mini|Tagfahrlicht des Mercedes-Benz SLS AMG mini|LED-Tagfahrlicht des Audi R8 mini|Tagfahrlicht des BMW 3er Coupé Das Tagfahrlicht (), auch Licht am Tag genannt, ist eine Fahrzeugbeleuchtung, die Unfälle durch Übersehen werden verringern soll. In Fachkreisen sind Wirksamkeit und Nachteile noch nicht abschließend geklärt.
Dafür genutzt werden Tagfahrleuchten als Ergänzung zu den Fahrzeugscheinwerfern oder Fahrlichtschaltungen.
Die Verpflichtungen für Tagfahrlicht sind sowohl international als auch europaweit je nach Land stark unterschiedlich.
Hintergrund Das Ziel des Tagfahrlichts und die Verpflichtung, auch am Tag Licht zu verwenden, soll gemäß dem Grundsatz „Sehen und gesehen werden“ die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer verbessern. Hierdurch sollen Unfälle durch Übersehenwerden verringert werden.
Diesem Vorteil stehen Nachteile von unbeleuchteten Gefahren und für unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer gegenüber: Durch das Licht erfolge eine Fixierung auf das unmittelbare Vorfeld des eigenen Fahrzeuges, durch die andere Gefahren wahrscheinlich leichter übersehen werden könnten.
Die Sicherheitseffekte durch Tagfahrlicht wurden und werden in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Zum Teil werden aus Studien deutlich positive Effekte auf die Verkehrssicherheit abgeleitet, zum anderen wird eine Gefahr für ungeschützte Verkehrsteilnehmer – vor allem Motorradfahrer – befürchtet. Die meisten der bisherigen Studien zum Thema Tagfahrlicht liefern keine verlässlichen Daten. Dies gilt sowohl für die Pro-, als auch für die Contra-Studien und liegt u. a. an der Komplexität des Themas und des damit einhergehenden hohen Versuchsaufwandes, um statistisch signifikante Ergebnisse zu erhalten. Gerade das Übertragen von Erkenntnissen aus anderen Ländern und das Ableiten von prospektiven Sicherheitseffekten auf andere Länder bleibt in den meisten Fällen fragwürdig.
Das Tagfahrlicht ist eng mit Vorschriften, auch am Tag Licht zu verwenden, verknüpft. Seit einer breiteren Verfügbarkeit von Tagfahrlicht versuchen seit den 1990er und 2000er Jahren manche Staaten mit einer Lichtpflicht am Tag ihre Verkehrssicherheit zu verbessern. Inwieweit dies erfolgreich war, ist häufig ebenfalls umstritten. Im Detail unterscheiden sich die Vorschriften häufig stark. Aus technischer Sicht ist in Europa inzwischen Tagfahrlicht technisch vereinheitlicht in allen Neufahrzeugen seit 2012 vorhanden.
Technik Fahrlichtschaltungen Fahrlichtschaltungen sind elektrische Schaltungen, mit denen die bestehenden Hauptscheinwerfer mit verminderter Lichtstärke beim Einschalten der Zündung automatisch in Verbindung mit Begrenzungs- und Rücklicht sowie Kennzeichen- und Armaturenbeleuchtung aktiviert werden (skandinavische Version) oder Hauptscheinwerfer und Begrenzungsleuchten vorne, nach dem Lösen der Handbremse (nordamerikanische Version). Die Lichtstärke darf allerdings nicht auf den ECE-87-Wert von 400 Candela gedimmt werden, sondern nur innerhalb der engen Toleranzen für Abblendlicht. Die meisten Autohersteller, wie zum Beispiel Audi, Volkswagen und BMW, statten ihre Neuwagen mit solchen Fahrlichtschaltungen aus, Fachwerkstätten bieten sie als Nachrüstlösung an. mini|Tagfahrlichtschaltung (oben) und normales Abblendlicht (unten)
Bei Fahrlichtschaltungen werden die Abblendscheinwerfer mittels eines Relais automatisch eingeschaltet, wenn der Motor läuft. Der Nachteil dieser Lösung ist die hohe Leistungsaufnahme der Hauptscheinwerfer. Außerdem sind die Halogen-Glühlampen verhältnismäßig teuer, bei manchen Fahrzeugmodellen außerdem sehr schwierig zu wechseln. Darüber hinaus ist auch der Lampenverschleiß für Armaturenbrettbeleuchtung und Begrenzungslichtlampen erheblich.
Alternativ zu den Fahrlichtschaltungen gibt es „modifizierte Tagfahrlichtschaltungen“. Diese Variante schaltet z. B. Armaturenbrettbeleuchtung, Begrenzungslichter und Kennzeichenbeleuchtungen ab oder versorgt ausschließlich die Frontscheinwerfer während der Tagfahrlichtfunktion mit Strom. Die Technik der Pulsweitenmodulation erlaubt es darüber hinaus, die Stromaufnahme der verwendeten Frontscheinwerfer, welche als Tagfahrlampenersatz dienen sollen, geringfügig (für Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer) zu reduzieren (Reduktion darf eine Herabsetzung der Leuchtstärke unter die Toleranzen der ECE nicht bewirken). In Kanada wird z. B. darüber hinaus zu 70 % das Fernlicht mit einer wesentlich stärkeren Stromreduktion versorgt, diese Reduktion bewirkt eine Leuchtstärke, welche annähernd jener der Tagfahrlichtleuchten gemäß ECE 87 entspricht.
Bei Xenonlampen sind die Möglichkeiten der Lebensdauerverlängerung deutlich eingeschränkt. Xenonlampen sind Lichtbogenlampen und benötigen stets die volle notwendige Leistung, um ein „Abreißen“ des Lichtbogens zu verhindern. Hier kann nur durch eine durchdachte Schaltungslogik die Anzahl der Zündvorgänge drastisch reduziert werden. Das kurzlebigste Bauteil bei Xenonlampen sind nicht die Lampen selbst, sondern die Steuermodule mit dem Hochspannungsgenerator. Diese Bauteile haben üblicherweise die halbe Lebensdauer einer Xenonlampe.
Tagfahrleuchten Tagfahrleuchten sind lichtschwache, verbrauchsarme und langlebige Leuchten, die weniger Leuchtkraft haben als das Abblendlicht, aber viermal so intensiv leuchten wie die vorderen weißen Umrissleuchten (das ist oft auch das Standlicht). Die technische Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) sieht für Tagfahrleuchten eine Lichtstärke von mindestens 400 Candela pro Leuchte vor. Damit wird das Fahrzeug besser erkennbar, die Straße kann aber nicht ausgeleuchtet werden. Tagfahrleuchten sind nur nach vorne gerichtet. Je nach Markt, so in der Europäischen Union, der Schweiz oder in Skandinavien, müssen Tagfahrleuchten für sämtliche Autos ab Werk installiert sein.
mini|Tagfahrleuchte als Universal-Nachrüstset Tagfahrleuchten können universell einsetzbar oder so ausgelegt sein, dass sie nur für die Nachrüstung bestimmter Fahrzeuge geeignet sind. Eingesetzt werden entweder Glühlampen (mit Leistungen zwischen 5 und 21 Watt) oder LEDs.
Die maximale Leistungsaufnahme liegt bei Einsatz solcher Nachrüstlösung also zwischen 10 und 42 Watt für beide Tagfahrleuchten. Standlicht, Schlussleuchten, Armaturenbeleuchtung und hintere Kennzeichenbeleuchtung bleiben dunkel und verschleißen daher auch nicht. Bei Einschalten der normalen Scheinwerfer müssen die Tagfahrleuchten automatisch ausgeschaltet werden. Halogenlampen für die Tagfahrleuchten gibt es in speziellen Ausführungen mit einer verlängerten Lebensdauer von 1000 oder mehr Stunden. LEDs haben eine Lebensdauer von bis zu 100.000 Stunden. mini|LED-Tagfahrleuchte im Betrieb
Tagfahrleuchten, die den Anforderungen der ECE-Richtlinie Nr. 87 entsprechen, sorgen für die im Straßenverkehr gewünschte Signalisationswirkung. Abblendlicht wäre zwar heller, ist aber nicht notwendig. Bei der Verwendung von Tagfahrlicht geht es nicht um maximale, sondern um optimale Signalwirkung. mini|Montierte LED-Tagfahrleuchte
Die bekannten Probleme bei der Montage von zusätzlichen Fernlicht- und Nebelscheinwerfern sind nicht auf (LED-)Tagfahrleuchten übertragbar. Zwar finden sich an modernen Autos oft keine geeigneten Stellen zur Aufnahme von zusätzlichen Fern- oder Nebelscheinwerfern, moderne LED-Tagfahrleuchten sind allerdings viel kleiner, die Größe der leuchtenden Fläche muss nach ECE-R87 nur mindestens 25 cm² und darf maximal 200 cm² betragen.Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – KfZ-Technische Vorschriften R-87, Revision 1 – Änderung 5 – Absatz 8 (PDF; 1,6 MB) Auch ist die Nachrüstung nicht so schwierig, weil insbesondere LED-Tagfahrleuchten durch den Einsatz leichter Kunststoffe keine mechanisch stark beanspruchbaren Halterungen benötigen und vielfach einfacher auf oder unter dem Kunststoffstoßfänger angeschraubt werden können.
Nachrüstung nach R48/R87/R97 Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmungen bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:UNECE: In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 323, 6. Dezember 2011, S. 46–152. Montageort: Fahrzeugfront Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm Abstand zwischen den Leuchten: bei einer Fahrzeugbreite über 1300 mm mindestens 600 mm, ansonsten mindestens 400 mm Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten, die als Begrenzungsleuchte verwendet werden: maximal 400 mm Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe oder bei Verwendung als gedimmtes Begrenzungslicht). Werden die gedimmten Tagfahrleuchten zusätzlich als Positionsleuchten verwendet, so muss das serienmäßige Standlicht an der Fahrzeugfront des Fahrzeuges außer Betrieb gesetzt werden. Die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen. Alle Abstandsangaben beziehen sich jeweils auf die Kante der Leuchtfläche der Tagfahrlichter.
Nachrüstung nach R7 Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung: Kombinierte Umriss- und Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe). Als Umrissleuchten (oder Standleuchten) müssen sie möglichst weit außen am Fahrzeug angebracht werden und wegen der kombinierten Funktion als Standlicht mindestens 35 cm hoch. Es dürfen vorne nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden. Die Europäische Norm sieht zwei Umrissleuchten vor, die deutsche StVZO § 51 spricht von „Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen“.
Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung 48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.
Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung 87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann in der Kaskoversicherung zur Kürzung der Entschädigungsleistung kommen, sofern bei einem Unfall ein ursächlicher Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Die Zulassung von LED-Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichter „zu Showzwecken“ erhältlich sind.
Rechtsvorschriften Europa mini|Länder mit Tagfahrlicht-Pflicht für PKW und LKW (Stand 2014): : ganzjährig, auf allen Straßen; : ganzjährig, aber nur außerorts; : auf allen Straßen im Winter; : ganzjährig, aber nur streckenweise mini|Zulassungsnummer gemäß ECE-R87 mit RL (running lights) auf dem Leuchtenglas. Leuchten ohne RL-Kennzeichnung sind nicht als Tagfahrleuchten zulässig. Die Tagfahrlicht-Regelungen sind in den europäischen Ländern höchst unterschiedlich. Einige Länder geben überhaupt keine Lichtbestimmungen vor oder haben eine solche Vorschrift inzwischen sogar wieder aufgehoben. In manchen Ländern ist Tagfahrlicht vorgeschrieben, in anderen verboten, in weiteren lediglich empfohlen. Teilweise gibt es unterschiedliche Vorschriften für Motorräder und für mehrspurige Fahrzeuge. Selbst in den Ländern mit Lichtpflicht ist das Fahren mit Licht am Tag unterschiedlich geregelt.