mini|Jean-Marie Collot d’Herbois rahmenlos|zentriert|128px|klasse=skin-invert-image Jean-Marie Collot d’Herbois (* 19. Juni 1749 in Paris; † 8. Juni 1796 in Cayenne, Französisch-Guayana) war ein französischer Revolutionär, Schauspieler, Dramatiker und Politiker. Er gehörte zu den führenden Rednern des Jakobinerclubs und war Mitglied des Nationalkonvents sowie des Wohlfahrtsausschusses. Als Gesandter (Représentant du peuple en mission) war er in mehreren Départements tätig.

Nationale Bekanntheit erlangte Collot d’Herbois zunächst als Autor eines Almanachs, der die Prinzipien der konstitutionellen Monarchie für die breite Bevölkerung verständlich machte. Während der Französischen Revolution trat er als Verteidiger zu Unrecht verurteilter Soldaten und als Verfechter der Rechte nicht-weißer Menschen in Erscheinung. Im September 1792 war er der Erste, der im Nationalkonvent die Abschaffung der Monarchie und die Einführung der Republik forderte. Er spielte eine maßgebliche Rolle im politischen Coup gegen Maximilien de Robespierre am 9. Thermidor II. (27. Juli 1794).

Nach der Machtübernahme der Thermidorianer wurde Collot d’Herbois zusammen mit Jacques Nicolas Billaud-Varenne, Bertrand Barère und Marc Guillaume Alexis Vadier für die Politik des Ausnahmezustandes des Jahres II. verantwortlich gemacht. Im Zuge der politischen Säuberungen gegen die verbliebenen Jakobiner und Montagnards wurde er nach dem Aufstand der Sansculotten 1795 ohne Prozess nach Französisch-Guayana deportiert. Dort erkrankte er schwer und starb am 20. Prairial IV (8. Juni 1796) im Militärkrankenhaus von Cayenne.

Jugend und Theaterjahre (1749–1789) Jean-Marie Collot wurde als Sohn des Pariser Goldschmieds Jacques-Gabriel Collot und seiner Ehefrau Jeanne-Agnès Hannen geboren. Über seine Kindheit und Jugendjahre ist wenig bekannt. Die frühere Annahme, er habe eine Ausbildung an einem Kollegium der Oratorianer erhalten, beruht vermutlich auf einer Verwechslung mit seinem späteren Kollegen im Wohlfahrtsausschuss, Jacques Nicolas Billaud-Varenne.

Im Jahr 1756 trennten sich Collots Eltern. Um seine Ehefrau auszuzahlen, musste Jacques-Gabriel Collot sein Eigentum verkaufen. Er arbeitete anschließend vermutlich wieder als Geselle. Aufgrund fehlender Quellen lässt sich nicht feststellen, wie sich das auf die Kinder des Paares auswirkte. Ebenso ist unklar, warum sich Jean-Marie um 1767 für eine Laufbahn als Schauspieler entschied. Der Schauspielerberuf war zu dieser Zeit mit sozialer Stigmatisierung verbunden. Wie damals üblich, nahm Collot einen Künstlernamen an und nannte sich ab 1770 d’Herbois. Er war für jeweils zwei bis vier Spielzeiten bei verschiedenen Theatertruppen in Frankreich engagiert und trat unter anderem in Bordeaux, Nancy, Marseille, La Haye und Rouen auf. Ab 1782 war er in Lyon als männlicher Hauptdarsteller fest engagiert. Aufgrund seines Talents erhielt er früh Hauptrollen und wurde sowohl vom Publikum als auch von der Kritik geschätzt.

Collot d’Herbois war jedoch in seinem Beruf nicht glücklich. In Briefen beschrieb er die Welt des Theaters als oberflächlich, unehrlich und von Intrigen geprägt; er litt unter dem Fehlen echter Freundschaften, unter seiner rechtlosen gesellschaftlichen Stellung als Schauspieler sowie unter der finanziellen Unsicherheit. Da er keine Unterstützung von seiner Familie erhielt, war seine wirtschaftliche Lage oft prekär.

Bereits früh begann Collot d’Herbois neben seiner Tätigkeit als Schauspieler eigene Theaterstücke zu verfassen, vermutlich in erster Linie mit dem Ziel, seine finanzielle Situation zu verbessern. Seine Stücke wurden erfolgreich aufgeführt und von der Kritik positiv aufgenommen. Die meisten wurden auch gedruckt und brachten ihm so zusätzliche Einnahmen. Sein Stück Lucie ou les parents imprudents führte 1777 in Montpellier zu einem Konflikt. Durch die darin enthaltene Kritik an sozialen Missständen fühlten sich höhere Beamte angegriffen. Als Collot sich weigerte, eine Entschuldigung auszusprechen, kam er vor Gericht und wurde zu sechs Wochen Haft verurteilt, nach deren Ablauf er die verlangte Entschuldigung abgab. Vermutlich förderten solche Erfahrungen seine Bitterkeit über die strengen gesellschaftlichen Hierarchien im Ancien Régime. mini|links|alt=J.-M. Collot d’Herbois. Directeur du spectacle de Genève von Hillemacher (1880)|Jean-Marie Collot d’Herbois als Direktor in Genf (1880) Von 1784 bis 1787 führte Collot d’Herbois zusammen mit René Desplace das „Théâtre de Neuve“ in Genf. Das Unternehmen erwies sich als schwierig: Das Theater hatte finanzielle Probleme und seine Arbeit wurde durch den in Genf sehr starken Einfluss der reformierten Kirche zusätzlich behindert. Das Konsistorium setzte beim Stadtrat religiös motivierte Verbote bestimmter Aufführungen durch, an den hohen Feiertagen musste das Theater mehrere Tage geschlossen bleiben, und die Truppe war verpflichtet, alle zwei Monate eine Benefizaufführung zugunsten des Krankenhauses zu geben. Zudem blieben die Besucherzahlen weit hinter den Erwartungen zurück, und die Kritiken für die Aufführungen fielen durchwachsen aus. Nach der unbefriedigenden Saison 1786/87 verließ Collot d’Herbois Genf und folgte einem Ruf an das Theater in Lyon.

Hier war er bereits als Schauspieler und Bühnenautor bekannt und beliebt und galt daher in den Augen der Verwaltung als idealer Kandidat für die Leitung des Theaters. Seine Jahre in Genf hatten ihm zudem wertvolle Erfahrung in der Theaterleitung verschafft. In Lyon, wo Collot d’Herbois von 1787 bis 1789 als Theaterdirektor tätig war, verfügte er über eine eingespielte, professionelle Truppe von etwa 60 Schauspielern und Schauspielerinnen, ein Orchester mit 30 Musikern, ein Ballettensemble mit 40 Tänzern sowie rund 30 weitere Angestellte und ein wesentlich höheres Budget als in Genf. Das Theater spielte fast täglich, die Aufführungen waren gut besucht und erhielten positive Kritiken. Allerdings belastete die hohe Zahl an Freikarten für Beamte und einflussreiche Persönlichkeiten der Lyoner Gesellschaft das Budget erheblich. Um die Kapazität des Theaters zu erhöhen, ließ Collot d’Herbois auf eigene Kosten eine vierte Logenreihe einbauen. Zudem erhielt er 1788 per königlicher Verordnung das Recht, die Eintrittspreise zu erhöhen, was das finanzielle Defizit in der zweiten Saison weitgehend ausglich. Als Collot d’Herbois Lyon 1789 verließ, verfügte er entgegen späterer Behauptungen über ein solides Vermögen und ein hervorragendes Renommee.

Patriotisches Theater, „Almanach du père Gérard“ und erste Schritte in der Politik (1789–1792) Nachdem sein Engagement in Lyon beendet war, kehrte Collot d’Herbois nach Paris zurück. Aufgrund der lückenhaften Quellenlage ist unklar, ob dies vor oder nach dem Sturm auf die Bastille am 14. Juli 1789 geschah. Spätestens im Oktober desselben Jahres hielt er sich jedoch nachweislich in der Stadt auf und betätigte sich weiterhin als Dramatiker. Insbesondere für das Théâtre de Monsieur schrieb er zwischen 1790 und 1792 zahlreiche Stücke, die ihm den Ruf eines patriotischen Autors einbrachten. Nationale Bekanntheit erlangte er, als sein Wettbewerbsbeitrag L’Almanach du père Gérard von einer Jury als pädagogisches Mittel zur Erklärung der konstitutionellen Monarchie ausgewählt wurde.

Die Société des Amis de la Constitution (der sogenannte Jakobinerclub) hatte am 20. September 1791 einen Wettbewerb ausgeschrieben, bei dem das beste patriotische Werk gekürt und anschließend in großer Zahl gedruckt sowie in den Provinzen verbreitet werden sollte. Das Ziel war, der Landbevölkerung, die kaum mit den Prinzipien einer konstitutionellen Monarchie vertraut war, deren Bedeutung, Funktion und Struktur verständlich zu machen. Collot d’Herbois wurde am 23. Oktober 1791 von einer Jury, der unter anderem Marie Jean Antoine Nicolas Caritat, Marquis de Condorcet und Henri Jean-Baptiste Grégoire angehörten, zum Sieger erklärt. Man würdigte insbesondere seine Ehrlichkeit, Eloquenz und seinen Ideenreichtum, mit denen er die Intention des Wettbewerbs „besser als alle anderen getroffen“ habe.

Collot d’Herbois’ Almanach du père Gérard war deutlich radikaler, als es oft in der historischen Forschung dargestellt wird. Darin sprach er sich ausdrücklich gegen die Unterscheidung zwischen „aktiven“ und „passiven“ Bürgern aus, forderte die Abschaffung der Sklaverei und setzte sich für die Rechte nicht-weißer Menschen ein. Zudem definierte er die Arbeitskraft der Arbeiter als heiligstes Eigentumsrecht und Fundament der Gesellschaft. Darüber hinaus enthielt das Werk eine deutliche Spitze gegen die kriegsbefürwortende Fraktion der Girondisten. Wie Maximilien Robespierre lehnte Collot d’Herbois eine Kriegserklärung an die europäischen Mächte, die am 20. April 1792 zum Ersten Koalitionskrieg führte, entschieden ab.

Die Verfassung von 1791 führte das Zensuswahlrecht ein: Nur „aktive Bürger“ – erwachsene Männer, die eine bestimmte Steuerquote entrichteten – erhielten das Wahlrecht und konnten an politischen Entscheidungen teilhaben. „Passive Bürger“, darunter ein Großteil der städtischen Arbeiter und Landbevölkerung, waren von diesen Rechten ausgeschlossen. Darüber hinaus war auch der Beitritt zur Nationalgarde, die in den ersten Revolutionsjahren eine zentrale sicherheitspolitische Rolle spielte, ausschließlich „aktiven Bürgern“ vorbehalten.

Die von Jean-Marie Collot d’Herbois vertretene Auffassung, dass die Arbeitskraft der Arbeiter als das „heiligste Eigentumsrecht und Fundament der Gesellschaft“ betrachtet werden sollte, stellt eine bemerkenswerte Perspektive innerhalb der sozialpolitischen Debatten während der Französischen Revolution dar. Während die Déclaration des droits de l’homme et du citoyen vom 26. September 1789 das Recht auf Eigentum als unveräußerlich erklärte, war damit vor allem der Besitz von Land oder Kapital gemeint – eine Vorstellung, die die arbeitende Bevölkerung weitgehend ausschloss. Collot d’Herbois stellte diesem traditionellen Eigentumsbegriff eine neue Definition entgegen: Für diejenigen, die kein materielles Eigentum besaßen, sei ihre Arbeitskraft ihr eigentliches und schützenswertes „Eigentum“. Damit rückte er die Rechte von Arbeitern und Handwerkern in den Fokus der politischen Diskussion und argumentierte, dass nicht der Besitz von Land oder Geld, sondern die produktive Tätigkeit eines Menschen den wahren gesellschaftlichen Wert ausmache.

Der kleine Almanach wurde ein großer Erfolg, von patriotischen Zeitungen gefeiert, in mehreren Auflagen gedruckt und auf Flämisch, Provenzalisch, Bretonisch sowie Englisch übersetzt.

Collot d’Herbois war seit Dezember 1790 Mitglied des Jakobinerclubs und spätestens ab März/April 1791 einer der Sekretäre der Gesellschaft. Er trat dort erstmals öffentlich in Erscheinung, als er am 20. März 1791 in einen heftigen Disput mit dem populären Georges Danton geriet. Collot d’Herbois lobte in dieser Sitzung des Clubs Bonnecarrère, der gerade zum königlichen Minister in Lüttich ernannt worden war. Danton wies diese Anerkennung scharf zurück, verwies auf die Problematik dieser Doppelfunktion als königlicher Minister und als Mitglied des Jakobinerclubs und warf ihm vor, „noch das Denken eines Sklaven des Ancien Régime“ zu haben. Collot d’Herbois, der vor der Revolution als Schauspieler weit weniger Privilegien besessen hatte als der Anwalt Danton, reagierte verständlicherweise empört. Der Streit eskalierte so weit, dass mehrere Zeitungen ausführlich und teils übertrieben darüber berichteten.