mini|SARS-CoV-2-Partikel
COVID-19 (Akronym von , , umgangssprachlich Corona oder COVID) Abs. 1 Nr. 1 lit. t des Infektionsschutzgesetzes (Deutschland).Terminologiesammlung INFEC20 – Terminologie der übertragbaren Krankheiten, Stichwort COVID-19, hrsg. von der Schweiz. Bundeskanzlei. ist eine Infektionskrankheit, die durch eine Infektion mit dem Betacoronavirus SARS-CoV-2 verursacht wird. Die Symptome sind typischerweise ähnlich zu anderen Atemwegsinfektionen: Husten, Schnupfen, Hals-, Kopf- und Gliederschmerzen und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Luftnot kommen, auch kann der Magen-Darm-Trakt, das Herz-Kreislauf-System, die Haut oder das Nervensystem betroffen sein.https://www.infektionsschutz.de/download/5895-BZgA_Erregersteckbrief-SARS-CoV-2.pdf_.pdf Erregersteckbrief des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit, abgerufen am 21. Oktober 2025
Die Ansteckung erfolgt durch Tröpfcheninfektion sowie durch das Einatmen von Bioaerosolen, insbesondere bei längerer Aufenthaltsdauer in geschlossenen und ungenügend gelüfteten Räumen und hinreichender Konzentration der Viren. Die Inkubationszeit von SARS-CoV-2 beträgt zwischen 1 und 12 Tage, wobei sie im Mittel bei drei Tagen liegt. Eine Übertragung ist auch möglich, ohne dass eine infizierte Person Krankheitssymptome hat.
Wenn die Beschwerden länger als vier Wochen anhalten, neu oder wiederkehrend auftreten, spricht man von Long COVID. Hält dieser Zustand länger als zwölf Wochen an, wird dies als Post-COVID-Syndrom bezeichnet.
Das Virus wurde erstmals im Dezember 2019 in Wuhan (Volksrepublik China) beschrieben. Am 20. Januar 2020 gab die chinesische Gesundheitskommission bekannt, dass eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung möglich sei. Das Virus verbreitete sich 2020 weltweit und ist Ursache der COVID-19-Pandemie, die 2023 endete. Seitdem ist die Krankheit weltweit endemisch. In einigen Ländern ist sie weiterhin meldepflichtig.
Bezeichnung Die WHO legte am 11. Februar 2020 das Akronym »COVID-19« als offizielle Bezeichnung fest. Es stammt aus dem Englischen: CO für Corona, VI für Virus, D für Disease (Krankheit) und 19 für das Jahr der Erstbeschreibung 2019.
Übertragungsweg mini|hochkant=1.2|Übertragung und Lebenszyklus des COVID-19 verursachenden Erregers SARS-CoV-2
Ursache der Erkrankung ist das Betacoronavirus SARS-CoV-2, das erstmals im Januar 2020 aufgrund von Isolaten aus Pneumoniepatienten identifiziert wurde. Das Virus wurde bisher im Sekret des Nasen- und Rachenraumes, im Sputum, im Stuhl, der Tränenflüssigkeit, im Blut, in Aerosolen und auf Oberflächen nachgewiesen.
Inkubationszeit und Infektiosität Die Inkubationszeit (also der Zeitraum zwischen Ansteckung und Beginn der Erkrankung) liegt im Mittel bei drei Tagen, wenigstens bei einem, höchstens bei zwölf Tagen. Die größte Ansteckungsgefahr geht von Infizierten kurz vor Symptombeginn bis fünf Tage nach den ersten Symptomen aus. Virusbestandteile können typischerweise bis etwa elf Tage nach den ersten Symptomen nachgewiesen werden, bei schwer erkrankten Patienten oder bei unterdrücktem Immunsystem auch deutlich länger. Auch symptomfrei Infizierte können infektiös sein.
Aerosol- und Tröpfcheninfektion Es wird angenommen, dass sich das Virus wie andere Erreger von Atemwegserkrankungen hauptsächlich durch virushaltige Partikel verbreitet. Diese werden von Infizierten beim Atmen, Husten, Niesen und Sprechen freigesetzt und dann von gesunden Personen als Aerosole oder Tröpfchen aufgenommen. Abhängig von ihrer Größe und Dichte können sie lange in der Luft verbleiben. Das Risiko für eine Übertragung ist in kleinen, schlecht gelüfteten Räumen wesentlich höher als im Freien.
In klimatisierten Innenräumen, z. B. in Krankenhäusern, können Tröpfchen im Größenbereich von 5 bis 40 μm – bedingt durch eine Verteilung mit Luftströmungen, die durch Klimaanlagen verursacht werden – ganz besonders gut Krankheitserreger übertragen.
Im Freien finden so gut wie keine Infektionen durch Aerosolpartikel statt. Allerdings können Tröpfcheninfektionen insbesondere in Menschenansammlungen auftreten.
Klinische Symptome Nach einer Inkubationszeit von im Mittel 3 Tagen (möglicher Bereich 1 bis 12 Tage) treten bei mildem Verlauf als häufigste Symptome Husten, Fieber, Schnupfen auf. Bei mittelschweren Erkrankungen kann es zu Atembeschwerden und einer leichten Lungenentzündung kommen. Bei schweren Fällen kann es zu einer Lungenentzündung, anderem Organversagen bis hin zum Tod kommen. Das RKI weist beispielhaft auf die folgenden möglicherweise betroffenen Organsysteme hin:
Magen-Darm-Beschwerden (Übelkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Durchfall) Neurologische Symptome (Kopfschmerzen, Riech- und Geschmacksstörungen, Schwindel und Verwirrtheit) Neuropsychiatrische Krankheitsbilder ((Meningo‑)​Enzephalopathien, Schlaganfälle, Guillain-Barré-Syndrom und Verschlechterung bestehender neurologischer Erkrankungen) Herz-Kreislauf-Symptomatik (Herzmuskel‑/​Herzbeutelentzündung, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen) Gerinnungssystem (thromboembolische Ereignisse, Blutungen, disseminierte intravasale Koagulopathie (DIC)) Nierenfunktionsstörungen Hautmanifestationen (z. B. masernähnlicher Ausschlag, Papeln, Rötungen, Hautbläschen)
Daneben gibt es auch Fälle von asymptomatischen Verläufen, insbesondere bei Geimpften. Deren Anteil ist jedoch nicht abschließend geklärt.
Schwere Verläufe Zu Beginn der Pandemie kam es in etwa 15 % der Fälle zu schweren Erkrankungen. Inzwischen werden die meisten Fälle nicht mehr dokumentiert, daher ist die Bestimmung des Anteils schwerer, im Krankenhaus behandelter Fälle unsicher, er wird auf 3 % geschätzt.
Erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben Patienten ab 60 Jahren, wobei das Risiko mit zunehmendem Alter weiter steigt. Zudem steigt das Risiko mit Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, chronischen Gesundheitsproblemen, geschwächtem Immunsystem, Adipositas sowie Krebs.
Diagnostik Die typischen Krankheitssymptome ähneln denen anderer Atemwegserkrankungen, insbesondere der Grippe. Daher ist eine eindeutige Diagnose anhand der Symptome meist nicht möglich. Zur Differenzialdiagnose kann ggf. die aktuelle Verbreitung von Atemwegsinfektionen oder – falls vorliegend – die Beteiligung weiterer Organe herangezogen werden.
Labordiagnostischer Nachweis
Laut RKI erfolgt der labordiagnostische, direkte Erregernachweis durch Nukleinsäurenachweis (z. B. RT-PCR, real-time quantitative Reverse-Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion). Dazu werden Abstriche aus Nase, Rachen oder dem Nasen-Rachen-Raum sowie Speichel genommen. Antigen-Schelltests haben in der Pandemie weite Verbreitung gefunden. Sie sind weniger verlässlich und können auch als Selbsttest verwendet werden. Tests auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 haben kaum noch Bedeutung, da der Großteil der Bevölkerung durch Impfung oder Infektion inzwischen Antikörper aufweist.
Auch die Erregerisolierung in einer Zellkultur ist möglich, wird aber von der WHO nicht für die Routinediagnostik empfohlen. Dies ist nur in spezialisierten Laboratorien möglich.
RT-PCR-Test mini|hochkant|Funktionsweise des PCR-Tests
Die Nachweismethode ist die real-time quantitative Reverse-Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion, abgekürzt auch als qRT-PCR, RT-qPCR oder nur als PCR-Test bezeichnet. Sie basiert auf der Detektion von zwei Nukleotidsequenzen, bezeichnet als E Gen und RdRp Gen. Ein positiver PCR-Test ist nicht gleichbedeutend mit Infektiosität: Der PCR-Test ist bei der empfohlenen Abstrich-Technik stets, in einigen Fällen mehrere Wochen, länger positiv als vermehrungsfähige Viren nachweisbar sind., Stand 11. August 2020, Abruf 30. August 2020., 3. Juli 2020, Abruf 30. August 2020, Grafik PNG.
mini|hochkant|Lage von Nasopharynx (Nasenrachen) und Oropharynx (Mundrachen)
Die Wahrscheinlichkeit, mit Hilfe des RT-PCR-Tests einen Kranken auch korrekt als infiziert zu erkennen, hängt maßgeblich von der Entnahmeart des Materials ab (zum Unterschied zwischen „infiziert“ und „Infektion“ siehe dort).
Antigen-Schnelltests mini|hochkant|Positiver Antigen-Schnelltest: Links nach 15 Minuten sehr schwache Linie (damit dennoch positiv), derselbe Test nach 30 Minuten klar erkennbar (rechts).
Seit Herbst 2020 sind Antigen-Schnelltests verfügbar, die auf Proteine des SARS-CoV-2 reagieren. Sie werden in der Regel wie PCR-Tests aus in Nasen-Rachen-Abstrichen gewonnenem Material durchgeführt. Die Sensitivität dieser Tests ist geringer als die von PCR-Tests, die als Referenzmethode gelten. Ihr Vorteil liegt in der geringeren Zeit des Testablaufs von 15 bis 30 Minuten, zudem können einige der Tests vor Ort durchgeführt werden. Ein negatives Ergebnis im Antigentest schließt eine Infektion nicht aus, insbesondere, wenn eine niedrige Viruslast vorliegt, wie z. B. in der frühen Inkubationsphase oder ab der zweiten Woche nach Symptombeginn bzw. in der späten Phase der Infektion.
mini|hochkant|Lateral-Flow-Test für Antikörpernachweis IgG und IgM; linkes Test-Kit: negativer Befund; rechtes Test-Kit: positiver Befund
Bildgebende Verfahren mini|hochkant|HRCT eines 38-Jährigen mit typischen Lungenveränderungen mini|hochkant|HRCT einer 50-Jährigen bei rasch fortschreitendem Krankheitsverlauf
Ob ein Mensch mit dem Virus infiziert ist, lässt sich durch die Bildgebung nicht feststellen. Jedoch lassen sich bei Patienten, deren Krankheit so schwer ist, dass sie eine Lungenentzündung hervorruft, diese bildgebend nachweisen. In der Bildgebung zeigen sich im CT milchglasartige Verdickungen, wie sie auch bei anderen viralen Lungenentzündungen vorkommen. Diese Veränderungen lassen sich aufgrund ihrer oft pleuranahen Lage auch sonographisch darstellen.
Therapie Bei milden Verläufen werden nur die Krankheitssymptome behandelt. Bei Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sollte geprüft werden, ob die Verabreichung antiviraler Medikamente (beispielsweise Paxlovid) sinnvoll ist, die ggf. fünf bis sieben Tage nach den ersten Symptomen begonnen werden muss.
Bei einem schweren Verlauf wird die Verabreichung entsprechender Medikamente empfohlen (z. B. Corticosteroide), ggf. auch eine zusätzliche Sauerstoffgabe oder Beatmungsunterstützung. Aufgrund des erhöhten Thrombose- und Lungenembolierisikos bei COVID-Patienten wird zudem eine Antikoagulation (Blutgerinnungshemmung) mittels niedermolekularem oder unfraktioniertem Heparin bei allen krankenhauspflichtigen COVID-Patienten über den gesamten Krankheitsverlauf empfohlen. Diese sollte möglichst frühzeitig nach Aufnahme eingeleitet werden. Eine Blutgerinnungshemmung in voller therapeutischer Dosis wird bei allen stationär behandelten Patienten mit Risikofaktoren für ein thrombotisches Ereignis empfohlen. Bei einer Verschlechterung zur Intensivpflichtigkeit soll diese nach Ausschluss einer Thrombose jedoch wieder auf eine prophylaktische Dosis zurückgefahren werden. Eine Empfehlung zur routinemäßigen Antikoagulation ambulant behandelter Patienten besteht nicht.Medikamentöse Therapie bei COVID-19 mit Bewertung durch die Fachgruppe COVRIIN am Robert Koch-Institut RKI, 5. Oktober 2021, doi:10.25646/7743.12
Die Hospitalisierungsrate liegt bei Infizierten ohne Risikofaktoren bei ca. 0,5 %. Die Sterblichkeit über alle Risikogruppen liegt unter 0,5 %.
Die AWMF aktualisiert regelmäßig eine S3-Leitlinie mit „Empfehlungen zur Therapie von Patienten mit COVID-19“ als Langfassung und als Patientenleitlinie. Auf der Website der Europäischen Arzneimittel-Agentur findet sich eine regelmäßig aktualisierte Übersicht über zur COVID-19-Behandlung zugelassenen Arzneimittel,COVID-19 treatments, EMA, abgerufen am 26. Mai 2022. ebenso beim Paul-Ehrlich-Institut.
Vorbeugung Impfungen und Immunisierung Das Ziel der COVID-19-Impfungen ist es, schwere Krankheitsverläufe, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie Langzeitfolgen zu reduzieren.