Die Resolution 37 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1947 beschloss.
Inhalt Diese Resolution befasst sich mit den Artikeln 58, 59 und 60 des Kapitels X der Charta und sieht zwei Regeln vor:
Jeder Staat, der einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen möchte, muss einen Antrag an den Generalsekretär stellen.
Der Sicherheitsrat prüft das Ersuchen und erstattet der Generalversammlung Bericht.
Ergebnis Die Resolution wurde ohne Abstimmung angenommen.
Weblinks
#::37 SR #::37