Mauritius (II.) († nach 803 im Frankenreich) war ein venezianischer Doge. Er wurde von seinem Vater, dem Dogen Johannes Galbaius, auf den Dogenstuhl erhoben und damit zu dessen Mitherrscher oder Mitdogen (797–803). Der Doge wiederum war selbst von seinem Vater Mauritius (I.) zum Mitherrscher erhoben worden, so dass mit den Galbaii eine erste venezianische Herrscherdynastie entstand (764–803). Sie endete 803 mit der Vertreibung von Johannes und seinem Sohn Mauritius, nachdem letzterer den Patriarchen von Grado hatte ermorden lassen. Mauritius nämlich hatte auf Geheiß seines Vaters den Patriarchen Johannes von einem Turm gestürzt. Der weitere Verbleib der ins Frankenreich geflohenen Dogen ist nicht bekannt, ebenso wie der Zeitpunkt ihres Todes.
Die venezianische historiographische Tradition, die seit dem 14. Jahrhundert zunehmend staatlich gesteuerte Geschichtsschreibung, akzeptierte Mauritius, der von seinem Vater als Doge eingesetzt worden war, nie als Dogen, wenn sich auch Hinweise finden, dass es zur Legitimität des zweiten Mauritius spätestens im 18. Jahrhundert abweichende Auffassungen gab. Mauritius (II.) erscheint dementsprechend nicht in der Liste der 120 Dogen, die die späte venezianische Tradition kannte,Vgl. Andrea Da Mosto: I dogi di Venezia con particolare riguardo alle loro tombe, Ferdinando Ongania, Venedig , nachgedruckt unter dem Titel I Dogi di Venezia, Florenz 1983, dann Mailand 2003, S. 90–92. die aber von der modernen Historiographie zunehmend in Frage gestellt wird.
Leben und Mitherrschaft mini|Fränkische Eroberungen zwischen 768 und 816; venezianisches Territorium Mit den Franken trat nach der Eroberung des Langobardenreichs spätestens 774 eine Großmacht in Oberitalien auf, die sich seit Jahrzehnten mit dem Papst im Bündnis sah. Letzterer beanspruchte erhebliche Teile Oberitaliens und so wurden die venezianischen Händler 785 aus der Pentapolis – das sind die in den Marken gelegenen fünf Orte Rimini, Pesaro, Fano, Senigallia und Ancona – verbannt.
Johannes’ Bestreben war es, sich an dem Patriarchen von Grado, dem Rivalen Venedigs um die Vorherrschaft in Venetien und im Friaul, zu rächen, der die besagte Vertreibung der Kaufleute betrieben hatte. Sein Vater hatte das Bistum Olivolo von Grado abgespalten und dort, in der Lagune von Venedig, zwischen 774 und 776 Obeliebatus (Johannes Diaconus, S. 98 f.) als Bischof eingesetzt. Grado war wiederum Teil des Frankenreiches, mit dem Venedig in Konflikt zu geraten drohte. Diese Abspaltung führte darüber hinaus zu heftigen Auseinandersetzungen mit einem weiteren Johannes, dem Patriarchen von Grado, der seine Rechte verletzt sah.
Nachdem den Franken 787/788 die Eroberung Istriens gelungen war, erhöhte der Patriarch von Grado den Druck auf das Dukat Venedig, denn ihm waren seine Einnahmequellen in den eroberten Gebieten entzogen worden. Er konzentrierte sich nun auf sein neues Bündnis mit dem Papst und den Franken, deren Expansion er unterstützte. Als Bischof Obeliebato von Olivolo 795 (?) starb, sollte ihm der griechischstämmige Cristoforo – „nacione graecus“ (Andrea Dandolo, S. 124) – nachfolgen. Patriarch Johannes weigerte sich jedoch, den neuen Bischof von Venedigs Gnaden anzuerkennen.
In der modernen Forschung, seien es die Arbeiten von Roberto Cessi oder Girolamo Arnaldi und Massimiliano PavanMassimiliano Pavan, Girolamo Arnaldi: Le origini dell'identità lagunare, in: Storia di Venezia, Bd. I: Origini-Età ducale, Rom 1992, S. 441–443, 446, 450., von Gherardo OrtalliGherardo Ortalli: Il Ducato e la "civitas Rivoalti": tra Carolingi, Bizantini e Sassoni, in: Storia di Venezia, Bd. I: Origini-Età ducale, Rom 1992, S. 725–729, 737. oder Andrea CastagnettiAndrea Castagnetti: La società veneziana nel Medioevo, Bd. I: Dai tribuni ai giudici, Verona 1992, S. 61 f.; Ders.: Famiglie e affermazione politica, in: Storia di Venezia, Bd. I: Origini-Età ducale, Rom 1992, S. 613–644, hier: S. 614., wird die Dauer der Regierungszeiten, wie sie auf die Chronik des Andrea Dandolo, also auf das 14. Jahrhundert zurückgehen, nicht mehr akzeptiert. Die Chronik des Johannes Diaconus, die wohl um 1000 entstanden ist, wird daher zur Begründung herangezogen, dass der Doge Johannes erst 797, also zehn Jahre später als bei Andrea Dandolo, ins Amt kam.
Der amtierende Doge Mauritius (I.) hatte ab 778/779 versucht – vielleicht nach byzantinischem Vorbild – als erster eine Mitregentschaft seines Sohnes durchzusetzen. Mit dem Tod seines Vaters erbte dieser Sohn, Johannes, das Amt des Dogen – daher wird er als Alleinherrscher, im Gegensatz zu seinem Sohn, anerkannt. Johannes wiederum erhob nach dem Procedere, das sein Vater eingeschlagen hatte, seinen eigenen Sohn Mauritius (II.) zum Dogen. Dieses Verfahren aus eigenem Machtanspruch, ohne jede äußere Legitimation, wurde jedoch nie akzeptiert und von der venezianischen Geschichtsschreibung abgelehnt.
Dieser regionale Konflikt geriet mit dem Streit zwischen den Franken und den „Griechen“, dem Byzantinischen Reich also, bald in einen umfassenden Kampf. Nachdem der Frankenkönig Karl I. zum Kaiser gekrönt worden war, spitzte sich ab 801 der Streit zwischen den beiden Kaiserreichen, aber auch zwischen dem Dogenhaus und Grado weiter zu. Der ab 802 herrschende Kaiser Nikephoros I. lehnte Karls Titel- und Herrschaftsansprüche ab, so dass es zum offenen Konflikt kam. Die antifränkische Politik des Dogen, und auch die Gegnerschaft zu Papst Leo III. eskalierten. Die Feindschaft zwischen dem Dogen Johannes und dem gleichnamigen Patriarchen erreichte demzufolge ihren Höhepunkt im Jahr 802. In diesem Jahr wies der Doge seinen Sohn Mauritius an, an der Spitze einer Flotte eine Strafexpedition durchzuführen. Grado wurde attackiert und zerstört, der gefangene Patriarch wurde von einem ‚sehr hohen Turm‘ („altissima turre“) gestürzt, möglicherweise von einem der Türme des Castrum, in dem der Patriarch residiert hatte (Dandolo, S. 126), der dieses Amt seit 766 ausgefüllt hatte.
Auf den Ermordeten folgte wenige Monate später Fortunatus, ein Verwandter, vielleicht ein Neffe. Er verfolgte eine noch deutlicher profränkische Politik als sein Vorgänger. Auch verbündete er sich mit innervenezianischen Opponenten gegen den Dogen und seinen Sohn Mauritius. Die Gunst des Frankenkaisers erwies sich im Jahr 803, als dieser Fortunatus nicht nur die Bestätigung seiner Besitztümer erhielt, dazu Immunitäten und Privilegien. Der Doge Johannes musste schließlich fliehen, möglicherweise nach Mantua, und auch sein Sohn floh auf fränkisches Gebiet, nach „Francia“, wie Johannes Diaconus unpräzise vermerkt (S. 101). Ob sie im Exil als „cittadini privati“ lebten, wie Roberto Cessi 1963 mutmaßte (I, S. 136), ist unklar. Die Spuren von Vater und Sohn verlieren sich in den Quellen.
Rezeption Bis gegen Ende der Republik Venedig Für das Venedig zur Zeit des Andrea Dandolo war die Deutung, die man der Mitherrschaft des Mauritius beilegte, von einiger Bedeutung. Dabei legten die führenden Gremien größten Wert auf die Kontrolle über die Geschichtsschreibung. Ihr Augenmerk galt der Entwicklung der Verfassung, den inneren Auseinandersetzungen zwischen den possessores, aber auch den Machtverschiebungen innerhalb der Adria und im östlichen Mittelmeerraum sowie in Italien. Die Galbai standen für den Versuch, eine erste Dynastie zu bilden, was sich in Venedig letztlich trotz mehrerer Versuche nicht dauerhaft durchsetzen ließ, und was im 14. Jahrhundert seit langem innerhalb des herrschenden Patriziats abgelehnt wurde. Zudem standen die Fragen nach der Souveränität zwischen den Kaiserreichen, des Rechts aus eigener Wurzel, der Abgrenzung gegenüber den militärisch oftmals weit überlegenen Festlandsmächten, allen voran gegenüber dem Römisch-deutschen Reich und dem Frankenreich, mithin der Herleitung und Legitimation ihres territorialen Anspruches, dabei stets im Mittelpunkt. Gerade die Überlagerung des weltlichen Territoriums mit geistlichen Machtansprüchen konnte die Klarheit der Legitimation unterminieren und auswärtigen Mächten die Möglichkeit der Einmischung bieten. Darüber hinaus ignorierte man bei den frühesten Dogen den Einfluss der Volksversammlung, des arengo, der im 13. Jahrhundert endgültig seinen Einfluss verlor, und erkannte daher auch durchaus die epochale Bedeutung, die der Gründung einer Dogendynastie zukam, einer Herrschaftsform, die die Großen in Venedig immer zu unterbinden suchten. So war es konsequent, dass man die Erhebung von Mauritius (II.) zum Mitdogen verschwieg.
Pietro Marcello tadelt 1502 in seinem später ins Volgare unter dem Titel Vite de’prencipi di Vinegia übersetzten Werk, den Dogen Johannes vor allem wegen seines Verhaltens gegenüber dem Patriarchen Fortunatus und der darauf folgenden militärischen Intervention Pippins, dem dies von seinem Vater Karl dem Großen befohlen worden sei.Pietro Marcello: Vite de’prencipi di Vinegia in der Übersetzung von Lodovico Domenichi, Marcolini, 1558, S. 8–10 (Digitalisat). Dort heißt es zudem, dass Johannes neun Jahre allein regiert habe, und dass er in seinem siebenten Jahr seinen Sohn ins höchste Amt gehievt habe. Zugleich zählte Marcello die drei Galbaii als einen einzigen Dogen und summierte sie im Abschnitt „MAVRITIO GALBAIO. DOGE VII.“, dem unvermittelt auf Seite 10 der Abschnitt „OBELERIO ANTENORIO. DOGE VIII.“ folgt.