mini|hochkant|Die zwölf Artikel. Titelblatt Die Zwölf Artikel (auch: Zwölf Artikel der Bauernschaft, Zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben oder 12 Artikel der Bauernschaft) gehören zu den Forderungen, welche die Bauern im Deutschen Bauernkrieg 1525 in Memmingen gegenüber dem Schwäbischen Bund erhoben. Sie gelten nach der Magna Carta von 1215 als eine der ersten niedergeschriebenen Forderungen nach Menschen- und Freiheitsrechten in Europa. Die zu den Zwölf Artikeln führenden Versammlungen werden als „eine Art verfassunggebende Versammlung“ bezeichnet, „die, wenn auch nur in Grundzügen, die politische Macht bestimmten Institutionen zuschrieb“. Die Darstellung auf der Website der Stadt Memmingen stützt sich auf die Festrede von Johannes Rau bei der Memminger Gedenkfeier zur 475. Wiederkehr des Abfassung der Zwölf Artikel. – Peter Blickle: Die Geschichte der Stadt Memmingen, von den Anfängen bis zum Ende der Reichsstadtzeit. S. 393 ff.; Zwölf Artikel und Bundesordnung der Bauern, Flugschrift „An die versamlung gemayner pawerschafft“, Stadtarchiv Memmingen, Materialien zur Memminger Stadtgeschichte, Reihe A, Heft 2, S. 1 und 3 ff.; Unterallgäu und Memmingen, Edition Bayern, Haus der Bayerischen Geschichte, 2010, S. 60; Memminger Stadtrecht, Satzung der Stadt Memmingen über den Memminger Freiheitspreis 1525, Präambel.
Die Zwölf Artikel waren zudem ein mediengeschichtliches Ereignis, weil sie dank des Buchdrucks rasch und preisgünstig vervielfältigt werden konnten und sich weit verbreiteten. Fast alle Aufständischen bezogen sich auf diese Flugschrift.Peter Rückert: Neue Medien für politische Propaganda. Flugblätter und Flugschriften im Bauernkrieg von 1525. In: Archivnachrichten 67, September 2023, Landesarchiv Baden-Württemberg (Digitalisat).
Geschehnisse mini|hochkant|Memmingen – Schild am Gebäude der Kramerzunft Am 6. März 1525 trafen sich in Memmingen etwa 50 Vertreter der oberschwäbischen Bauerngruppen (des Baltringer Haufens, des Allgäuer Haufens und des Seehaufens), um sich über das gemeinsame Auftreten gegenüber dem Schwäbischen Bund zu beraten. Die Beratungen fanden im Gebäude der Kramerzunft statt, das als zentraler Versammlungsort eine wichtige Rolle bei der Entstehung der Zwölf Artikel spielte. Nach schwierigen Verhandlungen verkündeten sie einen Tag später die Christliche Vereinigung der Bauern, auch als oberschwäbische Eidgenossenschaft bezeichnet, deren Bundesordnung am 7. März verabschiedet wurde. Am 15. und am 20. März 1525 trafen sich die Bauern wieder in Memmingen und verabschiedeten nach weiteren Beratungen die Zwölf Artikel.
Diese beiden sind die einzigen der vielen Programme des Bauernkrieges, die gedruckt wurden. Besonders die Zwölf Artikel wurden innerhalb von zwei Monaten mit einer für die damalige Zeit ungeheuren Auflage von insgesamt 25.000 Exemplaren vervielfältigt und verbreiteten sich im Gebiet des Heiligen Römischen Reiches. Da die beiden Texte im Laufe des Bauernkrieges nicht weiter entwickelt wurden, spricht der Historiker Peter Blickle von einer „verfassunggebenden Bauernversammlung“ in Memmingen.Peter Blickle: Die Geschichte der Stadt Memmingen, von den Anfängen bis zum Ende der Reichsstadtzeit. Stuttgart 1997, S. 393.
Die Zwölf Artikel mini|hochkant|Flugschrift der Zwölf Artikel von 1525 Eine der Originalurkunden der Zwölf Artikel wird im Stadtarchiv Memmingen verwahrt. Nachfolgend eine grobe Übertragung des Texts der Zwölf Artikel in heutiges Deutsch:Den vollständigen Wortlaut nach dem Faksimile findet man in: Jede Gemeinde soll das Recht haben, ihren Pfarrer zu wählen und ihn zu entsetzen (abzusetzen), wenn er sich ungebührlich verhält. Der Pfarrer soll das Evangelium lauter und klar ohne allen menschlichen Zusatz predigen, da in der Schrift steht, dass wir allein durch den wahren Glauben zu Gott kommen können. Von dem großen Zehnten sollen die Pfarrer besoldet werden. Ein etwaiger Überschuss soll für die Dorfarmut und die Entrichtung der Kriegssteuer verwandt werden. Der kleine Zehnt soll abgetan (aufgegeben) werden, da er von Menschen erdacht (und nicht biblisch begründet) ist, denn Gott der Herr hat das Vieh dem Menschen frei erschaffen.Zum großen und kleinen Zehnt siehe Zehntherrschaft. Ist der Brauch bisher gewesen, dass man uns für Eigenleute (Leibeigene) gehalten hat, welches zu erbarmen ist, angesehen, dass uns Christus alle mit seinen kostbarlichen Blutvergießen erlöst und erkauft hat, den Hirten gleich wie den Höchsten, keinen ausgenommen. Darum ergibt sich aus der Schrift, dass wir frei sind und sein wollen. Ist es unbrüderlich und dem Wort Gottes nicht gemäß, dass der arme Mann nicht Gewalt hat, Wildbret, Geflügel und Fische zu fangen. Denn als Gott der Herr den Menschen erschuf, hat er ihm Gewalt über alle Tiere, den Vogel in der Luft und den Fisch im Wasser gegeben. Haben sich die Herrschaften die Hölzer (Wälder) alleine angeeignet. Wenn der arme Mann etwas bedarf, muss er es für das doppelte Geld kaufen. Es sollen daher alle Hölzer, die nicht erkauft sind (gemeint sind ehemalige Gemeindewälder, die sich viele Herrscher angeeignet hatten), der Gemeinde wieder heimfallen (zurückgegeben werden), damit jeder seinen Bedarf an Bau- und Brennholz daraus decken kann. Soll man der Dienste (Frondienste) wegen, welche von Tag zu Tag vermehrt werden und täglich zunehmen, ein Einsehen haben und uns nicht so sehr belasten, so, wie unsere Eltern gedient haben, allein nach Laut des Wortes Gottes. Soll die Herrschaft den Bauern die Dienste nicht über das bei der Verleihung festgesetzte Maß hinaus erhöhen. (Eine Anhebung der Fron ohne Vereinbarung war durchaus üblich.) Können viele Güter die Pachtabgabe nicht ertragen. Ehrbare Leute sollen diese Güter besichtigen und die Gült nach Billigkeit neu festsetzen, damit der Bauer seine Arbeit nicht umsonst tue, denn ein jeglicher Tagwerker ist seines Lohnes würdig. Werden der großen Frevel (Gerichtsbußen) wegen stets neue Satzungen gemacht. Man straft nicht nach Gestalt der Sache, sondern nach Belieben (Erhöhungen von Strafen und Willkür bei der Verurteilung waren üblich). Ist unsere Meinung, uns bei alter geschriebener Strafe zu strafen, wonach die Sache gehandelt ist, und nicht nach Gunst. Haben etliche sich Wiesen und Äcker, die einer Gemeinde zugehören (Gemeindeland, das ursprünglich allen Mitgliedern zur Verfügung stand), angeeignet. Die wollen wir wieder zu unseren gemeinen Händen nehmen. Soll der Todfall (eine Art Erbschaftssteuer) ganz und gar abgeschafft werden, und nimmermehr sollen Witwen und Waisen so schändlich wider Gott und Ehre beraubt werden. Ist unser Beschluss und endliche Meinung, wenn einer oder mehr der hier gestellten Artikel dem Worte Gottes nicht gemäß wären …, von denen wollen wir abstehen, wenn man es uns auf Grund der Schrift erklärt. Wenn man uns schon etliche Artikel jetzt zuließe und es befände sich hernach, dass sie Unrecht wären, so sollen sie von Stund an tot und ab sein. Desgleichen wollen wir uns aber auch vorbehalten haben, wenn man in der Schrift noch mehr Artikel fände, die wider Gott und eine Beschwernis des Nächsten wären.
Die Bundesordnung Auch die Bundesordnung erreichte hohe Auflagen und war wohl vor allem deshalb bei den Bauern populär, weil sie ein Modell für eine kommunale, föderative Gesellschaftsordnung bot. Im Schwarzwald, im Elsass und in Franken lassen sich Bauernschaften nachweisen, die danach organisiert waren.
Die Bundesordnung enthielt sowohl ein rudimentäres politisches Ordnungsmodell (Regelung von Schulden, dörfliche Selbstverwaltung, Landfrieden, Stellung zu Burgen, Klöstern und Obrigkeiten) als auch Regelungen für die Beziehungen zwischen den Haufen. Sie nimmt Bezug auf das Konzept des göttlichen Rechts und gibt eine Liste von Theologen, die aus Sicht der Vereinigung zu dessen Auslegung berechtigt sind (unter anderem Luther und Zwingli). Der Bauernkriegs-Historiker Peter Blickle bezeichnet sie als „vagen Versuch eines Verfassungsentwurfs“.
Ursprung der Zwölf Artikel Auf welche Person die Zwölf Artikel zurückgehen, ist umstritten. Manche Quellen weisen sie dem Bauernkanzler Wendel Hipler zu. In der Regel rechnet man sie aber dem Memminger Sebastian Lotzer zu, der möglicherweise zusammen mit dem Reformator Christoph Schappeler schon bestehende Texte erweitert hat. Auch Johann Hüglin wurde als Helfer beim Verfassen der Artikel in Betracht gezogen.Georg Ernst Waldau: Materialien zur Geschichte des Bauernkriegs. Karl Gottlieb Hoffmann, Chemnitz 1791, S. 16. Zumindest gehörte seine angebliche Mithilfe zu den Anklagepunkten bei seinem Inquisitionsprozess, in dessen Folge er verbrannt wurde.
Am 16. Februar 1525 begehrten etwa 25 zu Memmingen gehörige Dörfer auf und forderten angesichts ihrer wirtschaftlichen Lage und der allgemeinen politischen Situation beim Rat der Stadt deutliche Verbesserungen. Die Beschwerden wurden in den Memminger Artikeln zusammengefasst. Sie berührten die Leibherrschaft, die Grundherrschaft, Nutzungsrechte am Wald und der Allmende sowie kirchliche Forderungen. Die Bauern wollten Reformen auf breiter Front. Die Stadt ließ einen Ausschuss der Dörfler bilden und rechnete mit einem langen Katalog an spezifischen Forderungen. Sehr unerwartet gaben die Bauern aber eine einheitliche grundsätzliche Erklärung ab, die aus zwölf Artikeln bestand. Viele dieser Forderungen konnten im Rat in der Folge nicht durchgesetzt werden, aber es kann davon ausgegangen werden, dass die Artikel der Memminger Landschaft die Diskussionsgrundlage für die Zwölf Artikel der Oberschwäbischen Eidgenossenschaft vom 20. März 1525 waren. Der Seehaufen formulierte am 11. März mit den Rappertsweiler Artikeln im Vorfeld ebenfalls eigene Forderungen, die sich teilweise von den späteren Zwölf Artikeln unterschieden.
Es ist gut möglich, dass auch die Forderungen von Joß Fritz, die dieser bei der Bundschuh-Verschwörung 1513 erhoben hatte, die Artikel der Memminger Landschaft und dadurch wiederum die Zwölf Artikel selbst beeinflusst haben.
Luther und die Zwölf Artikel Die Bauern trugen schwer unter den vielen ihnen auferlegten Lasten und sahen in den Standpunkten Luthers und der Reformation die Bestätigung, dass die meisten davon nach Gottes Willen nicht vorgesehen waren.
Luther aber war nicht erbaut über die Aufstände der Bauern und deren Berufung auf ihn. Möglicherweise sah er darin schädliche Folgen für die Sache der Reformation. Er wandte sich an die Bauernschaft und ermahnte sie zum Frieden.Martin Luther: Ermahnung zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben, 1525 Auch an die Herren schrieb er:
Im Mai 1525 erschien Luthers Schrift Wider die mörderischen und räuberischen Rotten der Bauern, in der er sich auf die Seite der Obrigkeit schlug und diese zur Vernichtung der Bauern aus Sorge um die gottgefügte Ordnung aufrief. Konkreter Anlass hierfür war die Weinsberger Bluttat, bei der die Bauern unter Jäcklein Rohrbach nach der Erstürmung von Stadt und Burg Weinsberg den Obervogt Graf Ludwig V. von Helfenstein-Wiesensteig mit seinen Gefolgsleuten getötet hatten.
Melanchthon und die Zwölf Artikel