mini|Das Wappen des Fürstentums Lüneburg.

Der Lüneburger Erbfolgekrieg war ein 1370 ausgebrochener Konflikt um die Erbfolge im Fürstentum Lüneburg. Nachdem Wilhelm II. von Lüneburg 1369 ohne männliche Nachkommen gestorben war, erlosch das ältere Haus Lüneburg. Gemäß einer Vereinbarung zwischen den welfischen Linien wäre der Braunschweiger Herzog Magnus II. Torquatus erbberechtigt gewesen, Kaiser Karl IV. betrachtete das Reichslehen jedoch als ans Reich zurückgefallen und belehnte Albrecht von Sachsen-Wittenberg und dessen Onkel Wenzel aus dem Geschlecht der Askanier mit dem Fürstentum, wodurch der Krieg ausgelöst wurde.

Die Stadt Lüneburg unterstützte die Wittenberger, nutzte die Gelegenheit, sich dem unmittelbaren Zugriff des Herzogs zu entziehen, und zerstörte am 1. Februar 1371 die herzogliche Burg auf dem Kalkberg. Dadurch war der Herzog gezwungen, seine Residenz nach Celle zu verlegen. Ein Versuch am 21. Oktober 1371, dem Ursulatag, Lüneburg militärisch niederzuwerfen und sich der alten herzoglichen Rechte zu versichern, schlug fehl. In den militärischen Auseinandersetzungen in den folgenden Jahren konnten weder die Braunschweiger noch die Wittenberger ihre Ansprüche durchsetzen, und erst der Frieden von Hannover 1373 beendete, zumindest vorerst, den Krieg.

Entsprechend den dort getroffenen Vereinbarungen sollten die Welfen und die Wittenberger sich in der Regentschaft abwechseln. Dieser Vertrag sollte durch die Heirat der beiden ältesten Söhne des bereits 1373 verstorbenen Magnus Torquatus, Friedrich und Bernhard I., mit den beiden Töchtern Wenzels sowie die Heirat von Magnus’ Witwe mit Albrecht von Sachsen-Wittenberg abgesichert werden. Nachdem 1385 Albrecht gestorben war, wurde Bernhard I. als Mitregent in die Regierung aufgenommen. Der jüngere Bruder von Friedrich und Bernhard, Heinrich der Milde, sah sich dadurch in seinen Rechten übergangen und führte den Krieg fort. Nach dem Tode Wenzels und der Schlacht von Winsen im Jahre 1388 stand die Herrschaft im Fürstentum nach den Bestimmungen des Vertrages von Hannover aus dem Jahr 1373 dem Welfenhaus zu. 1389 kam es zu einem Erbverbrüderungsvertrag zwischen den Welfen und den Askaniern, womit der Vertrag von 1373 aufgehoben wurde und das Fürstentum endgültig für die Welfen gesichert war.

Der Erbfolgekrieg Vorgeschichte 1355 verlobte der Lüneburger Herzog Wilhelm seine Tochter Mechtild mit ihrem Vetter Ludwig, dem Sohn Herzog Magnus I., dem regierenden Herzog im Fürstentum Braunschweig.Die Hochzeit selbst fand erst 1359 statt. Zuvor musste aufgrund der nahen Verwandtschaft noch ein päpstlicher Dispens eingeholt werden. Siehe: Hans Patze: Die welfischen Territorien, in Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert, ISBN 3-7995-6614-7, S. 60 Es wurde vereinbart, dass Ludwig sowohl das Fürstentum Lüneburg erben, als auch Nachfolger seines Vaters im Braunschweiger Fürstentum werden solle. Die beiden welfischen Teilfürstentümer wären damit wieder vereint worden. Für den Fall, dass Ludwig vor ihm sterben würde, behielt Wilhelm sich das Recht vor einen Nachfolger aus dessen Brüdern auszuwählen. Magnus sicherte zu, diesen dann ebenfalls in das Erbe seines eigenen Fürstentums einzusetzen. Ludwig nahm seit 1355 an den meisten Regierungshandlungen teil und urkundete seitdem gemeinsam mit Wilhelm und erhielt Ende des Jahres unter anderem die Huldigung durch Hannover.

Im selben Jahr sicherte Kaiser Karl IV. jedoch dem askanischen Herzog Rudolf I. von Sachsen-Wittenberg, dessen Söhnen Rudolf II. und Wenzel sowie dessen Enkel Albrecht die Erbfolge des söhnelosen Wilhelm in Lüneburg in Form einer Eventualbelehnung zu.Ernst Schubert schreibt zudem von einer bereits 1352 erfolgten Eventualbelehnung, siehe Ernst Schubert: Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 755 Karl IV. betrachtete das Lehen für den Todesfall Wilhelms als ans Reich zurückgefallen. Die in der älteren Forschung vertretene Annahme, Wilhelm hätte die Eventualbelehnung Albrechts von Sachsen-Wittenberg, der ein Sohn von Wilhelms Tochter Elisabeth und damit sein Enkel war, ursprünglich selbst unterstützt, wird in der neueren Forschung als unbegründet angesehen, da es hierzu in den Urkunden keine Hinweise geben würde.

Weitere Erbansprüche wurden von dem Waldecker Grafen Otto im Namen seiner Gemahlin, der Tochter Otto III. von Lüneburg, und ihres Sohnes Heinrich erhoben. Durch das Hofgericht wurde ihnen eine Entschädigung von 100.000 Mark zugesprochen. Eine Summe, die dem Wert des halben Fürstentums entsprochen haben soll.Zur Wertschätzung siehe:

1363 wurde Wilhelm nach einer Klage Rudolfs II. vor dem Hofgericht in die Reichsacht getan und ihm das Herzogtum Lüneburg aberkannt. Als Grund hierfür werden die Vorbereitungen der Nachfolge Ludwigs gesehen. Nach Verhandlungen wurde die Acht aber zunächst wieder aufgehoben.Hans Patze: Die welfischen Territorien, in Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert, ISBN 3-7995-6614-7, S. 65. Als weiter Grund wird die Weigerung, die dem Grafen von Waldeck zugesprochende Entschädigung in Höhe 100.000 Mark zu bezahlen, genannt. Siehe hierzu

1367 starb Ludwig und Wilhelm ernannte dessen Bruder Magnus II. zu seinem Nachfolger und machte ihn im selben Jahr zu seinem Mitregenten. Bevor Magnus II. die Huldigung empfing, musste dieser jedoch zusichern, seine Untertanen von der Ansprache des Kaisers zu befreien oder, sollte ihm dies nicht möglich sein, die Untertanen von ihrem Eid ihm gegenüber zu entbinden. Als Wilhelm zwei Jahre später, am 23. November 1369, starb, bekräftigten die Wittenberger erneut ihre Ansprüche auf das Fürstentum und Kaiser Karl IV. belehnte die Herzöge Albrecht sowie dessen Onkel Rudolf II., der kurz darauf starb, und Wenzel mit Lüneburg.Zur Vorgeschichte des Lüneburger Erbfolgekrieges siehe: Otto Hoffmann: Der Lüneburger Erbfolgestreit. Diss. Halle 1896., S. 6 - S. 17 und Hans Patze: Die welfischen Territorien, in Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert, ISBN 3-7995-6614-7, S. 59 - S. 67. Zur Vorgeschichte des Konfliktes sowie insbesondere zur Frage, ob Wilhelm seinen Enkel Albrecht zunächst als Erben einsetzten wollte, siehe Gudrun Pischke: Die Landesteilungen der Welfen im Mittelalter. Lax, Hildesheim 1987, ISBN 3-7848-3654-2, S. 86 - S. 88

Beginn des Erbfolgekrieges unter Magnus I. miniatur| Kaiser Karl IV. belehnt Albrecht von Sachsen-Wittenberg mit dem Fürstentum Lüneburg. Darstellung aus der Lüneburger Sachsenspiegelhandschrift von 1442.

Magnus war zu dieser Zeit in den nordischen Krieg involviert, einer Auseinandersetzung zwischen dem dänischen König Waldemar und seinen Verbündeten, zu denen Magnus gehörte, auf der einen Seite und Schweden und seinen Verbündeten auf der anderen Seite. Im November 1369 waren ungefähr 60 Ritter und Knappen von Magnus in einem Gefecht bei Roggendorf in Gefangenschaft des Herzogs von Mecklenburg geraten. Um die geforderten Lösegelder in Höhe von 3000 Mark zu finanzieren, trat Magnus zunächst an die Stadt Lüneburg mit der Forderung heran, ihm die Sülzrenten der mecklenburgischen Klöster auszuhändigen. Nachdem Lüneburg dies ablehnte, verschärften sich die Spannungen zwischen Magnus und der Stadt zunehmend. Magnus ließ die Wehranlagen der Stadt besetzen und setzte kurzzeitig auch den Mitglieder des Lüneburger Rats gefangen. Schließlich kam es zu einer Vereinbarung, in deren Zuge ihm die Stadt mehrere Privilegienbriefe aushändigen mussteDie in der älteren Literatur verbreitete Erzählung, wonach Magnus vor den Augen der Ratsmitglieder die Siegel der Privilegienbriefe abschnitt, weist Otto Hoffmann zurück, da sich die Siegel noch in der Gegenwart nachweislich unbeschadet an den Briefen befinden würden, siehe: Otto Hoffmann: Der Lüneburger Erbfolgestreit. Diss. Halle 1896, S. 26, sowie sich zur Zahlung von 6000 Mark verpflichtete.

Im Frühjahr 1370 war Magnus mit Karl IV. zu Verhandlungen in Guben zusammen getroffen. Über die genauen Ergebnisse ist nichts bekannt. Magnus selbst äußerte sich jedoch in einem späteren Brief aus dem Jahr 1371 dahingehend, dass er von Karl IV. mit den Herzogtümern belehnt worden sei. Da es außer der Zusammenkunft in Guben zu keinem weiteren Treffen kam, geht Otto Hoffmann davon aus, dass diese, soweit die Behauptung Magnus zutreffe, in Guben geschehen sein müsse.Siehe: Otto Hoffmann: Der Lüneburger Erbfolgestreit. Diss. Halle 1896, S. 23

Karl IV. hatte der Stadt Lüneburg in einem vom 8. März 1370 datierten Brief mitgeteilt, dass er die sächsischen Herzöge Rudolf, Wenzel und Albrecht mit dem Herzogtum Lüneburg belehnt habe und forderte die Städte Lüneburg und Hannover auf, diesen zu huldigen. Lüneburg trat in der Folge mit Hannover in Verhandlungen, um das Vorgehen beider Städte abzustimmen. Außerdem ließ der Rat Rechtsgutachten verschiedener sächsischer und westfälischer Städte einholen, um zu klären, ob sie dem Kaiser gehorchen und den Askaniern huldigen oder Magnus, dem sie ja bereits gehuldigt hatten, treu bleiben sollten. Im Dezember erließ Kaiser Karl IV. einen Aufruf an alle Stände des Reiches, die sächsischen Herzöge bei der Durchsetzung ihres Anspruches auf das Herzogtum Lüneburg zu unterstützen und drohte den Vasallen Magnus, die sich dem widersetzen, Strafen von 1000 Mark Gold an. Lüneburg trat zu dieser Zeit in Verhandlungen mit den Askaniern und erklärte sich gegen der Bestätigung und Erweiterung ihrer Privilegien bereit, diesen zu huldigen. Unter anderem sollte der Stadt das Eigentum am Kalkberg in Lüneburg übertragen werden, außerdem erhielten sie die Erlaubnis die Burg schleifen zu dürfen. Am 31. Januar 1371, dem Abend vor Lichtmessen, kündigte Lüneburg Herzog Magnus, der sich zu diesem Zeitpunkt in Celle aufhielt, den Frieden auf und setzte sich durch eine List in den Besitz der Burg: Am Abend vor Lichtmessen war es üblich, dass die Frauen Lüneburgs die Kirche auf der Burg besuchten. Dieses Mal waren unter den Besucher jedoch auch Männer in Frauenkleidern, die, nachdem sie durch die Burgtore eingelassen worden waren, ihre Waffen herausholten und die Burgbesatzung überwältigte. Als am nächsten Morgen ein Bote Magnus eintraf, um die Burgbesatzung auf die drohende Gefahr aufmerksam zu machen, war die Burg bereits im Besitz der Lüneburger. Am darauf folgenden Tag zog Albrecht in Lüneburg ein und erhielt die Huldigung durch den Rat der Stadt.Zur Geschichte des Erbfolgekrieges bis zur Schleifung der Burg auf dem Kalkberg siehe: Otto Hoffmann: Der Lüneburger Erbfolgestreit. Diss. Halle 1896, S.1- S. 34, Hans Patze: Die welfischen Territorien, in Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert, ISBN 3-7995-6614-7, S. 59 - S. 69