rahmenlos|240px|zentriert BasisdatenFläche21.115 QuadratmeterGründung15. März 2009Rechtsformeingetragener VereinLandesvorsitzYasin ÖztürkMoscheegemeinden86Gemeindemitgliederca. 60.000Religionsbeauftragte92ReligionIslamKonfessionSunnitischGlaubensschuleMaturidiyaRechtsschuleHanafitenLiturgiespracheDeutsch, Türkisch, ArabischAnschriftMünchener Str. 21, 60329 Frankfurt a. M.Offizielle Websitewww.ditib-hessen.de
Die Islamische Religionsgemeinschaft DITIB-Hessen (Landesreligionsgemeinschaft bzw. DITIB-Hessen) mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine von 15 Landesreligionsgemeinschaften der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) und dadurch Mitglied der im Koordinationsrat der Muslime (KRM) organisierten muslimischen Verbände. Wie alle DITIB-Landesreligionsgemeinschaften ist sie ein eingetragener Verein nach deutschem Recht.
Die Landesreligionsgemeinschaft hat nach eigenen Angaben ca. 60.000 Gemeindemitglieder in 86 Moscheegemeinden und ihre Freitags- und Festtagsgemeinde umfasse in etwa 100.000 Gläubige. Ihre Zentralmoschee befindet sich in Frankfurt am Main, die zugleich als Landes- und Verwaltungssitz fungiert. Weitere Zentralmoscheen sind ansässig in Kassel, Giessen, Wiesbaden und Darmstadt.
Sie wurde im Jahr 2012 als Kooperationspartnerin und Religionsgemeinschaft durch das Bundesland Hessen anerkannt und verantwortete seit dem Schuljahr 2013/2014 bis zur Aussetzungsentscheidung der Kooperation am 28. April 2020 den bekenntnisgebundenen Religionsunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes in Zusammenarbeit mit dem hessischen Kultusministerium. Die Aussetzung der Kooperationspartnerschaft wurde damit begründet, dass die Landesreligionsgemeinschaft keine hinreichende Unabhängigkeit vor möglichen Einflüssen des türkischen Staates besitzen würde.
Geschichte Die Landesreligionsgemeinschaft wurde am 15. März 2009 als eingetragener und gemeinnütziger Verein unter dem Namen DITIB-Landesverband Hessen durch die damals 83 im Bundesland Hessen ansässigen DITIB-Moscheegemeinden gegründet und anschließend im Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Die zusammengeschlossenen Moscheegemeinden existieren zum Teil bereits seit den 1970er Jahren.
Die föderale Institutionalisierung auf Landesebene ist das Ergebnis zunehmender religiöser, sozialer und karitativer Bedürfnisse der örtlichen Moscheegemeinden und Gemeindemitglieder, die eine verstärkte Koordinierung, Begleitung und Anleitung erforderlich machten. Weiterhin entspringt sie den wandelnden soziologischen Umständen, da die vormals eingewanderten Muslime ihren Lebens- und Orientierungspunkt zunehmend in Hessen verorteten, sodass die hierdurch entstandenen gesellschaftspolitischen Erwartungen einen muslimischen, organisierten Ansprechpartner für staatliche Stellen auf Landesebene erforderten. Des Weiteren ist damit der Versuch verbunden gewesen, den landesspezifischen Gegebenheiten im Religionsverfassungsrecht, beispielsweise beim bekenntnisgebundenen Religionsunterricht, Rechnung zu tragen.
Auf einer Landesdelegiertenversammlung vom 11. November 2018 wurde der Name in Islamische Religionsgemeinschaft DITIB-Hessen umbenannt, fortan wird auch der Begriff Landesreligionsgemeinschaft statt Landesverband verwendet.
Bekenntnis mini|hochkant|Als Emblem dient der seldschukische Stern, dessen acht Ränder die Tugenden Barmherzigkeit, Güte, Geduld, Aufrichtigkeit, Vertrauen, Treue, Großzügigkeit und Dankbarkeit symbolisieren. DITIB-Hessen folgt in ihren Glaubensgrundsätzen der Maturidi-Glaubensschule, einem der zwei großen Glaubensschulen (Aqida) im sunnitischen Islam. Die Maturidi-Glaubensschule kennzeichnet sich durch die Vereinigung der quellenbasierten Glaubensgrundlagenbildung mit der vernunftorientierten Auslegung dieser Quellen aus. In der Religionspraxis folgt die Landesreligionsgemeinschaft der Hanafi-Rechtsschule, der am weitesten verbreiteten Rechtsschule (Madhhab) im sunnitischen Islam, die sich durch ihren hohen Stellenwert der Meinungsbildungsmethodik (Usul) für Rechtsgelehrte (Ulama) auszeichnet und damit eine kontextualisierte Auslegung der kanonischen Quellen auf die jeweiligen gesellschaftlichen Gegebenheiten ermöglicht. Nach eigenem Selbstverständnis werden weitere Glaubens- und Rechtsschulen im Rahmen des islamischen Glaubensbekenntnisses ebenfalls anerkannt.
Die Landesreligionsgemeinschaft verpflichtet sich den Primärquellen des Islams, also der Offenbarungsschrift (Koran), der prophetischen Tradition (Sunna), dem Gelehrtenkonsens (Idschma) und dem Analogieschluss (Qiyas). Das Glaubensbekenntnis der DITIB-Hessen entspricht den sechs Glaubensgrundsätzen und fünf Grundsäulen des Islams. Durch diese bezeugen die Gemeindemitglieder, dass es keinen Gott, außer dem einen Gott (Allah) gibt und dass Muhammad sein Prophet ist. Weiterhin bezeugen sie den Glauben an die Engel, die Offenbarungsschriften, die Prophetie, das Jenseits und die göttliche Vorherbestimmung. In der Religionspraxis entfaltet sich dies in der Anerkennung der Verpflichtung zur Glaubensbezeugung (Schahada), zum Ritualgebet (Salat), zum Fasten im Monat Ramadan (Sawm), zur Sozialabgabe (Zakat) und zur Pilgerfahrt nach Mekka (Hadsch).
Institutionelle Gemeinschaftsstruktur mini|300x300px|Das abgebildete Organigramm der DITIB-Hessen stellt keine vollständige Übersicht dar. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion ist ihrem Selbstverständnis nach eine islamische Religionsgemeinschaft. Sie wurde auf einer Bundesdelegiertenversammlung im Jahr 1984 in Köln als eingetragener und gemeinnütziger Verein gegründet. Ihr gehören bundesweit 860 Moscheegemeinden und 124 Kulturstätten an – insgesamt 984 Mitgliedsgemeinden. Sie ist somit nach den beiden großen Kirchen die drittgrößte Religionsgemeinschaft in Deutschland und unter den islamischen Religionsgemeinschaften die größte.
Im Rahmen des religionsgemeinschaftlichen Selbstbestimmungsrechts arbeitet DITIB mit dem Präsidium für religiöse Angelegenheiten der Türkei (Diyanet) zusammen. Vor diesem Hintergrund ist eine satzungsrechtliche Anbindung des Bundesverbandes in theologischen Sachfragen und religiösen Personalentscheidungen an Diyanet festgeschrieben, die das maturidische und hanafitische Bekenntnis sichern sollen. Sie ist somit die Institution der theologischen Orientierung und religiösen Autorität. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit bezieht DITIB auch ihre hauptamtlichen Religionsbeauftragten (Imame), die in der Regen in einem Dienstverhältnis zur Diyanet stehen. Dieses Abhängigkeitsverhältnis wird aufgrund der Anbindung des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten (Diyanet) an das Staatspräsidentenamt der Türkei kontrovers diskutiert.
Im Zuge föderaler Strukturreformen wurden im Jahr 2009 die 15 DITIB-Landesreligionsgemeinschaften als eingetragene und gemeinnützige Vereine nach deutschem Recht gegründet. Die Landesreligionsgemeinschaften sind die Zusammenschlüsse der DITIB-Moscheegemeinden eines jeweiligen Bundeslandes und bilden die Repräsentanz ihrer Gemeindemitglieder auf Landesebene.
Landesdelegiertenversammlung Das oberste beschlussfassende Organ der DITIB-Hessen ist die Landesdelegiertenversammlung bzw. Mitgliederversammlung, dessen Mitglieder sich mehrheitlich durch die zivilgesellschaftlichen Delegierten der Moscheegemeinden sowie hauptamtlichen Religionsbeauftragten zusammensetzen.
Die Landesdelegiertenversammlung ist maßgebend für die theologische Leitung und verwaltungsrechtliche Ordnung der Landesreligionsgemeinschaft. Sie entscheidet in theologischen, rechtlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung, so auch über Satzungsänderungen und die Wahl des vertretungsberechtigten Landesvorstandes.
Landesvorstand Satzungsgemäß besteht der ehrenamtliche Landesvorstand aus elf Personen. Acht der elf Mitglieder werden auf der Landesdelegiertenversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die weiteren drei Mitglieder setzen sich aus den durch die jeweiligen Landesfachgruppen gewählten Vorsitzenden des Landesjugend-, Landesfrauen- und Landeselternverbandes zusammen. Der Landesvorstand ist Hauptansprechpartner für Institutionen und vertritt landesweit die Interessen ihrer 86 Moscheegemeinden sowie Gemeindemitglieder.
Auf der gründungsgebenden Landesdelegiertenversammlung im Jahr 2009 wurde Fuat Kurt als Landesvorsitzender gewählt, der innerhalb von zwei Amtsperioden dieses Amt bis zum Jahr 2015 innehatte. Seit dem Jahr 2015 ist Salih Özkan Landesvorsitzender der DITIB-Hessen in seiner nunmehr dritten Amtsperiode, der zugleich Gründungsmitglied der Landesreligionsgemeinschaft ist.
Religiöser Beirat Der religiöse Beirat ist das theologische Aufsichts- und Beratungsorgan der Landesreligionsgemeinschaft. Er übt die theologische Lehrautorität und religiöse Fachaufsicht gegenüber den Landes- und Gemeindegremien sowie die religiöse Anleitung gegenüber den hauptamtlichen Religionsbeauftragten aus. Seine fünf Mitglieder, die vom obersten Religionsrat des Bundesverbandes ernannt werden, müssen ein Theologiestudium abgeschlossen haben. mini|Gebetssaal der DITIB-Zentralmoschee in Frankfurt am Main. Zu sehen sind der Predigtstuhl (Kursi), die Gebetsnische (Mihrab) und die Lehrkanzel (Minbar).
Landesgeschäftsstelle Als Verwaltungszentrale ist eine Landesgeschäftsstelle mit untergeordneten Referaten eingerichtet, die in ihren jeweiligen Fach- und Kompetenzbereichen die religiösen Dienste sowie die fachliche Sacharbeit sicherstellen sollen. Weiterhin ist sie für die Koordinierung und fachliche Begleitung der Landesfachgruppen zuständig. Geleitet wird die Landesgeschäftsstelle von einem Landesgeschäftsführer. Die Landesgeschäftsstelle befindet sich in der Zentralmoschee in Frankfurt am Main und bietet Raum für mehrere Büro- und Seminarräumlichkeiten, Konferenzsäle und Besprechungszimmer.
Landesfachgruppen Der Landesreligionsgemeinschaft sind drei ehrenamtlich strukturierte Landesfachgruppen angeschlossen, die sich in ihrer jeweiligen thematischen Schwerpunktsetzung betätigen. Es handelt sich hierbei um den Landesjugend-, Landesfrauen- und Landeselternverband. Diese Strukturierung spiegelt sich auch auf Gemeindeebene wider, sodass jede Moscheegemeinde satzungsgemäß eine Jugend-, Frauen- und Elterngruppe einzurichten hat. Die Landesfachgruppen werden alle drei Jahre durch die Vertreterinnen und Vertreter der jeweils zugehörigen gemeindlichen Gruppen gewählt. mini|132x132px|Leitmotiv des DITIB LJV Hessen. mini|166x166px|Logo des DITIB LJV Hessen.
Landesjugendverband Der DITIB Landesjugendverband Hessen (DITIB LJV Hessen) ist die eigenständige Jugendorganisation der DITIB-Hessen. In ihm sind um die 80 muslimische Jugendgruppen organisiert, denen schätzungsweise 5.000 Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 27. Lebensjahr angehören und ist somit der größte muslimische Jugendverband in Hessen. Auf Bundesebene ist der Landesjugendverband Mitglied im Bund der muslimischen Jugend. Auf Landesebene führt er Eintrittsgespräche und arbeitet unter anderem mit dem hessischen Jugendring (HJR) zusammen, der 2017 den Aufnahmeantrag allerdings mit der Begründung einer zu engen Anbindung des Gesamtverbandes an den türkischen Staat abgelehnt hat. Er ist durch das hessische Sozialministerium befristeter, anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
Landesfrauenverband mini|166x166px|Logo des DITIB LFV Hessen. Der DITIB Landesfrauenverband Hessen (DITIB LFV Hessen) ist die eigenständige Frauenorganisation der Landesreligionsgemeinschaft. Er ist der Zusammenschluss von muslimischen Frauengruppen der hessischen DITIB-Moscheegemeinden. Auf Bundesebene ist der Landesfrauenverband Mitglied im Bund der muslimischen Frauen.
Landeselternverband Der DITIB Landeselternverband Hessen (DITIB LEV Hessen) ist die eigenständige Elternorganisation der DITIB-Hessen. Er ist der Zusammenschluss von muslimischen Elterngruppen der DITIB-Moscheegemeinden in Hessen. Auf Bundesebene ist der Landeselternverband Mitglied im Bund der muslimischen Eltern.