Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird, soweit er der Meldepflicht unterliegt.
Deutschland mini|Verordnung über das Meldewesen (Reichsmeldeordnung) vom 6. Januar 1938 Rechtsrahmen Die Melderegister werden in Deutschland bei den Gemeinden als öffentliches Register geführt. So können Melderegisterauskünfte, die gebührenpflichtig sind, von jedem über Dritte eingeholt werden. Die Meldebehörden informieren über die Voraussetzungen und die Kosten dieser Auskünfte. Die Kosten werden durch die Verwaltungskostengesetze der Länder bzw. darauf basierende Rechtsverordnungen geregelt. In fast allen Bundesländern ist die Gemeinde selbst die Meldebehörde im rechtlichen Sinn. Derzeit werden die deutschen Melderegister von 5283 Einwohnermeldeämtern verwaltet.BMI: Das deutsche Meldewesen heute – Zahlen und Fakten im Überblick auf Deutschland-Online (PDF, 202KB) Im Rahmen der Föderalismusreform ist 2006 die ausschließliche Gesetzgebung für das Melderecht auf den Bundesgesetzgeber übergegangen. Rechtsgrundlage für Erhebung, Speicherung, Verwendung und Löschung der Daten sind das Bundesmeldegesetz, die Meldegesetze der Länder sowie Rechtsverordnungen.
Inhalt Das Melderegister beinhaltet gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) die folgenden Daten: Familiennamen, frühere Namen, Vornamen Doktorgrad, Ordensnamen, Künstlernamen Tag und Ort der Geburt, Geschlecht gesetzlicher Vertreter / Eltern von minderjährigen Kindern (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Postanschrift, Tag der Geburt, gegebenenfalls Sterbetag) Staatsangehörigkeit(en) rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Datum des Ein- und Auszugs Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft, Ehegatte oder Lebenspartner (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Tag der Geburt, Anschrift, gegebenenfalls Sterbetag), minderjährige Kinder Ausstellungsbehörde, Datum und Gültigkeitsdauer des Personalausweises/Passes Übermittlungssperren (so etwa bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit) Sterbetag und -ort Tatsache, dass der Betroffene vom Wahlrecht ausgeschlossen ist steuerrechtliche Daten eventuell die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung getroffen worden ist, wonach der Ausweis nicht mehr dazu berechtigt, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.
Geschichte mini|Meldekarte aus Worms, Großherzogtum, später Volksstaat Hessen
Vorläufer des Melderegisters ist das seit dem Tridentinum verpflichtend geführte Kirchenbuch. Im weltlichen Bereich fiel ursprünglich die Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen deutschen Bundesstaaten, von denen jeder ein eigenes Meldegesetz oder Melderecht besaß. So galt z. B. im Großherzogtum Hessen das Gesetz die polizeiliche Aufsicht über Zuzüge und Wegzüge betreffend vom 4. Dezember 1874.Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1874, Nr. 60, S. 687f. Die dadurch entstandenen kommunalen Meldekarteien sind – soweit noch vorhanden – heute eine wichtige Quelle historischer Forschung.Vgl. etwa: Margit Rinker-Olbrisch: Quellen zur Wormser Firmengeschichte im Wormser Stadtarchiv am Beispiel der Maschinen- und Anlagenbaufirma Kaibel & Sieber GmbH und der Chemiefabrik Trumpler GmbH & Co. KG. In: Der Wormsgau 25 (2007), S. 215–236 (221). Erst in der Zeit des Nationalsozialismus wurde am 6. Januar 1938 eine „Reichsmeldeordnung“ erlassen, die das Meldewesen innerhalb des Deutschen Reiches erstmals vereinheitlichte.
Österreich mini|hochkant|Logo des ZMR
Die Meldedaten werden seit 2002 im Zentralen Melderegister (ZMR), einem elektronischen Register des Bundesministeriums für Inneres, geführt.Pressekonferenz Zentrales Melderegister des BM.I, 27. Februar 2002 Die Datenhoheit liegt bei der örtlichen Meldebehörde. Sie ist ermächtigt, die An- und Abmeldungen aller Personen (Meldezettel) zu erfassen und gibt die Meldeauskunft. Einige, vor allem größere Gemeinden führen parallel dazu noch ein lokales Melderegister (LMR), dessen Daten aber mit dem ZMR abgeglichen werden. Personen, die in Österreich wohnen, haben binnen drei Tagen diesen Wohnsitz der Meldebehörde zu melden. Bei Nichtmeldung macht man sich strafbar. Grundsätzlich kann jede Person bei der Meldebehörde den Hauptwohnsitz einer eindeutig bestimmbaren anderen Person kostenpflichtig erfragen. Bürger können eine Auskunftssperre beantragen, für die Auskunftssperre ist jedoch ein schutzwürdiges Interesse erforderlich.
Meldeauskünfte (für andere Personen) und Meldebestätigungen (für die eigene Person) können online eingeholt werden, sofern man über ID Austria sowie über eine Online-Zahlungsmöglichkeit (Kreditkarte, Online-Banking) verfügt und sich ab März 2002 in der Gemeinde angemeldet hat.
Alle Meldedaten von Personen, die schon vorher an ihrem Wohnsitz gemeldet waren, sind auch 20 Jahre später noch nicht mit dem Melderegister abgeglichen. Die Online-Abfrage von Meldeauskunft und Meldebestätigung ist daher nur für Anmeldungen möglich, die seit März 2002 gemacht wurden (Stand Sept. 2022).
Inhalt Die Daten umfassen: Name, Geburtsname, Geschlecht, Geburtsdaten (Datum, Ort mit Bundesland wenn im Inland gelegen bzw. mit Staat, wenn im Ausland gelegen) Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) und die Staatsangehörigkeit(en) bei Nichtösterreichern überdies Art, Nummer, Ausstellungsdatum und Ausstellungsbehörde mit Staat des Reisedokumentes Postanschrift des Wohnsitzes: Straße/Hausnummer/Stiege/Tür, Postleitzahl, Gemeinde mit Bundesland Datum der An- bzw. Abmeldung, Name des Unterkunftgebers (i. d. R. der Vermieter oder der Hauptmieter), Zuzugs- und Verzugsdaten FamilienstandMarius Maurer, 105/SN-117/ME, S. 9–11. (PDF; 2,5 MB)
Geschichte Eine generelle Vorschrift über das Meldewesen wurde erstmals mit der Ministerialverordnung vom 15. Februar 1857 RGBl. Nr. 33, erlassen.
Im Jahr 2002 wurde das Zentrale Melderegister eingerichtet. Im Jahr 2006 wurde das Standarddokumentenregister im ZMR eingebettet. Es werden in diesem Register die Daten von Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde erfasst. Dies soll den Behörden und Bürgern – im Sinne des OneStopShop-Prinzips im E-Government – Behördenprozesse verkürzen und vereinfachen.
Seit 1. November 2014 ist das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) und Zentrale Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) in Kraft.
Schweiz
In der Schweiz nennt sich die zuständige Stelle für die Einwohnerkontrolle Einwohneramt oder Personenmeldeamt. Neben dem Nachweis einer Wohnsitzbescheinigung für die Stadtverwaltungen ist sie zudem für die Entgegennahme von Anträgen für die Schweizer Identitätskarte zuständig und stellt Bescheinigungen aus. Sie nimmt verschiedene Gesuche im Zusammenhang mit der fremdenpolizeilichen Regelung des Aufenthalts ausländischer Personen entgegen, prüft diese und leitet sie an das Kantonale Migrationsamt weiter.
Gemäß der Gemeindegesetze der Kantone ist ein Zuzug, Umzug oder Wegzug der Einwohnerkontrolle innerhalb 8 bis 14 Tagen zu melden. Am Onlineschalter (nicht in jedem Kanton verfügbar) besteht die Möglichkeit von einem internetfähigen Computer zum Beispiel einen Heimatausweis zu bestellen oder eine Adressauskunft zu verlangen.
Liechtenstein In Liechtenstein gibt es zweierlei Meldepflichten. für Liechtensteiner Staatsbürger: Das Liechtensteiner Einwohnermeldesystem verlangt grundsätzlich die Meldung an die Einwohnerkontrolle der jeweiligen Gemeinde sowohl beim Zuzug als auch beim Wegzug. Zuständig sind die jeweiligen Behörden in den Gemeinden: Balzers – Mäls, Eschen – Nendeln, Gamprin – Bendern, Mauren – Schaanwald, Planken, Ruggell, Schaan, Schellenberg, Triesen, Triesenberg – Steg – Malbun, Vaduz für ausländische Staatsbürger: Das Liechtensteiner Rechtssystem sieht für nahezu alle Wohn- und Einkommenskonstellationen hinsichtlich ausländischer Personen entweder Melde- oder Bewilligungsverfahren vor. Auch bei einem Umzug innerhalb Liechtensteins müssen Ausländer zusätzlich ihre Aufenthaltsbewilligung anpassen lassen.
Andere europäische Staaten Bosnien und Herzegowina In Bosnien und Herzegowina existiert ein Meldesystem. Die Meldedaten werden bei den jeweiligen Innenministerien der beiden Entitäten Föderation Bosnien und Herzegowina und der Serbischen Republik geführt.
Dänemark Alle Einwohner Dänemarks sind im Zentralen Personenregister (CPR), genannt folkeregister, registriert. Dort erhält jeder eine eigene CPR-Nummer. Bei einem Aufenthalt von länger als drei Monaten ist für deutsche Staatsangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Daneben ist die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt (folkeregister) am Wohnsitz nötig.
Frankreich In Frankreich gibt es kein mit dem deutschen vergleichbares Meldewesen. Es gibt weder eine Meldepflicht noch ein Melderegister. Die Wohnadresse gehört zu den persönlichen Daten einer Person und ist daher nicht öffentlich einsehbar. Auf dem Personalausweis (Carte d'Identité) wird zwar eine Wohnadresse angegeben, diese muss der Bürger allerdings lediglich anhand einer Strom- oder Telefonrechnung oder ähnlicher Unterlagen nachweisen. Nach einem Umzug ist keine Änderung der Adresse im Ausweis notwendig, weshalb im alltäglichen Bereich zumeist ebenfalls diverse Rechnungen als Adressnachweis dienen. Mit dem „Certificat de Residence“ gibt es einen Wohnsitznachweis inklusive Adresse, den die örtliche Präfektur ausstellt.
Darüber hinaus hat jeder Einwohner in Frankreich eine persönliche INSEE Registriernummer, die im Sinne einer Sozialversicherungsnummer bei vielen Gelegenheiten benötigt wird, und die im nationalen Identifikationsregister vermerkt ist (Numéro d'inscription au répertoire national d'identification des personnes, NIR). Dort verzeichnet sind allerdings nur Name, Geschlecht, Geburtstag, Geburtsort und Geburtshoheit (Acte de naissance).
Finnland In Finnland existiert ein zentrales Bevölkerungsregister. Jeder Bürger hat eine eindeutige Kennung (Henkilötunnus), die mit dem Geburtsdatum anfängt und mit einer vierstelligen Ziffern- oder Buchstabenkombination endet. Alle Vorgänge, die eine Identifikation der Person voraussetzen, erfordern verbindlich dieses Personenkennzeichen. Es ist auf allen amtlichen Ausweisen vermerkt. Alle Daten einer Person sind ihrem Personenkennzeichen als Index eindeutig zugeordnet. Ein Identitätsdiebstahl ist daher vom Prinzip her fast unmöglich.
Großbritannien In Großbritannien gibt es kein dem deutschen ähnliches Meldewesen mit Einwohnermeldeämtern. In gewisser Weise übernimmt das Wahlregister die Funktion eines Melderegisters, auch wenn keine Meldepflicht besteht. Nach den Plänen der Labour-Regierung sollte 2008 – zunächst allerdings auf freiwilliger Basis – mit der Ausgabe von Personalausweisen begonnen werden. Unmittelbar nach der Parlamentswahl im Mai 2010 entschied die neue Conservative-Liberal Democrat-Regierung, die in der Bevölkerung sehr unbeliebte Einführung zu stoppen und die Abschaffung von Personalausweisen bekannt zu geben.
Island In Island existiert ein zentrales Melderegister.
Italien In Italien existiert seit 2017 ein zentrales elektronisches Melderegister mit der Bezeichnung Anagrafe Nazionale della Popolazione Residente (ANPR), das vom Innenministerium geführt und von den Kommunen auf der Grundlage der Meldepflicht aktualisiert wird.Italienisches Innenministerium zum ANPRANPR-Portal des Innenministeriums Im ANPR sind die kommunalen Melderegister aufgegangen und auch das Register für im Ausland lebende italienische Staatsbürger (AIRE).
Niederlande In den Niederlanden gibt es ein zentrales Einwohnermelderegister BRP (Basisregistratie Personen). Jeder Einwohner in den Niederlanden ist verpflichtet, sich bei Gemeinden zu melden und eine Adresse anzugeben.
Norwegen