mini|Piktogramm für Zoll, das als eines der sogenannten „DOT-Piktogramme“ vom American Institute of Graphic Arts entworfen wurde und im Reiseverkehr häufig Verwendung findet mini|Zollkreuzer Glückstadt vor dem Deutschen Zollmuseum in Hamburg mini|hochkant=.65|Uniform einer römischen Zollwache (beneficarius) – Rekonstruktion mini|hochkant|Carl Spitzweg: Zollrevision (Päpstliche Zollwache), um 1880 mini|Deutscher Zoll am Col de la Schlucht, vor 1914

Als Zoll (Plural Zölle, althochdeutsch zol ‚Abgabe‘, entlehnt aus mittellateinisch toloneum, von lateinisch teloneum, dieses letztlich zu altgriechisch telos ‚Ziel, Ende‘Kluge. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. 25. Auflage. De Gruyter, Berlin/Boston 2012, S. 1014.) bezeichnet man eine Abgabe, die beim physischen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze gezahlt werden muss.

Zölle sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung. Nicht zu verwechseln ist der Zoll mit der Einfuhrumsatzsteuer (die der Umsatzsteuer entspricht, die auch im Inland zu jedem Nettopreis hinzugerechnet wird). Der Zoll ist ein Instrument der Außenhandelspolitik. Eine historische Form ist der Wegezoll. Die Berufsbezeichnung lautet Zöllner.

Zölle werden heute überwiegend kritisch gesehen, weil sie den internationalen Warenhandel behindern und im Rahmen der Theorie der komparativen Kostenvorteile zu einem Wohlfahrtsverlust führen. Im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens wurden seit 1947 die Zollsätze weltweit deutlich gesenkt und haben an Bedeutung verloren. Allerdings sind nach dem GATT Zölle allen anderen Maßnahmen vorzuziehen, wie etwa Mengenbeschränkungen (Quoten) oder Subventionen. Zölle haben den Vorteil, dass die ökonomischen Auswirkungen relativ einfach zu bemessen sind. Nach dem Meistbegünstigungsprinzip müssen alle Vorteile, Vergünstigungen, Vorrechte oder Befreiungen, die ein Staat für eine Ware gewährt, unverzüglich und bedingungslos für alle gleichartigen Waren aus allen Ländern gewährt werden. Bei der Festlegung der Höhe der Zölle darf also nicht zwischen den Handelspartnern unterschieden werden, sondern nur zwischen den Waren. Ausnahmen sind allerdings möglich, beispielsweise gegenüber Entwicklungsländern oder innerhalb einer Zollunion.

Besonders der Einnahmezweck (Fiskal- oder Finanzzoll) ist immer weiter in den Hintergrund getreten. Im Vordergrund steht heute die Funktion des Zolls zum Schutz ausgewählter inländischer Wirtschaftszweige (Schutzzoll). Der Erziehungszoll soll neue Industrien eines Landes durch einen Zoll schützen, wobei der Zoll in dem Maße abgebaut werden soll, wie die Industrien an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen. Als Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme können auch Strafzölle (Retorsionszölle) erhoben werden.

Weiterhin gibt es die Unterscheidung nach der Bemessungsgrundlage. Spezifische Zölle werden pro Mengeneinheit eines Gutes erhoben, etwa nach Masse, Volumen oder Stückzahl. Wertzölle sind ein Prozentsatz vom Preis des Gutes, Mischzölle beinhalten beide Instrumente.

In Staaten mit hohem Anteil einer informellen Wirtschaft (vielen unterentwickelten Ländern) werden vom Staat wenig Verkehrs- und Verbrauchssteuern eingenommen und im Verhältnis mehr Zolleinnahmen. Ein Abbau von Zöllen schwächt daher die Steuereinnahmen und die Finanzkraft dieser Länder, führt zum vermehrten Import von Waren und zu einer negativen Außenhandelsbilanz. Beim Import von (vor allem) Agrarprodukten ohne Schutzzoll stehen lokale Kleinproduzenten im Wettbewerb mit Produzenten aus Industrieländern, deren Produkte (wie von der EU und USA) oft noch zusätzlich subventioniert werden.

Geschichte mini|Durchschnittliche Zollsätze von Frankreich, dem Vereinigten Königreich und den USA Zölle existieren schon sehr lange, schon im Altertum und im Mittelalter wurden sie meist in Form von Geleitzöllen – vergleichbar einer Maut – erhoben, wobei der Kaiser immer mehr Hoheitsrechte an Territorialherren (und damit die einzelnen Städte) verlor. Erstmals 1074 wird in einer – im Übrigen in Latein verfassten – Urkunde König Heinrich IV. der deutschsprachige Begriff „zol“ verwendet.Gerold Bönnen: „… würdiger als alle Bürger irgendeiner Stadt“. 950 Jahre Urkunde König Heinrichs IV. für Worms 1074–2024. Wernersche Verlagsgesellschaft, Worms 2023. ISBN 978-3-88462-414-2, S. 42. Im Zeitalter des Merkantilismus wurden Zölle gezielt als wirtschaftspolitische Maßnahme zum Schutz der Zahlungsbilanz und der inländischen Produzenten eingesetzt. Prohibitivzölle sollten überhaupt die Einfuhr ausländischer Produkte unterbinden, Erziehungszölle den Aufbau der eigenen Industrie fördern und Schutzzölle diese vor den (billiger produzierenden) ausländischen Konkurrenten schützen.

Seit 1947 wurden die Zölle weltweit im Rahmen des GATT deutlich abgebaut. Seit 1995 geschieht dies im Rahmen der Welthandelsorganisation.

Seit Donald Trump Präsident der USA ist und die Erhebung von Zöllen als zentrales Mittel der Politik wiederentdeckt hat, streiten die Anhänger des Freihandels und Protektionisten wieder heftig über den richtigen Weg zu mehr Wohlstand.Jan-Otmar Hesse: Zölle rauf! Zölle runter! In: Die Zeit, 24. Juli 2025, S. 33.

Einfuhr-, Durchfuhr- und Ausfuhrzoll Allgemeines mini|hochkant|TIR-Tafel, bspw. an einem Lastwagen

Unterschieden wird zwischen Einfuhr- (bzw. Import-), Durchfuhr- (bzw. Transit-) und Ausfuhr- (bzw. Export-) Zöllen, je nachdem, bei welcher Verbringung der Ware eine Abgabe erhoben wird. In den meisten Fällen ist mit dem Begriff Zoll ein Einfuhrzoll gemeint. Diese Zölle haben inzwischen die größte Bedeutung. Durch sie gewinnt ein Staat Devisen (Finanzzoll) oder kann heimische Wirtschaftsunternehmen vor ausländischer Konkurrenz schützen (Schutzzoll).

Nach Art. II GATT sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Maximalzölle (sogenannte Vertragszölle) festzulegen, die nicht überschritten werden. Jeder Mitgliedstaat hat dies in Form einer Liste festgelegt, die die maximalen Zölle für bestimmte Waren angibt.

Durchfuhrzölle sind nach Art. V:3 GATT unzulässig. Um den Durchgangsverkehr zu erleichtern, tragen Lkw, die ein Land nur passieren, ohne etwas in dieses Land zu exportieren, die TIR-Kennzeichnung und sind verplombt. Dies gilt nicht für Vor- oder Rohprodukte, die in einen Wirtschaftsraum gebracht, dort verarbeitet und anschließend wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum zurückimportiert werden (Veredelungsverkehr).

Ausfuhrzölle werden nur selten erhoben, da es üblicherweise im Interesse eines Landes ist, Waren an das Ausland zu verkaufen und dadurch Einnahmen zu erzielen. Ausfuhrzölle verteuern den Export von Waren und reduzieren ihn damit. Besonders für Entwicklungsländer gibt es aber Gründe, Ausfuhrzölle zu erheben: sie beteiligen den Staat an den Einnahmen (fiskalische Gründe), wenn die exportierte Ware trotz Zollbelastung auf dem Weltmarkt verkauft werden kann (z. B. seltene Rohstoffe), sie verhindern, dass dringend benötigte knappe Güter (Mangelwaren) exportiert werden, anstatt auf dem heimischen Markt verkauft zu werden (z. B. Lebensmittel), sie können Handelsdispute entschärfen und eventuell die Verhängung von Einfuhrzöllen durch ein anderes Land abwenden (z. B. Textilien).

Das Gegenteil von Ausfuhrzöllen sind Exportsubventionen.

Erhebung der Einfuhrzölle in Deutschland mini|hochkant|Zeichen 392 (Zollstelle) aus der deutschen Straßenverkehrsordnung

Erhoben werden Zölle durch die Zollbehörden eines Staates. Die Zollstellen sind an den zentralen Knotenpunkten des Warenverkehrs zu finden. Zumeist sind diese Zollstellen stationär, z. B. in Häfen, Flughäfen, Bahnhöfen oder Grenzübergängen. Darüber hinaus ist die Zollverwaltung auch mobil durch die KEV und KEG (Kontrolleinheiten Verkehr und Kontrolleinheiten Grenznaher Raum), beispielsweise an Autobahnen und Überlandstraßen aktiv.

Das Verfahren der Einfuhr untergliedert sich dabei in folgende Schritte: Summarische Eingangsanmeldung (ESumA) der Waren Verbringen der Waren ins Inland (dabei ist der Zollstraßenzwang zu beachten) Gestellung der Ware Vorübergehende Verwahrung Zollanmeldung Prüfung und Annahme der Zollanmeldung eventuell Dokumentenprüfung und/oder Beschau der Waren (Soll: 5 Prozent der Waren) ggf. Zahlung von Einfuhrabgaben (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern) Überlassung der Ware

Ware die auch nach der Kontrolle nicht abschließend beurteilt werden kann, wird vom Zoll in Verwahrung genommen. Dabei handelt es sich um einen Verwahrortwechsel auf das jeweilige Zollamt.

Der Anmelder oder ein Vertreter muss dem Zoll angeforderte Unterlagen bereitstellen und ggf. die Zollzahlung leisten, um Ware ausgehändigt zu bekommen.

Ein Vertreter können z. B. die Deutsche Post, DHL und andere Speditionen sein (entsprechender Auftrag vom Empfänger/Versender vorausgesetzt).

Wenn kein Bevollmächtigter festgelegt ist, ist die Zollbehandlung durch den Anmelder durchzuführen, die als Selbstverzollung bezeichnet wird. Diese Variante ist oftmals im Versand von Waren nach dem Weltpostvertrag anzutreffen. Postalisch zugestellte Waren können vom Zoll mit einem Etikett „Selbstverzoller“ versehen werden und sind dann durch das Versandunternehmen bei der nächsten Zollstelle zum Empfängerort abzugeben. Der Empfänger muss dann durch die „Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit Drittlandsware“ (grüne Karte) durch das Versandunternehmen informiert werden. Der Empfänger muss dann die in „Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung“ angegebenen Informationen/Dokumente bereitstellen.Deutscher Zoll: , abgerufen am 20. April 2010.

Insbesondere an Grenzzollämtern erfolgt die Zollabfertigung in fast allen Fällen durch einen Spediteur mit Vertretungsbefugnis.

In Deutschland bzw. der EU ist die Verzollung an Binnen- und Grenzzollämtern möglich, die Schweiz dagegen kennt nur die Verzollung an der Grenze; d. h., jeglicher Güterverkehr muss an der Grenze eine zollamtliche Behandlung erfahren.

Bestimmung der Zollhöhe Spezifischer Zoll (Gewichtszoll)

Spezifische Zölle beziehen sich auf eine bestimmte Anzahl, Menge oder Beschaffenheit von Waren, beispielsweise 2 Euro Zoll pro T-Shirt, 3 Euro Zoll pro grünem und 4 Euro Zoll pro rotem Hemd. Spezifische Zölle werden überwiegend auf dem Gebiet des Marktordnungsrechtes als Abschöpfungen verwendet.

Die Schweiz verwendet als einzige Handelsnation bis heute das System der spezifischen Zollansätze. Hauptsächlich wird dabei das Bruttogewicht einer Ware als Bemessungsgrundlage verwendet, wobei Ladehilfsmittel wie Mehrwegpaletten oder Container nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren werden auch die Liter-Zahl (Wein), die Stückzahl (Fahrräder), die Länge in Metern (kinematographische Filme), und Anzahl Verwendungseinheiten (Rindersperma) zur Bemessung des Einfuhrzolles herangezogen. Bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten aus der Europäischen Union werden die Einfuhrzölle aufgrund der Eigenmasse der eingeführten Produkte festgelegt.

Wertzoll

Wertzölle beziehen sich nur auf den Zollwert einer Ware (lat. „ad valorem“: vom Wert). Die Zoll-EU-Abgaben errechnen sich anhand eines Zollsatzes vom Zollwert. Der jeweilige Zollsatz einer Ware ist kurzlebig und orientiert sich an den Ein- und Ausfuhren dieser Warengruppe laut Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes. Der Zoll muss die Waage zwischen Im- und Exporten jeder Ware halten und sich das Ziel setzen, den Wert einer Ware an den Wert dieses Gutes in der Zollunion anzuheben. Zollsätze sind demnach einem stetigen Auf und Ab unterlegen. Abgabenerhebungen können insofern nicht mit absoluter Sicherheit vor dem Tag der elektronischen Erfassung im Abfertigungssystem beim Zollamt ermittelt werden. Die Zollsätze sind im Zolltarif-Informationspool TARIC erfasst und über das Internet einsehbar. Ein deutsches Zollamt erhebt z. B. für die Einfuhr eines T-Shirts (T-Shirts und Unterhemden, aus Gewirken oder Gestricken) einen Zollsatz von 12 % (Stand: 18. Juni 2009)