Die Provinz Posen (1848–1920), vorher das autonome Großherzogtum Posen (1815–1848), war eine von 1815 bis 1919 auf dem Territorium der Landschaften Großpolen und Nordkujawien bestehende Verwaltungseinheit im Osten des Königreichs Preußen, mit Hauptstadt in Posen. Gegliedert war die Provinz in die Regierungsbezirke Posen und Bromberg. Sie hatte eine Fläche von knapp 29.000 km² und war landwirtschaftlich geprägt. Es gab zwischen 820.000 (1816) und 2,1 Millionen Einwohner (1910), von denen die Mehrheit polnisch war. Nur in den westlichen und nördlichen Grenzgebieten und in der Stadt Bromberg gab es eine deutsche Bevölkerungsmehrheit.

Nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Vorherrschaft und des Herzogtums Warschau erhielt Preußen auf dem Wiener Kongress 1815 den Westteil der 1793 eroberten und 1807 eingebüßten Provinz Südpreußen wieder zurück und formierte ihn zum autonomen Großherzogtum Posen; schon 1830 wurde die Sonderstellung des Großherzogtums innerhalb des preußischen Staatswesens jedoch eingeschränkt. 1848 wurde das Gebiet in eine ordentliche Provinz Posen umbenannt, nachdem die letzten Reste besonderer Vorrechte des Großherzogtums beseitigt wurden. Die Provinz blieb außerhalb des Deutschen Bundes, gehörte aber ab 1866 zum Norddeutschen Bund und ab 1871 zum Deutschen Reich. Nach dem erfolgreichen polnischen Posener Aufstand und dem Versailler Vertrag gelangte der größte Teil der Provinz Posen 1919 an die wiedererrichtete Republik Polen. Nur ein kleiner westlicher und nördlicher Randstreifen kam zur neuen deutschen Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen.

Landschaft mini|links|hochkant=1.4|Physische Karte von Provinz Posen im Jahr 1910 Die Landschaften Großpolen und Kujawien sind meist flach, entwässert von zwei großen Flüssen, der Netze im Norden und der Warthe im Zentrum. Die Gletscher der Eiszeit ließen Moränenablagerungen zurück; über das Land sind zahlreiche kleine Seen verstreut, die von Nebenflüssen der beiden großen Flüsse durchflossen werden. Der wichtigste Wirtschaftszweig war die Landwirtschaft.

Geschichte Außerhalb des Deutschen Bundes (1815–1866) Großherzogtum Posen (1815–1848) Der größte Teil der späteren Provinz hatte bis 1793 zur polnischen Woiwodschaft Posen und zur polnischen Woiwodschaft Kalisz gehört.

Nach der Niederlage Napoleons und dem Zusammenbruch des Herzogtums Warschau erhielt Preußen auf dem Wiener Kongress 1815 den Westteil der 1807 eingebüßten Provinz Südpreußen wieder zurück und formierte ihn zum autonomen Großherzogtum Posen. Das Großherzogtum war 1815 aus zwei Teilen gebildet worden: aus demjenigen Teil des im Zuge der zweiten Teilung Polens 1793 von Preußen annektierten und 1807 durch den Tilsiter Frieden verlorenen Gebiets, den es durch den Wiener Kongress zurück empfangen hatte, und aus demjenigen Teil des Netzedistrikts, der 1807 dem Herzogtum Warschau einverleibt worden war und den es ebenfalls zurückerhielt; die Grenze gegen das im 19. Jahrhundert bestehende Kongresspolen war durch den Staatsvertrag vom 11. November 1817 festgestellt worden.Johann Gottfried Hoffmann: Die Bevölkerung des preussischen Staates nach den Ergebnissen der zu Ende des Jahres 1837 amtlich aufgenommenen Nachrichten. Berlin 1839, S. 2 (books.google.de). In der Schlussakte des Wiener Kongresses hatte Preußen sich verpflichtet, den polnischen Untertanen die Bewahrung des Volkstums zu sichern und dem Großherzogtum einige wirtschaftliche Vorteile auf Gegenseitigkeit mit dem Königreich Polen zu gewähren. Verwaltungsmäßig bestanden bis 1920 zwei Regierungsbezirke Posen und Bromberg, welche sich weiter in Stadtkreise und Landkreise aufgliederten. Das Gebiet um Schermeisel wurde hingegen in der Provinz Brandenburg eingegliedert. Der Nordwesten des vormaligen Netzedistrikts um Deutsch Krone und Flatow verblieb bei der Provinz Westpreußen, in die er 1807 umgegliedert worden war.

Das Großherzogtum lag, wie auch das eigentliche „Königreich Preußen“ (die Provinzen Ost- und Westpreußen), sowie das Gebiet der ehemaligen Starostei Draheim, außerhalb der Ostgrenze des Deutschen Bundes, die im Vergleich mit der Ostgrenze des Heiligen Römischen Reiches (Altes Reich) nur um die Lande Lauenburg und Bütow sowie das Schermeisel-Gebiet erweitert worden war. Bei Wahlen für die kommunale Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden und den Provinziallandtag (poln. Sejm Wielkiego Księstwa Poznańskiego) und zu anderen Provinzorganen gab es hinsichtlich der Sprache der gewählten Vertreter keine gesetzlichen Bestimmungen. Das Großherzogtum war die einzige preußische Provinz mit nicht-deutscher Bevölkerungsmehrheit. Der preußische Staat behandelte seine Bewohner zunächst offiziell gleich. Die Polen erfuhren demnach im Vergleich zu den Deutschen keinerlei formelle Einschränkungen, das Polnische wurde zunächst in Schulen und Behörden gebraucht. Auch gegenüber der polnischen Oberschicht, bei der die Erinnerung an den von ihr getragenen polnischen Staat noch lebendig war, zeigte sich die preußische Politik zunächst entgegenkommend. Auch wurde der Adler des untergegangenen polnischen Staates ins Provinzwappen integriert. Am Beispiel des zum Statthalter des Großherzogtums ernannten Anton Radziwiłł wird deutlich, dass Teile der polnischen Nationalbewegung bereit waren, sich mit dem preußischen Staat zu arrangieren.

Nach dem Novemberaufstand in Kongresspolen gegen die Herrschaft des russischen Zaren 1830 wurde die Sonderstellung des Großherzogtums innerhalb des preußischen Staatswesens jedoch eingeschränkt. Unter dem preußischen Oberpräsidenten Eduard von Flottwell intensivierte sich die systematische Verdrängung der Polen aus öffentlichen Ämtern und der polnischen Sprache aus dem Bildungswesen. 1831 hob Friedrich Wilhelm III. die Posener Statthalterschaft auf. Dieses Vorgehen sollte auch die preußische Freundschaft mit Russland festigen, als die politisch führenden konservativen Kreise Preußens befürchteten, Polen könne zum Ausgangspunkt einer liberalen revolutionären Befreiungsbewegung in Europa werden – was das Ende des Systems der Heiligen Allianz bedeutet hätte. Im Jahr 1846 wurde ein im Gefolge des Krakauer Aufstandes geplanter Aufstand polnischer Nationalisten im Großherzogtum Posen aufgedeckt. Gegen die Beteiligten kam es 1847 zum sogenannten Polenprozess. Nach dem Beginn der Revolution von 1848 kam ein Aufstand zum Ausbruch. Dieser wurde bald niedergeschlagen. Die Deutschen in der Provinz richteten sich an den Bundestag, der noch im April vorschlug, deutsche Sprachgebiete der Provinz in den nun zu bildenden deutschen Staat aufzunehmen. Die Frankfurter Nationalversammlung versuchte eine Teilung der Provinz; im Rest sollten die Polen sich selbst organisieren. Während der Behandlung dieser Posen-Frage wurde das Gebiet für die Polen allerdings immer kleiner.

Provinz Posen (1848–1866) Im nunmehr konstitutionellen Preußen wurden die letzten Reste besonderer Vorrechte des Großherzogtums beseitigt und das Gebiet wie jede andere Provinz umbenannt und organisiert.

Nachdem Preußen in der Olmützer Punktation Ende 1850 die gegründete Erfurter Union aufgeben musste, arrangierte es sich zeitweilig wieder mit Österreich. Im Jahr 1851 wurde der Deutsche Bund vollständig wiederhergestellt. Bei dieser Gelegenheit hat Preußen die Aufnahme der Posener, Draheimer sowie Ost- und Westpreußischer Gebiete in den Bund vorläufig ausgesetzt. Aus der Existenz von Staatsgebiet außerhalb des Bundesgebietes leitete es seine Großmachtstellung mit ab.

Germanisierungsversuche im Norddeutschen Bund und im Deutschen Reich (1866–1918) mini|Landkarte der preußischen Provinz Posen um 1905, mit Braunton-Markierung der regionalen relativen Verbreitung der polnischen Sprache Preußen als Ganzes (und damit die Provinzen Posen und Preußen sowie das Gebiet der ehemaligen Starostei Draheim) wurden 1866 ein Gliedstaat des Norddeutschen Bundes und 1871 des Deutschen Kaiserreiches. Die Polen waren nun nicht mehr nur Bürger des dynastischen und in nationaler Hinsicht zumindest nominell neutralen Preußen, sondern eine polnischsprachige Minderheit innerhalb eines sich als deutsch verstehenden Nationalstaates und sahen sich bald in mehrerlei Hinsicht gezielter staatlicher Ausgrenzung ausgesetzt.

Im Zuge des Kulturkampfes schwer wog die Diskriminierung des Katholizismus, dem die meisten Polen angehörten (während die Deutschen in der Provinz Posen überwiegend evangelisch waren). Der polnische Schulunterricht wurde systematisch zurückgedrängt. 1873 wurde in der Provinz Posen und in Westpreußen Deutsch als alleinige Unterrichtssprache in Volksschulen eingeführt, die Zehntausende von Schülern nicht verstanden. Ausnahme blieben die Fächer Religion und der Kirchengesang. Mieczysław Halka Ledóchowski, seit 1866 Erzbischof von Gnesen und Posen und Primas von Polen, wurde zu zwei Jahren Haft wegen Verstoß gegen den Kanzelparagraphen verurteilt und im Februar 1874 in Ostrowo inhaftiert. Pius IX. ernannte ihn im März 1875 zum Kardinal. Ledóchowski wurde daraufhin freigelassen und verbannt; er ging nach Rom ins Exil. 1876 und 1877 wurde in bei Behörden und an den Gerichten statt der vorherigen Zweisprachigkeit nur noch das Deutsche erlaubt. Einen Umschwung gab es auch hinsichtlich des Kräfteverhältnisses zwischen den Sprachgruppen. Etwa 35.000 Polen (Bürger Russlands und von Österreich-Ungarn) wurden ab 1885 bei den vor allem antipolnisch motivierten Polenausweisungen aus dem Königreich Preußen ausgewiesen, von denen etwa 10.000 polnische und russische Juden waren. War der Anteil der Deutschen bis 1890 durch Polenausweisungen sowie durch Assimilation vor allem der meisten der ursprünglich nicht wenigen polnischen Protestanten von unter 30 % auf fast 38 % angewachsen, wurde diese Entwicklung nun rückläufig. Gründe waren zum einen die höhere Geburtenrate der Polen, zum anderen migrierten mehr Deutsche in die Industriegebiete des Reiches (damals Ostflucht genannt) Über die Städte Schrimm, Samter und Rogasen in der Provinz Posen ist folgender Spruch überliefert: