Der Ausdruck politisches Spektrum bezeichnet Modelle zur Klassifikation politischer Positionen, Orientierungen und Akteure. Solche Modelle können Ideologien, Einstellungen, Wertvorstellungen, Parteien, Gruppierungen oder Personen erfassen und sich sowohl auf ein bestimmtes politisches System als auch vergleichend auf verschiedene Länder, Epochen oder Parteiensysteme beziehen. Modelle können eindimensional, zweidimensional oder mehrdimensional angelegt sein. Das historisch einflussreichste Modell ist das der eindimensionalen Links-rechts-Unterscheidung. Die Politikwissenschaft benutzt weitere Achsen und mehrdimensionale Modelle für unterschiedliche Dimensionen und für Übergangs- und Mischformen. Das Links-Rechts-Schema ordnet politische Positionen idealtypisch auf einer Achse zwischen einem linken und einem rechten Pol an. Historisch geht diese Aufteilung auf die Sitzordnung in der französischen Nationalversammlung zurück. Das eindimensionale Modell gilt noch immer als allgegenwärtiges und historisch wandelbares Mittel der Unterscheidung und Bewertung politischer Richtungen.Alina S. Dippel, Lukas Hetzer, Axel. M. Burger: Links oder rechts? Die ideologische Selbstverortung von Wähler:innen und ihre Wahrnehmung von Parteien in Deutschland. In: easy_social_sciences 67, 2022, S. 19–29. doi:10.15464/EASY.2022.04 Als ein zentrales Unterscheidungsmerkmal gilt dabei häufig das jeweilige Verständnis politischer und sozialer Gleichheit. Im eindimensionalen Links-rechts-Modell erscheint die politische Mitte als Zwischenbereich zwischen linken und rechten Positionen; in späteren Deutungen kann sie zugleich als eigener Ordnungsbegriff gegenüber politischen Rändern auftreten.
Eindimensionale Modelle Geschichte Das Aufkommen der Unterscheidung „links“ – „rechts“ im Sinne politischer Richtungsbegriffe wird gewöhnlich auf die Sitzordnung in der französischen Assemblée nationale constituante (Verfassungsgebende Nationalversammlung) von 1789 zurückgeführt. Die weitere Ausprägung dieser parlamentarischen Topographie vollzog sich in den folgenden französischen Vertretungskörperschaften, insbesondere in der Gesetzgebenden Nationalversammlung, im Nationalkonvent und später in den Kammern der Restauration.Jean A. Laponce: Left and Right, The Topography of Political Perceptions. Toronto/Buffalo/London 1981. In der Konstituante saßen nach Andrew Heywoods Überblicksdarstellung die „Radikalen“ (womit damals (sozial-)liberal-demokratische Kräfte bezeichnet wurden) links und die konservativ-reaktionären Aristokraten rechts. Die damit bezeichnete frühe Gegenüberstellung betraf jedoch keine modernen Parteiprogramme, sondern konkrete Konfliktfragen der Verfassungsgebung: vor allem die Begrenzung königlicher Gewalt, das königliche Vetorecht, den Abbau ständischer Privilegien, die Gleichheit vor dem Gesetz und die Repräsentation der souveränen Nation. Begriffsgeschichtliche Untersuchungen präzisieren, dass côté gauche und côté droit zunächst vor allem räumlich-parlamentarische Bezeichnungen waren und sich erst allmählich zu politischen Richtungs- und Identitätsbegriffen verfestigten. Spätere ideologische Bedeutungen können daher nicht ohne Weiteres auf die frühe Sitzordnung von 1789 zurückprojiziert werden. Marcel Gauchet konstatiert einen zögerlichen und unregelmäßigen Gebrauch der Richtungsbegriffe und sieht ihre Aufnahme in die parlamentarische Sprache erst in den Versammlungen der Restauration.Marcel Gauchet: La droite et la gauche. In: Pierre Nora (Hrsg.): Les lieux de mémoire. III: Les France. 1: Conflits et partages. Gallimard, Paris 1992, S. 395–467, S. 395:
"Il y a bien du chemin depuis l’emploi timide et irrégulier du partage entre “côté droit” et “côté gauche” sous la Révolution française jusqu’à leur intronisation dans la langue parlementaire au sein des assemblées de la Restauration."
Zitiert nach Crapez, S. 42
Eine mögliche Erklärung der Sitzordnung kann im Anschluss an Robert Hertz These von der kulturgeschichtlichen „Vorrangstellung der rechten Hand“ darin gesehen werden, dass der Platz rechts des Gastgebers/Königs traditionell der bevorzugte Platz war, wie auf den Abbildungen der Hoftage in vielen europäischen Ländern zu sehen ist: Die Vertreter des ersten Standes, des Klerus, saßen rechts vom König. Auch in der aufgelockerten Raumsituation der Konstituante setzten sich diejenigen, die sich als königsnah und königstreu verstanden, auf die rechte Seite – die Kritiker der Monarchie dagegen nun freiwillig und demonstrativ auf die linke Seite. Bienfait und van Beek unterscheiden zwischen der zunächst königsbezogenen Sitzordnung der Generalstände und der späteren parlamentarischen Sitzordnung aus der Perspektive des Vorsitzenden. Nach dem Umbau der Salle des Menus-Plaisirs im Juli 1789 befanden sich höherer Klerus und Hochadel rechts vom Vorsitzenden, der Dritte Stand links von ihm; die politische Bedeutung dieser räumlichen Ordnung zeigte sich nach ihrer Darstellung besonders beim Votum über königliche Befugnisse am 11. September 1789. Die Autoren deuten diese Entstehung als zufälligen Vorgang und nicht als hinreichende Erklärung der späteren allgemeinen Vorstellungen von Links und Rechts.
Neben den Bezeichnungen „links“ und „rechts“ erscheint auch die Mitte früh als räumliche Kategorie parlamentarischer Sitzungsberichte. In den Archives parlementaires werden etwa Zurufe beziehungsweise Reaktionen aus à gauche, à droite und au centre unterschieden. Daraus ergibt sich jedoch noch kein gefestigter politischer Richtungsbegriff im modernen Sinn. Für die Revolutionszeit wurden mittlere oder vermittelnde Positionen eher mit Bezeichnungen wie la Plaine oder le Marais beschrieben. Nach Danièle Zéraffa wurde centre als Bezeichnung einer spezifischen politischen Strömung erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts, insbesondere durch François Guizot, ausdrücklich beansprucht. Begriffsgeschichtlich lässt sich die Mitte daher einerseits als Zwischenbereich innerhalb der Links-rechts-Topographie verstehen; andererseits wurde sie später auch zu einem eigenen politischen Ordnungsbegriff. Herfried Münkler unterscheidet die Orientierung an der politischen Mitte und ihren Rändern von Deutungsmodellen, die Politik vor allem als Gegensatz von Fortschritt und Rückschritt beschreiben.
Die Sitzordnung blieb nicht länger das Spiegelbild festgefügter gesellschaftlicher Hierarchien wie in der Versammlung der feudalen Generalstände, sondern brachte bald die Dynamik politisch-ideologischer Auseinandersetzungen zum Ausdruck. Es entstand eine Auffächerung der politischen Orientierungen in der Nationalversammlung in ein Meinungsspektrum zwischen zwei Extremen: Die linke Seite le côté gauche kennzeichnete eine revolutionäre, republikanische Stoßrichtung, während le côté droit mehr zurückhaltende, der Monarchie freundlich gesinnte Vorstellungen vertrat. Bald wurden die räumlichen Adjektive „links“ und „rechts“ substantiviert und man sprach nun einfach von la gauche und la droite. Innerhalb dieser Lager bildeten sich wiederum sehr rasch Flügelgruppen: l’extrémité gauche und l’extrémité droite. Die mit der Verfassung von 1791 eingerichtete gesetzgebende Versammlung setzte sich dann bereits aus mehreren institutionalisierteren Gruppen zusammen, die allerdings nicht wie heutige Fraktionen parlamentarischer Parteien aufzufassen sind, sondern die Organisation der politischen Landschaft der französischen Revolution in Klubs abbildeten. Auch schwankte die Zahl der sympathisierenden Abgeordneten eines Klubs stark und eine knappe Hälfte der 745 Abgeordneten ordnete sich keinem der Klubs zu. Das Spektrum bewegte sich zwischen dem rechten, monarchistischen Klub der Feuillants und den linken Girondisten und Montagnards, zu denen sich vor allem der Klub der Jakobiner und Cordeliers zählten.
Die sich allmählich ausbildenden Sprachkonventionen konnten sich jedoch aufgrund der turbulenten Entwicklung der Revolution nicht fest verwurzeln. Die Machtübernahme der Jakobiner hatte eine rigorose Beschneidung des als legitim geltenden politischen Spektrums zur Folge. Zu Beginn der Restaurationsphase wirkte die Erlahmung noch fort. Nach den Wirren der ersten hundert Tage erneuerte sich das politische Leben im Jahre 1814 rasch. Erst jetzt konnte sich die bereits im ersten Jahr der Großen Revolution entfaltete, an der parlamentarischen Sitzordnung anknüpfende Geographie revitalisieren. Dies geschah aber in etwas veränderten Formen: Zwischen die Lager der „Rechten“ und der „Linken“ trat eine auf Ausgleich setzende, gemäßigt-monarchisch orientierte Mitte (centre). Man sprach nach wie vor von den extrémités, nun aber auch von extrême gauche und extrême droite. Bereits vor 1820 gehörte das Kontinuum extrême droite – droite modérée – centre droit – centre gauche – gauche modérée – extrême gauche (ultrarechts – gemäßigt rechts – mitte-rechts – mitte-links – gemäßigt links – ultralinks) zum festen politischen Sprachgebrauch.
Von Frankreich aus breitete sich die Links-rechts-Unterscheidung in ganz Europa aus. In Deutschland konstituierte sich das Paulskirchenparlament von 1848 nach ihrem Muster. Hier saßen die republikanischen Abgeordneten, die einen sofortigen Sturz der damaligen Monarchie forderten, links und die Befürworter einer konstitutionellen Monarchie rechts.
Mögliche Gegensätze Im klassischen, eindimensionalen Modell kann der Gegensatz zwischen „links“ und „rechts“ stellvertretend für verschiedene, nachfolgend beschriebenen Gegensätze stehen.
Egalitär – elitär Ausgehend vom Gleichheitspostulat (Egalité) der französischen Revolution sind egalitäre politische Ansätze zentral für das Selbstverständnis der „Linken“. Sie richten sich gegen eine tatsächliche oder systematische Benachteiligung identifizierbarer Bevölkerungsgruppen. Eine solche schien offensichtlich zunächst innerhalb der materiell schlechter gestellten Arbeiterklasse, wurde im Laufe der Zeit aber auch in Bezug auf religiöse oder ethnische Minderheiten, Frauen, ältere Menschen, Behinderte, Homosexuelle und andere Gruppen identifiziert. Der Kampf für politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung galt den Linken als Teil eines fortschrittlichen Strebens nicht nur nach Gleichheit, sondern auch nach Freiheit. Daher ist der Begriff der Emanzipation als Bezeichnung für die Befreiung und Selbstbestimmung benachteiligter Gruppen für das Selbstverständnis linker Gruppen und Organisationen ein wichtiger Bezugspunkt.
Die „Rechte“ verweist demgegenüber auf die langstehende Existenz und praktische Unabdingbarkeit eines gewissen Maßes an Ungleichheit. Entweder werden die Gründe dafür in der Natur des Menschen (Begabung, Befähigung) gesehen, oder die Ungleichheit wird mittels gesellschaftlicher Nützlichkeitserwägungen (Leistungsanreiz) erklärt. Neben der resultierenden Forderung nach weitgehender persönlicher Freiheit zur individuellen Entfaltung des Individuums zum Nutzen der Gesellschaft wird in diesem Zusammenhang auch die organisierte Herausbildung von Eliten befürwortet, aus denen sich das Führungspersonal gesellschaftlich bedeutsamer (politischer, kultureller, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher) Einrichtungen und Institutionen nachhaltig rekrutieren kann. Dagegen werden linke, maximal egalitäre Konzepte als tief einschneidende Eingriffe in lange bestehende individuelle Freiheitsrechte und Entfaltungsmöglichkeiten interpretiert und abgelehnt.