Unter dem Begriff Lebensversicherung werden alle Versicherungen verstanden, die biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität absichern, sowie Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen.http://www.gdv.de/zahlen-fakten/lebensversicherung/, abgerufen am 13. Januar 2016

Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die die wirtschaftlichen Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der versicherten Person wirtschaftlich absichert. „Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall).“Definition Lebensversicherung In: Gabler Wirtschaftslexikon, 14. Februar 2013.

Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte Risiko in der Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im Allgemeinen werden Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schadens spielt dabei keine Rolle.

Je nach vertraglicher Vereinbarung kann Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung), Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), der Eintritt schwerer Krankheiten (Dread-Disease-Versicherung), die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und eine Leistung auslösen.

Rentenversicherungen gehören ebenfalls zu den Lebensversicherungen. Als Leistung wird eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung“.

Geschichte und Entstehung Erste Lebensversicherungen entstanden im antiken Rom, wo „Beerdigungsvereine“ die Bestattungskosten ihrer Mitglieder übernahmen und die überlebenden Verwandten der Verstorbenen finanziell unterstützten. Andere Vorläufer der modernen Lebensversicherungen waren die Tontinen im 17. Jahrhundert in Frankreich. Kaufleute, Schiffseigner und sogenannte Underwriter trafen sich in Lloyd’s Coffee House, dem Vorläufer der heutigen bekannten Versicherungsbörse Lloyd’s of London. Hier wurden durchaus auch Leistungszusagen auf das Leben von Menschen vorgenommen. Auch sonst gab es in England häufig Wetten auf das Leben von Menschen. Dies führte dazu, dass später Lebensversicherungsverträge nur noch abgeschlossen werden durften, wenn ein wirtschaftliches Interesse an dem Überleben des Versicherten nachgewiesen werden konnte.

Es wurden in dieser „Frühzeit“ der Lebensversicherung zwar in Verträgen Leistungen bei Tod oder Erleben von bestimmten Personen vorgesehen, doch geschah dies noch nicht auf systematisch kalkulierter Basis, sondern entweder in Form einer Umlage oder als eine Art Wette.

Eine historische Variante der Risikoversicherung ist die Wett-Versicherung. Diese war ein im 18. Jahrhundert in England geübtes Geschäft, das aber bereits 1774 verboten wurde. Zwei Personen wetteten auf das Leben einer dritten, dass diese zu einem bestimmten Zeitpunkt noch lebte, dabei brauchte der Dritte seine Zustimmung hierzu nicht zu geben.Franz Tonndorf, Georg Horn: Lebensversicherung von A bis Z. 6. Auflage. Karlsruhe 1970, ISBN 3-88487-759-3.

Als Erfinder der Lebensversicherungsmathematik gilt Edmond Halley. Moderne Lebensversicherungen wurden im späten 17. Jahrhundert ins Leben gerufen. Als „moderner“ Ursprung gilt die erste mit versicherungsmathematisch bestimmten altersabhängigen Beiträgen arbeitende 1762 in London. Auf dieser Basis wurden im 19. Jahrhundert auch Sterbekassen gegründet. Deutschland In Deutschland wurden ab 1827 Lebensversicherungen von der Gothaer Lebensversicherungsbank verkauft, dem – von Ernst-Wilhelm Arnoldi gegründeten – ersten deutschen Lebensversicherer überhaupt. Arnoldi, ein Sohn der thüringischen Residenzstadt Gotha, gilt deshalb auch als Vater des deutschen Versicherungswesens. Der langjährige Leiter der Gothaer Lebensversicherungsbank, Gustav Hopf (1808–1872), wird wiederum als „Erfinder“ der traditionellen Form der deutschen Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (gemischte Versicherung) gesehen. Otto Gerstenberg, Direktor der Victoria zu Berlin, führte 1892 in Deutschland die Lebensversicherung für jedermann ein, wodurch ohne Rücksicht auf die soziale oder finanzielle Lage der Versicherten die Lebensversicherung zur Volksversicherung wurde.

Nach dem Ersten Weltkrieg entstand eine Reichsheim-Arbeitsgemeinschaft.

USA Der Verkauf von Lebensversicherungen begann auch in den USA in den späten 1760er Jahren. Die Presbyterianer-Synoden in Philadelphia und in New York die Corporation for Relief of Poor and Distressed Widows and Children of Presbyterian Ministers (Vereinigung zur Unterstützung der armen und notleidenden Witwen und Kinder presbyterianischer Priester) wurde 1759 gegründet; Priester der episkopalischen Kirche organisierten einen ähnlichen Fonds im Jahre 1769. Beide basierten aber noch auf dem Umlageverfahren.

Am 18. Juni 1583 unterzeichneten Walter Gybbons als versicherte Person und 16 Underwriter in London den ersten (überlieferten) Risikolebensversicherungsvertrag. Sollte er innerhalb eines Jahres sterben, so sei an den Ratsherren Richard Martin der Betrag von 382 Pfund auszuzahlen.

Vor dem amerikanischen Bürgerkrieg versicherten viele Gesellschaften der USA die Leben der Sklaven – Nutznießer von allfälligen Entschädigungen waren aber die Sklavenhalter. Gesetzliche Vorschriften zwangen 2001 und 2003 die Lebensversicherer dazu, ihre Archive nach derartigen Lebensversicherungsverträgen zu durchforsten, um ggf. Ansprüche von Nachkommen zu befriedigen.

Arten Lebensversicherungen lassen sich nach verschiedenen Kriterien in Grundformen einteilen oder sind Kombinationen von diesen:

Unterscheidung nach dem Versicherungsfall Todesfallversicherung: Die Leistung erfolgt im Todesfall während der Versicherungsdauer; ein Beispiel ist die Risikolebensversicherung. Erlebensfallversicherung: Die Leistung erfolgt bei Erleben des Endes der Versicherungsdauer. Eine Rentenversicherung kann man so auffassen, dass jede einzelne Rentenzahlung eine Erlebensfallversicherung darstellt. Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsleistung bei Berufsunfähigkeit. Aussteuerversicherung: Versicherungsleistung bei Heirat. Geburtenversicherung: Versicherungsleistung bei Geburt eines Kindes.

Unterscheidung nach der Kapitalbildung Risiko-Versicherung: Hier erfolgt keine oder nur eine vorübergehende Kapitalbildung. Ziel und Zweck einer Risikoversicherung ist es, die Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder) oder den Versicherten bei Berufsunfähigkeit finanziell abzusichern. Beispiele sind Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Kapitalbildende Versicherung: Ein Teil des eingezahlten Beitrags wird zur Kapitalbildung verwendet, der später mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit wieder ausgezahlt wird. Beispiele sind gemischte Versicherungen, lebenslange Todesfallversicherungen und Rentenversicherungen.

Unterscheidung nach der Bestimmung der Versicherungsleistung Konventionelle Lebensversicherung: Die Versicherungsleistung wird als fester Geldbetrag in einer bestimmten Währung vereinbart. Fondsgebundene Lebensversicherung: Die Versicherungsleistung wird in Anteilseinheiten eines Fonds vereinbart. Indexgebundene Lebensversicherung: Die Versicherungsleistung wird auf Basis eines anderen Index vereinbart.

Unterscheidung nach der Art der Versicherungsleistung Kapitalversicherung: Einmalige Leistung durch Zahlung eines Kapitals. Beitragsbefreiung: Die Leistung wird in Form der Befreiung von der weiteren Beitragszahlung erbracht. Die vereinbarten Leistungen bleiben trotz des Wegfalls der Beitragszahlungspflicht bestehen (Term-Fix-Versicherung, Ausbildungsversicherung, Aussteuerversicherung, Geburtenversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung). Rentenversicherung: Laufende Auszahlung als vom Überleben abhängige Rente.

Unterscheidung nach der Anzahl der versicherten Personen Versicherung auf ein Leben: Eine versicherte Person. Versicherung auf verbundene Leben: Die Leistung wird dann erbracht, wenn, je nach Vereinbarung, die erste oder letzte meist zweier oder mehrerer versicherten Personen stirbt. Gruppenversicherung: Es werden im Rahmen eines Versicherungsvertrages mehrere Personen aus einer bestimmten Personengruppe, z. B. die Arbeitnehmer eines Arbeitgebers, versichert. Es handelt sich aber jeweils um Versicherungen auf ein Leben, nicht um verbundene Leben. Dies ist im Unterschied zu einer Gestaltung, wo für jede Versicherung ein eigener Vertrag abgeschlossen wird (Einzelversicherung).

Unterscheidung nach der Fixierung des Preis-Leistungs-Verhältnisses Vollständig garantierte Beiträge und Leistungen: Die Beiträge und Leistungen sind im Vertrag als fester Betrag in einer Währung oder als feste Einheiten eines Index vereinbart. Verträge mit Beitragsanpassungsklausel: Die Beiträge können mit Wirkung für die Zukunft an geänderte Umstände angepasst, also je nach Vereinbarung erhöht oder auch gesenkt werden. (Beispiel: § 163 VVG) Verträge mit Überschussbeteiligung: Auf Grund von bei der Erbringung von vereinbarten Mindestleistungen verbleibenden Überschüssen werden Beiträge zurückerstattet oder zusätzliche Leistungen erbracht. Verträge mit zusätzlichen Zinszahlungen oder anderen freiwilligen Leistungen: Das Konto des Vertrages wird nach dem freien Ermessen des Versicherers durch zusätzliche Zinsen erhöht (Beispiel: Universal Life in den USA) bzw. erst werden nach dem freien Ermessen des Versicherers zusätzliche Leistungen erbracht (z. B. Lebensversicherung in Belgien). Verträge zu Selbstkosten: Beiträge werden im Umlageverfahren erhoben oder bis auf die benötigten Teile zurückerstattet (Beispiel: VVaG in Schweden). Hier wird allerdings normalerweise ein Entgelt für die Vertragsverwaltung oder Beträge für die Bildung von Eigenkapital einbehalten.

Unterscheidung nach der Art der Beitragszahlung und Flexibilität bei Beiträgen und Leistungen Einmalbeitragsversicherungen: Die Beitragszahlungspflicht des Versicherungsnehmers aus dem Vertrag ist mit Zahlung des Einmalbeitrags erfüllt. Die Erbringung aller vertraglichen Leistungen erfolgt danach ohne weitere Beitragszahlung. Versicherung gegen laufenden Beitrag: Die Beitragszahlung erfolgt in regelmäßigen Abständen während der ganzen Versicherungsdauer. Üblich sind monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Beitragszahlung. Abgekürzte Beitragszahlung liegt vor, wenn die Beitragszahlung nur für einen Teil der Versicherungsdauer vorgesehen ist. Danach ist die Versicherung wie bei Einmalbeitragsversicherungen beitragsfrei. Versicherungen mit flexibler Beitragszahlung: Der Versicherungsnehmer kann in einem gewissen zeitlichen Rahmen und oft auch bzgl. der Höhe entscheiden, wann er welchen Beitrag zahlen möchte. Dies geschieht meistens bei Verträgen, die als Konto geführt werden. Ab Zahlung werden die Beiträge in der gezahlten Höhe verzinst und damit bestimmt sich dann auch die spätere Leistung. Die Leistungen hängen insofern von dem Zeitpunkt und der Höhe der Beitragszahlung ab. Versicherungen mit laufenden Einmalbeiträgen: Der Versicherungsnehmer kann frei entscheiden, ob, wann und in welcher Höhe er Beiträge zahlt. Danach richtet sich wie bei flexibler Beitragszahlung die Höhe des Leistungsanspruchs. Solche Beitragszahlungen erhöhen üblicherweise den Todesfallschutz nur in Höhe des gezahlten Beitrags, da sonst eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich würde.