Als Teilrepublik bezeichnet man die Gliedstaaten folgender republikanischer Bundesstaaten:

der Russischen Föderation (offiziell nur Republik), siehe Föderale Gliederung Russlands der früheren Sowjetunion, siehe Unionsrepublik der früheren SFR Jugoslawien, siehe Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien

Siehe auch: