miniatur|Taktisches Zeichen des Betreuungsdienstes
Der Betreuungsdienst (BtDiBBK / BZS: Betreuungsdienst (BtDi) im Katastrophenschutz. Stärke- und Ausstattungsnachweisung Betreuungszug (BtZ). STAN-Nr. 061. Stand: Mai 1984.BBK / BZS: Betreuungsdienst (BtDi) im Katastrophenschutz. Stärke- und Ausstattungsnachweisung Betreuungsleitzug (BtLtZ). STAN-Nr. 062. Stand Mai 1984.BBK / BZS: Betreuungsdienst (BtDi) im Katastrophenschutz. Stärke- und Ausstattungsnachweisung Betreuungsstelle (BtSt). STAN-Nr. 063. Stand Mai 1984. oder BtD) ist ein Fachdienst, also ein in seinen Aufgaben, der Ausstattung und den Strukturen definierter Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland. Seine Aufgabe ist die Versorgung der von einer Katastrophe oder einer größeren Gefahrenlage betroffenen Menschen. Dies umfasst vor allem die vorübergehende Unterbringung, die Verpflegung sowie die psychische und soziale Betreuung. Die Einheiten des Betreuungsdienstes, die von verschiedenen Hilfsorganisationen gestellt werden, bestehen aus ehrenamtlichen Helfern. Diese absolvieren für ihre Tätigkeit eine entsprechende Fachdienstausbildung. Grundlegende Fahrzeuge des Betreuungsdienstes sind der Betreuungskombi und der Betreuungslastkraftwagen.
Organisation Historische Entwicklung miniatur|Betreuungsdienst einer DRK-Einheit bei der Verteilung von Verpflegung an Helfer Der Betreuungsdienst hat seinen Ursprung im zivilen Bevölkerungsschutz, der aufgrund des „Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung“ vom 16. Oktober 1957 entstand. Durch dieses Gesetz wurde neben anderen Maßnahmen der Luftschutzhilfsdienst mit seinen verschiedenen Fachdiensten geschaffen. Seine Aufgabe war schwerpunktmäßig der Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall unter Miteinbeziehung der Abwehr von Gefahren und Schäden in Friedenszeiten. Im Jahr 1968 entstand dann auf der Basis des „Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes“ aus dem Luftschutzhilfsdienst der Katastrophenschutz und damit aus dem Luftschutz-Betreuungsdienst und dem Luftschutz-Lenkungs- und Sozialdienst der Betreuungsdienst als Fachdienst des Katastrophenschutzes. Der Katastrophenschutz als Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und Schäden in Friedenszeiten unterliegt seitdem ausschließlich der Gesetzgebung der Bundesländer. Im Rahmen dieser Neuordnung wurde für den gesamten Katastrophenschutz eine Personalstärke von einem Prozent der Bevölkerung angestrebt, mit einem Anteil von zehn Prozent für den Betreuungsdienst. Die damit für den Bereich der alten Bundesländer vorgegebene Zahl von rund 60.000 Helfern im Betreuungsdienst wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt erreicht.
Im Bereich des Zivilschutzes, also des Schutzes der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall, galt der Betreuungsdienst als verteidigungsrelevant. Infolgedessen erfolgte die Ausstattung vorrangig durch den Bund, während die Länder sich nur in geringer Höhe an der Finanzierung beteiligten. Durch diese Veränderungen der Aufgabenzuweisung für den Betreuungsdienst und die Verschiebung der Zuständigkeiten für dessen Ausstattung sowie aufgrund der vergleichsweise geringen Zahl von Betreuungseinsätzen nahm der Stellenwert des Betreuungsdienstes bei den verantwortlichen Behörden in den folgenden Jahren jedoch immer mehr ab. Dies blieb nicht ohne Auswirkungen auf seine Einsatzfähigkeit. Erst umfangreiche Betreuungseinsätze wie zum Beispiel bei der Versorgung der DDR-Flüchtlinge 1989, beim Oderhochwasser 1997 oder beim Hochwasser im Jahr 2002 führten in den meisten Ländern zu einer Verbesserung der Ausstattung des Betreuungsdienstes. Gleichwohl wurde 1993 für die bis dahin bestehenden Betreuungsstellen als ortsfeste Einheiten sowie die Betreuungsleitzüge die Bundesfinanzierung eingestellt, da diese Einheiten als nicht mehr vorrangig benötigt eingestuft wurden.
Obwohl seit der Einführung der Unterscheidung zwischen Katastrophenschutz und Zivilschutz der Betreuungsdienst im Zivilschutzgesetz auch als Aufgabenbereich des Zivilschutzes festgelegt ist, sind diesbezüglich keine Strukturen näher definiert. Der Bund, dem die alleinige Kompetenz im Bereich des Zivilschutzes obliegt, unterstützt deshalb den durch die Länder organisierten Betreuungsdienst des Katastrophenschutzes finanziell und materiell. Dies erfolgt gegenwärtig vor allem durch eine entsprechende Ergänzung der Ausstattung seiner Einheiten und die Vermittlung zivilschutzspezifischer Kenntnisse im Rahmen der Ausbildung der Helfer. Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA gibt es auch in Deutschland Überlegungen zu einer Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung, insbesondere durch eine stärkere Integration der bisher getrennten Bereiche Katastrophenschutz und Zivilschutz. Entsprechende Überlegungen zur Zusammenfassung beider Aufgabenfelder zu einem einheitlichen Bevölkerungsschutz, wie sie beispielsweise in der Gründung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe teilweise schon realisiert wurden, sind bisher noch nicht abgeschlossen beziehungsweise durch Gesetzesänderungen umgesetzt. Daraus resultierende Auswirkungen für den Betreuungsdienst sind deshalb noch nicht absehbar.
Einheiten Der Betreuungsdienst ist aus logistischen und einsatztaktischen Gründen in sogenannten Einheiten mit einer jeweils festgelegten Anzahl Helfer mit entsprechender Ausrüstung organisiert. Helfer mit einer entsprechenden Zusatzausbildung übernehmen dabei die Führung dieser Einheiten beziehungsweise ihrer Teileinheiten. Die Einheiten des Betreuungsdienstes sind wie die anderen Katastrophenschutzeinheiten durch ehrenamtliche Helfer besetzt und werden lokal von folgenden Organisationen gestellt: Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst.
Die materielle und finanzielle Ausstattung erfolgt durch den Bund (für den Bereich des Zivilschutzes), die Länder (als obere Katastrophenschutzbehörde), die Kreisverwaltungsbehörden (als untere Katastrophenschutzbehörde) sowie gegebenenfalls durch die Organisationen selbst. Die Einheiten des Betreuungsdienstes unterstehen im Einsatzfall der jeweils verantwortlichen unteren Katastrophenschutzbehörde. Die Alarmierung erfolgt je nach Ausstattung vor Ort durch Funkmeldeempfänger oder normale Fernsprecheinrichtungen. Im Regelfall ist der Betreuungsdienst in allen Bundesländern pro Landkreis oder kreisfreier Stadt mit mindestens einer Einheit in Zugstärke vertreten.
Zur Unterstützung seiner Tätigkeit arbeitet der Betreuungsdienst unter anderem mit den Kleidersammeldiensten und den Mobilen Diensten beziehungsweise Fahrdiensten der jeweiligen Organisationen, dem Sanitätsdienst, dem Fernmeldedienst, dem THW, Großmärkten, Verkehrsunternehmen und staatlichen Behörden zusammen.
Schnelleinsatzgruppe (SEG) Eine Schnelleinsatzgruppe Betreuung hat eine Stärke von sechs bis fünfzehn Helfern. Sie hat gegenüber den regulären Einheiten des Katastrophenschutzes eine deutlich kürzere Vorlaufzeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort, in der Regel 30 Minuten für eine Schnelleinsatzgruppe gegenüber zwei Stunden für Katastrophenschutzeinheiten.
Teilweise ist der Bereich der Verpflegung auch als Schnelleinsatzgruppe Verpflegung ausgelagert. Die Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes stellen in fast jedem bayerischen Landkreis mindestens eine SEG-Betreuung, dazu kommen noch weitere Einheiten der anderen Hilfsorganisationen in Bayern. Grundlegende Betreuungsaufgaben können allerdings auch von Helfern der weiter verbreiteten Schnelleinsatzgruppen Sanitätsdienst übernommen werden.
Betreuungszug Der Betreuungszug (BtZ) war ehemals die Standardeinheit des Betreuungsdienstes nach Maßgabe des Bundes und ist noch immer Teil des Katastrophenschutzes einiger Länder. Seine genaue Stärke und Ausstattung ist heute abhängig von landesspezifischen Bestimmungen. In der Bundesfassung waren 28 Einsatzkräfte (darunter ein Zugführer, acht Unterführer und 19 Helfer) vorgesehen; insgesamt waren dabei sechs Köche eingeplant. Neben einem Zugtrupp als Führungsteileinheit bestand der Betreuungszug aus einer Verpflegungsgruppe (12 Personen), einer Gruppe Soziale Betreuung (sechs Personen) und einer Unterkunftsgruppe (sechs Personen).
Im Allgemeinen ist aktuell meist eine Zahl von 28 bis 35 Einsatzkräften für einen solchen Zug festgelegt. Dieser gliedert sich wieder entsprechend seinen Aufgaben in mehrere Teileinheiten, je nach Land beispielsweise in einen Zugtrupp sowie eine oder mehrere Unterkunftsgruppen und Gruppen Soziale Betreuung. Alternativ finden sich auch gemeinsame Einheiten namens Gruppe Soziale Betreuung und Unterkunft. Teilweise gehören auch ein Verpflegungstrupp oder eine Verpflegungsgruppe zum Betreuungszug. Die Teileinheiten sind mancherorts herausgelöst als Schnelleinsatzgruppen einzeln alarmier- und einsetzbar.
Zur Ausstattung gehören vor allem mehrere als Mannschaftstransportwagen (MTW) genutzte Kleinbusse bzw. Betreuungskombis zum Transport der Helfer und Betroffenen. Darüber hinaus werden Betreuungslastkraftwagen und teils weitere Gerätewagen (zum Beispiel Gerätewagen Betreuung nach Landesrecht oder Gerätewagen Verpflegung) zum Transport der Ausstattung sowie der für einen Einsatz notwendigen Güter genutzt. Des Weiteren ist ein Betreuungszug mit einem oder mehreren Feldkochherden (FKH) und manchmal auch einem Wassertransportanhänger ausgestattet. Zum Einsatzmaterial gehören unter anderem Stromgeneratoren, Zeltmaterial für den Verpflegungsbereich und für die Unterbringung mitsamt einer adäquaten Zeltheizung, Tische, Bänke und Betten für die Einrichtung von Verpflegungsmöglichkeiten und Not- und Behelfsunterkünften, Geräte für die Zubereitung, die Aufbewahrung und den Transport von Verpflegung sowie Bekleidung und Hygieneartikel zur Erstversorgung von 30 bis 50 Betroffenen.
miniatur|Betreuungskombi einer DRK-Einsatzeinheit mit Anhänger
Betreuungsleitzug Neben den obigen Betreuungszügen existierte nach ebenfalls zurückgezogener Maßgabe des Bundes auch das Konzept für einen Betreuungsleitzug (BtLtZ). Jeder dieser Züge diente der Lenkung von Bevölkerungsbewegungen. Die Stärke und Ausstattung waren wie folgt: Gesamtstärke: 1/11/20/32 1. Leitgruppe (1/2/5/8; achtsitzigen Kombi und sechs Krads besetzend) 2. bis 4. Leitgruppe (jeweils -/3/5/8; je Kombi und sechs Krads besetzend). Die Kombis waren unter anderem mit Sprechfunkgeräten, Megaphonen, Leuchten, Fernrohr sowie Sanitätsmaterial bestückt.
Betreuungsstelle Des Weiteren definierte der Bund früher das Konstrukt einer Betreuungsstelle (BtSt). Aufgaben waren die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, deren Betreuung einschließlich Verpflegung, Versorgung mit Bedarfsartikeln und Unterbringung sowie die Weiterleitung von Flüchtlingen. Eine Betreuungsstelle hatte die Gesamtstärke 1/4/13/18 und bestand aus: Führungsgruppe (1/1/-/2; einen Kombi besetzend), Verpflegungsgruppe mit Feldkochherd (-/1/6/7), Gruppe soziale Betreuung -/1/4/5, Unterkunftsgruppe -/1/3/4.
Einsatzeinheit Die als Ersatz für die Sanitäts- und Betreuungszüge konzipierte Einsatzeinheit vereint unter anderem die beiden Fachdienste Sanitäts- und Betreuungsdienst in einer gemeinsamen Einheit mit entsprechender Ausbildung der Einsatzkräfte. Das Konzept der Einsatzeinheit wird jedoch nicht in allen Bundesländern verwendet und kann zwischen den Ländern variieren. Eine Einsatzeinheit hat Zugstärke. Innerhalb der Einsatzeinheit ist der Betreuungsdienst in Form einer Betreuungsgruppe aufgestellt. Diese wird teilweise in Trupps für die Teilbereiche Soziale Betreuung, Unterkunft und Verpflegung gegliedert. Die Betreuungsgruppen verfügen in der Regel über ein bis zwei Betreuungskombis, einen Betreuungslastkraftwagen und gegebenenfalls über Anhänger (zum Beispiel Feldkochherd).