Das Amtsgericht Karlstadt war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Karlstadt.

Geschichte Karlstadt wurde im Jahr 1804 Sitz eines Landgerichts älterer Ordnung. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht zu Karlstadt errichtet. Übergeordnete Instanz war das Landgericht Würzburg. Im Jahre 1973 wurde das Amtsgericht in das Amtsgericht Gemünden am Main eingegliedert.

Literatur

Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 376)

Karlstadt Kategorie:Organisation (Karlstadt) Kategorie:Geschichte (Landkreis Main-Spessart) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1973