mini|Vorderseite eines baden-württembergischen Abiturzeugnisses mini|Rückseite eines baden-württembergischen Abiturzeugnisses Das Abitur in Baden-Württemberg wird durch den erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 bis 13 im allgemeinbildenden neunjährigen Gymnasium oder der Beruflichen Gymnasien (G9) bzw. Jahrgangsstufen 10 bis 12 im achtjährigen Gymnasium (G8)) sowie der Abiturprüfung erlangt. Beides bleibt im Land möglich. Das erste Jahr der gymnasialen Oberstufe ist die Einführungsphase, welche noch keinen Einfluss auf die Abiturnote hat. An diese schließt sich die zweijährige Qualifikationsphase (auch Kursstufe genannt) an, in welcher die Schüler auf die Abiturprüfungen vorbereitet werden.
Geschichte Nach der historischen Zäsur im Jahr 1972 durch die Einführung der reformierten Oberstufe führte Baden-Württemberg 2002 die Neue Gymnasiale Oberstufe ein, die auch als Kursstufe bezeichnet wird. Das bisherige System von Grund- und Leistungskursen wurde abgeschafft, die Wahlmöglichkeiten für die Schüler ebenso eingeschränkt wie die Möglichkeiten zur Schwerpunktsetzung in den Fächern Mathematik, Deutsch und den Fremdsprachen. Diese mussten von allen Schülern vierstündig belegt werden und waren obligatorischer Bestandteil der Abiturprüfung.
Nachdem sich die Kultusministerkonferenz (KMK) 2016 auf maximal vier Fächer auf erhöhtem Leistungsniveau geeinigt hatte, wurden ab dem Schuljahr 2019/20 (für den Abiturjahrgang 2021) wieder wie vor 2002 Leistungskurse eingeführt.
Aufbau des Kurssystems Die Kurswahl findet während der Einführungsphase statt, wobei folgende Leistungs- und Basisfächer zu belegen sind: Fünfstündig zu belegen sind drei Leistungsfächer. Dreistündig sind Sprachen und Naturwissenschaften zu belegen, wobei deren Kombination von der Wahl der fünfstündigen Fächer abhängt. Zur Wahl der Fächer (und später auch der Prüfungsfächer) ist die Einteilung in Aufgabenbereiche wichtig. Zweistündig sind die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer, Sport, Bildende Kunst und Musik zu belegen. Die Fächer Gemeinschaftskunde und Geographie werden jeweils nur in zwei Halbjahren angeboten (Gemeinschaftskunde im ersten und vierten Halbjahr, Geographie im zweiten und dritten Halbjahr). Wird Wirtschaft als Leistungsfach belegt, so muss Gemeinschaftskunde nur im ersten und Geographie nur im dritten Halbjahr besucht werden.
Aufgabenfelder
Die Fächer werden drei Aufgabenfeldern zugeordnet: Aufgabenfeld Pflichtbereich Wahlbereich I sprachlich-literarisch-künstlerisch Deutsch
Spätestens in Klasse 8 begonnene Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Latein, Griechisch, Russisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Chinesisch*Musik, Bildende KunstSpätestens in Klasse 11 begonnene Fremdsprachen: Französisch, Latein, Griechisch, Russisch, Hebräisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch, Japanisch, TürkischVertiefungskurs Sprache, Literatur, Literatur und Theater II gesellschafts-wissenschaftlich Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde, Religionslehre/Ethik, Wirtschaft Philosophie, Psychologie (können je nach Themenschwerpunkt auch dem ersten Aufgabenfeld zugeordnet werden) III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik*, NwT* Astronomie, Darstellende Geometrie, Problemlösen mit einem Computer-Algebra-System, Geologie, Informatik, Vertiefungskurs Mathematik ohne Zuordnung Sport Besondere Lernleistung (z. B. Seminarkurs) * Angebot im Rahmen eines Schulversuches
Fünfstündige Fächer In den vier Halbjahren der Kursstufe müssen im Umfang von je fünf Wochenstunden drei Leistungsfächer aus dem Pflichtbereich belegt werden. Zwei der drei Leistungsfächer sind die Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache (spätestens ab Klasse 8 begonnen) oder eine Naturwissenschaft.
Die drei Leistungsfächer werden schriftlich geprüft.
Die Fächer Religionslehre und Ethik dürfen nur als Leistungsfach belegt werden, wenn das Fach bereits in Klasse 10 in einem Umfang von mindestens einem Halbjahr belegt wurde.
Dreistündige Fächer Folgende Basisfächer müssen in allen vier Halbjahren dreistündig bzw. zweistündig belegt werden, soweit sie nicht als Leistungsfach belegt wurden: Deutsch Mathematik eine Fremdsprache (spätestens ab Klasse 8 belegt) eine Naturwissenschaft (aus Biologie, Chemie, Physik) eine weitere Fremdsprache (spätestens ab Klasse 8 belegt) oder eine weitere Naturwissenschaft (aus Biologie, Chemie, Physik) Geschichte Musik oder Bildende Kunst Religionslehre oder Ethik Sport
Es können auch freiwillig mehr Kurse belegt werden.
Weist ein Schüler durch ein ärztliches Attest nach, dass er nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, muss er stattdessen ein weiteres Basisfach wählen, wobei gleichgültig ist ob aus dem Pflicht- oder Wahlbereich.
Im Schnitt muss die Stundenbelastung durch Kurse und Arbeitsgemeinschaften bei mindestens 32 Wochenstunden pro Halbjahr liegen. Die Stundenbelastung pro Woche liegt im bundesdeutschen Durchschnitt.
Leistungsbewertung im Punktesystem In der gymnasialen Oberstufe werden die Zensuren der Sekundarstufe I (sehr gut, gut und so weiter) durch ein Punktesystem abgelöst, um Leistungen differenzierter bewerten zu können. Bei weniger als 5 Punkten gilt ein Kurs als unterbelegt, bei 0 Punkten als nicht besucht (Belegpflicht nicht erfüllt).
Klausuren und andere Leistungsnachweise In den Leistungsfächern müssen die Schüler in den ersten drei Halbjahren jeweils mindestens je zwei Klausuren, im vierten Halbjahr mindestens je eine Klausur schreiben. Im Leistungsfach Sport sind in den ersten beiden Halbjahren zusammen mindestens drei Klausuren (darunter pro Halbjahr mindestens eine Klausur) und im dritten und vierten Halbjahr jeweils mindestens eine Klausur zu schreiben.
In den Basisfächern (außer im Fach Sport) ist in jedem Halbjahr mindestens eine Klausur pro Fach zu schreiben.
Über die Klausuren hinaus sind insgesamt drei Leistungsnachweise anderer Form zu erbringen. Sie werden als Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS) bezeichnet. Dazu können zum Beispiel Referate oder Schülerexperimente geleistet werden. Sie zählen im Ergebnis wie eine Klausur und müssen daher in den Anforderungen vergleichbar sein. Die Leistungen müssen innerhalb der ersten drei Schulhalbjahre der Kursstufe erbracht werden. Die Fächer, in denen diese Leistungsnachweise erbracht werden, können frei gewählt werden. Eine freiwillige zusätzliche GFS kann erbracht werden. Die Wahl des Faches, in welchem die zusätzliche Leistung erfolgen soll, hat bis zum Eintritt in das vierte Schulhalbjahr der Kursstufe zu erfolgen.
Bei der Leistungsbewertung der Fächer Musik und Sport können auf Antrag des Schülers auch Leistungen in Wettbewerben berücksichtigt werden.
Abiturprüfung Im letzten Halbjahr findet die Abiturprüfung statt, in der fünf Fächer geprüft werden, davon drei schriftlich und zwei mündlich.
Schriftliche Prüfungen und etwaige zusätzliche mündliche Prüfung Schriftliche Prüfungen sind in den drei Leistungsfächern abzulegen. Die Prüfungszeit beträgt je nach Fach drei bis fünfeinhalb Stunden.
Die Aufgaben des schriftlichen Abiturs werden zentral erstellt. Hierzu beauftragt das Kultusministerium ausgewählte Lehrer, Abituraufgaben zu erstellen. Aus diesen Vorschlägen werden einige ausgewählt und daraus einheitliche Prüfungsaufgaben für alle Schüler des Landes erstellt. Dieses Verfahren bedingt, dass die Prüfungen gleichzeitig stattfinden.
Die schriftliche Prüfung in den Fächern Bildende Kunst, Musik und Sport besteht aus einem schriftlichen und einem fachpraktischen Teil, die gleich gewichtet werden. Der fachpraktische Teil muss vor der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung abgeschlossen sein.
Kommunikationsprüfung Die Kommunikationsprüfung ist seit 2014 an allgemein bildenden Gymnasien und seit 2013 an beruflichen Gymnasien verpflichtender Bestandteil in den modernen Fremdsprachen. Bei der Kommunikationsprüfung werden Sprechen, Hörverstehen und kulturelle Kompetenz geprüft. Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten. Die Schüler werden einzeln oder zu zweit („Tandem-Prüfung“) geprüft. Der schriftliche Teil der baden-württembergischen Abiturprüfung in den modernen Fremdsprachen wurde mit der Einführung der Kommunikationsprüfung von 270 Minuten auf 180 Minuten verkürzt. Die Note des schriftlichen Teils der Prüfung wird mit multipliziert und die Note der Kommunikationsprüfung mit . Die sich daraus ergebenden Punktzahlen werden addiert. Die Kommunikationsprüfung muss vor der Mitteilung über die Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung erfolgen. Unabhängig von der verpflichtenden Kommunikationsprüfung wurde die Möglichkeit erhalten, nach der Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse auch in den modernen Fremdsprachen eine mündliche Zusatzprüfung abzulegen.
Korrektur Die Korrektur erfolgt dreistufig: Der Erstkorrektor ist der jeweilige Fachlehrer, für den bei jeder Klausur der Name des entsprechenden Schülers offen liegt. Anschließend wird der Name der Schüler von den Prüfungsbögen abgetrennt (die Klausur wird über eine eindeutige Nummer identifiziert) und der Zweitkorrektor, ein Fachlehrer einer anderen Schule, bekommt die Klausuren zur Korrektur. Diesem sind weder die Note des Erstkorrektors noch der Name des Schülers bekannt, um ein Höchstmaß an Neutralität zu gewährleisten. Anschließend erhält der Endbeurteiler die Klausuren sowie die Ergebnisse der Erst- und Zweitkorrektur. Er entscheidet endgültig über die Note, ist aber bei einer nicht mehr als zwei Punkte betragenden Abweichung der Erst- und Zweitkorrektur verpflichtet, das arithmetische Mittel dieser beiden Korrekturen als Endnote festzulegen (bei Zwischennoten wird die bessere Note vergeben). Bei einer größeren Abweichung korrigiert er selbst ein drittes Mal, muss dabei jedoch in der Regel den von Erst- und Zweitkorrektur vorgegebenen „Notenkorridor“ einhalten.
In Ausnahmefällen kann der Endbeurteiler eine Endnote festlegen, die von den Noten seiner Vorgänger abweicht. Um eine derartige Abweichung zu rechtfertigen, muss er eine schriftliche Stellungnahme abfassen und erläutern, dass bei Erst- und Zweitkorrektor grundlegend falsch korrigiert worden ist.
Ob dem Endbeurteiler die Namen der Prüflinge sowie des Erst- und des Zweitkorrektors bekannt sind, wird je nach Regierungsbezirk unterschiedlich gehandhabt. So ist das Verfahren im Regierungsbezirk Stuttgart vollständig anonymisiert; der Endbeurteiler kennt keine Namen. Demgegenüber sind im Regierungsbezirk Karlsruhe dem Endbeurteiler sowohl die Namen der Prüflinge als auch die des Erst- und Zweitkorrektors bekannt. Erst- und Zweitkorrektor können in Baden-Württemberg mittlerweile auf Antrag die Ergebnisse aller drei Korrekturen erfahren.
Zusätzliche mündliche Prüfung Ab dem Abiturjahrgang 2007 ist keine zusätzliche mündliche Prüfung in einem der schriftlichen Fächer mehr vorgeschrieben, sie kann in diesen Fächern aber freiwillig gewählt bzw. vom Prüfungsvorsitzenden festgelegt werden. Die mit 60 Notenpunkten vierfach gewichtete Abiturprüfung teilt sich dann in mündliche Prüfung (ein Drittel) und schriftliche Prüfung (zwei Drittel) auf.
Die zusätzliche mündliche Prüfung dauert 20 Minuten. Die Prüfungsaufgaben werden aufgrund von Vorschlägen der Fachlehrkraft im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Jahrgangsstufen gestellt. Der Prüfling erhält vor der Prüfung 20 Minuten Zeit zur Vorbereitung. Nach dem Prüfungsgespräch legen der Prüfer, der Vorsitzende und der Protokollant gemeinsam die Note fest und teilen sie auf Wunsch anschließend dem Prüfling mit.
Mündliche Prüfungen Religionslehre und Ethik dürfen nur als mündliches Prüfungsfach gewählt werden, wenn das Fach in Klasse 10 in einem Umfang von mindestens einem Halbjahr besucht wurde oder wenn zu Beginn des ersten Schulhalbjahres der Kursstufe in einer Überprüfung die notwendigen Fachkenntnisse der Fachlehrkraft nachgewiesen wurden.