Dieser Artikel behandelt Kraftfahrzeugkennzeichen in Österreich.

Österreichische Kfz-Kennzeichen seit 1990 mini|Kennzeichenbeispiel (seit 2002) mini|Kennzeichenbeispiel (1990–2002) mini|Kennzeichenbeispiel Fahrzeug mit Elektroantrieb (seit 2017) mini|hochkant=0.7|Kennzeichenbeispiel Motorrad (seit 2002)

Im Jahre 1988 wurde beschlossen, neue Kfz-Kennzeichen in Österreich einzuführen. Die ersten neuen Kennzeichentafeln wurden ab Mitte November 1989 in Tirol ausgegeben, bundesweit wurden ab 1. Jänner 1990 nur mehr neue Kennzeichentafeln ausgegeben.

Grundsätzliches Kennzeichentafeln sind öffentliche Urkunden. Das Ändern der Kennzeichentafeln und das Anbringen von Vorrichtungen, mit denen das Kennzeichen eines Fahrzeuges ganz oder teilweise verdeckt oder unlesbar gemacht werden kann, ist verboten. Ist das Kennzeichen auf einer Kennzeichentafel nicht mehr dauernd gut lesbar, so ist dem Zulassungsbesitzer auf Antrag eine neue Kennzeichentafel auszufolgen; dies gilt hinsichtlich des Wappens sinngemäß. Handelt es sich um eine weiße Kennzeichentafel ohne EU-Emblem, so sind neue Kennzeichentafeln mit EU-Emblem auszufolgen. Handelt es sich dabei aber um eine alte schwarze Kennzeichentafel, so sind dem Zulassungsbesitzer bei aufrechter Zulassung ein neues Kennzeichen zuzuweisen und neue Kennzeichentafeln auszufolgen. Kennzeichentafeln nach dem alten Schema (siehe #Auslaufende Kfz-Kennzeichen) sind aber grundsätzlich weiterhin gültig.

Systematik Das Nummerierungsschema setzt sich aus einem „Unterscheidungszeichen“ und einem „Vormerkzeichen“ zusammen. Das Unterscheidungszeichen besteht aus ein oder zwei Buchstaben und kennzeichnet Verwaltungsbezirk (politischen Bezirk), Statutarstadt, Landesregierung oder Bundesbehörden; das Vormerkzeichen besteht aus einer Kombination aus Ziffern und Buchstaben und wird in ansteigender Reihenfolge vergeben.

Kennzeichentafeln weisen eine schwarze Schrift auf weißem Grund sowie schmale rot-weiß-rote Randstreifen oben und unten auf. Bei Motorfahrrädern ist das Kennzeichen in weißer Schrift auf rotem Grund eingeprägt. Seit dem 1. April 2017 wird für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb (E-Fahrzeuge) das Kennzeichen auf Wunsch in grüner Schrift auf weißem Grund eingeprägt. Die Kennzeichen müssen aus lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern bestehen. Seit November 2002 haben die Kennzeichentafeln auf der linken Seite ein blaues Feld mit einem weißen „A“ unter dem EU-Sternenkranz. Diese Kennzeichentafeln ersetzen das Internationale Unterscheidungszeichen bei Fahrten innerhalb der EU, der Schweiz, Liechtensteins und Norwegens. Bereits vor dem 1. November 2002 waren blaue Aufkleber mit dem EU-Symbol für Kennzeichentafeln im Handel. Deren Verwendung stellt prinzipiell Kennzeichenmanipulation dar, sie wurden jedoch per Erlass des Verkehrsministeriums toleriert.

Manche Motorradbesitzer schnitten schriftfreie Randteile von Kennzeichentafeln weg, um Luftwiderstand und Platz zu sparen, was gelegentlich auch von der Polizei bestraft wurde, während ein knappes Umfalten des Blechs toleriert wurde. Seit April 2005 werden für Motorräder generell Kennzeichentafeln im kleineren Format (mit kleinerer Schrift) ausgegeben.

Wappen Kennbuchstaben und Vormerkzeichen werden durch ein Emblem getrennt: mini|Bundesbehörden-Kennzeichen (Bundesheer) mit dem österreichischen Bundeswappen mini|Bundesbehörden-Kennzeichen (Bundesbusdienst) mit dem österreichischen Bundeswappen mini|Diplomaten-Kennzeichen des chilenischen Botschafters in Wien mini|Kennzeichen der Finanzverwaltung mit dem österreichischen Bundeswappen mini|Feuerwehr-Kennzeichen mit dem Korpsabzeichen der Feuerwehren (und der Bezirkskennung von Bregenz)

Bei normalen Kennzeichen ist es das Landeswappen des jeweiligen Bundeslandes und darunter der Name des Bundeslandes in schwarzer Blockschrift. Lediglich das Wappen, das sich auf Kärntner Kennzeichentafeln befindet, entspricht nicht exakt dem des Landeswappens.„Falsches Wappen auf Kärntner Nummerntafeln“. kleinezeitung.at, 23. März 2014, abgerufen am 13. Oktober 2018. Bei Dienstfahrzeugen von Bundesbehörden ist es das Bundeswappen. Bei Kennzeichen des diplomatischen Korps und des Konsularkorps fungiert ein Bindestrich als Trennzeichen. Fahrzeuge der Feuerwehren erhalten seit 2020 ein eigenes Sachbereichskennzeichen,78. Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (37. KFG-Novelle), ris.bka.gv.at, abgerufen am 26. August 2019. beginnend mit FW, gefolgt vom Korpsabzeichen der Feuerwehren, einer Nummer und der Kennung des jeweiligen Bezirks (z. B. W für Wien).

Das Wappen wird bei Angaben in Urkunden, Parkkarten, Mautkarten und dergleichen durch einen Bindestrich ersetzt, da die Kennbuchstaben zwar eindeutig sind, aber bei Wunschkennzeichen nicht die Kombination mit den Vormerkzeichen. So sind z. B. G-UNTER1 und GU-NTER1 oder K-LAUS1 und KL-AUS1 zugleich möglich. Einige Systeme berücksichtigen dies allerdings nicht, z. B. die Autobahnvignette in Ungarn.

Abmessungen Kennzeichentafeln – meist im rechteckigen Querformat mit gerundeten Ecken – haben folgende Abmessungen (Breite × Höhe): Einzeilig: 520 × 120 mm, Schrifthöhe 67 mm (und damit wegen des rotweißroten Randes etwas höher als sonst in der EU) Zweizeilig: 300 × 200 mm, Schrifthöhe 67 mm Motorrad: 250 × 200 mm oder seit April 2005: 210 × 170 mm Motorfahrrad (Moped): 115 × 150 mm (rot mit weißer Schrift und weißem Rand bzw. weiß mit grüner Schrift bei E-Fahrzeugen) – fünfeckig: die untere Kante wird durch zwei Schrägen gebildet, die abgerundet in einem fünften Eck zusammenlaufen Oldtimer: 460 × 120 mm, Schrifthöhe 67 mm

Kennzeichentafeln Die Abmessungen, die technische Beschaffenheit, die optische Gestaltung, die Rückstrahlwerte und die anzuwendenden Prüfmethoden sowie das Entgelt für die einzelnen Typen von Kennzeichentafeln bestimmen sich nach Anlage 5e (zu § 25d)Anlage 5e zu § 25d – Gesamte Rechtsvorschrift für Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (pdf, 747 KB), i.d.g.F. Diese Anlage enthält auch Musterzeichnungen und umfasst unter anderem: A. Kennzeichentafelarten und -formate A.1. Maße und Schriftfelder A.2.1. Herstellerzeichen A.2.2. Wappenplaketten A.3. Form und Größe der Schriftzeichen B. Materialien und Prüfeigenschaften C. Entgelte für Typen von Kennzeichentafeln

Kennbuchstaben-Liste Die Kennbuchstaben sind in der jeweils geltenden Fassung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geregelt.Quelle: Gesamte Rechtsvorschrift für Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, Abschnitt Kennzeichen für Kraftfahrzeuge und Anhänger, i.d.g.F.

Fahrzeuge für hohe Bundes- und Landesfunktionäre sowie staatliche Institutionen mini|Kfz-Kennzeichen des Bundespräsidenten Für Fahrzeuge zur Verwendung durch bestimmte Personengruppen besteht die Kennung aus dem Buchstaben A. mini|hochkant=0.6|Kennzeichen A 2

Nach § 53 Kraftfahrgesetz können bei Kraftfahrzeugen, die für Fahrten des Bundespräsidenten zu feierlichen Anlässen verwendet werden, die Kennzeichentafeln durch Tafeln mit dem Bundeswappen verdeckt oder ersetzt sein. mini|hochkant=2.5|zentriert|Österreichkarte mit Kfz-Kennzeichen

Für Fahrzeuge zur Verwendung durch hohe Landesfunktionäre besteht die Kennung aus folgenden Buchstaben: * B 15px Burgenland * K 15px Kärnten * N 15px Nieder­österreich * O 15px Ober­österreich * S 15px Salzburg * ST 15px Steiermark * T 15px Tirol * V 15px Vorarlberg * W 15px Wien

mini|Behördenkennzeichen der Justizwache Die Kennungen für die „sachlichen Bereiche“, das sind staatliche Institutionen wie Polizei, Heer, Post, Zollwache usw., wurden aus dem alten System unverändert übernommen (siehe unten → Auslaufende Kennzeichen) beziehungsweise durch sinnvolle Abkürzungen ergänzt (FV für die Finanzverwaltung seit 2005).

Alle Bezirks-, Behörden- und Sachbereichskennbuchstaben samt Wappen bzw. Trennzeichen

Anmerkungen: LPD = Abkürzung für Landespolizeidirektion Die Kennzeichen BD (Bundesbusdienst), GD (Gmünd), ND (Neusiedl), NK (Neunkirchen), SD (Schärding) und VK (Völkermarkt) sind jeweils mit Wappen die genannten Verwendungen, mit Trennstrich jedoch Diplomaten- oder Konsular-Kennzeichen. BM, ehemals Bruck an der Mur, ist seit der Bezirkszusammenlegung mit Mürzzuschlag per Juli 2013 neu als Bruck-Mürzzuschlag zu interpretieren.

Vormerkzeichen Vorgaben Normale Vormerkzeichen müssen vier bis fünf Zeichen, bei nur einem Kennbuchstaben fünf bis sechs Zeichen enthalten. Bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen, bei Probe- und Überstellungskennzeichen vier oder fünf Zeichen. Vormerkzeichen müssen mit einer Ziffer beginnen und mit einem Buchstaben enden. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossenen Blöcken sein; ein „Mischen“ von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung des Buchstaben „Q“ und der Umlaute Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer „0“ an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig; ebenso der Buchstabe „O“ an der ersten Stelle im Buchstabenblock (außer es handelt sich um ein Kennzeichen für Funktionäre oder staatliche Institutionen). Vier- und fünfstellige Ziffernblöcke sind ohne Tausenderpunkt.

Beispiele KI–12 AB für ein Kfz-Kennzeichen des Bezirks Kirchdorf (Oberösterreich) Zulässige Kombinationen sind: KI–1 AAA bis KI–99 ZZZ KI–10 AA bis KI–999 ZZ KI–100 A bis KI–9999 Z Zulässige Kombinationen für Wien sind: W–10 AAA bis W–999 ZZZ W–100 AA bis W–9999 ZZ W–1000 A bis W–99999 Z

Bei zweizeiligen Kennzeichentafeln, Moped- und Motorradkennzeichen sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen im Vormerkzeichen vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Bei einzeiligen Oldtimerkennzeichen genügen drei Zeichen, in den Landeshauptstädten und in Wien vier Zeichen; der einzige Buchstabe ist immer ein „H“.

Besonderheiten bei zweizeiligen Kennzeichen mini|240px|Kennzeichenbeispiel mit bzw. ohne Zeilenumbruch mini|100px|Mopedkenn-zeichen mit Zeilenumbruch Bei zweizeiligen Kennzeichentafeln genügen immer vier oder fünf Zeichen; ein mehrstelliger Ziffern- oder Buchstabenblock kann durch Zeilenumbruch getrennt werden – auch bei Wunschkennzeichen.Siehe Beispiele W 86469A + BH 21282 auf olavplates.com.

Vergabe der ersten Serien Vormerkzeichen der ersten Serie mussten mindestens eine Ziffer und einen Buchstaben enthalten. Bei der Vergabe der ersten Kennzeichen gingen die Behörden ganz unterschiedlich vor. Für jedes Bundesland stand fest, ob am Ende ein, zwei oder drei Buchstaben standen. Entsprechend kürzer war der Nummernblock. Zusammen mit dem Unterscheidungszeichen gab es sechs Zeichen (Ausnahme in der Bundeshauptstadt Wien: sieben Zeichen).

Der erste Zulassungsbezirk, der eine weitere Stelle bei den Vormerkzeichen benötigte, war der Bezirk Salzburg-Umgebung (SL). Im Bezirk Innsbruck-Land folgte auf das vierstellige Vormerkzeichen IL 9 ZZZ das fünfstellige IL 11 AAA.

Während Wien mit W 10000 A (nur ein Buchstabe) begann, starteten die steirischen Vormerkzeichen mit drei Buchstaben: BM 1 AAA G 10 AAA Bei den Buchstaben wurde in der Steiermark jeweils die erste Stelle zuerst gewechselt: nach WZ 9 AAA kam WZ 1 BAA.

In Oberösterreich wurden von 1990 bis 1999 mehrere Serien verwendet. In den Städten Wels und Steyr sowie allen Bezirken gab es zunächst Vormerkzeichen mit drei Ziffern und einem Buchstaben, danach mit zwei Ziffern und zwei Buchstaben: LL 100 B bis LL 999 Z LL 10 AB bis LL 99 ZZ In den einwohnerstärkeren Bezirken Braunau am Inn, Gmunden, Linz-Land, Vöcklabruck und Wels-Land wurde schließlich auch die Serie mit einer Ziffer und drei Buchstaben verwendet: LL 1 AAB bis LL 9 ZZZ