Der Begriff Feuerstättenverordnung oder Feuerstättenordnung wird uneinheitlich verwendet. Es handelt sich nicht um eine amtliche Bezeichnung.

In Deutschland kann gemeint sein:

die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (kurz: Feuerungsverordnung – FeuVO oder FeuV) als rechtliche Grundlage für das Aufstellen und Betreiben von FeuerungsanlagenImmobilienglossar Feuerstättenverordnung: Die Feuerstättenordnung (FeuVO) – was ist zu beachten, monreal Immobilien & Projektentwicklung GbR - Dr. Ruf & Dkfm. Widmann, 2016

die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), auch als Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung bezeichnet, für den effizienten und emissionsarmen Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen im häuslichen Bereich., HKI - Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V.

Fußnoten

Kategorie:Feuerungstechnik Kategorie:Energierecht (Deutschland) Kategorie:Umweltrecht (Deutschland)