Die Marktüberwachung im Bereich der EU (teilweise auch gültig im EWR) stellt sicher, dass Produkte im Europäischen Binnenmarkt den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Dadurch soll das Vertrauen der Kunden beim Kauf gestärkt und Verbraucher sowie professionelle Nutzer vor Schäden durch nichtkonforme Produkte bewahrt werden. Gleichzeitig schützt sie die Umwelt und diejenigen Unternehmen, die sich an die Regeln halten, und hilft ihnen, im Wettbewerb zu bestehen. Die Marktüberwachung umfasst auch Maßnahmen wie Produktrücknahmen, Rückrufe und die Anwendung von Sanktionen, um den Verkehr nichtkonformer Produkte zu stoppen.

Rechtlicher Rahmen EU EU-Marktüberwachungsverordnung (VO(EU) 2019/1020) Die EU-Marktüberwachungsverordnung Marktüberwachung und die Konformität von Produkten regelt die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten. Sie legt drei unterschiedliche Geltungsbereiche fest.

Artikel 2 (Anwendungsbereich) und Anhang I nennt 70 Rechtsakte zur Harmonisierung. Nach dem Lex-specialis-Grundsatz gilt die Verordnung für die Produkte, für die keine spezifischen Bestimmungen in diesen Rechtsakten existieren. in Artikel 4 wird ein engerer Bereich der Harmonisierungsrechtsvorschriften festgelegt (18 Rechtsakte) mit Aufgaben an Wirtschaftsakteure, die diese Produkte herstellen bzw. einführen. Kapitel VII schließlich umfasst andere Produkte, die in die EU eingeführt werden. Die Zollbehörden haben hier eine Kontroll- und Überwachungsaufgabe.

Es werden wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen gefordert, die von den nationalen Überwachungsbehörden durchgesetzt werden.

Deutschland Marktüberwachungsgesetz (MÜG) Das deutsche Marktüberwachungsgesetz (MüG) gilt für Produkte der EU-Marktüberwachungsverordnung und des Produktsicherheitsgesetzes. Es definiert die Aufgaben des Marktüberwachungsforums, der Bundesnetzagentur als Verbindungsstelle und die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden. Marktüberwachungsstrategie Das Marktüberwachungsforum erstellt alle vier Jahre eine Strategie, das in einer Zusammenfassung publiziert wird.

Sanktionen Abschnitt 5 enthält - und .

Marktüberwachungsbehörden Für die Überwachung, Meldung von Verstößen und Sanktionierung sind nationale Behörden benannt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) koordiniert innerhalb der Bundesregierung federführend die sektorübergreifende Marktüberwachung als gesetzliche Aufgabe. Das Deutsche Marktüberwachungsforum (DMÜF) wurde eingerichtet und seit 2018 mit der Marktüberwachung betraut. Im Einzelnen wurden für die Produktsektoren die Aufgaben an verschiedene Länder- oder Bundesbehörden delegiert.

Elektronische Warnsysteme Die EU betreibt diverse elektronische Systeme zum Verbraucherschutz.

RAPEX Die Überwachungsbehörden nutzen das gemeinschaftliche Warnsystemen RAPEX zum raschen Austausch von Informationen. Ähnlich wie beim Schnellwarnsystem für Lebensmittel RASFF können Verbraucher auf die Warnungen und Maßnahmen wie Produktrücknahmen, Rückrufe in diesem System zugreifen.

ICSMS Verbraucher können über ICSMS gefährliche Produkte direkt an die zuständige Überwachungsbehörde melden.

Sektoren Die Tabelle zeigt die 18 Rechtsakte aus Artikel 4 der EU-Marktüberwachungsverordnung und die Sektoren, für die Überwachungen stattfinden, sowie die zuständigen Behörden.

Inzwischen sind weitere Rechtsakte hinzugekommen, die in der Tabelle mit +19, +20, und +21 nummeriert sind.

Sektor EU-Richtlinie/-VerordnungArticle 4 #, UmsetzungRessortÜberwachung 5. Bauprodukte (Construction products (CP)) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (34) Bauprodukte, BMWSB DIBt und Landesbehörden 4. Persönliche Schutzausrüstungen (Personal protective equipment (PPE)) Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) (35) Persönliche Schutzausrüstungen, ProdSG: BMAS Landesbehörden 16. Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe (Appliances burning gaseous fuels) Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe (36) Gasgeräte, ProdSG: BMAS Landesbehörden 12. Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen (Noise emissions for outdoor equipment) (37) Geräte- und Maschinenlärmschutz, BMUV Landesbehörden 9. Maschinen (Machinery) ab 14-01-2027 Verordnung (EU) 2023/1230 (EU-Maschinenverordnung) (38) Maschinen, ProdSG: BMAS Landesbehörden 3. Sicherheit von Spielzeug (Toys Safety) Richtlinie 2009/48/EG (39) Sicherheit von Spielzeug, ProdSG: BMWK Landesbehörden 23. Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Eco-design and energy labelling) Ökodesign-Richtlinie ab 18. Juli 2024 (40) umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, BMWK Landesbehörden 21. gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS Restriction of Hazardous Substances) RoHS-Richtlinien (41) gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, BMUV Landesbehörden 14. Pyrotechnische Gegenstände (Pyrotechnics) (42) pyrotechnischer Gegenstände, BMI Landesbehörden 25. Sportboote und Wassermotorräder (Recreational crafts) (43) Sportboote und Wassermotorräder, ProdSG: BMWK Landesbehörden 7. Einfache Druckbehälter (pressure vessels) Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter (44) einfache Druckbehälter, ProdSG: BMAS Landesbehörden 18. Elektromagnetische Verträglichkeit (EMC Electromagnetic compatibility)Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter (45) Elektromagnetische Verträglichkeit, BMWK BNetzA 17. nichtselbsttätiger Waagen (non-automatic weighing instruments (NAWI)) Richtlinie 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen (46) nichtselbsttätiger Waagen, BMWK Landesbehörden 17. Messgeräte (Measuring instruments (MI)) Richtlinie 2014/32/EU (Messgeräterichtlinie) (47) Messgeräte, BMWK Landesbehörden 13. Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Equipment and protective systems intended for use in potentially explosive atmospheres) ATEX (48) ATEX Explosionsschutz, ProdSG: BMAS Landesbehörden 20. Niederspannungsgeräte (Electrical appliances and equipment LV Low Voltage) Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) (49) Niederspannungsgeräte, ProdSG: BMAS Landesbehörden 19. Funkanlagen (Radio equipment) Richtlinie 2014/53/EU (50) Funkanlagen, BMWK BNetzA 7. Druckgeräte (pressure equipment (PE)) Richtlinie 2014/68/EU über Druckgeräte (51) Druckgeräte, ProdSG: BMAS Landesbehörden 34. unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Unmanned aircraft systems (UAS, UAV Unmanned Aircraft Vehicle)) +19. Drohnen BMDV BMDV 21. Batterien und Altbatterien (batteries) noch in Kraft, wird aber aufgehoben durch Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien +20. Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren, BMUV Landesbehörden 30. allgemeine Produktsicherheit (Other consumer products under GPSD) Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit +21. allgemeine Produktsicherheit

Situation in Österreich Verbindungsstelle ist das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV), das im Auftrag des BMAW die Marktüberwachungsstrategie verfasst. Die Aufgabe der Überwachung ist meist an die Bezirks- oder Landesbehörden delegiert. Für einige Sektoren übernehmen AGES (Gesundheit), BEV (Eichung), BMAW (Elektro), BMK (Chemie, Auto, Maschinen), BML (Funkanlagen), OIB (Bauprodukte) und das Umweltbundesamt die Marktüberwachung.

Situation in der Schweiz Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unterhält eine Seite, auf der man pro Sektor die zuständige Behörde finden kann.

Einzelnachweise

Kategorie:Wirtschaftspolitik der Europäischen Union Kategorie:Marktversagen Kategorie:Technische Sicherheit