Ein Söldner ist eine gegen Bezahlung (Sold) angeworbene in einem bewaffneten Konflikt und in einem fremden Staat kämpfende Person. Die Tätigkeit als Söldner wird meist im Rahmen eines zeitlich befristeten Vertrags ausgeführt. Ein Verband von Söldnern wird als Söldnerheer bezeichnet. Söldnerheere sind kein Teil der Streitkräfte, dies unterscheidet sie von Freiwilligenverbänden und damit auch von Fremdenlegionen.

Das Söldnerwesen oder Söldnertum war bereits in der Antike sehr verbreitet. Es prägte vom Mittelalter bis zur Dreißigjährigen Krieg das europäische Militärwesen. Söldner wurden mit der Einführung stehender Heere ab dem 16. Jahrhundert, der Volksheere seit der Französischen Revolution und schließlich der allgemeinen Wehrpflicht im 19. Jahrhundert immer seltener. Nach dem Zweiten Weltkrieg kämpften Söldner wieder verstärkt u. a. in den Kriegen und Bürgerkriegen in Afrika, Asien und auf dem Balkan, oft im Rahmen privater Sicherheits- und Militärunternehmen.

Während Zivilisten und Kombattanten durch die Genfer Konventionen geschützt werden, sind Söldner von diesem Schutz ausdrücklich ausgenommen.

Definition Eine Legaldefinition des Söldners findet sich in Artikel 47 des ersten Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte, den Genfer Konventionen:

Nach Artikel 47 müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein:

a. wer im Inland oder Ausland zu dem besonderen Zweck angeworben ist, in einem bewaffneten Konflikt zu kämpfen,

b. wer tatsächlich unmittelbar an Feindseligkeiten teilnimmt,

c. wer an Feindseligkeiten vor allem aus Streben nach persönlichem Gewinn teilnimmt und wer von oder im Namen einer am Konflikt beteiligten Partei tatsächlich die Zusage einer materiellen Vergütung erhalten hat, die wesentlich höher ist als die den Kombattanten der Streitkräfte dieser Partei in vergleichbarem Rang und mit ähnlichen Aufgaben zugesagte oder gezahlte Vergütung,

d. wer weder Staatsangehöriger einer am Konflikt beteiligten Partei ist noch in einem von einer am Konflikt beteiligten Partei kontrollierten Gebiet ansässig ist,

e. wer nicht Angehöriger der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei ist und

f. wer nicht von einem nicht am Konflikt beteiligten Staat in amtlichem Auftrag als Angehöriger seiner Streitkräfte entsandt worden ist.

In Art. 1 Abs. 1 der Konvention zur Eliminierung des Söldnerwesens in Afrika findet sich eine nahezu identische Definition. Diese Konvention hat aber nur regionale Bedeutung.

Neben dieser juristischen Definition werden umgangssprachlich alle Personen als Söldner bezeichnet, deren Hauptmotivation für die Teilnahme an einem bewaffneten Konflikt das Streben nach persönlichem Gewinn ist, unabhängig von ihrem tatsächlichen rechtlichen Status. Ein Anführer, der eine Gruppe von Söldnern persönlich befehligt und eigene Pläne zu seinem Nutzen verfolgen kann, kann als Söldnerführer bezeichnet werden.

Söldner und das Kriegsvölkerrecht Während ausländische Freiwillige, die als reguläre Soldaten dienen, Kombattantenstatus genießen, werden Söldner nach dem Kriegsvölkerrecht nicht als Kombattanten betrachtet und haben daher nicht den Anspruch auf den Status des Kriegsgefangenen (vgl. Art. 47 Abs. 1 I. Zusatzprotokoll). Gefangene Söldner sind dem Kriegsrecht nach daher als gewöhnliche Zivilisten zu behandeln, die illegalerweise an einem bewaffneten Konflikt teilgenommen haben. Sie können für die Teilnahme am bewaffneten Konflikt nach nationalem Recht schwer bestraft werden. Nach dem Recht ihres jeweiligen Herkunftslandes können sie aufgrund des Militärdienstes für einen fremden Staat bestraft werden – und sie können ihre Staatsangehörigkeit verlieren. Ferner können sie als nicht völkerrechtlich anerkannte Kombattanten im Falle ihrer Gefangennahme durch die gegnerische Kriegspartei nach deren nationalem Strafrecht (z. B. auch wg. Mord) verurteilt werden.

So stellt auch der Dienst in der französischen Fremdenlegion – deren Angehörige allerdings genaugenommen keine Söldner, sondern reguläre Angehörige der französischen Streitkräfte sind – für Österreicher und Schweizer nach dem Gesetz eine Straftat dar.

Österreich In Österreich ist es für Staatsangehörige gesetzlich verboten, für ein anderes Land Kriegsdienst zu leisten. Viele Österreicher, die nach ihrem Söldnerdienst in den Jugoslawienkriegen der 1990er Jahre wieder in die Heimat kamen, fanden sich vor dem Strafgericht wieder und wurden teilweise zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Zusätzlich kann einem Österreicher, der für ein anderes Land Kriegsdienst leistet, die österreichische Staatsbürgerschaft unwiderruflich entzogen werden.

Deutschland In Deutschland ist es strafbar, deutsche Staatsangehörige „zugunsten einer ausländischen Macht“ „zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung“ anzuwerben ( StGB). Ferner riskiert ein Deutscher den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn er ohne Zustimmung des Bundesverteidigungsministeriums in einen bewaffneten Verband eines Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er ebenfalls besitzt ( StAG).

Schweiz In der Schweiz ist es für Staatsangehörige gesetzlich verboten, für ein anderes Land ohne Erlaubnis des Bundesrates Kriegsdienst zu leisten.Art. 94 Militärstrafgesetz Ein Sonderfall sind Doppelbürger oder die Päpstliche Schweizergarde.

USA Nach dem Recht der USA (Neutrality Act) riskiert ein US-Bürger, der sich in einem fremden Land zum Militärdienst zur Verfügung stellt, den Verlust der Staatsbürgerschaft. Viele Länder haben ähnliche Gesetze, so dass ein Söldner meist den Verlust seiner Heimat-Staatsbürgerschaft riskiert und zu einer staatenlosen Person werden kann.

Internationale Konvention gegen das Söldnerwesen Darüber hinaus verabschiedete das Plenum der Vereinten Nationen am 4. Dezember 1989 die Internationale Konvention gegen die Rekrutierung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern. vom 4. Dezember 1989, in Kraft getreten am 20. Oktober 2001, engl. Bisher (Stand: November 2020) sind ihr 37 Staaten beigetreten, zuletzt Armenien am 23. November 2020.

Seit 2005 besteht die UN-Arbeitsgruppe betreffend Einsatz von Söldnern.

Geschichte Alte Welt Schon im Altertum wurden Söldnertruppen eingesetzt. König David hatte Söldner, Krether und Plether waren die Leibwachen des Königs.Martin van Creveld: Die Söldnerheere sind zurück. In: die ZEIT In den assyrischen Armeen dienten zahlreiche fremde Soldaten, teils unfreiwillig als Teil des Tributs ihrer Heimatstädte,A. Fuchs: War das Neuassyrische Reich ein Militärstaat? In: B. Meißner et al. (Hrsg.): Krieg – Gesellschaft – Institutionen: Beiträge zu einer vergleichenden Kriegsgeschichte. Akademie-Verlag, Berlin 2005, S. 38 teils als Söldner.Y. Kaplan: Recruitment of foreign soldiers into the Neo-Assyrian army during the reign of Tiglath-pileser III. In: M. Cogan, D. Kahn (Hrsg.): Treasures on Camels' Humps: Historical and literary Studies from the Ancient Near East presented to Israel Ephʻal. Magnes Press, Jerusalem 2008, S. 135–152 Griechische Söldner sind aus Ägypten bekannt. Griechische Hopliten kämpften regelmäßig in Diensten der Achämeniden und bildeten oft den Kern von persischen Armeen (vgl. Xenophon, Anabasis). Agesilaos II. von Sparta kämpfte mit seinen Truppen für Sold mehrfach gegen die persischen Großkönige. Bei den antiken Kelten war es üblich, dass sich überschüssige Söhne neues Land suchten und sich als Söldner verdingten. Der karthagische Feldherr Hannibal benutzte tausende keltische Söldner bei seinem Einfall in Oberitalien während des Zweiten Punischen Krieges (218–201 v. Chr.). Sie machten den gesamten Kern seiner Armee aus.Helmut Birkhan: Kelten. Versuch einer Gesamtdarstellung ihrer Kultur. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1997, ISBN 3-7001-2609-3.

Söldner in der europäischen Geschichte mini|Schweizer Reisläufer überqueren die Alpen (Diebold Schilling der Jüngere) Söldner existierten bereits im 11. Jahrhundert. Söldnerheere wie z. B. die Brabanzonen und die Armagnaken tauchten im Spätmittelalter auf, als es sich erwies, dass disziplinierte Söldner in der Schlacht den Rittern überlegen waren, obwohl letztere im Zweifel tapferer kämpften. Besonders augenfällig wurde das in der Schlacht von Crécy. Das Söldnerwesen setzte sich in Europa seit dem 14. Jahrhundert allmählich und regional mit unterschiedlichem Tempo gegenüber dem feudalen Kriegswesen durch. Die alten Lehensheere wurden durch Söldnertruppen ersetzt, was zum Ende des RitterdienstesVgl. auch Rainer Wohlfeil: Ritter – Söldnerführer – Offizier. Versuch eines Vergleiches. In: Arno Borst (Hrsg.): Das Rittertum im Mittelalter (= Wege der Forschung. Band 349). Darmstadt 1976, S. 315–348; auch in Festschrift Johannes Bärmann. Teil 1 (= Geschichtliche Landeskunde. Veröffentlichungen des Instituts für geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz. Band 31). Wiesbaden 1966, S. 45–70. führte und damit auch zu einem wirtschaftlichen Niedergang des Adels. Ausschlaggebend war die Durchsetzung der Geldwirtschaft.

Die Einführung von Söldnerheeren stellte den mittelalterlichen Personenverbandsstaat vor große finanzielle Herausforderungen. Die Söldner rekrutierten sich meist aus den städtischen und ländlichen Unterschichten. Dies konnten überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen und arbeitslose Bergarbeiter sein. Söldneranführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren und deren Gefolge, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, stets aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. In italienischen Stadtstaaten etablierte sich als Söldneranführer bzw. Militärunternehmer im späten Mittelalter der Typus des Condottiere.Vgl. auch Peter Blastenbrei: Die Sforza und ihr Heer. Studien zur Struktur-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Söldnerwesens in der italienischen Frührenaissance (= Heidelberger Abhandlungen zur Mittleren und Neueren Geschichte. Neue Folge, Band 1). Heidelberg 1987; zugleich (Kurzfassung von) Philosophische Dissertation, Heidelberg 1986. Fremde Bewaffnete verstärkten die eigene militärische Schlagkraft, mussten aber nicht dauerhaft unterhalten werden. Ein Problem stellten die entlassenen Söldner dar, weil sie weder Abfindungen noch Altersruhegelder erhielten; häufig schlossen sie sich zu Räuberbanden zusammen und machten die Straßen unsicher.

Schweizer Söldner, sogenannte Reisläufer, galten bis ins 16. Jahrhundert als besonders effektive Kampfkräfte, bis ihre Formationen durch Artillerie, die in dieser Zeit entwickelt wurde, verwundbar wurden. Die päpstliche Schweizergarde entstammt noch dieser Tradition.

Die deutschen Landsknechte begannen gegen die Schweizer nach der Schlacht bei Marignano, als in vielen Gegenden der Schweiz die Reisläuferei erschwert oder gar verboten wurde, zu konkurrieren, und wurden eine gefragte Truppe des späten 15. und des 16. Jahrhunderts. Sie wurden von allen Mächten Europas angeheuert und konnten – wie vormals die Schweizer – mitunter die Seiten wechseln. „Niederländische“ Landsknechte waren aus Norddeutschland angeworbene, „oberländische“ aus Bayern, Schwaben und Österreich. Der Dreißigjährige Krieg wurde von allen Kriegsparteien hauptsächlich mit Söldnern ausgefochten.