Unter einer Gemeinschaftsschule wird nach moderner Lesart ein eher struktureller Zusammenschluss von Schulen verstanden, in dem Kinder und Jugendliche bis zum 10. Schuljahr oder länger gemeinsam unterrichtet werden. Sie ist eine Variante der Gesamtschule und Einheitsschule mit innerer Differenzierung als Alternative zu einem mehrgliedrigen Schulsystem mit äußerer Differenzierung nach Klasse 4 oder 6.

Der Begriff Gemeinschaftsschule steht auch für eine Simultanschule, in der Schüler aller Bekenntnisse gemeinsam lernen und nur im Fach Religion getrennt unterrichtet werden.Iris Mortag: (PDF; 125 kB), 16. Juni 2007. In diesem ursprünglichen Sinne wird der Begriff auch in den Verfassungen und Schulgesetzen mehrerer deutscher Bundesländer verwendet.mini|zentriert|800px|Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem (Stand 2007)

Allgemeines Gemeinschaftsschule steht für verschiedene Formen längeren gemeinsamen Lernens. Das Grundprinzip ist die flexible Kooperation verschiedener Schularten bis hin zur vollständigen Zusammenführung zu einer Schulart mit dem Ziel einer längeren gemeinsamen Schulzeit (bis zur 8. oder bis zur 10. Klasse). Damit soll eine höhere Durchlässigkeit im Bildungssystem und eine effektivere Integration von Migrantenkindern erreicht werden.

Der Unterschied zur Gesamtschule besteht in der Verbindung mit einer Grundschule sowie darin, dass im Gemeinschaftsschulkonzept die einzelnen Schulen vor Ort sich – abgestimmt auf die jeweilige lokale Situation – schrittweise verändern und selbstbestimmt agieren können. Zudem wird eine äußere Differenzierung in A-, B- oder C-Kurse vermieden und viel mit Methoden des offenen Unterrichts gearbeitet, um die Heterogenität der Schülerschaft zu nutzen. Sie soll damit auch einen gut geeigneten Ort bieten, um die von der UNO in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geforderte Inklusion umzusetzen.

Modelle der Länder Baden-Württemberg In Baden-Württemberg genehmigte die damalige Landesregierung aus Bündnis 90/Die Grünen und SPD nach einem landesweiten Bewerbungsverfahren zum Schuljahr 2012/13 in 42 Städten die ersten Gemeinschaftsschulen (GMS). Zu Beginn des Schuljahrs 2021/22 gab es über 300 öffentliche Gemeinschaftsschulen, acht mit gymnasialer Oberstufe.

Das Konzept sieht unter dem Einschluss inklusiver Beschulung Lernorte vor, deren Entwicklung unter Berücksichtigung der jeweils gebotenen Möglichkeiten die Schulen selbst bestimmen können. Die Gemeinschaftsschule umfasst die Klassen 5–10 (Sekundarstufe I), gegebenenfalls auch 1–4 und 11–13, und ermöglicht somit Hauptschulabschluss, Realschulabschluss sowie Abitur. In der Sekundarstufe I sind Gemeinschaftsschulen Ganztagsschulen. Eine Nichtversetzung (Sitzenbleiben) gibt es nicht mehr. Lehrkräfte aller Schularten werden an der GMS in allen Lerngruppen eingesetzt, also auch Gymnasiallehrer und Sonderpädagogen. Die Lerngruppen sind heterogen zusammengesetzt, sodass Schüler unabhängig vom jeweiligen individuellen Leistungsniveau primär gemeinsam unterrichtet werden.

Die Einführung von Gemeinschaftsschulen wurde in verschiedenen Kommunen ebenso wie auf Landesebene von Eltern, Lehrern und Bildungsforschern kritisiert:

Die GMS ist eine verbindliche (=zwingende) Ganztagesschule, weil zum einen mehr in der Schule verbrachte Zeit die Unterschiede zwischen den Schülern ausgleichen soll und zum anderen der Unterricht über den ganzen Tag verteilt wird, mit Unterbrechungen für außerschulische Aktivitäten („rhythmisierter Unterricht“), was einer Wahlfreiheit der Ganztagesbetreuung entgegensteht. Eltern, die ihre Kinder gerne am Nachmittag bei sich haben wollen, lehnen dies mitunter ab. Die GMS soll die bestehenden statistischen Zusammenhänge zwischen Bildungs- und Einkommenssituation der Eltern oder Kulturkreis einerseits und Schulerfolg der Kinder andererseits verringern. Kritiker weisen darauf hin, dass der Abstand zwischen starken und schwachen Schülern sowie zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund in Bundesländern mit stärker (Baden-Württemberg) und schwächer (Nordrhein-Westfalen) gegliederten Schulsystemen ähnlich groß ist. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen Deutschland (mit einem eher gegliederten Schulsystem) und dem europäischen Ausland (mit stärkerer Betonung auf gemeinsamem Lernen in den öffentlichen Schulen). Durch Abschaffung von Sitzenbleiben und Ziffernnoten sollen bei gleichem Bildungserfolg weniger Ausgrenzung und Kosten entstehen. Kritiker befürchten, dass mangels Noten die Transparenz für Eltern verloren geht, so dass diese korrigierende Maßnahmen nicht rechtzeitig ergreifen, und dass eine Bewertung, die das erzielte Ergebnis nicht in Relation zu einem von außen bestimmten Klassenziel setzt, sondern in Relation zu der durch den Lehrer subjektiv und ungeprüft wahrgenommenen Fähigkeit des Schülers setzt, weniger Aussagekraft hat.Hans Peter Klein, FAZ 5. Juli 2013, S. 7, „Der Bluff der individuellen Förderung“ (online) Die GMS soll die Forderung des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen. Selbst Befürworter weisen jedoch darauf hin, dass es fraglich ist, ob sie dies erfüllt.T. Bohl et al.: Evaluation der lokalen Schul- und Bildungslandschaft der Stadt Esslingen, Zwischenbericht 1, Januar 2013. Die GMS soll schwache Schüler besonders fördern. Kritiker weisen darauf hin, dass schwache Schüler in gegliederten Schulsystemen im innerdeutschen Vergleich besser abschneiden als in weniger gegliederten Schulsystemen. Lernen schwache Schüler in heterogenen Gruppen, können sie durch den Vergleich mit stärkeren Schülern fachlich profitieren, unterliegen aber auch einer erhöhten psychosozialen Belastung. Für lernstarke Kinder sind die Befunde gleichfalls unterschiedlich. Der Aufwand für den Betrieb einer GMS ist hoch. Aufgrund des Ganztageskonzepts müssen mehr Stunden je Tag abgedeckt werden. Hinzu kommen eine geringere Klassengröße und höhere Sachkostenzuschüsse in GMS. Bildungsaffine Schichten könnten aus dem staatlichen Schulmodell auf Privatschulen ausweichen, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern bereits geschehen; dies könnte zu einer Spaltung der Gesellschaft beitragen. Gegen die genannten Argumente bestehen unter den Befürwortern erhebliche Vorbehalte.

Unter der Koalition der Grünen mit der CDU seit 2016 hat sich das Schulsystem konsolidiert, die GMS konnte aber nicht das Gymnasium oder die Realschule verdrängen.

Bayern Die Gemeinschaftsschule gibt es in Bayern nicht.

In Bayern stellte die SPD-Landtagsfraktion im Mai 2011 ihr Modell für eine Gemeinschaftsschule der Öffentlichkeit vor. Der Gesetzentwurf scheiterte im Landtag.

Das Konzept der SPD lautete: Die Gemeinschaftsschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 10 im gemeinsamen Unterricht. Die selbständigen Grundschulen sollen in das Konzept der Gemeinschaftsschule Zug um Zug integriert werden. Sie ist als Ganztagsschule geplant, um ausreichend Zeit für die individuelle Förderung jeden Schülers zu haben. Es gibt innerhalb der Schule keine Aufteilung in Haupt- und Realschule sowie Gymnasium, stattdessen wird auf gemeinsames Lernen gesetzt. Es können alle Schulabschlüsse nach der Sekundarstufe I gemacht werden. Aus diesem Grund unterrichten auch Lehrer aus Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien. Die Gemeinschaftsschule funktioniert ab 200 Schülern, sodass Gemeinden als Wohnorte für Familien interessant bleiben (Entfernung zur nächsten Schule). Das Übertrittsverfahren in der 4. Klasse entfällt.

Bildungswege bleiben länger offen, das heißt gleichzeitig weniger Druck und mehr Chancen für die Schüler. Die unterschiedlichen Lernstärken werden durch eine individuelle Förderung berücksichtigt. In der Gemeinschaftsschule könnten sowohl der qualifizierende Hauptschulabschluss wie auch der Realschulabschluss erworben werden. Bei entsprechenden Fähigkeiten können die Schüler auch in die Oberstufe eines Gymnasiums wechseln oder eine Berufliche Oberschule besuchen. Der Gesetzentwurf sah vor, dass sich diese Schulform an den Bildungsstandards und Lehrplänen orientiert und als gleichberechtigte Schulart neben den vorhandenen eingeführt werden soll.

Einzelne Initiativen verfolgten das Ziel weiter.

Berlin In Berlin ist die Gemeinschaftsschule 2018 als eigenständiger Schultyp neben der Integrierten Sekundarschule eingeführt worden. In ihr lernen alle Kinder von der Grundschule bis zum Ende der 10. Klasse gemeinsam. Es gibt weder Jahrgangsstufenwiederholungen noch ein Probe-Halbjahr noch äußere Fachleistungsdifferenzierung als Organisationsprinzip. 2021 bestanden 25 öffentliche und eine private Gemeinschaftsschule. Eine Fortsetzung bis zum Abitur ist oft möglich. Die KMK-Regelung von 1982 zur Festlegung von äußerer Differenzierung in Gesamtschulen wird nicht mehr übernommen.

Ende 2006 hatte sich die Landesregierung aus SPD und Die Linke darauf verständigt, mittels einer Pilotphase den Einstieg in die Gemeinschaftsschule voranzutreiben. Sie diente der Sammlung von Erfahrungswerten in der Praxis, wie und unter welchen Bedingungen individuelles Fördern und Fordern erfolgreich möglich ist. In einem ersten Verfahren meldeten sich insgesamt 65 Berliner Schulen. Nach dem verbindlichen Bewerbungsverfahren starteten in einer ersten Welle 15 Schulen in 11 Schulverbünden zum Schuljahr 2008/2009 ihre Arbeit als Gemeinschaftsschule. 2018 wurde die Pilotphase erfolgreich abgeschlossen.

Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen wurde mit dem Schulkonsens zwischen rot-grüner Minderheitsregierung und CDU-Opposition im Juli 2011 auf die schulgesetzliche Einführung der Gemeinschaftsschule in der geplanten Form und unter diesem Namen verzichtet. Nach dem Koalitionsvertrag der rot-grünen Minderheitsregierung vom 5. Juli 2010 sollte die Gemeinschaftsschule als neue Schulform längeres gemeinsames Lernen ermöglichen. Sie sollte eine Ganztagsschule sein, die gymnasiale Standards mit einschließt, alle Schüler sollten in den Klassen 5 und 6 gemeinsam unterrichtet werden. Stattdessen einigten die Parteien sich auf das abgeschwächte Konzept der Sekundarschule, die durch das 6. Schulrechtsänderungsgesetz im Oktober 2011 als neue Schulform beschlossen wurde.https://bass.schul-welt.de/pdf/11817.pdf.

Die CDU war gegen die Einführung von Gemeinschaftsschulen und kündigte unter Hinweis auf die Entscheidung des VerfGH NRW vom 23. Dezember 1983 (VerfGH NRW 22/82) verfassungsrechtliche Schritte an. Nach dieser Entscheidung enthält die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen in Art. 8 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 12 eine institutionelle Garantie der Hauptschule als eigenständigem Bildungsgang. In Artikel 12 der Landesverfassung wird bereits seit ihrem Inkrafttreten 1950 in Artikel 12 zwischen Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen unterschieden. Der Begriff Gemeinschaftsschulen hat dabei die Bedeutung einer Simultanschule, die Beschreibung lautete ursprünglich: „In Gemeinschaftsschulen werden die Kinder verschiedener Religionszugehörigkeit auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte erzogen und unterrichtet.“Verfassung vom 28. Juni 1950, GVBl 1950, Ausgabe 28 vom 10. Juli 1950, Artikel 12. Heute lautet der Text in Artikel 12 Absatz 3: „In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.“. Entsprechend ist die Bedeutung von Gemeinschaftsgrundschulen bzw. Gemeinschaftshauptschulen festgelegt.

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