mini|Nach dem AGS nummerierte Bundesländer Deutschlands

Der Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS), früher auch Amtliche Gemeindekennzahl (GKZ), Gemeindekennziffer oder Gemeindeschlüsselzahl, ist eine Zahlenfolge zur Identifizierung politisch selbständiger Städte, Gemeinden oder gemeindefreier Gebiete in Deutschland.

Deutschland In Deutschland dient der Amtliche Gemeindeschlüssel vor allem statistischen Zwecken und wird von den Statistischen Ämtern der einzelnen Bundesländer einheitlich vergeben. Alle Statistiken mit regionalem Bezug verwenden in Deutschland diesen Schlüssel, aber auch die Verwaltung nutzt den AGS, z. B. bei der Suche nach der zuständigen Meldebehörde.

In den alten Bundesländern wurden mit einer Ausnahme die „Gemeindeschlüsselzahlen“ im Laufe des Jahres 1955 eingeführt, zunächst um Fehler im Einwohnermeldewesen bei Gemeinden gleichen oder ähnlichen Namens zu vermeiden. Ein entsprechender Vorschlag wurde Ende 1953 von Schleswig-Holstein unterbreitet, das die Gemeindekennziffern bereits vorher versuchsweise eingeführt und damit gute Erfahrungen gemacht hatte. Das Gemeinde-Schlüsselverzeichnis zur Gemeindegrenzenkarte von Bayern (1951) enthält noch keine Gemeindeschlüssel in diesem Sinne, sondern laufende Nummern für Landkreise innerhalb der Regierungsbezirke, und darunter laufende Nummern für Gemeinden innerhalb der Landkreise. Im Rahmen der Gebietsreform in Bayern wurden in Bayern die Gemeindeschlüssel am 1. Juli 1972 völlig neu vergeben.

Die zweistelligen, später wieder geänderten Länderschlüssel bzw. die darauf aufbauenden fünfstelligen Kreisschlüssel wurden spätestens anlässlich der Volkszählung vom 13. September 1950 vergeben. Bereits anlässlich der Volks- und Berufszählung am 29. Oktober 1946 wurden aufbauend auf einer ein- oder zweistelligen laufenden Ländernummer 1 bis 17 dreistellige Erweiterungen auf eine Kennziffer eingeführt, die die Verwaltungsbezirke (Regierungsbezirke) und darin zunächst die Stadtkreise und dann die Landkreise verschlüsselten (allerdings mit anderen Schlüsselnummern als 1950), wobei die erste Ziffer dieser dreistelligen Erweiterung in Ländern ohne Verwaltungs- oder Regierungsbezirke eine Null war.Ausschuß der deutschen Statistiker für die Volks- und Berufszählung 1946: Volks- und Berufszählung vom 29. Oktober 1946 in den vier Besatzungszonen und Groß-Berlin. DEUTSCHES GEMEINDEVERZEICHNIS

Der Gemeindeschlüssel ist zum Beispiel beim Wohnungswechsel auf der Abmeldung bzw. Anmeldung anzugeben. Er wird jedoch in der Regel vom jeweiligen Einwohnermeldeamt im Rathaus eingetragen.

Aufbau Der Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) besteht aus insgesamt acht Schlüsselstellen, die sich wie folgt zusammensetzen:

Die ersten beiden Schlüsselstellen bezeichnen das Bundesland (siehe untenstehende Tabelle). Die dritte bis fünfte Schlüsselstelle identifiziert den Landkreis, dem die Gemeinde angehört, bzw. die kreisfreie Stadt. Die ersten fünf Stellen werden daher auch als Kreisschlüssel bezeichnet. Dabei zeigt die dritte Schlüsselstelle bei Ländern, in denen Regierungsbezirke bestehen oder in der Vergangenheit bestanden haben, in der Regel den Bezirk an, während sie in anderen Ländern 0 ist. In Baden-Württemberg zeigt die vierte Schlüsselstelle außerdem an, zu welchem Regionalverband die Gemeinde gehört. Bei den echten Stadtstaaten Hamburg und Berlin stehen an dieser Stelle drei Nullen. Die letzten drei Schlüsselstellen schließlich unterscheiden die Gemeinden innerhalb eines Landkreises. Bei kreisfreien Städten stehen an dieser Stelle drei Nullen.

Beispiele:

02 0 00 000 = Hamburg

03 2 54 021 = Hildesheim

03 Niedersachsen 2 ehemaliger Regierungsbezirk Hannover 54 Landkreis Hildesheim 021 Stadt Hildesheim

12 0 64 340 = Neuhardenberg

12 Brandenburg 0 (in Brandenburg gibt es die Verwaltungseinheit Regierungsbezirk nicht) 64 Landkreis Märkisch-Oderland 340 Gemeinde Neuhardenberg

08 1 11 000 = Stuttgart

08 Baden-Württemberg 1 Regierungsbezirk Stuttgart 1 Region Stuttgart 1 Stadtkreis Stuttgart 000 (Stuttgart erhält als Stadtkreis die Gemeindeschlüsselendung 000)

Die Kreisschlüssel sind in der Liste der Landkreise in Deutschland und der Liste der kreisfreien Städte in Deutschland aufgeführt.

Regionalschlüssel Außerdem gibt es den zwölfstelligen Amtlichen Regionalschlüssel (ARS), ursprünglich Regionalschlüssel (RS), der 1993/1994 eingeführt wurde und der ähnlich aufgebaut ist, in den aber im Vergleich zum AGS vor den letzten drei Ziffern vier Stellen zur Verschlüsselung der Gemeindeverbände eingefügt sind.Harry Krajzar: Gemeindeverzeichnis-Informationssystem (GV-ISys): Neuer Regionalschlüssel und Internetauftritt. In: Methoden – Verfahren – Entwicklungen. Nachrichten aus dem Statistischen Bundesamt, 1/2009, S. 23–24Thomas Helmcke: Regionalstatistik auf europäischer und nationaler Ebene. In: Wirtschaft und Statistik, 3/2008, S. 207–216 Der AGS ist also in den ARS integriert. Angaben auf der Gemeindeverbandsebene (in der EU: LAU 1-Ebene) werden zunehmend für den innereuropäischen und internationalen Vergleich von Eurostat benötigt und von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder eingefordert. Die Amtliche Statistik in Deutschland strebt langfristig die Ablösung des achtstelligen AGS durch den zwölfstelligen Regionalschlüssel an.

Der Amtliche Regionalschlüssel gliedert sich wie folgt:

1.–2. Stelle = Kennzahl des Bundeslandes 3. Stelle = Kennzahl des Regierungsbezirks; wenn nicht vorhanden: 0 4.–5. Stelle = Kennzahl des Landkreises oder der kreisfreien Stadt 6.–9. Stelle = Verbandsschlüssel 10.–12. Stelle = Gemeindekennzahl

Die Schlüsselstelle 6 im Verbandsschlüssel (das sogenannte t-Kennzeichen) weist durch die führende Ziffer auf die Art der Gemeinde hin:

0 – verbandsfreie Gemeinde, 5 – verbandsangehörige Gemeinde 9 – gemeindefreies Gebiet.

Bei verbandsfreien Gemeinden wird im Verbandsschlüssel nach der 0 der dreistellige Gemeindeschlüssel angegeben.

Beispiele des Amtlichen Regionalschlüssels einer Gemeinde:

12 0 73 5305 201 = Gerswalde

12 Brandenburg 0 (in Brandenburg gibt es die Verwaltungseinheit Regierungsbezirk nicht) 73 Landkreis Uckermark 5305 Amt Gerswalde 201 Gemeinde Gerswalde

Der Amtliche Regionalschlüssel für Gemeindeverbände ist neunstellig (gekürzt um die drei letzten Stellen, die die Gemeinde kennzeichnen).

Beispiele des Amtlichen Regionalschlüssels eines Gemeindeverbandes:

12 0 73 5305 = Amt Gerswalde

12 Brandenburg 0 (in Brandenburg gibt es die Verwaltungseinheit Regierungsbezirk nicht) 73 Landkreis Uckermark 5305 Amt Gerswalde

Aus dem Amtlichen Regionalschlüssel kann durch Weglassen der sechsten bis neunten Ziffer jederzeit der Amtliche Gemeindeschlüssel abgelesen werden. Umgekehrt funktioniert das in der Regel nicht, da der Regionalschlüssel zusätzliche Informationen (Zugehörigkeit zu einem Gemeindeverband) enthält, bzw. nur, wenn es sich um eine verbandsfreie Gemeinde handelt (hier durch Einfügen der Ziffernfolge 0000 vor der sechsten Ziffer des Amtlichen Gemeindeschlüssels).

Seit der Regionalschlüsselumstellung am 1. Januar 2009 wird die Ziffernfolge 0000 für verbandsfreie Gemeinden durch 0, gefolgt von einer Wiederholung der Stellen 10 bis 12 (Gemeindeebene) ersetzt. Diese neue Verschlüsselung soll die flächendeckende Abgrenzung bzw. Ermittlung der Gemeindeverbandsebene bewerkstelligen. Damit sollen auch in Ländern, die nicht über eine Einteilung in Gemeindeverbände verfügen, verbandsfreie Gemeinden wie Gemeindeverbände behandelt werden.

Länder der Bundesrepublik Deutschland (bis 1949 Länder der Besatzungszonen) Die Verschlüsselung erfolgt von Norden nach Süden (Nr. 01–09), in chronologischer Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland (Nr. 10–11) und in alphabetischer Reihenfolge (Nr. 12–16).

Im Gemeindeverzeichnis zur Volks- und Berufszählung am 29. Oktober 1946 wurde als Kennziffer für die Länder eine fortlaufende Nummer von 1 ohne führende Null (nicht 01) bis 17 für die in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Länder (einschließlich der von 1945 bis 1952 bestehenden fünf Länder in der Sowjetischen Besatzungszone (bis 1949) bzw. der DDR). Die dreistelligen Erweiterungen der Kennziffer verschlüsselte die Verwaltungsbezirke (Regierungsbezirke) und darin zunächst die Stadtkreise und dann die Landkreise. Innerhalb eines Kreises wurden die Gemeinden i. d. R. alphabetisch gelistet, aber ohne eigene Kennziffern. Alle Gemeinden eines Landkreises wurden eindeutig mit der vier- oder fünfstelligen Kreiskennziffer identifiziert.

Die 1950 festgelegten Kennziffern für die Länder waren nach Besatzungszonen geordnet (11 bis 14 Britische Besatzungszone, 15 bis 18 Amerikanische Besatzungszone, 21 bis 24 Französische Besatzungszone). Dabei wurde der zur Französischen Besatzungszone gehörende Bayerische Kreis Lindau wie ein eigenes Land behandelt. Die noch bis Juli 1952 bestehenden Länder der Sowjetischen Besatzungszone (ab Oktober 1949 Deutsche Demokratische Republik) wurden nicht mehr einbezogen, sondern nur noch das Gebiet der im Mai 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland sowie West-Berlin.

+ Länderschlüssel aktuell seit Land 1950 Besatzungszone 1946 01 1953 Schleswig-Holstein 11 britisch 14 02 1953 Freie und Hansestadt Hamburg 12 britisch 6 03 1953 Niedersachsen 13 britisch 9 04 1953 Freie Hansestadt Bremen 15 amerikanisch 5 05 1953 Nordrhein-Westfalen 14 britisch 10 06 1953 Hessen 16 amerikanisch 7 07 1953 Rheinland-Pfalz 21 französisch 11 08 1953 Baden-Württemberg 17 22 / 23 / 24 amerikanischfranzösisch 1 16 / 17 09 1953 Freistaat Bayern 18 amerikanisch 10 1961 Saarland 48 (ab 1956) 11 1961 Berlin 30 3 12 1990 Brandenburg sowjetisch 4 13 1990 Mecklenburg-Vorpommern sowjetisch 8 14 1990 Freistaat Sachsen sowjetisch 12 15 1990 Sachsen-Anhalt sowjetisch 13 16 1990 Freistaat Thüringen sowjetisch 15

+ Länderschlüssel 1950(ohne östliche Länder und Saarland) # Land (1950) Besatzungszone 11 Schleswig-Holstein britisch 12 Freie und Hansestadt Hamburg 13 Niedersachsen 14 Nordrhein-Westfalen 15 Freie Hansestadt Bremen amerikanisch 16 Hessen 17 Württemberg-Baden 18 Freistaat Bayern 21 Rheinland-Pfalz französisch 22 Baden 23 Württemberg-Hohenzollern 24 Lindau 30 West-Berlin

+ Laufende Nummern 1946(einschl. östlicher Länder, ohne Saarland) # Land (1946) Besatzungszone1 Baden französisch2 Bayern amerikanisch3 Berlin  4 Brandenburg sowjetisch5 Freie Hansestadt Bremen amerikanisch6 Freie und Hansestadt Hamburg britisch7 Hessen amerikanisch8 Mecklenburg sowjetisch9 Niedersachsen britisch10 Nordrhein-Westfalen britisch11 Rheinland-Pfalz französisch12 Sachsen sowjetisch13 Sachsen-Anhalt sowjetisch14 Schleswig-Holstein britisch15 Thüringen sowjetisch16 Württemberg-Baden amerikanisch17 Württemberg-Hohenzollern(einschl. Bayer. Kreis Lindau) französisch

Alternativen Andere Nomenklaturen zur Abgrenzung von Gebieten sind beispielsweise die Postleitzahl aus dem Postleitzahlenverzeichnis der Deutschen Post oder der NUTS-Code (Nomenclature des unités terriotales statistiques gemäß EU-Verordnung Nr. 1059/2003), den die europäische Statistik verwendet. Im Marketing werden auch Nielsengebiete verwendet.

Österreich Österreichischer Gemeindeschlüssel: Aufbau der Gemeindekennziffer (-kennzahl) Der österreichische Gemeindeschlüssel ist Bestandteil der Kennziffern für die territorialen Gliederungen. Sie wird auch als ÖSTAT-Nr. bezeichnet und setzt sich wie folgt zusammen:

1. Stelle – Bundesland in alphabetischer Reihenfolge und entspricht der ISO 3166-2:AT (Codes für die Namen von Ländern und deren Untereinheiten als ISO-Norm) 2. und 3. Stelle – Statutarstadt oder Politischer Bezirk 4. und 5. Stelle – Gemeinde 6. und 7. Stelle – Zählbezirk: Dieser wird von der Statistik Austria verwendet 8. Stelle – Zählsprengel: Dieser wird von der Statistik Austria verwendet mini|hochkant=1.2|Karte Österreichs mit dem Schlüssel der Bundesländer

Beispiele 3 25 21 = Rappottenstein

3 Niederösterreich 25 Bezirk Zwettl 21 Gemeinde Rappottenstein 9 07 01 = Wien-Neubau 9 Wien 07 Neubau (7. Bezirk)