Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung) ist eine Versicherung zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Abgegrenzt wird sie gegen die Unfallversicherung, Grundfähigkeitsversicherung und Invaliditätsabsicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Versicherungsnehmer, zu einem vorher definierten Prozentsatz dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die im Leistungsfall zu definierenden Tätigkeiten auszuüben. Dabei kann je nach Bedingungswerk der Versicherer auf die abstrakte oder konkrete Verweisung verzichten, mit der ein ähnlicher oder überhaupt ein Beruf ausgeübt wird. Verzichtet der Versicherer auf die Verweisung, muss er auch dann leisten, wenn ein anderes Berufsfeld existiert, das dem vorher ausgeübtem Beruf gleichgestellt ist.

Berufsunfähigkeitsversicherungen können als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden. Der Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ wird zumeist versicherungsvertragliche Versorgung aus der Privatwirtschaft verstanden. Begrifflich ist er jedoch auch als „Berufsunfähigkeit“ im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung bekannt. Nach Reformen besteht allerdings ein Vorbehalt für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und geleistet wird unter definierten Voraussetzungen mit Leistungsbeschränkungen. Für alle anderen gilt ein heute noch enger begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsminderung. Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die einen Ausgleich bei völligem Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gewähren soll, schützt die Berufsunfähigkeitsvorsorge speziell vor den Folgen des Verlusts der Fähigkeit, den bislang ausgeübten Beruf weiter ausüben zu können.

Ausdrücklich Berufsunfähigkeitsrente erhalten Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke, zumeist Ausübende freier Berufe. Voraussetzung ist vollständige Berufsunfähigkeit. Besteht Restleistungsvermögen, entfällt eine Rentenzahlung.

Generell dient die Absicherung der Berufsunfähigkeit der Erwerbsabsicherung. Abgesichert wird im Prinzip das real verfügbare Einkommen auf Nettolohnbasis, dessen Ausfall nicht ohne (hohen) finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. Damit wird auf die verrichtete berufliche Tätigkeit gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) abgestellt. Aber auch unentgeltlich verrichtete Tätigkeiten können abgesichert werden, so die der/dem Hausfrau/Hausmann. Eine vollständige Absicherung des Einkommens ist grundsätzlich nicht möglich, da das die Reaktivierung der Leistungsfälle aus Sicht der Versicherer negativ beeinflussen würde. Wer sein Einkommen von der Versicherung voll ersetzt bekommt, wird nicht viel dazu tun, über eine Umschulung oder Reha-Maßnahmen wieder zurück ins Berufsleben zu kommen.

Sinn und Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung Im Allgemeinen verfolgt eine Berufsunfähigkeitsvorsorge den Zweck, im Falle des Eintritts der Voraussetzungen den gewohnten Lebensstandard annähernd aufrechterhalten zu können. Das geschieht durch (Teil-)Abdeckung des Bedarfs, der dadurch entsteht, dass der Versicherte aufgrund von Berufsunfähigkeit nicht mehr am Erwerbsleben teilhaben kann.Roland Michael Beckmann: Verantwortlichkeit im Wirtschaftsrecht, S. 99, abgerufen am 26. Juni 2011. Er soll im Versicherungsfall einen materiellen Ausgleich erhalten. Der Berufsunfähigkeitsvorsorge kommt weiterhin Versorgungscharakter zu, denn sie dient der Gefahrenabwehr für die Familien- und Altersversorgung.Nina Taubert: Modulare und lebensphasenbegleitende Produktgestaltung in der Lebensversicherung. Abgerufen am 26. Juni 2011.

Der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung reicht allerdings nicht so weit, dass von wirtschaftlicher Schadenskompensation gesprochen werden kann, denn im Gegensatz zu den Schadenversicherungen handelt es sich um eine Summenversicherung, der die Vereinbarung zugrunde liegt, eine exakt definierte (wiederkehrende) Leistung zu erbringen, nicht jedoch den tatsächlich eingetretenen wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, Abs. 1 Satz 2 VVG.

Die Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit wird unter anderem von dem Bund der Versicherten, der Verbraucherzentrale sowie Stiftung Warentest empfohlen.

Der Bund der Versicherten äußert sich zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung unter anderem wie folgt:

Der Finanzanalytiker Volker Lohmann gibt zu bedenken:Volker Looman: Der heikle Spagat zwischen Vorsorge und Eigenheim. In: faz.de, 5. September 2017. in drei Viertel aller Fälle ist eine Berufsunfähigkeit „die Folge einer Krankheit, so dass Unfallpolicen keine gute Idee sind“ bei Berufen mit beispielsweise überwiegend verwaltender oder beratender Tätigkeit ist es oft schwierig zu entscheiden, wann tatsächlich von einer Berufsunfähigkeit auszugehen ist, so dass rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Versicherungsunternehmen zu erwarten sind da bei Kapitalversicherungen (Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit) höhere Gebühren anfallen und hohe monatliche Einzahlungen erforderlich sind, sind Risikopolicen (gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherungen) in Kombination mit einer Geldanlage wie einem Indexfond-Sparplan oder einer Immobilie oft die bessere Lösung (insbesondere wenn ohnehin der Erwerb eines Eigenheims vorgesehen ist).Volker Lohmann: Die Vermögensfrage : Provisionen sind als Anlagekriterium überschätzt. In: faz.net, 6. Oktober 2012.

Versichertes Risiko Bestimmung des Berufsunfähigkeitsbegriffs Versichert ist bei einer Berufsunfähigkeitsabsicherung die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf seinen zuletzt ausgeübten Beruf oder auf eine andere Tätigkeit, die der Versicherungsnehmer (mittlerweile) tatsächlich ausübt. Versichertes Risiko ist der (teilweise) Wegfall der Berufsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall), zu zumindest 50 %.Katrin Landmann: Handbuch der Berufsunfähigkeit. Abgerufen am 26. Juni 2011.

Folgende Versicherungsbestimmungen von Berufsunfähigkeit sind anzutreffen:

Eine weitere Formulierung lautet:

Vor allem in alten Versicherungsbedingungen ist der in den oben aufgeführten Beispielen genannte Prognosezeitraum von drei Jahren nicht enthalten, sondern es wird auf einen „voraussichtlich dauerhaften“ Zeitraum Bezug genommen. Nach ständiger Rechtsprechung ist dieser mit drei Jahren gleichzusetzen. Aus vielen aktuellen Verträgen geht hervor, dass die Leistungspflicht einsetzt, sofern die voraussichtliche Berufsunfähigkeit während der nächsten sechs Monate besteht. Es obliegt hier dem Versicherer zu einem späteren Zeitpunkt prüfen zu lassen, ob die Berufsunfähigkeit noch andauert.

Klauseln Klauseln übernehmen die rechtliche Funktion, Leistungen bedingungsgemäß einzuschränken beziehungsweise zu erweitern oder zu erleichtern.

Leistungseinschränkende Klauseln dienen dazu, über das Normalmaß hinausgehende Risiken (bereits vorhandene Krankheiten, gefährliche Lebensumstände, gefährliche Berufe oder schlicht fehlende Berufsbilder) aus dem Versicherungsschutz herauszunehmen. Das geschieht mittels medizinischer Ausschlussklauseln, sogenannter EU-Klauseln oder Berufsklauseln.

Leistungserweiternde Klauseln haben eine gegensätzliche Wirkung. Bedingungsgemäß vorgesehene Leistungsausschlüsse werden beseitigt, so dass der Versicherungsschutz sich erweitert. Beispiele sind die Strahlenschutzklauseln oder Infektionsklauseln für ärztliche Berufsfelder.

Dienstunfähigkeitsklausel Die Dienstunfähigkeitsklausel bezieht sich auf die Dienstunfähigkeit eines Beamten. Sie bestimmt eine spezielle Form des Berufsunfähigkeitsschutzes und kann zweierlei besagen:

Als sogenannte „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ besagt sie, dass im Falle des Versetzens eines Beamten aus dem Dienst in den Ruhestand beziehungsweise der Kündigung eines Beamten auf Probe, die Dienstunfähigkeitsversicherer keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit anstellen. Sie erkennen stattdessen die Entscheidung des Dienstherrn als richtig an und erbringen die vereinbarte Leistung oder Rente. Auf anbieterseitige Einschränkungsvoraussetzungen sowie eine Verweisbarkeitsprüfung wird gleichermaßen verzichtet. Die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung stellt juristisch eine unwiderlegliche Vermutung dar.

Bei einer „unechten Dienstunfähigkeitsklausel“ verlangt der Versicherer den Nachweis einer Dienstunfähigkeit und die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung. Dadurch kann der Versicherer selbst prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Nicht alle Versicherer bieten diese Klauseln an.

Umorganisationsklausel Die Umorganisationsklausel definiert, in welcher zumutbaren Weise ein Selbstständiger die Arbeitsabläufe innerhalb seines Betriebes umorganisieren muss, um weiterhin in seinem Betrieb tätig sein zu können. Ziel der Umorganisation ist es, eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit zu vermeiden. Bei Selbstständigen mit Kleinstbetrieben verzichten einige Versicherer auf eine derartige Umorganisation.

Teilzeitklausel Die Teilzeitklausel ist zwar schon lange diskutiert, aber insoweit relativ neu, als dass sie von sehr wenigen Versicherern eingeführt worden ist. Sie soll den Versicherungsschutz von Teilzeitbeschäftigten verbessern. Ohne die Klausel gilt der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war als versichert, dies sowohl für Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigte.

Unter Zugrundelegung einer Regeltagesarbeit von 8-Stunden (Vollzeit), ist zu 50 % berufsunfähig, wer die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nur noch 4 Stunden täglich ausüben kann. Eine 4-Stunden-Teilzeitkraft ist dagegen zu 50 % berufsunfähig, wenn sie täglich nur noch 2 Stunden tätig sein kann.

Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte zahlen unter ansonsten vergleichbaren Voraussetzungen zwar den gleichen Beitrag. Ein Teilzeitbeschäftigter muss aber deutlich höhere gesundheitliche Beschwerden aufweisen, um Leistungen zu erhalten.

Da im Leistungsfall aber nicht nur die Zeit, sondern vor allem das Arbeitsergebnis geprüft wird und eine Teilzeit nur dann bei der Prüfung berücksichtigt werden darf, wenn die Teilzeit eine willentliche und auf Dauer ausgelegte Entscheidung war, ist noch abzuwarten, ob diese Klausel einen tatsächlichen Mehrwert für den Kunden bietet.

Flugdienstunfähigkeitsklausel (Lizenzverlustversicherung) Der Verlust der Fluglizenz („Loss of Licence“) durch Erlöschen oder Entzug führt klauselbedingt zu Leistungen, ohne dass auf andere als fliegerische Tätigkeiten verwiesen werden dürfte.

Weitere häufig verwendete Klauseln Schüler- und Studentenklauseln BU-Klauseln für Hausfrauen und -männer Optionsklauseln für Existenzgründer Azubi-Klauseln Arztanordnungsklausel

Leistungsprüfung Der Versicherungsgeber einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vertraglich vorab vereinbarte Leibrente (Berufsunfähigkeitsrente), wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausüben kann. Das Vorliegen der Berufsunfähigkeit ist ärztlich nachzuweisen. Der Versicherte muss zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage sein, seinen Beruf auszuüben. Regelmäßig endet mit dem Eintritt der Leistungspflicht auch die Beitragszahlung für den Versicherungsschutz.

Voraussetzungen In den standardisierten Berufsunfähigkeitsrentenverträgen wird sofort geleistet, wenn die ärztliche Feststellung dahin geht, dass der Beruf über den Prognosezeitraum hinaus nicht ausgeübt werden kann. Soweit diese Feststellung nicht möglich ist, der Mindestprognosezeitraum also voraussichtlich nicht erreicht wird, werden Leistungen regelmäßig ab dem 7. Monat fällig, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ununterbrochene Unfähigkeit bestand, den Beruf auszuüben.