Blasphemie ( „Rufschädigung“, abgeleitet von „Schaden bringen, benachteiligen“ und „[die] Kunde, [der] Ruf“) ist das Verhöhnen oder Verfluchen bestimmter Glaubensinhalte einer Religion oder eines Glaubensbekenntnisses. Eine öffentliche, Ärgernis erregende Beschimpfung Gottes wird als Gotteslästerung (vergleiche mittellateinisch „Gott lästern“)Konrad Goehl, Johannes Gottfried Mayer, Kurt Hans Staub: Was tun, wenn die Pest kommt: Göttern lästern oder Juden brennen? In: Editionen und Studien zur lateinischen und deutschen Fachprosa des Mittelalters. Festgabe für Gundolf Keil. Königshausen und Neumann, Würzburg 2000, ISBN 3-8260-1851-6, S. 127–166; hier: S. 128. bezeichnet.

mini|Titelbild der 1897 verlegten dritten Ausgabe der Tragödie Das Liebeskonzil, aufgrund derer ihr Autor Oskar Panizza 1895 wegen Blasphemie zu einer einjährigen Zuchthausstrafe verurteilt wurde

Menschenrechte und Meinungsfreiheit Nach § 48 der Stellungnahme aus dem Jahr 2011 des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen, einem Gremium aus achtzehn unabhängigen Experten, die damit beauftragt wurden, Beschwerden hinsichtlich des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte zu bewerten, „sind Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag inkompatibel, außer in den bestimmten Umständen, wie sie in Art. 20, Absatz 2 des Vertrags vorausgesehen sind.“

Der Art. 20 Abs. 2 ruft Staaten dazu auf, Folgendes zu verbieten:

Der Kommentar verlangt mit Bedacht, dass keine Restriktion die Garantien des Abkommens auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 26) und der Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Religion (Art. 18) verletzen darf.

Gegen dieses Menschenrecht wird jedoch in vielen Staaten verstoßen. So gilt Gotteslästerung in vielen Religionen als schwerer Verstoß. Die westlichen Länder sind durch das Zeitalter der Aufklärung geprägt und schützen explizit (meist in einer Verfassung) die Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Redefreiheit ihrer Bürger, solange sie keine Rechte Dritter massiv verletzen. Deshalb wird in westlichen Ländern nur selten der Vorwurf der Blasphemie erhoben; gelegentlich kommt es gleichwohl zu Verurteilungen wegen Blasphemie. Einzelne fundamentalistische religiöse Gruppen sehen auch Dinge als Blasphemie an, die in Europa durch die Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Redefreiheit geschützt sind; zum Beispiel: den Glauben an Götter anderer Religionen Atheismus generellen Unglauben Fluchen, insbesondere solches mit religiösem Bezug (Beispiele: „gottverdammt“, „heilige Scheiße“) Verhöhnung religiöser Symbole, beispielsweise des Kreuzes eine Verhöhnung von Glaubensinhalten, etwa durch Filme wie Dogma, Popetown u. ä. Satiren oder zynische Komödien

Oft wurde und wird Christen in islamischen Ländern der Vorwurf der Blasphemie gemacht; Medien und Menschenrechtsorganisationen berichten immer wieder von Christenverfolgungen aus diesem Anlass bzw. Vorwand.Bundestagsdrucksache 16/3608 (Antrag) vom 29. November 2006 (pdf; 175 kB); DiePresse.com: Christentum meistverfolgte Religion weltweit (22. Dezember 2008)

Tanach Im Tanach, der hebräischen Bibel des Judentums, ist die Lästerung JHWHs ein schwerer Bruch des zweiten (nach anderer Zählung des dritten) der Zehn Gebote. Dieses verbietet den Missbrauch des Gottesnamens JHWH ():

Dies folgt unmittelbar aus dem 1. Gebot : Ich bin JHWH, dein Gott. Damit sagt der Befreier Israels seinem erwählten Volk seine Heilsgegenwart zu und beansprucht zugleich ausschließliche Verehrung in Israel. Dies steht als Leitsatz über der ganzen Tora, so dass der Tatbestand der Gotteslästerung nicht jeweils neu begründet wird. Deutlich wird es durch das jüdische Glaubensbekenntnis Schma Jisrael.

In einem Fall, der in beschrieben ist, heißt es demgemäß:

Gemeint ist nach dem Kontext das direkte Verfluchen des Gottesnamens durch einen in Israel lebenden Nichtisraeliten. Angedeutet ist damit die Möglichkeit, dass Fremdlinge die Israeliten zur Verehrung fremder Götter verleiten und damit die Existenz des Gottesvolks bedrohen. Damit wird nicht der Glaube an andere Götter an sich, wohl aber ihre öffentliche Propagierung in Israel gegen JHWH unter Strafe gestellt. In diesem Fall wurde der Nichtisraelit auf Geheiß Gottes, übermittelt durch Mose, von den Israeliten gesteinigt ().

In heißt es im Kontext der Gebotssammlung des Buches Exodus (Ex 20–24):

Damit wird Verfluchen Gottes und der Autoritäten Israels gleichgestellt. Fremdgötterverehrung, Verführung zum Götzendienst und Ablehnung der zur Ausübung und Wahrung des JHWH-Kults bestimmten Führer waren im biblischen Israel gleichartige Vergehen. Dabei ging es nicht nur um den Schutz einer monotheistischen Theokratie, sondern um die Freiheit aller aus der Sklaverei befreiten Israeliten. Diese wurde in biblischer Sicht durch Übernahme von Göttern, die in Israels Umwelt meist Sklaverei und Gottkönigtum absicherten, bedroht.

In wird der Missbrauch des Gottesnamens auf den Meineid bezogen:

Hier geht es um die Benutzung des Gottesnamens für bestimmte selbstsüchtige Zwecke. Israels Gott kann also gerade durch die Anrufung und scheinbare Bejahung seiner Macht gelästert werden.

In wird geschildert, wie Isebel, die Frau König Ahabs, das in der Tora verankerte Verbot der Gotteslästerung dazu missbraucht, einem israelitischen Bauern sein geerbtes Land zu rauben. Dies hat nach prophetischer Gerichtsansage den Tod des ganzen Königshauses zur Folge.

Der Prototyp des ausländischen Lästerers, der Gott direkt angreift, ist für die biblische Apokalyptik der Seleukiden-Herrscher Antiochos IV. Epiphanes. Dieser versuchte um 170 v. Chr., im Zuge der Hellenisierung seines Reiches die jüdische Religion auszurotten. Er wird im Buch Daniel als „Maul, das anmaßend redete“ (), charakterisiert ():

Worin die Ungeheuerlichkeit bestand, wird nicht gesagt, das genaue Zitat der Gotteslästerung wird vermieden. Es handelte sich aber nach Meinung des Autors um ein Verhöhnen Gottes. Dieses konnte auch indirekt durch Abschaffung der Tora, das Verbot der jüdischen Feste oder die Tempelentweihung durch fremde Götterbilder (; ) geschehen. Diese religiösen Vergehen galten in Israel als Götzendienst (Fremdgötterkulte in Israel), die besonders im Buch Deuteronomium eng mit dem Thema Gotteslästerung verbunden waren.

Neues Testament Im Neuen Testament bekräftigt Jesus Christus das Verbot, den Gottesnamen zu missbrauchen, indem er nicht nur den Meineid, sondern jeden Eid verbietet:

Gleichwohl wurde Jesus selbst nach dem Passionsbericht des Markusevangeliums vom Sanhedrin als Gotteslästerer angesehen, nachdem er die Messiasfrage des Kajaphas bejaht und mit der Ankündigung des Menschensohns ergänzt hatte ():

Worin Jesu Lästerung bestand, ist jedoch historisch umstritten. Meist wird sie in der Selbstvergöttlichung gesehen, die der Ankläger aus Jesu Menschensohnankündigung heraushörte. Diese Deutung vertritt auch das Evangelium nach Johannes ():

Rechtslage in verschiedenen Staaten

In vielen Staaten mit Staatsreligion ist Gotteslästerung eine Straftat. In manchen dieser Staaten kann sie mit der Todesstrafe bestraft werden, vor allem in muslimischen Ländern wie Saudi-Arabien, der Islamischen Republik Pakistan, der Islamischen Republik Afghanistan und der Islamischen Republik Iran. Ob und in welchem Umfang bestimmte Handlungen oder Äußerungen als „Blasphemie“ gelten, hängt ab von den rechtsgültigen Kriterien für ihre Feststellung und vom Stellenwert religiöser Traditionen und Wertorientierungen in einer Gesellschaft. Diese können sich innerhalb der Geschichte einer Religion stark wandeln.

Deutschland Die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 stellte in Art 106 die Lästerung Gottes und der Jungfrau Maria unter Strafe, überließ diese aber dem Ermessen des Gerichts. Infolge der Aufklärung und unter Einfluss des revolutionären bzw. napoleonischen Frankreich wurde in einigen deutschen Staaten die Strafbarkeit von Gotteslästerung aufgehoben. Bekanntestes Beispiel ist das von Johann Anselm von Feuerbach 1813 verfasste Bayerische Strafgesetzbuch.Herbert Grziwotz: Ein Vorbild für ganz Europa: 200 Jahre Bayerisches Strafgesetzbuch Legal Tribune Online, 16. Mai 2013

Das Preußische Strafgesetzbuch von 1851 sah in § 135 für öffentliche Gotteslästerung und die Verspottung einer der christlichen Kirchen Gefängnis bis zu drei Jahren vor.Preußisches Strafgesetzbuch von 1851 Volltext (PDF; 4,6 MB) Andere Religionsgemeinschaften standen nicht unter dem Schutz dieses Gesetzes. Das Reichsstrafgesetzbuch des Deutschen Reichs von 1871 übernahm diese Regelungen in § 166. Der Schutz wurde auch auf andere mit Korporationsrechten innerhalb des Reichsgebiets bestehende Religionsgesellschaften ausgedehnt.Hörnle in Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2017, § 166 Rn. 3

1895 wurde Oskar Panizza für sein radikal religionsfeindlich-satirisches Drama Das Liebeskonzil vom Landgericht München I zu einer einjährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Er ging danach für lange Jahre ins Exil (zunächst in die Schweiz, dann nach Frankreich) und erkrankte infolge der Haft psychisch, so dass er entmündigt wurde. Das Werk konnte erst in den 1960ern in Deutschland erscheinen.

Bedeutung erlangte § 166 StGB auch bei der Bekämpfung des aufkommenden Antisemitismus. So wurde Theodor Fritsch, einer der seit 1880 zu den publizistisch aktivsten Antisemiten des Deutschen Kaiserreichs, wiederholt nach dieser Norm verurteilt. Er hatte bereits zahlreiche Hetzschriften herausgegeben, darunter den bis 1945 in 49 Auflagen verbreiteten Antisemitenkatechismus, als er am 15. Mai 1910 in seinem völkischen Propagandablatt Der Hammer – Blätter für deutschen Sinn folgende Aussage veröffentlichte:

Daraufhin zeigte der 1893 gegründete Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, der auch für den Rechtsschutz des Judentums in Deutschland zuständig war, Fritsch wegen Beschimpfung einer mit Korporationsrechten ausgestatteten Religionsgemeinschaft (§ 166 des Reichsstrafgesetzbuches) und Gefährdung des öffentlichen Friedens durch Anreizung zu Gewalttaten (§ 130) an. Fritsch wurde am 18. November 1910 vom Königlichen Landgericht Leipzig wegen Verletzung der religiösen Gefühle der jüdischen Gemeinschaft zu einer Woche Gefängnis verurteilt; zum gleichen Ergebnis führte ein zweiter Prozess wegen Talmudhetze, bei der er am 19. Mai 1911 zehn Tage Gefängnis erhielt.

In beiden deutschen Staaten galt § 166 StGB zunächst fort. In den 1960er Jahren wurden einige Mitglieder der bundesdeutschen Künstlergruppe SPUR nach § 166 StGB angeklagt und in zweiter Instanz zu Bewährungsstrafen verurteilt. In der DDR enthielt das zum 1. Juli 1968 in Kraft getretene neue Strafgesetzbuch keine entsprechende Vorschrift mehr, lediglich verunglimpfende Handlungen in gottesdienstlichen Räumen war noch strafbar.§ 133 Abs.2 StGB der DDR In der Bundesrepublik Deutschland ist die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen nach StGB (wegen seiner Geschichte häufig, juristisch unzutreffend, als „Gotteslästerungsparagraph“ oder „Blasphemieparagraph“ bezeichnet) seit 1. September 1969 nur noch dann strafbar, wenn sie „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.

Frankreich Frankreich war das erste Land, in dem Gotteslästerung 1791 straffrei wurde. Es ist seither ein laizistisches Land. Eine Diskussion um Blasphemie-Gesetze kam wieder verstärkt nach den Anschlägen auf die Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo am 7. Januar 2015 auf, bei dem 12 Mitarbeiter erschossen wurden. Die Debatte entfachte erneut mit dem Mord an Samuel Paty im Oktober 2020.

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