Robert Carl Eduard Kurt Grünbaum (* 5. April 1892 in Storkow; † 9. April 1982 in Prerow) war ein deutscher Jurist und Konsistorialpräsident in der ehemaligen Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen.

Leben Er wurde als Sohn des Storkower Arztes Ernst Grünbaum (* 1853; † 1934)Geheimer Sanitätsrat Dr. med. Grünbaum. In: Fred Jahn: Zwölf statt Tausend. Die Stadt Storkow (Mark). Berlin 2019, ISBN 3-8280-3499-3, S. (148-153) 152. und dessen Ehefrau Hedwig (* 1859; † 1938), geboren und wuchs zusammen mit zwei Schwestern in der märkischen Kleinstadt auf. Die höhere Schulbildung erfolgte durch die Ritterakademie in Brandenburg an der Havel, wo er im Jahre 1911 die allgemeine Hochschulreife erlangte. Unmittelbar nach dem Abitur studierte er Staats- und Rechtswissenschaften an den Universitäten in Heidelberg und Kiel. Er war seit dem Wintersemester 1911/12 Mitglied der Landsmannschaft Teutonia Heidelberg.Berthold Ohm, Alfred Philipp (Hrsg.): Anschriftenverzeichnis der Alten Herren der Deutschen Landsmannschaft. Teil 1. Hamburg 1932, S. 495. Das kriegsbedingt verkürzte erste juristische Staatsexamen legte er im August 1914 ab und nahm anschließend als Kriegsfreiwilliger am Ersten Weltkrieg teil. Aus dem Kriegsdienst wurde er als Leutnant der Reserve 1918 entlassen, ausgezeichnet mit dem Eisernen Kreuz EK I und EK II.Harald Schultze: Im Kontext verschärfter Angriffe auf die Kirche. Kurt Grünbaum und der Geldumtauschprozess 1957/58, Leipzig 2009, S. 38 Das zweite juristische Staatsexamen bestand er nach Absolvierung der Referendarzeit in Storkow und Berlin im Jahre 1921 und wurde kurzzeitig als Gerichtsassessor tätig. Von Januar 1922 bis Mai 1925 arbeitete er als Rechtsanwalt in Berlin bei einem verwandten Rechtsanwalt, dem Justizrat Carl Mengel, der mit der Schwester Anna des Vaters Ernst Grünbaum verheiratet war. Ebenso wie Rechtsanwalt Mengel wurde Grünbaum für die damaligen drei Berliner Landgerichte zugelassen. Die gemeinsame Rechtsanwaltskanzlei befand sich in der Potsdamer Straße 90, wo Grünbaum auch mit seiner jungen Familie wohnte. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt nahm Grünbaum 1923 eine Stelle als juristischer Hilfsarbeiter im Konsistorium der Mark Brandenburg an und arbeitete dann ab April 1925 dort in Vollzeit als neu ernannter Konsistorialrat. Im März 1926 wurde er zunächst als kommissarischer Mitarbeiter im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung tätig und ab 1. April 1928 als Ministerialrat in der „Geistlichen Abteilung“ beamtet.

Berufstätigkeit im NS-Staat Zur Zeit des Nationalsozialismus gingen die vom „Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern“ sowie die vom „Reichs- und Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung“ bearbeiteten kirchlichen Angelegenheiten auf ein 1935 neu geschaffenes Ministerium, das Reichskirchenministerium, über und damit wurde auch der Ministerialbeamte Grünbaum übernommen. Er arbeitete in diesem Reichsministerium für die Kirchlichen Angelegenheiten seit Mitte 1935 unter Hanns Kerrl (1887–1941) und Hermann Muhs (1894–1962), ohne Mitglied der NSDAP wegen seiner familiären Herkunft zu sein beziehungsweise zu werden. Er gehörte jedoch dem Reichsbund der Deutschen Beamten an und trat in die NS-Volkswohlfahrt ein. Er traf sich konspirativ mit leitenden evangelischen und katholischen Persönlichkeiten, insbesondere mit Otto Dibelius und Heinrich Wienken zu Aussprachen. Kriegsbedingt wurde 1943 Grünbaums Arbeitsbereich zusammen mit einem Sonderstab des Reichskirchenministeriums in die Lutherstadt Wittenberg in ein Gebäude des evangelischen Predigerseminars ausgelagert. In der Endphase des Zweiten Weltkrieges, am 23. Februar 1945, wurde Grünbaum zum Volkssturm als einfacher Volkssturmmann eingezogen, obwohl er im Ersten Weltkrieg als Offizier gedient hatte. Am 23. März 1945 wurde er, der seit Jahrzehnten getaufte evangelische Christ, wegen seines jüdischen Großvaters Eduard Grünbaum (1814–1883), einem Arzt, vorzeitig wieder entlassen.

Neuorientierung nach Kriegsende 1945 Für die am 9. Juli 1945 geschaffene Provinz Mark Brandenburg unter Ministerpräsident Karl Steinhoff (SPD/SED) wurde Grünbaum ab August zunächst zum Oberregierungsrat ernannt und später zum Regierungsdirektor. Hauptamtlich wirkte er auftragsgemäß zunächst an der Neuordnung der Kirchenangelegenheiten. Und dann arbeitete er unter dem 4. Vizepräsidenten Franz Schleusener (CDU) an der Regelung der Vermögens- und Schuldenverwaltung. Zu den weiteren Aufgaben für Grünbaum im Brandenburgischen Finanzministerium der Provinzialverwaltung unter Minister Walther Kunze (LDP) und im Ministerium für Volksbildung, Wissenschaft und Kunst unter Minister Fritz Rücker (SPD/SED) zählte die regierungsamtliche Klärung von kirchlichen Angelegenheiten.Harald Schultze: Im Kontext verschärfter Angriffe auf die Kirche. Kurt Grünbaum und der Geldumtauschprozess 1957/58. Leipzig 2009, ISBN 978-3-374-02684-5, S. 54 Grünbaum veranlasste, dass die ehemalige Garnisonkirche in Potsdam, die seit 1918 dem preußischen Staat gehörte, 1947 nach Verabschiedung des Kontrollratsgesetzes Nr. 46 zur Auflösung des Staates Preußen an das Land Brandenburg fiel,Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, S. 262 durch eine Grundbucheintragung am 30. April 1947 als kirchliches Eigentum ausgewiesen wurde. Von der zuständigen Potsdamer evangelischen Kirchengemeinde konnte der Turm der Garnisonkirchen-Ruine als „Heilig-Kreuz-Kapelle“ von 1950 bis 1968 genutzt werden.Andreas Kitschke: Die Garnisonkirche Potsdam. Krone der Stadt und Schauplatz der Geschichte. Hrsg. Fördergesellschaft für den Wiederaufbau der Garnisonkirche Potsdam e. V. 2016, ISBN 978-3-86124-694-7, S. 188 u. Fußnote 105 auf S. 366 Spalte 2. Im zweiten Halbjahr 1947 war er Ministerialrat im Volksbildungsministerium der Landesregierung, wo er ebenfalls kirchliche Angelegenheiten zu bearbeiten hatte. Am 15. September 1945 trat er in die drei Monate nach Kriegsende als überkonfessionelle christliche politische Partei in Berlin gegründete CDU ein und war in der CDU Brandenburg ab Mitte Oktober desselben Jahres als Mitglied organisiert. Im Oktober 1947 wurde der Jurist Grünbaum aus dem Dienst des Landes Brandenburg nach Überprüfung durch eine Entnazifizierungskommission entlassen. Damit schied er auch aus dem Kuratorium der „Stiftung Joachimsthalsches Gymnasium zu Templin“ aus,Heinz Wegener: Das Joachimsthalsche Gymnasium – die Landesschule Templin. Ein Berlin-Brandenburgisches Gymnasium im Mahlstrom der deutschen Geschichte 1607–2007. Berlin 2007, ISBN 978-3-929829-62-4, S. 213. in das er am 28. Juni 1947 zum 1. Vorsitzenden gewählt worden war.Heinz Wegener: Das Joachimsthalsche Gymnasium – die Landesschule Templin. Ein Berlin-Brandenburgisches Gymnasium im Mahlstrom der deutschen Geschichte 1607–2007. Berlin 2007, ISBN 978-3-929829-62-4, S. 202. Zuvor hatte am 16. August 1947 die SMAD den Befehl 201 erlassen, betreffend Richtlinien zur Anwendung der Direktiven Nr. 24 und Nr. 38 des Kontrollrats über die Entnazifizierung. Die brandenburgische Entnazifizierungskommission bezog sich auf Grünbaums Tätigkeit im Reichskirchenministerium und erwirkte seine Verhaftung. Nach sechswöchiger Haftzeit wurde Grünbaum nach Intervention vor allem von Bischof Dibelius beim Obersten Chef der Sowjetischen Militäradministration Marschall Sokolowski wieder freigelassen. Der Ministerrat in Potsdam erteilte daraufhin eine Zulassung nur für den kirchlichen, nicht jedoch für den außerkirchlichen öffentlichen Dienst. Der evangelische Propst und Mitbegründer der CDU in Berlin Heinrich Grüber riet Grünbaum in der gegebenen Situation davon ab, Einspruch bei der Landesregierung Brandenburg gegen die Einschränkung dieser Zulassung einzulegen.Harald Schultze: Im Kontext verschärfter Angriffe auf die Kirche. Kurt Grünbaum und der Geldumtauschprozess 1957/58. Leipzig 2009, ISBN 978-3-374-02684-5, S. 57 f. Die evangelische Kirchenleitung Berlin-Brandenburg berief den Juristen und engagierten evangelischen Christen zum Domkurator des Domstifts Brandenburg mit Wirkung vom 1. Februar 1948. Dem Domkapitel hatte er als ehrenamtlicher Domherr „in Anerkennung seiner Verdienste im Kirchenkampf“ bereits seit 1946 angehört.Neue Zeit, 5. April 1952 Im April 1949 wurde er zudem ehrenamtlicher Stiftshauptmann des Klosters Heiligengrabe.

Leiter der Hauptabteilung Verbindung zu den Kirchen bei der Regierung der DDR Die Errichtung der Hauptabteilung Verbindung zu den Kirchen wurde am 20. Oktober 1949 von der Provisorischen Regierung der DDR beschlossen. Sie wurde dem Stellvertreter des Ministerpräsidenten, Nuschke, der zugleich CDU-Vorsitzender war, unterstellt.Michael Richter: Die Ost-CDU 1948 – 1952. Zwischen Widerstand und Gleichschaltung, Düsseldorf 1990, S. 196; ISBN 978-3-7700-0899-5 Anfang Januar 1950 nahm diese Abteilung in der Regierungskanzlei der DDR ihre Arbeit auf. Sein Staatsamt trat Grünbaum mit Wirkung vom 1. Januar 1950 an. Danach wurde in der „Hauptgeschäftsstelle“ (Parteileitung) der CDU ein vom 51-jährigen Journalisten und CDU-Mitglied Willi Leisner geleitetes Referat „Verbindung zu den Kirchen“ (Kirchenfragen) im Oktober 1950 eingerichtet. Grünbaum vernetzte sich mit dem CDU-Parteifunktionär Leisner und erstellte auf dessen Wunsch hin ein Gutachten über die „Entwicklung des Verhältnisses von Staat und Kirche“ im Sommer 1952.Harald Schultze: Im Kontext verschärfter Angriffe auf die Kirche. Kurt Grünbaum und der Geldumtauschprozess 1957/58. Leipzig 2009, ISBN 978-3-374-02684-5, S. 63Schreiben vom 28. Juli 1952, adressiert an die Abteilung für Kirchenfragen der CDU, z. Hd. Unionsfreund Leisner; Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO), ZPA, NL 182/1097, Bl. 134 bis 143

An der Amtseinführung des Bischofs von Berlin Wilhelm Weskamm am 31. Juli 1951 in der katholischen Kirche St. Sebastian im Stadtbezirk Wedding hatte Hauptabteilungsleiter Kurt Grünbaum zusammen mit Nuschkes persönlichen Referenten Helmut Enke (* 1916) teilgenommen.Neue Zeit, 1. August 1951, S. 1 f. Als Nuschke von einem Kuraufenthalt aus Sowjetunion am 21. Februar 1952 nach Berlin zurückkehrte, hatten sich zu seiner Begrüßung sowohl Grünbaum als auch CDU-Außenminister Georg Dertinger, CDU-Generalsekretär Gerald Götting sowie die DDR-Staatssekretäre Hans-Paul Ganter-Gilmans und Heinrich Toeplitz, beide ebenfalls Mitglieder der CDU, auf dem Flughafen Schönefeld eingefunden.Neue Zeit, 22. Februar 1952, S. 1

Bis zum 31. Dezember 1952 war Grünbaum im Rang eines Ministerialdirektors der erste Leiter der Hauptabteilung „Verbindung zu den Kirchen“Offenburger Tageblatt, Sa., 8. November 1952, S 2, Sp. 4, in der Regierungskanzlei der DDR. Als sein Nachfolger wurden die Ost-CDU-Mitglieder Gerhard Reintanz bzw. Willi Leisner in Aussicht genommen.Ettlinger Zeitung. Badischer Landsmann. Heimatzeitung für den Albgau, Do., 4. September 1952 S. 2 Sp. 3,

Zum Tätigkeitsfeld dieser Hauptabteilung gehörten die staatliche Anerkennung und die Auflösung von Religionsgemeinschaften und kirchliche Rechts-, Vermögens- sowie Finanzfragen. Auch Repräsentationsaufgaben hatte er wahrzunehmen. Beispielsweise nahm er als Leiter der Hauptabteilung „Verbindung zu den Kirchen“ zusammen mit dem Persönlichen Referenten des Stellvertretenden Ministerpräsidenten Otto Nuschke, Helmut Enke, an den Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen katholischen Bischof von Meißen, Petrus Legge, im März 1951 teil.Neue Zeit, 16. März 1951, S. 2