mini|Justus Velsius

Justus Velsius, Haganus oder (* um 1510 in Den Haag;De Wal schlug vor, das Velsius nicht aus Den Haag, sondern aus Heeg in Friesland stammen könnte. † nach 1581) war ein niederländischer Humanist, Mediziner und Philologe. Velsius begann seine Karriere als hochangesehener Professor der sieben freien Künste in Löwen, Straßburg und Köln. Später stellte er sich selbst als Prophet dar und vertrat seine eigene besondere Sichtweise des Christentums, die er in seiner Schrift „Christiani Hominis Norma“, die er in London verfasst hatte, darlegte. Hierauf geriet er bald in Konflikt mit zivilen und kirchlichen Autoritäten in ganz Europa und verbrachte seine letzten Jahre als Prediger und Glaubensheiler in seiner Heimat Holland. Während seines Aufenthalts in Köln war Velsius mit Beatrix van Steenhoven und später in Groningen mit Grete Cassens verheiratet.

Leben mini|De mathematicarum disciplinarum vario usu dignitateque, 1544De mathematicarum disciplinarum vario usu oratio, von Justus Velsius, Verlag Argentoratum, 1544

Nach einem Studium der Sieben freien Künste und der Medizin in Bologna promovierte er 1538 zum Doktor der Medizin und ließ sich 1540/41 als Arzt in Antwerpen nieder. 1541 zog er nach Löwen, wo er den portugiesischen Humanisten Damião de Góis traf und freundschaftliche Beziehungen zu Andreas Vesalius unterhielt. Obwohl Justus Velsius keine Stelle an einer Universität hatte, begann er 1542 in Löwen öffentliche Vorträge in Griechisch und Latein über Philosophie, Mathematik und Euklid zu halten. In einer Antrittsvorlesung erklärte er, dass jeder, der sich solide Mathematikkenntnisse aneignen wolle, die neueren Kompendien der Mathematik „wie die Pest“ am besten meiden und sich stattdessen an die Autoren der Antike wenden solle. Er bezog sich auf Euklid, Archimedes, Apollonius, Ptolemäus, Nikomachos und Proklos unter den Griechen, gefolgt von Boethius, Jordanus Nemorarius und Witelo sowie, unter den jüngeren Autoren, Peuerbach und Regiomontanus. Im Jahr 1544 schlug er vor, einen Kurs über Trapezuntios’ „Dialectica“ zu halten. Die Behörden sträubten sich jedoch und in der sich anschließenden Kontroverse zwangen sie Velsius, dessen theologische Integrität ihnen verdächtig vorkam, die Universität zu verlassen.George of Trebizond: a biography and a study of his rhetoric and logic, von Monfasani, John, 1976, S. 336 (englisch) 1542 war er in seinem Bestreben, die Nachfolge von Petrus Nannius (1496–1557) anzutreten, gescheitert, worauf er 1544 auf Empfehlung von Martin Bucer, nach einem kurzen Lehraufenthalt an der Marburger Lateinschule und möglicherweise auch in Basel, nach Straßburg ging. 1545 veröffentlichte Velsius den griechischen Text von Proklos’ Werk „De Motu“ (deutsch: Über die Bewegung), zusammen mit einer lateinischen Übersetzung.

Straßburg Von Ostern 1544 bis 1550 unterrichtete Velsius als Mitarbeiter von Johannes Sturm in den höheren Klassen des Straßburger Gymnasiums, der sogenannten Schola Argentoratensis (Straßburger Schule) Dialektik und aristotelische Ethik. Am 17. November 1545 erhielt er durch die Vermittlung von Bucer in der Thomaskirche in Straßburg ein Kanonikat im Kollegiatstift. Einige Zeit vor dem 17. Oktober 1548 heiratete er Beatrix van Steenhoven. Als Velsius in Schwierigkeiten geriet, weil er das Augsburger Interim und den daraus resultierenden Konflikt mit seinen protestantischen Kollegen in Kauf genommen hatte, zog er im Frühjahr 1550 nach Köln; sein Straßburger Kanonikat gab er wahrscheinlich erst 1553 auf.

Köln Im Jahre 1550 erschien Velsius in Begleitung einer größeren Anzahl an Studenten in Köln. Da der Kölner Rat eine dreisprachige Schule nach dem Vorbild der Alten Universität Löwen errichten wollte, nutzte er die günstige Gelegenheit, den hervorragenden Gelehrten als Professor der griechischen und lateinischen Sprache zu gewinnen. Man bot Velsius für das erste Jahr 100 PagamentsguldenDeutsches Rechtswörterbuch (DRW), Pagamentsgulden, In: Uni-Heidelberg oder 50 Taler, ein Kerb Wein und ein Kleid. Ferner bot man ihm an, über weitere Konditionen zu verhandeln, „wenn durch seinen Fleiß das Studium und die Universität zunehmen würde“, worauf er am 16. Juni 1550 in die Matrikel eingetragen wurde. Im August 1550 ernannte man ihn zum Professor an der Universität Köln.Justus Velsius, Jost Welsens de la Haye, In: gropperforschung.villa-anemone.fr Da er aber verheiratet war, konnte er keine Präbende von der Universität erhalten, stattdessen wurde er vom Rat vergütet.Das Marzellen Gymnasium in Köln 1450–1911: Bilder aus seiner Geschichte: Festschrift, Dem Gymnasium anlässlich seiner Übersiedelung, Gewidmet von den ehemaligen Schülern, Herausgegeben von Professor Dr. Jos. Klinkenberg, 1911, S. 22–36, In: Archive.org In den Jahren 1551 und 1552 wurde die Vergütung auf seinen Antrag hin vom Rat auf 150 Taler erhöht, er sollte jetzt auch Mathematik unterrichten und ferner nicht vor Ablauf von fünf bis sechs Jahren Köln verlassen. Velsius und sein Kollege Jakob Lichius, der maßgeblich an der Gründung des Gymnasiums Tricoronatum beteiligt war, entwarfen Richtlinien für einen Lehrplan von acht Klassen, ähnlich dem humanistischen Lehrplan von Sturm in Straßburg.

Velsius nahm an Treffen der Täufer in der Gildenhalle der Buchbinder in der Pfaffengasse teil,Die Wiedertäufer im Herzogtum Jülich Studien zur Geschichte der Reformation, besonders am Niederrhein, von Karl Rembert, 1899, S. 460 wo er u. a. den Drucker und Märtyrer Thomas von Imbroich (1533–1558) traf.Thomas von Imbroich, von Christian Neff (Autor), 1958 (englisch) Velsius’ philosophische Schriften, insbesondere sein Werk „Krisis“,Krisis: Verae Christianaeqve Philosophiae comprobatoris atq[ue aemuli, & Sophistae quiq́[ue] Antichristi doctrinam sequitur, per contentionem comparationemq́[ue] descriptio ..., von Justus Velsius, Coloniae 1554 (lateinisch)] in dem er die wahre, christliche Philosophie der antichristlichen gegenüberstellte und zahlreiche Anspielungen auf die Sophismen der Theologieprofessoren machte, führten bald zum Verdacht der Häresie. Am 29. Oktober 1554 wurde „Krisis“ von der Universität Köln verdammt und Velsius’ Lehrbefugnis am 11. Dezember 1554 (mit Bestätigung vom 29. März 1555) widerrufen, da er sich nicht von seiner Schrift distanzieren wollte. Kaiser Karl V., der sich auf Betreiben des Karmeliter-Provinzials Eberhard Billick (1500–1557) im Namen des gesamten Klerus und des Kölner Domkapitels und der Universität eingeschaltet hatte, drängte den Rat vergeblich, gegen Velsius vorzugehen, der noch am 25. März 1555 seine Verteidigungsschrift, „Epistola ad Ferdinandum“, veröffentlicht hatte.J.V. Epistola ad Ferdinandum Romanorum Regem, Principes Electores, von Justus Velsius, 1554 (lateinisch) Erst nachdem Velsius am 18. April 1555 versuchte, in seiner Wohnung eine öffentliche Vorlesung über das 5. Kapitel des Isaias zu halten und die Eucharistische Anbetung sowie den Zölibat ablehnte, verbannte ihn der Magistrat im April 1555. Velsius weigerte sich zu gehen und begab sich von Dezember 1555 bis Ende März 1556 freiwillig in Turmhaft, woraufhin das Inquisitionsverfahren wegen „der Schwärmerei des Wiedertaufs, der Sakramentierei und anderer verdammter Sekten“ gegen ihn eingeleitet wurde. Er bat seinen einflussreichen Freund Viglius, ihn zu unterstützen, aber Viglius lehnte es ab, sich einzumischen. Von dieser Weigerung schwer beleidigt, beschuldigte Velsius seinen Freund offenbar der protestantischen Neigung und brach alle Verbindungen zu seinem früheren Freund ab. Aufgrund dieses Präzedenzfalles verabschiedete der Rat 1555 eine umfassende Richtlinie gegen alle Ketzer.

Der Dominikaner Johannes Slotanus († 1560) diente als päpstlicher Inquisitor für die Kirchenprovinz Mainz, Köln und Trier gegen Velsius und drei weitere Gefangene, die er als Täufer bezeichnete. Die protestantischen Fürsten, insbesondere Christoph von Oldenburg, intervenierten in seinem Namen vor dem Rat. Da er am 19. Dezember 1555 erklärt hatte, dem Augsburger Bekenntnis (A. B.) beizutreten, wurde Velsius durch den kurz zuvor geschlossenen Augsburger Religionsfrieden geschützt. Aufgrund dieser Erklärung trat der Rat erneut zusammen, um über das weitere Schicksal des Inhaftierten zu beraten. Einem Antrag auf Freilassung wollte man jedoch nicht nachkommen, weil die Sache in den Händen der Inquisition läge, und nur der Erzbischof Adolf von Schaumburg in den Gang des gerichtlichen Verfahrens einzugreifen befugt sei. Dieser hatte erklärt, dass der Prozess zum Austrag gebracht und dann der Spruch in Vollzug gesetzt werden müsse. Daraufhin beschloss der Rat, dass Velsius, um jeglichen Volksauflauf zu vermeiden, abends oder morgens, in aller Stille dem Greven zu den übrigen Gefangenen zu liefern sei. Gleichzeitig hatte der Rat aber Bedenken, dem Angeklagten die Sentenz auf dem Turm zu verkünden und beschloss daher, dass dies auf dem Platz vor dem Turm geschehen möge. Sobald man aber merke, dass der Andrang des Volkes zu „diesem Alten der Gerechtigkeit“ zu bedenklich werden würde, sollte der Rechtsspruch doch auf dem Gefängnisturm publiziert werden, „damit man endlich einmal mit dieser leidigen Angelegenheit zu Ende komme.“

Diesem Urteil entsprechend wurde Velsius als Ketzer, Blasphemator und des Aufruhrs Verdächtiger durch einen Rechtsspruch schuldig gesprochen. Am 25. März 1556 beschloss der Rat, dass die Bürger-, Rent-, Wein- und Turmmeister der städtischen Gefängnistürme nochmals zusammentreten sollten, um zu beratschlagen, wie das ausgesprochene Urteil ohne Irrung wirklich vollstreckt werden könne, „damit man des Mannes mit Frieden ledig werden möge und seinem Theile an seiner Hoheit und seinem Herkommen Abbruch geschehe“. Gegen dieses Urteil legte Velsius Protest ein, was allerdings ohne Erfolg blieb und so beschloss der Rat ihn mit Gewalt fortzuschaffen. In der Nacht vom 26. auf den 27. März 1556 erschienen die Gewaltrichter Johann von Breckerfelde und Johann Brölmann in seinem Gefängnis, öffneten mit Gewalt die vom Verurteilten geschlossen gehaltene Tür, steckten ihm einen Knebel in den Mund und führten ihn zum Kunibertsturm. Dort wurde er von dem Bürgermeister Arnold von Siegen, dem Rentmeister Constantin von Lyskirchen, einigen Ratsherren, dem Greven und zwei Schöffen erwartet. Als sich Velsius weigerte, eidlich zu geloben, nie mehr den Bering der Stadt zu betreten, wurde er in einem Nachen über den Rhein und auf der anderen Seite im Herzogtum Berg an Land gebracht. Von dort aus gelangte er nach Mülheim, wo er die an Kaiser Karl V. und Ferdinand I. gerichtete „Apologia“ schrieb. Slotanus antwortete 1557 mit der „Apologia JV Hagani Confutatio“, als Antwort schrieb Velsius im September 1557 die „Epistolae“, worauf letztlich 1558 Slotanus’ Schrift „Disputationes adversus haereticos liber unus“ folgte.Slotan, Johann: D. Ioannis Slotani Geffensis Sacrae Theologiae Professoris, Et Inquisitoris haereticae prauitatis Dispvtationvm Adversus haereticos Liber unus ..., von Johann Slotan, Coloniae 1558 (lateinisch)

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