Betroffenheit.
Zwei weitere Telefongespräche folgen, die Maitlands zunehmende Isolierung im beruflichen Bereich offenbaren. Danach berät er den nächsten Mandaten Mr. Maples, dessen Rolle von dem Schauspieler gespielt wird, der zuvor als Jones aufgetreten ist. Maples ist von der Polizei wegen strafbarer homosexueller Aktivitäten überführt worden und hat bereits ein Schuldgeständnis abgelegt; Maitland hofft jedoch, in diesem von ihm schon lange Zeit vorbereiteten Fall dennoch mit juristischen Kniffen einen Freispruch zu erzielen.
Nach der Unterredung mit Maples erscheint Maitlands Tochter Jane in der Kanzlei. In dem Zusammentreffen mit seiner Tochter redet ausschließlich Maitland; seine Tochter dagegen schweigt die gesamte Zeit.
Nachdem in der Zwischenzeit Hudson und Jones gekündigt haben, teilt nun auch Joy ihrem Arbeitgeber mit, dass sie die Kanzlei verlassen werde. Maitlands Freundin und Geliebte Liz sucht ihn anschließend in seinem Büro auf, lässt ihn aber, als er sich nicht helfen lassen will, einsam zurück.
Am Schluss des Dramas erklärt der Protagonist in einem weiteren Telefonat mit seiner Frau Anna, dass er nicht nach Hause kommen werde, sondern in seiner Kanzlei auf seine Verhaftung warten wolle, die vom Juristenverband (law society) veranlasst worden sei.
Interpretationsansatz Bedeutungsgehalt des Titels Das Stück beginnt mit der Alptraumszenerie des Gerichts, die mittels epischer Verfremdungstechniken – Richter und Staatsanwalt bzw. Gerichtsdiener setzen ihre Perücken ab und verwandeln sich in die Kanzleimitarbeiter Hudson und Jones – in die anschließende Alltagsszenerie der Rechtsanwaltspraxis übergeht.
In der Alptraumszene zu Beginn wird dabei die für das Stück charakteristische Umkehrung des unter normalen Umständen zu Erwartenden vorweggenommen: Das mit einer Unschuldserklärung des Protagonisten beginnende Plädoyer gerät unversehens zu einer massiven Selbstanklage, die mit der Vision des Strafvollzugs in einem Gefängnis endet. Paradoxerweise klagt Maitland sich an, statt sich zu verteidigen. Damit wird ein grundsätzlicher Werte- und Normenkonflikt angekündigt, der das Stück im weiteren Verlauf durchzieht: Was vor dem eigenen Gewissen wahr ist und damit zulässiges Beweismittel (admissible evidence) wäre, verändert sich dem Titel entsprechend in nicht verwertbares oder unzulässiges Beweismaterial (inadmissible evidence) vor Gericht oder anderen gegenüber.
Auf der Ebene des Psychodramas zeigt sich bereits in nuce, was in den nachfolgenden Szenen auf der realistischen Ebene bestätigt wird: Für den Protagonisten Bill Maitland sind die üblichen Werte und Normen wie auch der geltende Verhaltens- und Interaktionskodex in seinem Berufsstand fragwürdig geworden. Damit wird jedoch nicht nur seine eigene professionelle Rolle als Anwalt und Rechtsvertreter in Frage gestellt, sondern letztlich auch sein Verhältnis zur Realität überhaupt.Siehe Hubert Zapf: Das Drama in der abstrakten Gesellschaft. Zur Theorie und Struktur des modernen englischen Dramas. Niemeyer Verlag, Tübingen 1988, ISBN 3-484-66002-3, S. 82 f. sowie Norbert H. Platz: John Osborne: Inadmissible Evidence. In: Klaus-Dieter Fehse et al. (Hrsg.): Das zeitgenössische englische Drama. Athenäum Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt a. M.1975, ISBN 3-8072-2096-8, S. 185. Vgl. auch die Analyse der surrealistischen Eingangsszene bei Simon Trussler: Lock Back in Anger. In: Simon Trussler: The Plays of John Osborne: An Assessment. Victor Gollancz, London 1969, S. 121–125, sowie des einsetzenden Realitätsverlustes von Maitland, ebenda S. 126 ff. Tussler weist u. a. auch auf die Bezüge zu Kafkas Der Process in der Eingangsszene hin (S. 121 f.). Siehe ferner Karl-Heinz Wendel: John Osborne. In: Horst W. Drescher (Hrsg.): Englische Literatur der Gegenwart in Einzeldarstellungen. Kröner Verlag, Stuttgart 1970, S. 399 f.
Die Verstrickungen und Verkehrungen, die Maitlands reale Interaktionswelt kennzeichnen, resultieren Hubert Zapf zufolge hauptsächlich aus seiner gleichsam pathologischen Projektion der in seinem privaten Leben verschwundenen persönlichen Dimension und Erlebniswelt in die Beziehung zu seinen Angestellten und Mandanten. So bittet er etwa seinen Mitarbeiter Hudson um Rat in den intimsten Angelegenheiten und lässt sich von seinen Klienten deren persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten, statt sich auf die konsequente Verfolgung ihrer Rechtsinteressen zu konzentrieren. In den Gesprächen mit seinen Besuchern, die er nicht nur zufälligerweise überwiegend in Scheidungsfällen vertritt, identifiziert er sich „bis zur Selbstvergessenheit“ nicht nur mit dem Schicksal seiner Mandanten, sondern sogar mit dem ihrer Prozessgegner. Daher ist es nicht überraschend, dass er seine Klienten der Reihe nach verliert und schließlich auch seine Angestellten die Kanzlei verlassen.Siehe Hubert Zapf: Das Drama in der abstrakten Gesellschaft. Zur Theorie und Struktur des modernen englischen Dramas. Niemeyer Verlag, Tübingen 1988, ISBN 3-484-66002-3, S. 82 f.