Als Überzahn wird das normalerweise ungewollte Nicht-Fluchten der Oberflächen zweier nebeneinander gelegter plattenförmiger Körper bezeichnet.Baunetzwissen: Überzähne Es handelt sich um eine Höhendifferenz bzw. einen Kantenstand zwischen zwei benachbarten Belagsbauteilen.Glossar des Sachverständigenvereins euroFEN abgerufen am 18. Februar 2026 Beispiele sind die nebeneinander verlegten Fliesen und Parkett- oder andere Holzteile im Tischlergewerbe. Im Maschinen- und Fahrzeugbau können nichtfluchtende Schiebe- oder Fahrbahnen einen Überzahn aufweisen, wenn sie aus einzelnen Bahnteilen zusammengesetzt sind.
Weblinks euroFEN Merkblatt Nr. 1 "Überzähne bei Fliesen- und Plattenbelägen" (Stand 2019), Sachverständigenkreis euroFEN, Raesfeld
Siehe auch Überbiss Hyperdontie (Zahnmedizin)
Einzelnachweise
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