Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (abgekürzt: USt-IdNr. in DeutschlandDie Abkürzung ist uneinheitlich. Das Bundeszentralamt für Steuern verwendet USt-IdNr. Auch USt-Id-Nr., USt-ID-Nr. oder USt-ID finden in der Literatur Verwendung. Vereinzelt wird der Bindestrich in der Abkürzung auch weggelassen. Im deutschen Umsatzsteuergesetz wird der Begriff nicht abgekürzt, sondern immer ausgeschrieben., UID in Österreich) ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Rechtsträgers, der am umsatzsteuerlichen Waren- oder Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union (EU) teilnimmt. Das Vereinigte Königreich wurde vom EU-Austritt bis zum 31. Dezember 2020 noch wie ein EU-Mitglied behandelt, seit 1. Januar 2021 wird nur noch Nordirland wie ein EU-Mitglied behandelt.

Ziel und Nutzen Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient zur Abwicklung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Sie wird daher von jedem Unternehmer benötigt, der innerhalb des Gebiets der Europäischen Union am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten teilnimmt.

Eine Lieferung in ein anderes Mitgliedsland ist von der Umsatzsteuer befreit (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung), wenn die Lieferung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers kann mit Hilfe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer überprüft werden. In diesem Fall wird die Besteuerung in das Empfängerland verlagert (Bestimmungslandprinzip).

Bei sonstigen Leistungen an Unternehmer in der EU ermöglicht eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, den Besteuerungsort in den Mitgliedstaat des Leistungsempfängers zu verlagern. Der Leistungsempfänger hat im Wege des sogenannten Reverse-Charge-Verfahrens (in Deutschland: Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nach ) die Leistung dort zu versteuern.

Bestätigung Mit der am 16. Dezember 1991 vom Rat verabschiedeten Richtlinie 91/680/EWG, in der ab 1. Januar 1993 geltenden Fassung, wurden im Rahmen der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes die Steuergrenzen (Einfuhrumsatzsteuern)Vgl. DER RAT DER EUROPAISCHEN GEMEINSCHAFTEN (1991): RICHTLINIE DES RATES vom 16. Dezember 1991 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77 / 388 / EWG im Hinblick auf die Beseitigung der Steuergrenzen ( 91 / 680 / EWG) "Die Verwirklichung des Binnenmarktes setzt die Beseitigung der Steuergrenzen zwischen den Mitgliedstaaten voraus; daher müssen die Besteuerung bei der Einfuhr und die Steuerbefreiung bei der Ausfuhr im Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten endgültig abgeschafft werden." und Grenzkontrollen beseitigt.Vgl. Michael Langer (1992): Die „neue” 6. EG-Richtlinie: Umsatzsteuerliche Übergangsregelung im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes ab 1.1.1993, in NWB Nr. 19 vom 04.05.1992 Beilage Seite 1. Zur Sicherung des Steueraufkommens wurde das sogenannte Umsatzsteuer-Kontrollverfahren entwickelt, welches der korrekten Anwendung von umsatzsteuerlichen Regelungen im europäischen Binnenmarkt dient, indem ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Bestätigungsverfahren auf deren Gültigkeit geprüft werden können.

Jeder Mitgliedstaat bestätigt auf elektronischem Weg den Namen und die Anschrift der Person, der die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde, im Einklang mit seinen nationalen Datenschutzbestimmungen.Vgl. Artikel 31 II VO (EU) 904/2010 Ob eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist, kann durch das MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission geprüft werden.MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen KommissionVgl. Artikel 31 VO (EU) 904/2010: Die zuständigen Behörden jedes Mitgliedstaats gewährleisten, dass Personen, die an innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen oder innergemeinschaftlichen Dienstleistungen beteiligt sind, und nichtansässige steuerpflichtige Personen, die Dienstleistungen erbringen, für die Zwecke solcher Umsätze auf elektronischem Weg eine Bestätigung der Gültigkeit der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer einer bestimmten Person sowie des damit verbundenen Namens und der damit verbundenen Anschrift erhalten können. Bei Zweifeln an der Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine qualifizierte Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu richten, das mitteilt, ob die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist und dem angegebenen Unternehmer zuzuordnen ist.Vgl § 18e UStG Dies betrifft ausläBestätigungsseite des Bundeszentralamt für Steuern; abgerufen am 10. November 2013

Es gibt auch die Möglichkeit, sich mehrere Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Anfrage bestätigen zu lassen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese Angebote von privaten, teilweise nicht eindeutig identifizierbaren Anbietern stammen.Seite zur Bestätigung von mehreren Umsatzsteueridentifikationsnummern; abgerufen am 10. November 2013 Die deutsche Rechtsprechung hat bisher nur Fälle zum Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zu entscheiden gehabt, bei denen eine Bestätigung des Bundeszentralamts für Steuern vorlag.vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.8.2011, Aktenzeichen V R 3/10. In: juris.bundesfinanzhof.de, RdNr. 1; abgerufen am 22. Dezember 2013; FG Hamburg, Urteil vom 28. Februar 2012, Aktenzeichen 5 K 10/10. In: BeckRS 2012, 95066.

Erteilung Deutschland In Deutschland wird Unternehmern im umsatzsteuerlichen Sinne ( Abs. 1 Satz 1 UStG) sowie juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind ( UStG), eine USt-IdNr. auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt ( Umsatzsteuergesetz (UStG)).Informationen zur USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern Der Antrag kann direkt online gestellt werdenFormularmanagementsystem der Bundesfinanzverwaltung oder an das zuständige Finanzamt.

Österreich In Österreich vergibt nach Art. 28 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) das Finanzamt die UID automatisch an Unternehmer, die dort Lieferungen oder sonstige Leistungen mit Recht auf Vorsteuerabzug erbringen.Melhardt/Tumpel, Umsatzsteuergesetz, Art 28 Rz 3.

Aufbau der Identifikationsnummer Informationen zum Aufbau der USt-IdNrn. in den EU-Mitgliedstaaten sind auf Internet-Adresse des Bundeszentralamt für Steuern abrufbarDownloadbereich/Formulare/Merkblätter, auf bzst.deVgl. BMF (2024): Abschn. 18e.2 UStAE Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in den EU-Mitgliedstaaten

Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beginnen immer mit einem Präfix bestehend aus zwei Großbuchstaben des EU-Ländercodes. Dieser Code wird meistens aus dem zweistelligen ISO-3166-Alpha-2-Ländercode desjenigen EU-Landes gebildet, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Ausnahme davon ist Griechenland, wo als Präfix EL verwendet wird, also der ISO-639-1-Code für die griechische Sprache, anstatt des ISO-3166-Alpha-2-Ländercodes für Griechenland, welcher GR lautet (siehe hierzu auch weiter unten den Abschnitt Trivia).

Darauf folgen 2 bis 12 alphanumerische Zeichen, deren Gültigkeit durch Prüfziffernverfahren bzw. durch ein anderes Fehlererkennungsverfahren (z. B. die dänische, britische oder portugiesische UID) sichergestellt wird.Die Berechnung der Prüfziffer der USt-IdNr. für verschiedene Länder wird z. B. hier erklärt.Information über die Konstruktionsregeln der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (UID) (PDF; 74 kB) Webseite des Bundesministeriums für Finanzen (Österreich), Stand November 2020, abgerufen am 23. August 2022. In Deutschland wird die Prüfziffer nach ISO/IEC 7064, MOD 11,10 berechnet.

Die USt-IdNr. eines in Deutschland ansässigen Unternehmens beginnt also immer mit DE. Österreichische UID beginnen nach dem AT-Präfix immer mit dem Buchstaben U. Dies führt oft zu Verwirrung, denn auch wenn jede österreichische UID-Nr. mit ATU anfängt, ist das Länderkürzel für Österreich AT und somit zweistellig.

Die Europäische Kommission macht keine verbindlichen Angaben zum Format der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, weist aber eine Tabelle als Information aus.FAQ (englisch) Allerdings stellte das österreichische Bundesministerium für Finanzen 2008 eine den Vorgaben der EU-Kommission entsprechende Liste mit Konstruktionsregeln für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zur Verfügung.

ISO 3166 Land Code Beschreibung Bezeichnung im Land Abkürzung AT Österreich ATU9999999p Das erste Zeichen nach dem Präfix ist immer ein 'U', danach Block mit 8 Ziffern. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ATU-Nummer oder UID-Nummer UID BE Belgien BE099999999p bzw. BE999999999p Block mit 10 Ziffern, alte neunstellige Nummern werden durch Voranstellen der Ziffer 0 ergänzt.Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den EU-Mitgliedstaaten, Bundeszentralamt für Steuern (Deutschland) Numéro de TVA / BTW-nummer / Mehrwertsteuernummer N° TVA / BTW-nr. / MwSt.-Nr. BG Bulgarien BG99999999p bzw. BG901231001p Block mit 9 oder 10 Ziffern (civil number)Integrated Information System for Demographic Statistics 'ESGRAON-TDS' in Bulgaria, auf demographic-research.org Danyk dobawena stoinost (данък добавена стойност)Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer aus aller Welt, auf die-mehrwertsteuer.de DDS (ДДС) CY Zypern CY50999999L Block mit 9 Zeichen, die letzte Stelle muss ein Buchstabe sein. C1 : 0, 1, 3, 4, 5 or 9. C1 C2 darf nicht „12“ sein. Foros prostithemenis axias FPA CZ Tschechien CZ8999999p,CZ69999999p,CZ901231999p Block mit entweder 8, 9 oder 10 Ziffern daňové identifikační číslo DIČ DE Deutschland DE99999999p Block mit 9 Ziffern Umsatzsteuer-Identifikationsnummer USt-IdNr. DK Dänemark DK99999999 Block mit 8 Ziffern, die Prüfziffer ist immer 0 und wird daher weggelassen. Momsregistreringsnummer SE-Nr. EE Estland EE99999999p Block mit 9 Ziffern Käibemaksukohustuslase registreerimisnumber KMKR nr GR Griechenland EL99999999p Präfix aus EL, dem ISO 639-1-Code für die Griechische Sprache, gefolgt von einem Block mit 9 Ziffern, welcher identisch ist mit der Steuernummer des Unternehmens, der Α.Φ.Μ. (AFM). Sollte die Steuernummer älter sein und noch nicht eine Länge von 9 Ziffern aufweisen, werden führende Nullen zwischen EL und der Steuernummer eingefügt. Die letzte Ziffer ist eine in der Α.Φ.Μ. enthaltene Prüfziffer. – Anm.: Aufgrund der Abweichung zwischen dem Länderkürzel GR und dem Sprachkürzel EL sind Onlinehändler anzutreffen, welche fälschlicherweise bei der Überprüfung der ID das Präfix GR erwarten und korrekte IDs mit dem Präfix EL als ungültig ansehen. Αριθμός Μητρώου Φ.Π.Α.ec.europa.eu: Πίνακας δομής των αριθμών μητρώου ΦΠΑ <keine> ES Spanien ESX9999999L Block mit 9 Zeichen. Das erste und letzte Zeichen sind alphanumerisch, aber sie dürfen nicht beide numerisch sein. Nach „ES“ folgt der CIF (Código de Identificación Fiscal) oder bei Freiberuflern (Autónomos) der NIF (Número de Identidad Fiscal). Impuesto sobre el valor añadido Número IVA FI Finnland FI9999999p Block mit 8 Ziffern Y-tunnus ALV-NRO FR Frankreich FRLL999999999 FRL9999999999 FR99999999999 Block mit elf, nur Ziffern bzw. die erste und/oder die zweite Stelle kann ein Buchstabe sein