mini|Hinweisplakat der Kampagne «So schützen wir uns» (März 2020) mini|Hinweisplakat bei einer Bibliothek (Aufgenommen im September 2020)

Die COVID-19-Pandemie in der Schweiz trat ab Anfang Februar 2020 als regionales Teilgeschehen des weltweiten Ausbruchs der Atemwegserkrankung COVID-19 auf und beruhte auf Infektionen mit dem Ende 2019 neu aufgetretenen Virus SARS-CoV-2 aus der Familie der Coronaviren.

Die Pandemie breitete sich seit Dezember 2019 von der chinesischen Metropole Wuhan ausgehend aus.Lungenärzte im Netz: Online unter www.lungenaerzte-im-netz.de. Abgerufen am 14. April 2020. Die Anzahl der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen nahm – beginnend am 25. Februar 2020 im Kanton Tessin – zunächst rasch zu. Am 28. Februar 2020 stufte der Schweizer Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein und verabschiedete die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19). Am 5. März 2020 wurde das erste Todesopfer in der Schweiz vermeldet.

Ab dem 11. März 2020 stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das weltweite Ausbruchsgeschehen als Pandemie ein.Tagesschau: „Tief besorgt.“ WHO spricht von Corona-Pandemie. 11. März 2020. Online unter www.tagesschau.de. Abgerufen am 14. April 2020. Wegen weiterhin steigender Infektionszahlen wurde bereits am 16. März 2020 vom Bundesrat die «ausserordentliche Lage» (höchste Gefahrenstufe) gemäss Epidemiengesetz ab Mitternacht bis vorderhand 19. April 2020 erklärt. Mit der neuen Verordnung schränkte er das öffentliche Leben massiv ein; sämtliche nicht lebensnotwendigen Geschäfte und Dienstleistungen mussten per sofort schliessen. Am 8. April 2020 verlängerte der Bundesrat die «ausserordentliche Lage» bis zum 26. April 2020. Ein Grossteil der Notmassnahmen wurden am 11. Mai 2020 aufgehoben.Der grosse Lockerungsplan – Das hat der Bundesrat heute entschieden In: Schweizer Radio und Fernsehen vom 29. April 2020. Bis zum 15. Juni 2020 waren alle Grenzen für eine Einreise zu nicht absolut notwendigen Zwecken geschlossen. Per 19. Juni 2020 stieg der Bundesrat aus dem Notrecht aus und kehrte von der «ausserordentlichen Lage» zur «besonderen Lage» gemäss Epidemiegesetz zurück. Am 11. Dezember 2020 beschloss der Bundesrat eine Verstärkung der Massnahmen per Folgetag. Per 11. August 2021 beschloss der Bundesrat – entgegen früheren Beschlüssen –, die geltenden «Corona»-Massnahmen aufrechtzuerhalten. Per 1. April 2022 wurde die «besondere Lage» und damit die letzten Massnahmen des Bundes aufgehoben. Gemäss den Zahlen des Bundesamts für Statistik starben in der Schweiz von 2020 bis 2022 19'365 Menschen an COVID-19, was 21 Toten auf 10'000 Einwohner entspricht.

Schweizer Epidemiegesetz Das Epidemiengesetz der Schweiz wurde 2012 total revidiert und 2013 vom Volk angenommen. Dazu schrieb Georg Mascolo: „Die sehr lange Begründung des Gesetzes ist eines der klügsten Papiere zur Bekämpfung von Epidemien in modernen Gesellschaften, das ich gelesen habe.“Corona: Pandemie-Lehren von Christian Drosten und Georg Mascolo, Tages-Anzeiger, 27. Juni 2024 Gestützt auf Abs. 2 Bst. b erliess der Bundesrat am 28. Februar 2020 die .

Verlauf 2020 Am 25. Februar 2020 wurde ein im Kanton Tessin wohnhafter 70-Jähriger positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Am 27. Februar wurden sieben weitere positiv getestete Personen in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Genf, Graubünden, Tessin, Waadt und Zürich gemeldet. Alle Personen waren kurz zuvor in Italien gewesen. Per 29. Februar zählte man insgesamt 45 positiv auf SARS-CoV-2 Getestete., abgerufen am 6. Juni 2020.

Am 5. März wurde in der Schweiz der erste Todesfall in Verbindung mit COVID-19 vermeldet: eine 74-Jährige mit einer chronischen Vorerkrankung aus dem Kanton Waadt, am 8. März der zweite Todesfall. Im Bruderholzspital starb am 11. März jemand in Verbindung mit COVID-19 mit verschiedenen chronischen Vorerkrankungen. Der Uri war als letzter Kanton vom Virus betroffen. Im Kanton Zürich verstarb am 15. März ein 88-Jähriger mit Vorerkrankungen. gleichentags im Kanton Bern die erste Person.

Per 31. März zählte man insgesamt 18'979 Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden waren. Mehrere positive Ergebnisse bei derselben Person – sowie falsch-positive Resultate – waren allerdings möglich.

Per 1. April 2020 belief sich die Anzahl der durchgeführten Tests auf SARS-CoV-2 auf insgesamt rund 139'000; davon fiel das Resultat bei 15 % der Tests positiv aus. Die Altersspanne der positiv getesteten Personen in der Schweiz und in Liechtenstein betrug 0 bis 102 Jahre, im Median 53 Jahre; das heisst 50 % der Patienten waren jünger, 50 % älter als 53 Jahre; 48 % waren Männer, 52 % Frauen. Es gab deutlich mehr Erwachsene mit positivem Befund als Kinder. Die Anzahl der im Zusammenhang mit COVID-19 verzeichneten Todesfälle belief sich auf 276 Männer und 156 Frauen. Die Altersspanne betrug 32 bis 101 Jahre und der Altersmedian lag bei 82,5 Jahren.

Gemäss dem Situationsbericht zur epidemischen Lage in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein des BAG belief sich per 1. Juli 2020 die Anzahl der durchgeführten Tests auf SARS-CoV-2 auf insgesamt rund 584'000; davon fiel das Resultat bei 6,5 % der Tests positiv aus. In der Woche 25 waren 13, in Woche 26 zehn Patienten hospitalisiert. Die Anzahl der im Zusammenhang mit COVID-19 verzeichneten Todesfälle belief sich in diesen beiden Wochen auf drei Personen.Situationsbericht zur epidemiologischen Lage in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein – Woche 27 (29.06.-05.07.2020)

Per 31. August zählte man insgesamt 41'829 positiv auf SARS-CoV-2 Getestete; bei knapp 1 Mio. PCR-Tests.Situationsbericht zur epidemiologischen Lage in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein - Woche 36 (31.08.-06.09.2020) Per 30. September zählte man insgesamt 53'885 positiv auf SARS-CoV-2 Getestete; bei knapp 1,4 Mio. PCR-Tests.Situationsbericht zur epidemiologischen Lage in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein - Woche 40 (28.09.-04.10.2020) Per 31. Oktober zählte man insgesamt rund 136'000 positiv auf SARS-CoV-2 Getestete; bei rund 1,9 Mio. PCR-Tests.Situationsbericht zur epidemiologischen Lage in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein - Woche 44 (26.10-01.11.2020)

Statistik

Gemäss den Zahlen des Bundesamts für Statistik starben in der Schweiz von 2020 bis 2022 19'365 Menschen an COVID-19, was 21 Toten auf 10'000 Einwohnern entspricht.

Strategische Grundlagen der GDK und des EDI-BAG Per 22. Oktober 2020 veröffentlichte das BAG Strategische Grundlagen zur COVID-19-Bewältigung.Strategische Grundlagen zur COVID-19-Bewältigung Website des BAG. Abgerufen am 4. Januar 2021. Die definierten Massnahmen haben das Ziel, das Risiko zu vermindern, dass die Infektionen in vulnerable Bevölkerungsgruppen überschwappen. Das Ziel ist nicht, die Bevölkerung generell vor einer Infektion zu schützen. Vielmehr sollen die Massnahmen die Auswirkungen der Epidemie auf die (öffentliche) Gesundheit (schwere Erkrankungen, Todesfälle, Überlastung des Gesundheitswesens) und die Wirtschaft mindern.

Gesetzliche Grundlagen Covid-19-Gesetz

Die Bundesversammlung beschloss am 25. September 2020 das Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz), hat es als dringlich erklärt und auf den 26. September 2020 in Kraft gesetzt.

Es war das erste Mal seit dem Zweiten Weltkrieg, dass der Bundesrat längere Zeit mit Notrecht regierte. Die Befugnisse laut der Bundesverfassung erlauben der Landesregierung, unmittelbar zu beschliessen, was sie für notwendig erachtet, um «schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen». Der Bundesrat konnte somit handeln, ohne Parlament, Kantone und Volk einzubeziehen. Mit dem vom Parlament am 25. September 2020 beschlossenen Covid-19-Gesetz wurde die Anwendung von Notrecht beendet und die normale demokratische Kompetenzordnung wieder hergestellt.

Volksabstimmungen Der Verein Freunde der VerfassungFreunde der Verfassung, verfassungsfreunde.ch lancierte das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz. Am 12. Januar 2021 wurden über 86'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Nach Überprüfung der Gültigkeit der Unterschriften wurde durch die Bundeskanzlei eine Verfügung über das Zustandekommen des Referendums erlassen (nach BPR), und der Bundesrat legte das Datum der Volksabstimmung auf den 13. Juni 2021 fest.Abstimmungsvorlagen für den 13. Juni 2021 Für das Covid-19-Gesetz sprachen sich alle Parteien aus (Ja-Parole), mit Ausnahme der EDU (Nein-Parole) und der SVP (Stimmfreigabe). Im Falle eines Erfolges des Referendums wäre das Covid-19-Gesetz am 26. September 2021 ausser Kraft gesetzt worden (siehe Dringliche Bundesgesetze). 60,2 % der Stimmbürger sprachen sich für das Gesetz aus, 39,8 % votierten gegen das Gesetz. Die Stimmbeteiligung lag bei hohen 59,6 %.swissinfo.ch Stimmvolk heisst Covid-19-Gesetz gut

Am 28. November 2021 wurde über die dringlich erklärte Änderung des «Covid-Gesetzes» vom 19. März 2021 abgestimmt. Am 8. Juli 2021 reichten drei Referendumskomitees insgesamt 74'469 Unterschriften ein. Nebst dem «Covid-Zertifikat» kritisierten die Komitees die Machtausweitung des Bundesrates.swissinfo: Das Covid-Zertifikat kommt an die Urne Das Referendum scheitert; die Gesetzesänderung wurde vom Volk mit 62,01 % der Stimmen angenommen.

Die Geltungsdauer der meisten Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes war auf den 31. Dezember 2022 befristet. Weil die weitere Entwicklung nach diesem Zeitpunkt schwer abschätzbar erschien und man weitere Wellen nicht ausschloss, beschloss das Parlament am 16. Dezember 2022 eine dringlich erklärte befristete Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes, insbesondere auch der gesetzlichen Grundlage für das Covid-Zertifikat, bis zum Sommer 2024. Dagegen ergriff der Verein Mass-voll! das Referendum; dieses kam mit 56'184 gültigen Unterschriften zustande. Die Gesetzesänderung wurde in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 mit 61,9 % der Stimmen angenommen.

Eine weitere Unterschriftensammlung verfehlte das Ziel, womit die Initiative zur Einrichtung eines Sondergerichts zur Untersuchung der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-Pandemie nicht zustande kam.Initiative von Massnahmengegnern ist gescheitert, Tages-Anzeiger, 20. August 2024

Siehe auch Epidemiengesetz (EpG) Rechtliche Grundlagen in Weblinks unten

Meldepflicht In der Schweiz existiert eine Meldepflicht. Diese folgt aus dem Epidemiengesetz der Schweiz in Verbindung mit der Epidemienverordnung und der Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen Nach der Verordnung des EDI müssen Ärzte einen klinischen Verdacht und die Veranlassung einer erregerspezifischen Labordiagnostik und den nötigen epidemiologischen Zusammenhang melden. Nach der Verordnung des EDI müssen Labore einen positiven und negativen Befund (also Nachweis) melden. Das Bundesamt für Gesundheit hat hierzu Verdachts-, Beprobungs-, Meldekriterien veröffentlicht.

Chronologie der Reaktionen und Massnahmen

Risikogebiete Da in fast allen Regionen der Welt das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 bestünde, definierte das BAG vom 9. März bis zum 30. Juni 2020 keine Gebiete als Risikogebiete. Ab 1. Juli 2020 wurden eine Zeitlang wieder laufend Listen mit «Staaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko» veröffentlicht (siehe oben), auf die später wieder verzichtet wurde.

Auswirkungen

Wirtschaft