mini|Denkmalschild in Schwerin mini|Das unter Denkmalschutz stehende Baudenkmal Anatomisches Theater der Tierarzneischule in Berlin mit einem restaurierten Gebäudeteil (links) und einem unsanierten Gebäudeteil (rechts) mini|Ein Bodendenkmal: Mauerreste alter Vorgängerbauten im Bereich der Alten Saline in Bad Reichenhall mini|Technisches Denkmal: Vorgarnherstellung in der Tuchfabrik Müller, Euskirchen mini|Modernes Baudenkmal:Sachs-Stadion in Schweinfurt von Paul Bonatz (1936)

Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und so diese zumeist architektonisch anspruchsvollen Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt.

Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes. Maßnahmen, die zur Erhaltung und Unterhaltung von Kulturdenkmälern notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.

Zweck Der Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Kulturdenkmale dauerhaft zu erhalten. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kommt die Funktion zu, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und im Bereich des Denkmalschutzes so ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz kann auch als Bestandteil der Erhaltung von Lebensqualität betrachtet werden.

Es gibt internationale, nationale und landesspezifische rechtliche Grundlagen zum Denkmalschutz. Die internationale Grundlage bildet das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit (Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage), das am 16. November 1972 von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet wurde. Die operativen Richtlinien des Übereinkommens machen genaue Angaben zur praktischen Umsetzung der Welterbekonvention und leiten die Vertragsstaaten an, wie das Übereinkommen anzuwenden ist. Dieses internationale Unterfangen schuf ein Bewusstsein dafür, dass es Denkmäler, aber auch Bauten oder Orte auf der ganzen Welt gibt, deren Erhalt im Interesse der gesamten Menschheit steht, da sie einzigartige Zeugnisse der Menschheitsgeschichte, Naturgeschichte und Kulturgeschichte darstellen. In der Folge wurden auch viele Staaten hinsichtlich dem Aufbau beziehungsweise der Verbesserung ihrer nationalen Bestimmungen zum Denkmalschutz tätig.

Dabei geht es international beim Denkmalschutz als Teil des Schutzes von Kulturgütern besonders darum, das besonders sensible kulturelle Gedächtnis, die gewachsene kulturelle Vielfalt, die geschichtlichen Hintergründe und die wirtschaftliche Grundlage eines Staates, einer Region oder einer Gesellschaft zu erhalten. Es besteht auch ein Zusammenhang zwischen der Zerstörung dieser Grundlagen und Fluchtursachen, wie Karl von Habsburg, Präsident von Blue Shield International, bei einem Kulturgutschutz-Einsatz im April 2019 im Libanon mit der United Nations Interim Force in Lebanon erläuterte: „Kulturgüter sind ein Teil der Identität der Menschen, die an einem bestimmten Ort leben. Zerstört man ihre Kultur, so zerstört man damit auch ihre Identität. Viele Menschen werden entwurzelt, haben oft keine Perspektiven mehr und flüchten in der Folge aus ihrer Heimat.“Jyot Hosagrahar: Culture: at the heart of SDGs. UNESCO-Kurier, April–Juni 2017.Rick Szostak: The Causes of Economic Growth: Interdisciplinary Perspectives. Springer Science & Business Media, Berlin/Heidelberg 2009, ISBN 978-3-540-92282-7.Corine Wegener, Marjan Otter: Cultural Property at War: Protecting Heritage during Armed Conflict. In: The Getty Conservation Institute, Newsletter 23.1, Spring 2008.

Im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und Umweltschutz kommt dem Denkmalschutz eine weitere Rolle zu, da der Erhalt bereits verbauter Materialien und Ressourcen dabei hilft, Emissionen und Abfälle zu reduzieren.

Basis des Denkmalschutzes ist das jeweilige Denkmalrecht der Staaten und gegebenenfalls der Länder, das festlegt, was ein Denkmal ist. Aufgabe der Denkmalschutzbehörden ist auch die Inventarisierung des Denkmalbestandes in Denkmallisten.

Geschichte mini|Nische einer der zerstörten Buddha-Statuen von Bamiyan in Afghanistan (2005) Seit Urzeiten existieren Bauwerke, die aufgrund ihres ästhetischen Reizes oder ihrer imposanten Dimensionen auch massive historische Gefährdungen durch Eroberungen, Änderung der herrschenden Religion etc. überdauern und weiter erhalten werden, häufig auch über Umwidmungen (Beispiele Pantheon in Rom, Hagia Sophia, Felsendom in Jerusalem, Mezquita von Córdoba). Hier ist aber höchstens von Vorformen des Denkmalschutzes zu sprechen. Die – vergebliche – Agitation zur Erhaltung der konstantinischen Basilika an der Stelle, wo sich heute der römische Petersdom befindet, berief sich bereits auf Unvordenklichkeit und Tradition und kann als Vorstufe modernen Denkmalschutzdenkens gelten, das aus dem Rationalismus der Aufklärung erwuchs. Vor allem die Französische Revolution mit ihrer staatlich geförderten Säkularisierung trug dazu bei, die Aura alter Bauwerke zu entsakralisieren und musealisieren.

Andererseits bewirkten die zerstörerischen Exzesse in Revolutionsepochen (Beispiel: Zerstörung der Klosteranlage von Cluny) und der Säkularisation anschließend im Rahmen der Restauration nach 1815 eine Zuwendung zur Tradition. In diesem Spannungsfeld entstanden im frühen 19. Jahrhundert die ersten Denkmalschutzgesetze. Eine weitere Traditionslinie des Denkmalschutzgedankens kommt aus der Heimatbewegung seit dem späten 19. Jahrhundert, die sich auch als zivilisationskritische Gegenbewegung zur industriellen Revolution und den damit einhergehenden Verstädterungsprozessen verstand.

Die frühesten Versuche zur Verhinderung weiterer Abrisse wertvoller Gebäude durch staatliche Verordnungen erfolgten in Hessen-Darmstadt (1818), Preußen (1821), Württemberg (1828) und Baden (1812/1837).Jürgen Mirow: Abgerissen. Verlorene Bauwerke in Deutschland, Berlin 2019, ISBN 978-3-86408-253-5, S. 20f. Allerdings bezog sich der Denkmalschutzgedanke im frühen 19. Jahrhundert nur auf große Kirchen, Klöster und Burgruinen aus dem Mittelalter, dann auch auf mittelalterliche Rathäuser und Stadttore.

Der Kreis als schutzwürdig geltender Bauten wurde seither Generation für Generation immer weiter ausgedehnt und erfasste in den 1890er Jahren auch Bauten der Barockzeit, seit den 1930er Jahren zudem Bauernhäuser und Altstadtensembles, seit den 1950er Jahren klassizistische Bauten und ab den 1970er Jahren Gründerzeithäuser und Industriebauten. Seit etwa dem Jahr 2000 richtet sich das Augenmerk der Denkmalerfassung auch auf bedeutende Bauten der Nachkriegsmoderne.Jürgen Mirow: Abgerissen. Verlorene Bauwerke in Deutschland. Vergangenheitsverlag, Berlin 2019, ISBN 978-3-86408-253-5, S. 16–35.

Globalisierung Einige gegenwärtige Diskussionen spielen sich dabei zum Teil bereits auf globalisierter Ebene ab, wie um das Weltkulturerbe und Aktivitäten der UNESCO und der ICOMOS. Als Bindeglied zwischen nationalen Vorgängen und internationalen Regelungen beziehungsweise militärischen Strukturen und zivilen Einrichtungen gilt Blue Shield International.Karl Habsburg: Missbrauch von Kulturgütern ist strafbar. Interview. In: Wiener Zeitung. 29. Juni 2012; Isabelle-Constance v. Opalinski: „Schüsse auf die Zivilisation“ in FAZ vom 20. August 2014. Blue Shield und seine nationalen Organisationen haben dazu zum Beispiel Projekte bei den Kriegen im Irak, in Syrien, in Mali, in Ägypten und in Libyen, aber auch bei Naturkatastrophen wie in Haiti durchgeführt.Corine Wegener, Marjan Otter: Cultural Property at War: Protecting Heritage during Armed Conflict. In: The Getty Conservation Institute, Newsletter 23.1. Spring 2008. Dabei wurden und werden gemeinsam mit lokalen Experten zum Schutz von Bauwerken vor Luftschlägen oder sonstigen militärischen Einwirkungen sogenannte „No-Strike-Listen“ erstellt, an die militärischen Konfliktparteien übermittelt und deren Einhaltung kontrolliert.u. a. Peter Stone: Inquiry: Monuments Men. In: Apollo – The International Art Magazine. 2. Februar 2015; Fabian von Posser: Welterbe-Stätten zerbombt, Kulturschätze verhökert. In: Die Welt. 5. November 2013; Rüdiger Heimlich: Wüstenstadt Palmyra: Kulturerbe schützen bevor es zerstört wird. In: Berliner Zeitung. 28. März 2016.

In Kriegen ist die Bewegungsfreiheit des Vereinte-Nationen-Personals wegen Sicherheitsbedenken deutlich eingeschränkt und daher wird Blue Shield aufgrund seiner Struktur als besonders geeignet angesehen um schnell, flexibel und autonom in bewaffneten Konflikten zu handeln.Vgl. Sabine von Schorlemer: Kulturgutzerstörung. Die Auslöschung von Kulturerbe in Krisenländern als Herausforderung für die Vereinten Nationen. 2016, S. 785 ff. Als wichtig wird auch angesehen bei bewaffneten Konflikten Kulturerbe-Inspekteure hinzuschicken. Damit signalisiert man allen kämpfenden Parteien, dass die Internationale Gemeinschaft und die UN die illegale Zerstörung von Kulturerbe ernst nimmt und diejenigen vor Gericht bringen wird, die Zerstörung und Plünderung zu verantworten haben.zum Beispiel Joris Kila: Monument Men der Gegenwart. Schutz vor Bomben und Plünderungen. Interview. In: Kölner Stadt Anzeiger. 20. Februar 2014. Eine weitere wichtige Aufgabe zum Denkmalschutz von Blue Shield wird in seiner Überwachungs-/„early warning“-Funktion gesehen, die zugleich zur Vorbereitung von Unterstützungsaktionen unter der Ägide der UNESCO führen kann. Dabei ist die Etablierung eines Frühwarnsystems der Field Offices der Partnerorganisationen UNESCO und Blue Shield anzustreben und der VN-Generalsekretär ist bei Gefährdung des Kulturerbes und der kulturellen Vielfalt entsprechend zu informieren.Sabine von Schorlemer: Kulturgutzerstörung. Die Auslöschung von Kulturerbe in Krisenländern als Herausforderung für die Vereinten Nationen. 2016, S. 871 ff.

Tag des Denkmals In Staaten wie Frankreich, Deutschland oder Österreich wird ein Tag des Denkmals begangen. Der deutsche Tag des offenen Denkmals wird seit 1993 bundesweit durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz koordiniert, wobei der Aktionstag jährlich am zweiten Sonntag im September stattfindet. Die österreichischen Veranstaltungen haben sich aus der europäischen Kulturveranstaltung „European Heritage Days“ (EHD), entwickelt. In Österreich findet der Tag des Denkmals immer am letzten Sonntag des Monats September statt.

Deutschland In Deutschland ist das Denkmalrecht ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und befasst sich mit der rechtlichen Definition und dem Schutz von Kulturdenkmalen, dem Umgang mit ihnen und mit der finanziellen Förderung denkmalgerechter Instandsetzung. Strafrechtlich werden öffentliche Kulturdenkmäler gegen eine dann als Gemeinschädliche Sachbeschädigung bewertete unbefugte Zerstörung, Beschädigung oder erhebliche, nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes geschützt.§ 304 StGB

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