mini|Der als Sklave nach Deutschland gekommene Hofmohr Ignatius Fortuna hinter seiner Herrin, Franziska Christine von Pfalz-Sulzbach (18. Jhd.)
Unter Sklaverei in Deutschland werden verschiedene Phänomene der Verschleppung und Versklavung von Menschen auf deutschem Boden zu unterschiedlichen Zeiten zusammengefasst. Die Existenz von Sklaverei in Deutschland wurde lange bestritten, da es zu keiner Zeit ein positives Sklavenrecht in Deutschland gab. Das Gesetz zum Verbot des Sklavenhandels von 1895 ist bis heute in Kraft. Heute gilt mehreren Wissenschaftlern aber die im Mittelalter und der Frühen Neuzeit weit verbreitete Leibeigenschaft als Form der Sklaverei. Auch gab es auf deutschem Boden Fälle von Sklavenhaltung im Rahmen des atlantischen Sklavenhandels. Das Ausmaß und die Auswirkungen dieser Phänomene wurde an der Universität Bremen im Rahmen eines Forschungsprojektes The Holy Roman Empire of the German Nation and its Slaves mit Förderung des Europäischen Forschungsrates näher erforscht. Ob daneben auch die NS-Zwangsarbeit während der Zeit des Nationalsozialismus als eine Form der Sklaverei angesehen werden kann, ist umstritten.
Zwangsarbeit, Zwangsprostitution und moderne Formen der Schuldknechtschaft werden im 21. Jahrhundert als Straftaten gegen die persönliche Freiheit bestraft (§§ 232 ff. StGB). Sie gehören zu den grenzüberschreitenden Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität.
Geschichte Mittelalter Bereits im 9. Jahrhundert lässt sich ein reger Handel mit slawischen Kriegsgefangenen nachweisen, die an Sklavenhändler im Kalifat von Córdoba verkauft wurden. Nach dem belgischen Historiker Charles Verlinden lag der Handel zumeist in der Hand von jüdischen Kaufleuten: Ludwig der Fromme (813–840) hatte ihnen das Recht auf inländischen Sklavenhandel im Frankenreich eingeräumt. Während der Slawenfeldzüge Heinrichs I. 928/929 wurden die besiegten Männer erschlagen, Frauen und Kinder wurden versklavt. Der übliche Weg, auf dem Sklaven aus dem Osten Deutschlands in den muslimischen Kulturraum exportiert wurden, führte entweder über Venedig und den Seeweg oder auf dem Landweg über Koblenz und Verdun, wo viele von ihnen zu Eunuchen gemacht wurden, und weiter durch Frankreich bis Arles.Charles Verlinden: Ist mittelalterliche Sklaverei ein bedeutsamer demographischer Faktor gewesen? In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 66, Heft 2 (1979), S. 153–173, hier S. 154–161. Der israelische Historiker Michael Toch bestreitet dagegen die These, im mittelalterlichen Sklavenhandel hätten Juden vorgeherrscht. Sie sei zurückzuführen auf antijüdische Polemik, auf die irrige Identifizierung von Sklavenbesitz mit Sklavenhandel und durch die hebräische Sprache, in der Sklaven und Bedienstete mit demselben Wort bezeichnet worden seien. Laut Toch gab es bis zum 10. Jahrhundert keinen professionellen Sklavenhandel in Deutschland, allenfalls den „Erwerb meist slawischer Sklaven als Dienstboten für den Hausgebrauch“.Michael Toch: Die Juden im mittelalterlichen Reich (= Enzyklopädie deutscher Geschichte, Band 44). 3., um einen Nachtrag erweiterte Auflage. de Gruyter-Oldenbourg, München 2013, ISBN 978-3-486-78098-7, S. 97 (abgerufen über De Gruyter Online).
Im Hochmittelalter spielten Sklavenjagden im Zusammenhang mit der deutschen Ostsiedlung eine Rolle: Gegen heidnische Balten und Slawen wurden regelrechte Razzien unternommen. Zentren des deutschen Sklavenhandels waren Regensburg und Prag. Mit der Christianisierung der slawischen Gebiete und des Baltikums kam der große Menschenfernhandel in Mitteleuropa zu einem Ende.Michael Zeuske: Handbuch Geschichte der Sklaverei. Eine Globalgeschichte von den Anfängen bis heute. De Gruyter, New York/Berlin 2019, ISBN 978-3-11-055884-5, S. 138, 517, 581 f., 596, 818 u. ö.
Mit der Christianisierung Europas ging die Sklaverei im Hochmittelalter zurück, weil es Christen verboten war, andere Christen als Sklaven zu verkaufen oder zu erwerben. Papst Eugen IV. verurteilte mit den Bullen Creator Omnium (1434) und Sicut dudum (1435) die Sklavenjagden.
Das erste Rechtsbuch, in dem Sklaverei und Leibeigenschaft verworfen werden, ist der um 1230 entstandene Sachsenspiegel des Eike von Repgow: „Unfreiheit sei demnach ein Unrecht, welches durch Gewohnheit für Recht gehalten werde. Da der Mensch Gottes Ebenbild sei, gehöre er nur ihm und sonst niemanden.“Egon Flaig: Weltgeschichte der Sklaverei. München 2009, S. 158 f.
Von der Sklaverei unterschieden wird oft die Leibeigenschaft, die in Deutschland bis zur Bauernbefreiung des 18. und 19. Jahrhunderts üblich war. Die Historikerin Renate Blickle siedelt sie in einer „Grauzone zwischen Sklaverei und Freiheit“ an.Renate Blickle: Leibeigenschaft in Altbayern. In: Historisches Lexikon Bayerns, Zugriff am 8. August 2021. Leibeigenschaft umfasste eine persönliche Abhängigkeit vom Leibherrn. Hierin unterschied sie sich von der Hörigkeit, die eine dingliche Abhängigkeit vom Grundherrn darstellte, doch wurden die beiden Begriffe nicht immer trennscharf genutzt. Leibeigene lebten auf dem Fronhof ihres Herren und mussten für ihn Zwangsarbeit leisten. Oft bewirtschafteten sie ein eigenes Stück Land, für das sie dem Herrn verschiedene Abgaben zu leisten hatten.Erich Bayer (Hrsg.): Wörterbuch zur Geschichte. Begriffe und Fachausdrücke (= Kröners Taschenausgabe. Band 289). 4., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 1980, ISBN 3-520-28904-0, S. 327 ff. Leibeigen wurde man durch Geburt oder Einheirat. Das Kind eines Leibeigenen und eines Freien war immer leibeigen (Prinzip der „ärgeren Hand“). Viele Leibeigene gehörten als Eigenleute zum Gesinde des Herrn. Alle Leibeigenen mussten bei Berufswahl und Eheschließung dessen Genehmigung einholen und durften den Wohnort nicht frei wählen (Schollenbindung). Der Historiker Michael Zeuske sieht keinen Unterschied zwischen Leibeigenschaft und Sklaverei.Michael Zeuske: Handbuch Geschichte der Sklaverei. Eine Globalgeschichte von den Anfängen bis heute. De Gruyter, New York/Berlin 2019, ISBN 978-3-11-055884-5, S. 213.
Beteiligung am transatlantischen Sklavenhandel Deutsche Händler waren bereits in der Frühzeit des atlantischen Sklavenhandels sowohl als Käufer als auch als Verkäufer tätig. Häufig war die Beteiligung der deutschen Händler am Sklavenhandel wenig sichtbar, da die benutzten Schiffe nicht unter deutscher Flagge segelten.
Bereits 1528 verpflichteten sich etwa die Welser 4000 afrikanische Sklaven nach Hispaniola zu liefern und unternahmen in den Folgejahren bis 1536 insgesamt 45 Sklaventransporte. Auch andere bekannte Kaufmannsfamilien aus Deutschland, so etwa die Fugger und die Ehinger waren in den Sklavenhandel involviert. 1682 wurde unter Kurfürst Friedrich Wilhelm in Berlin eine Handelsgesellschaft gegründet, die eine Niederlassung für den Sklavenhandel im heutigen Ghana und auf der Insel St. Thomas hatte. Schätzungen zufolge wurden bis zu 17.000 Afrikaner von dieser Brandenburgisch-Afrikanischen Compagnie (BAC) in die Sklaverei auf den karibischen Inseln verkauft.
Deutsche Kaufleute ließen darüber hinaus Sklaven auf Plantagen im Ausland für sich arbeiten und hielten sich auch Haussklaven in ihren Häusern im europäischen Ausland. In den drei wichtigen Häfen des Kolonialhandels Cádiz, Bordeaux und London lebten von 1660 bis 1830 etwa tausend Großhändler aus Deutschland, die alle direkt oder indirekt in die Plantagenwirtschaft involviert waren.Klaus Weber: Deutschland, der atlantische Sklavenhandel und die Plantagenwirtschaft der Neuen Welt (15. bis 19. Jahrhundert). In: Journal of Modern European History 7, Heft 1: Europe, Slave Trade, and Colonial Forced Labour (2009), S. 37–67, hier S. 53. Der Hamburger Großkaufmann Carl von Schimmelmann wurde unter anderem durch den Sklavenhandel zu einer der reichsten Personen Europas.Christian Degn: Die Schimmelmanns im atlantischen Dreieckshandel. Gewinn und Gewissen. Wachholtz, Kiel 1974, S. 201.
Nach dem Verbot des Sklavenhandels durch den Wiener Kongress 1815, das von Großbritannien durchgesetzt wurde, brachte die Royal Navy in den 1820er und 1830er wiederholt hamburgische Segler auf, die illegal Sklaven nach Brasilien importieren wollten. Erst 1837 trat Hamburg dem Vertrag zur Abschaffung der Sklaverei bei.Klaus Weber: Deutschland, der atlantische Sklavenhandel und die Plantagenwirtschaft der Neuen Welt (15. bis 19. Jahrhundert). In: Journal of Modern European History 7, Heft 1: Europe, Slave Trade, and Colonial Forced Labour (2009), S. 37–67, hier S. 52.
Im Heiligen Römischen Reich Auf deutschem Boden selbst wurden auswärtige Menschen in der Zeit des Heiligen Römischen Reiches als Eigentum Deutscher behandelt und verkauft oder verschenkt. Der Wechsel von einem Besitzer zum anderen erfolgte häufig, ohne dass das Wort Sklave offiziell verwendet wurde. Dennoch ist genau diese Behandlung von Menschen als veräußerbarer Besitz das Kernmerkmal der Sklaverei. Während man zeitweise davon ausging, dass es sich bei solchermaßen verschleppten und als Besitz betrachteten Menschen um Einzelfälle vor allem in Hafenstädten oder an Fürstenhöfen handelte, weiß man mittlerweile, dass die Praxis der Sklavenhaltung in ganz Deutschland verbreitet war. Das Veräußern von Sklaven in Deutschland war vermutlich attraktiv, da die Verkaufspreise bis zu dreimal so hoch waren wie bei einem Weiterverkauf in den Kolonien. Man kann davon ausgehen, dass die Verbreitung der illegalen Praxis, Leibeigene auch ohne Grund und Boden zu veräußern, den Verkauf von Sklaven für weite Teile der Gesellschaft akzeptabel erscheinen ließ. Unter den bekannten Haltern von Sklaven in Deutschland ist unter anderem Friedrich Wilhelm I., der aus England „Mohrenknaben“ für seinen Hof bestellte und auch geliefert bekam. Auch die Tatsache, dass deutsche Händler die Praxis der Sklaverei im Ausland als legal und von Gesetzen getragen erlebt hatten, trug sicher zu ihrer Verbreitung auf deutschem Boden bei. So kaufte Carl von Schimmelmann auf den Antillen einen „Negerknaben“ für die Herzogin von Mecklenburg und ließ ihn nach Lübeck übersenden. Dabei handelte es sich um nicht institutionelle Verschleppungen durch Seeleute oder Reeder, die von ihren Reisen einzelne Sklaven mitbrachten. Michael Zeuske spricht in diesem Zusammenhang von einem „Kapitänshandel“.Michael Zeuske: Handbuch Geschichte der Sklaverei. Eine Globalgeschichte von den Anfängen bis heute. De Gruyter, New York/Berlin 2019, S. 570 f.
Immer wieder handelte es sich bei den verschleppten und als Sklaven verkauften Menschen um Kinder, die in sehr jungen Jahren auf den afrikanischen Sklavenmärkten verkauft worden waren und als Geschenk nach Deutschland mitgebracht wurden. Ein bekanntes Beispiel ist hier der im Alter von ca. fünf bis sieben Jahren nach Deutschland verschleppte Ignatius Fortuna, der im Reichsstift Essen als sogenannter Kammermohr der Fürstäbtissin diente. Auch christliche Gruppen, wie etwa die Herrnhuter Brüdergemeine brachten Afrikaner nach Deutschland. Diese galten offiziell als durch die Taufe befreit und einige von ihnen konnten in der deutschen Gesellschaft angesehen hohe Ämter erlangen. Andere hingegen wurden noch immer als rechtmäßiger Besitz von Deutschen angesehen und hatten entsprechend keine Entscheidungsfreiheit, wo und wie sie leben wollten.
Ein weiterer eindeutiger Fall von Sklaverei und Handel mit einem Sklaven im Gebiet des damaligen deutschen Reiches ist durch einen Gerichtsprozess von 1790 belegt, in dem ein gewisser Franz Wilhelm Yonga gegen den Verkauf von einem Herrn zum anderen klagt. Ein Kaufvertrag, der dem Gericht vorgelegt wurde, enthält die Formulierung „Neger-Sklave“ und benennt eindeutig eine Eigentumsübertragung von Franz Christian zu Borries auf den Grafen Leopold zur Lippe. Das Gericht bestätigte amtlich den Sklavenstatus.